Doug Heffernan *BOFH* Geschrieben 23. September 2008 Zwingen kann Dich niemand, einen Steuerausgleich zu machen 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
jusn84 Fanatischer Poster Geschrieben 23. September 2008 Ich ignoriere dieses Schreiben schon gekonnt das 2. Jahr bis jetzt war noch nichts. Während meiner Ausbildungszeit (in der ich gefördert wurde) habe ich auch nebenbei ein paar Stunden gearbeitet. Diese paar Stunden müsste ich jetzt (laut Finanzamt online) zurückbezahlen, dass seh ich aber überhaupt nicht ein. Schliesslich hab ich dafür gearbeitet, deswegen mache ich zurzeit keinen Steuerausgleich mehr. Weiss jemand wie die rechtliche Lage ist bzw. ab wann man mich "zwingen" wird einen zu machen? Ich warte mal und hoffe auf eine positive Wendung nach der Wahl. Willi bist du´s? Verpflichtet bist du nur dann eine ANVA abzugeben, wenn du mehrere Dienstverhältnisse gleichzeitig gehabt hast. Ansonsten kann dich niemand zwingen, dass du eine ANVA abgibst wenn du weißt, dass du etwas nachzahlen müsstest. Aber im Finanz-Online kannst du dir eine anonyme Steuerberechnung machen lassen und dann siehst du sofort wie's bei dir ausschaut. @ doug: Im Normalfall is der Bescheid und das Geld innerhalb von einer Woche bei dir (bei mir war das Geld nach 2 Tagen am Konto und am nächsten Tag hab ich den Bescheid im Briefkasten gehabt). 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
MrAVitamin Karma ist eine lustige Sache Geschrieben 23. September 2008 Verpflichtet bist du nur dann eine ANVA abzugeben, wenn du mehrere Dienstverhältnisse gleichzeitig gehabt hast. Ansonsten kann dich niemand zwingen, dass du eine ANVA abgibst wenn du weißt, dass du etwas nachzahlen müsstest. Aber im Finanz-Online kannst du dir eine anonyme Steuerberechnung machen lassen und dann siehst du sofort wie's bei dir ausschaut. @ doug: Im Normalfall is der Bescheid und das Geld innerhalb von einer Woche bei dir (bei mir war das Geld nach 2 Tagen am Konto und am nächsten Tag hab ich den Bescheid im Briefkasten gehabt). Ja habe ich gemacht, deswegen weiss ich ja das net rosig ausschaut. Danke für die Info. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Doug Heffernan *BOFH* Geschrieben 23. September 2008 @ doug: Im Normalfall is der Bescheid und das Geld innerhalb von einer Woche bei dir (bei mir war das Geld nach 2 Tagen am Konto und am nächsten Tag hab ich den Bescheid im Briefkasten gehabt). Nach ZWEI Tagen??? Das geht ja nicht mal ueberweisungstechnisch. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
LASK08 Naturbua Geschrieben 23. September 2008 Also ich habe es letzten Monat ausprobiert mit dem Ausgleich von 2003, das Geld war nach 4 Tagen am Konto und der Bescheid war nach ca. einer Woche im Briefkasen. So werd ich es jetzt immer machen, denn die am Vöcklabrucker Finanzamt schlagen díe Wiener Behörden in Punkto Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft noch um Längen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
jusn84 Fanatischer Poster Geschrieben 23. September 2008 Nach ZWEI Tagen??? Das geht ja nicht mal ueberweisungstechnisch. Ja, nach ZWEI Tagen!! Wie sich das vom Bankweg her ausgegangen ist weiß ich selber nicht, aber es war so. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Doug Heffernan *BOFH* Geschrieben 23. September 2008 Also bis jetzt haben wir eine Bandbreite von 2 Tagen bis 8 Wochen.... bin gespannt.... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ston3 V.I.P. Geschrieben 23. September 2008 1-2 Wochen am Konto oder vom Postler des Vertrauens vorbeigebracht.. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Pepi die Ratte von Hirt bring back my Bonnie to me to me ... Geschrieben 23. September 2008 Also bis jetzt haben wir eine Bandbreite von 2 Tagen bis 8 Wochen.... bin gespannt.... wobei die 8 wochen vom superspezialisten kommen und der rest das geld (so wie ich) innerhalb von höchstens 2 wochen hatte... und eines noch: du hast ganz sicher irgendwelche ausgaben, die du geltend machen kannst. wobei es halt auch darauf ankommt, welche anstellungsverhältnisse du in den letzten jahren hattest und was du noch nachweisen kannst. ich würde mir das aber genauer anschauen, da ist viel kohle drinnen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Doug Heffernan *BOFH* Geschrieben 23. September 2008 wobei die 8 wochen vom superspezialisten kommen und der rest das geld (so wie ich) innerhalb von höchstens 2 wochen hatte... und eines noch: du hast ganz sicher irgendwelche ausgaben, die du geltend machen kannst. wobei es halt auch darauf ankommt, welche anstellungsverhältnisse du in den letzten jahren hattest und was du noch nachweisen kannst. ich würde mir das aber genauer anschauen, da ist viel kohle drinnen. Ich tendiere meinungstechnisch ja auch so in den zwei Wochen-Bereich. Beim Martinovic hats vielleicht solang gedauert, weil er die Ausgaben fuer HC-Photos und Vergroesserungen etc. mit einberechnet haben wollte.... Ansonsten hab ich nicht wirklich anrechenbare Ausgaben gehabt... keine Kirchensteuer, keine Spenden, keine Vorsorge, keine Kur, kein Begraebnis (Gottseidank), keine Krankheit mit finanziellen Aufwendungen, keine Beratungskosten, keine Versicherung (nur Haushalt und Auto, ist vom Betrag mehr als vernachlaessigbar), nur Alimente 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
bat /dev/NULL Geschrieben 23. September 2008 (bearbeitet) bei mir hat es als ich das eine halbe jahr beim BH und das andre halbe Jahr gearbeitet hab über 3 Monate gedauert, bis ich das geld hatte. auf anfrage, warum es so lange dauert hab ich die auskunft bekommen, dass stichprobenartig genauer geprüft werde. naja war ma egal, irgendwann waren meine damals knapp €1200,- am konto ... dieses jahr wärens ganze 2 cent gewesen :/ da hab ich aufs abschicken auch gleich verzichtet und zum zusammensuchen, was i alles abziehen könnte bin i irgendwie zu faul :/ bearbeitet 23. September 2008 von bat 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Martinovic ASB-Legende Geschrieben 23. September 2008 Nach dem Bundesheer bekommt man sehr viel Geld durch den Steuerausgleich zurück. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Eldoret V.I.P. Geschrieben 23. September 2008 1.Soziale Stellung Sonstiges Lehrlinge Arbeiter Angestellte Beamte 2.Vertragsbedienstete ASVG-Pensionisten Beamte i.R sonstige Pensionisten 3.Bruttobezüge gem. § 25 (ohne § 26 und ohne Familienbeihilfe) 210 4.Steuerfreie Bezüge gem. § 68 215 5.Bezüge gem. § 67 Abs. 1 und 2 (innerhalb des Jahressechstel), vor Abzug der Sozialversicherungsbeiträge 220 7.Abzüglich einbehaltene SV-Beiträge für Bezüge gem. Kennzahl 220 225 8.Abzüglich einbehaltene SV-Beiträge für Bezüge gem. § 67 Abs. 3 bis 8, soweit 9.steuerfrei bzw. mit festem Steuersatz versteuert 226 10.SV-Beiträge, Kammerumlage, Wohnbauförderung für laufende Bezüge 230 11.Landarbeiterfreibetrag gem. § 104 240 12.Summe übrige Abzüge 243 13.Steuerpflichtige Bezüge 245 14.Anrechenbare Lohnsteuer 260 da ich Steuertechnisch völlig auf da Safn stehe, bin ich da völlig überfordert. Kann mir jemand erklären was die Punkte 4, 12, 13, 14 bedeuten und was da auszufüllen ist ? Danke im voraus 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
jusn84 Fanatischer Poster Geschrieben 24. September 2008 1.Soziale Stellung Sonstiges Lehrlinge Arbeiter Angestellte Beamte 2.Vertragsbedienstete ASVG-Pensionisten Beamte i.R sonstige Pensionisten 3.Bruttobezüge gem. § 25 (ohne § 26 und ohne Familienbeihilfe) 210 4.Steuerfreie Bezüge gem. § 68 215 5.Bezüge gem. § 67 Abs. 1 und 2 (innerhalb des Jahressechstel), vor Abzug der Sozialversicherungsbeiträge 220 7.Abzüglich einbehaltene SV-Beiträge für Bezüge gem. Kennzahl 220 225 8.Abzüglich einbehaltene SV-Beiträge für Bezüge gem. § 67 Abs. 3 bis 8, soweit 9.steuerfrei bzw. mit festem Steuersatz versteuert 226 10.SV-Beiträge, Kammerumlage, Wohnbauförderung für laufende Bezüge 230 11.Landarbeiterfreibetrag gem. § 104 240 12.Summe übrige Abzüge 243 13.Steuerpflichtige Bezüge 245 14.Anrechenbare Lohnsteuer 260 da ich Steuertechnisch völlig auf da Safn stehe, bin ich da völlig überfordert. Kann mir jemand erklären was die Punkte 4, 12, 13, 14 bedeuten und was da auszufüllen ist ? Danke im voraus Wenn du deine ANVA übers Finanzonline machst, dann brauchst du die Daten gar nicht eingeben, weil die sowieso einen Lohnzettel von dir im System haben und somit die Daten automatisch übernommen werden. Den Lohnzettel muss dein Arbeitgeber (bzw. dessen Steuerberater, je nachdem wer die LV macht) bis spätestens Ende Februar (oder März bin ich nicht ganz sicher, aber eher Februar) elektronisch ans Finanzamt übermitteln. Wenn du die ANVA händisch abgibst (dauert bedeutend länger bis der Bescheid und das Geld da ist) musst du deinen Jahreslohnzettel hernehmen und da stehen die Kennzahlen drauf und daneben die Beträge, die musst du dann bei den Kennzahlen (was ich fett markiert habe in deinem Post) in der Steuererklärung eintragen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Eldoret V.I.P. Geschrieben 24. September 2008 aha, so funktioniert das. Ich glaub ich hab verstanden Danke für die Info 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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