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¿Por Qué?

so, bei mir ist es soeben eingetrudelt. Und weil ich grad gierig bin und mich mir endlich die Kohle von den letzten Jahren auch noch holen will bräucht ich eine kleine Info/Bestätigung der ASB Gemeinde, vielleicht kennt sich ja jemand aus:

Ich hab innerhalb von 2 Jahren einige Zeit als selbstständiger auf Werkvertragsbasis gearbeitet. Ist es richtig dass, wenn mein Jahresverdients (offiziell, hehehe) damals nicht über 11.000€ betragen hat dass ich keine Gewinn-Verlustrechnung ans Finanzamt abführen muss?

Bsp: 2 Monate unselbständig gearbeitet + 5 Monate selbstständig < 11.000 Euro und ich muss mich nichts weiter machen als die normale Arbeitnehmervanlagung, brauche keine Bestätigungen, Gewinnrechnungen, etc providen?

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get the fuck in!

so, bei mir ist es soeben eingetrudelt. Und weil ich grad gierig bin und mich mir endlich die Kohle von den letzten Jahren auch noch holen will bräucht ich eine kleine Info/Bestätigung der ASB Gemeinde, vielleicht kennt sich ja jemand aus:

Ich hab innerhalb von 2 Jahren einige Zeit als selbstständiger auf Werkvertragsbasis gearbeitet. Ist es richtig dass, wenn mein Jahresverdients (offiziell, hehehe) damals nicht über 11.000€ betragen hat dass ich keine Gewinn-Verlustrechnung ans Finanzamt abführen muss?

Bsp: 2 Monate unselbständig gearbeitet + 5 Monate selbstständig < 11.000 Euro und ich muss mich nichts weiter machen als die normale Arbeitnehmervanlagung, brauche keine Bestätigungen, Gewinnrechnungen, etc providen?

this?

Pflicht zur Abgabe der Einkommensteuererklärung

Grundsätzlich sind Sie verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung immer dann abzugeben, wenn Sie vom Finanzamt dazu aufgefordert werden (§ 42 Abs. 1 Z 1 EStG), d. h. wenn Sie eine Einkommensteuererklärung zugesendet bekommen. Ergeht keine Aufforderung, ist zu unterscheiden, ob im Einkommen lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten sind oder nicht.

Sind in Ihrem Einkommen neben lohnsteuerpflichtigen Einkünften auch andere Einkünfte (zB aus einem Werkvertrag) von insgesamt mehr als 730 € enthalten und übersteigt Ihr gesamtes Einkommen 12.000 € so sind Sie verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Endbesteuerte Kapitalerträge sind hier nicht einzurechnen!

Sind in Ihrem Einkommen keine lohnsteuerpflichtigen Einkünfte enthalten, müssen Sie eine Einkommensteuererklärung dann abgeben, wenn Ihr Einkommen mehr als 11.000 € beträgt (§ 42 Abs. 1 Z 3 EStG).

Schließlich besteht eine Steuererklärungspflicht, wenn Ihr Einkommen ganz oder teilweise aus betrieblichen Einkünften (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb sowie aus selbstständiger Arbeit) besteht und der Gewinn durch Buchführung ermittelt wird.

Somit können Sie davon ausgehen, dass Sie im Regelfall eine Einkommensteuererklärung einreichen müssen. Die Einkommensteuererklärung kann elektronisch oder unter Verwendung des amtlichen Vordruckes (Formular E 1 sowie die entsprechenden Beilagen dazu) eingebracht werden. Beachten Sie bitte, dass Sie grundsätzlich verpflichtet sind, die Einkommensteuererklärung elektronisch über FinanzOnline (Eingaben/Erklärungen) abzugeben. Diese Verpflichtung schließt auch die Abgabe gewisser Beilagen ein: Buchführende Unternehmerinnen und Unternehmer haben ihre Bilanz und ihre Gewinn- und Verlustrechnung beizulegen bzw. anlässlich der elektronischen Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen (§ 44 Abs. 1 EStG). Dies kann auch elektronisch erfolgen („E-Bilanz“). Für Einnahmen-Ausgaben-Rechner enthält die Beilage E 1a eine standardisierte Aufstellung der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben. Eine zusätzliche Einnahmen-Ausgaben-Rechnung in Papierform müssen Sie nicht einreichen.

https://www.bmf.gv.at/Steuern/TippsfrUnternehmeru_7722/Einkommensteuer/Einkommensteuer.htm

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