Doug Heffernan *BOFH* Geschrieben 13. März 2012 Originalbelege oder Kopien? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
JohnDoe Im ASB-Olymp Geschrieben 13. März 2012 Originalbelege oder Kopien? kopien 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Doug Heffernan *BOFH* Geschrieben 13. März 2012 Aha. Dachte, die wollen Originale. Na dann werd ich am Abend zum Zusammensuchen beginnen.... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
SmokinAces Rapid muss immer. Geschrieben 17. März 2012 Montag abgeschickt. Gestern das Geld bekommen 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Doug Heffernan *BOFH* Geschrieben 19. März 2012 Vor drei Wochen hab ich den Ausgleich von meiner Frau gemacht, heute Geld am Konto. Ich werd morgen die Unterlagen einscannen und per Finanzonline hinschicken. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Veilchen/Wien22 Bunter Hund im ASB Geschrieben 22. März 2012 Es raschelt im Karton 855€ lt. Bescheid in Databox, wann isn das endlich am Konto aaaaaaaaah 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Jordi ¿Por Qué? Geschrieben 23. März 2012 so, bei mir ist es soeben eingetrudelt. Und weil ich grad gierig bin und mich mir endlich die Kohle von den letzten Jahren auch noch holen will bräucht ich eine kleine Info/Bestätigung der ASB Gemeinde, vielleicht kennt sich ja jemand aus: Ich hab innerhalb von 2 Jahren einige Zeit als selbstständiger auf Werkvertragsbasis gearbeitet. Ist es richtig dass, wenn mein Jahresverdients (offiziell, hehehe) damals nicht über 11.000€ betragen hat dass ich keine Gewinn-Verlustrechnung ans Finanzamt abführen muss? Bsp: 2 Monate unselbständig gearbeitet + 5 Monate selbstständig < 11.000 Euro und ich muss mich nichts weiter machen als die normale Arbeitnehmervanlagung, brauche keine Bestätigungen, Gewinnrechnungen, etc providen? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Maulinho get the fuck in! Geschrieben 23. März 2012 so, bei mir ist es soeben eingetrudelt. Und weil ich grad gierig bin und mich mir endlich die Kohle von den letzten Jahren auch noch holen will bräucht ich eine kleine Info/Bestätigung der ASB Gemeinde, vielleicht kennt sich ja jemand aus: Ich hab innerhalb von 2 Jahren einige Zeit als selbstständiger auf Werkvertragsbasis gearbeitet. Ist es richtig dass, wenn mein Jahresverdients (offiziell, hehehe) damals nicht über 11.000€ betragen hat dass ich keine Gewinn-Verlustrechnung ans Finanzamt abführen muss? Bsp: 2 Monate unselbständig gearbeitet + 5 Monate selbstständig < 11.000 Euro und ich muss mich nichts weiter machen als die normale Arbeitnehmervanlagung, brauche keine Bestätigungen, Gewinnrechnungen, etc providen? this? Pflicht zur Abgabe der Einkommensteuererklärung Grundsätzlich sind Sie verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung immer dann abzugeben, wenn Sie vom Finanzamt dazu aufgefordert werden (§ 42 Abs. 1 Z 1 EStG), d. h. wenn Sie eine Einkommensteuererklärung zugesendet bekommen. Ergeht keine Aufforderung, ist zu unterscheiden, ob im Einkommen lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten sind oder nicht. Sind in Ihrem Einkommen neben lohnsteuerpflichtigen Einkünften auch andere Einkünfte (zB aus einem Werkvertrag) von insgesamt mehr als 730 € enthalten und übersteigt Ihr gesamtes Einkommen 12.000 € so sind Sie verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Endbesteuerte Kapitalerträge sind hier nicht einzurechnen! Sind in Ihrem Einkommen keine lohnsteuerpflichtigen Einkünfte enthalten, müssen Sie eine Einkommensteuererklärung dann abgeben, wenn Ihr Einkommen mehr als 11.000 € beträgt (§ 42 Abs. 1 Z 3 EStG). Schließlich besteht eine Steuererklärungspflicht, wenn Ihr Einkommen ganz oder teilweise aus betrieblichen Einkünften (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb sowie aus selbstständiger Arbeit) besteht und der Gewinn durch Buchführung ermittelt wird. Somit können Sie davon ausgehen, dass Sie im Regelfall eine Einkommensteuererklärung einreichen müssen. Die Einkommensteuererklärung kann elektronisch oder unter Verwendung des amtlichen Vordruckes (Formular E 1 sowie die entsprechenden Beilagen dazu) eingebracht werden. Beachten Sie bitte, dass Sie grundsätzlich verpflichtet sind, die Einkommensteuererklärung elektronisch über FinanzOnline (Eingaben/Erklärungen) abzugeben. Diese Verpflichtung schließt auch die Abgabe gewisser Beilagen ein: Buchführende Unternehmerinnen und Unternehmer haben ihre Bilanz und ihre Gewinn- und Verlustrechnung beizulegen bzw. anlässlich der elektronischen Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen (§ 44 Abs. 1 EStG). Dies kann auch elektronisch erfolgen („E-Bilanz“). Für Einnahmen-Ausgaben-Rechner enthält die Beilage E 1a eine standardisierte Aufstellung der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben. Eine zusätzliche Einnahmen-Ausgaben-Rechnung in Papierform müssen Sie nicht einreichen. https://www.bmf.gv.at/Steuern/TippsfrUnternehmeru_7722/Einkommensteuer/Einkommensteuer.htm 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Doug Heffernan *BOFH* Geschrieben 24. März 2012 Notfalls kannst dem Mazunte auch eine PM schicken, der sollt es wissen, nachdem er auch ne Firma hat, wo er mit dieser 11.000,-- Obergrenze angefangen hat. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Jordi ¿Por Qué? Geschrieben 28. März 2012 Dank euch. Hab dann noch guten Rat bekommen. Und nochmal 500 Eier mehr am Konto. Nett 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Doug Heffernan *BOFH* Geschrieben 28. März 2012 Und bei mir tut sich noch immer nix.... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Doug Heffernan *BOFH* Geschrieben 30. März 2012 Yeeeeeehaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaa!!!!!!! Es ist bewilligt!!! 2000er..... 125er Roller, ich komme!!!!! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
floschwarzweiß HASTA LA VICTORIA SIEMPRE! Geschrieben 30. März 2012 Ich bin REICH, REIIIIIIICH!!!!!!!! Ganze >>>>>>>>>>>€47<<<<<<<<<<<<<<<<<<< bekam ich zurück 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Doug Heffernan *BOFH* Geschrieben 30. März 2012 Immerhin ein paar Bier. Ich habs immerhin geschafft, nach dem heutigen Shoppingtag nix mehr zu haben. Dafuer: 1255555555555555555!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
SmokinAces Rapid muss immer. Geschrieben 30. März 2012 Welche 125er ist's geworden? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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