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Teamspieler

Eine Frage an die Experten bzgl. Familienbonus plus:

Mein Sohn wurde im September 2024 18 Jahre alt. Ab 18 reduziert sich der jährliche Betrag ja von 2000,- auf 700,-

Ich dachte, dass ich für 2024 noch den vollen Betrag bekomme. Aber in der Vorberechnung sieht es so aus, dass ab Oktober dann schon der reduzierte Betrag von ca. 58 Euro monatlich herangezogen wird, in Summe daher nur mehr 1.675,-

Ist das korrekt?

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..................
MarkoBB8 schrieb am 25.2.2025 um 09:48 :

wenn der Bescheid da ist und es nicht aufscheint kann man einen Einspruch machen und es nachreichen, das sollte nicht das Problem sein, möglicherweise kommts in der Zwischenzeit und es wird bei der Prüfung doch noch berücksichtigt

Wenn Dinge nachgemeldet werden erfolgt meiner Meinung nach sowieso eine amtswegige Wiederaufnahme.

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Rapid is stabil, Junge!
Geschrieben (bearbeitet)

Wenn der Familienbonus 2000 Euro beträgt, ich Arbeitsmittel im Bereich um 500 Euro angegeben hab, wenn für ca. 4 Monate noch Pendlerpauschale ansteht, und die Berechnung ergab 1989 Euro... Dann hätt ich ohne Familienbonus quasi eine Nachzahlung? Wie gibtsn des?

Ich hab in 25 Jahren noch nie eine Nachzahlung gehabt, sondern immer ordentlich was retour bekommen.

Einziger Unterschied.. ich war bisher Saisonarbeiter, seit Mai letzten Jahres hab ich eine neue Jahrestelle.

bearbeitet von GRENDEL

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ASB-Süchtige(r)
GRENDEL schrieb vor 18 Minuten:

Wenn der Familienbonus 2000 Euro beträgt, ich Arbeitsmittel im Bereich um 500 Euro angegeben hab, wenn für ca. 4 Monate noch Pendlerpauschale ansteht, und die Berechnung ergab 1989 Euro... Dann hätt ich ohne Familienbonus quasi eine Nachzahlung? Wie gibtsn des?

Ich hab in 25 Jahren noch nie eine Nachzahlung gehabt, sondern immer ordentlich was retour bekommen.

Einziger Unterschied.. ich war bisher Saisonarbeiter, seit Mai letzten Jahres hab ich eine neue Jahrestelle.

Gute Frage, ich empfehle, das Berechnungsblatt auszudrucken, da kann man dann gut abschätzen, woher die Nachzahlung kommt (vielleicht sind da irgendwelche Werbungskosten nicht genommen worden).

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Surft nur im ASB
GRENDEL schrieb vor 2 Stunden:

Wenn der Familienbonus 2000 Euro beträgt, ich Arbeitsmittel im Bereich um 500 Euro angegeben hab, wenn für ca. 4 Monate noch Pendlerpauschale ansteht, und die Berechnung ergab 1989 Euro... Dann hätt ich ohne Familienbonus quasi eine Nachzahlung? Wie gibtsn des?

Ich hab in 25 Jahren noch nie eine Nachzahlung gehabt, sondern immer ordentlich was retour bekommen.

Einziger Unterschied.. ich war bisher Saisonarbeiter, seit Mai letzten Jahres hab ich eine neue Jahrestelle.

Blöde Frage, aber vl Familienbonus bereits am Gehaltszettel?

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Rapid is stabil, Junge!
Hans_Dotterblum schrieb vor 2 Stunden:

Blöde Frage, aber vl Familienbonus bereits am Gehaltszettel?

Nein, ist nicht der Fall. Dürfte wohl tatsächlich mit dem Wechsel von Saisonstelle auf Jahresstelle zu tun haben.

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ASB-Legende
GRENDEL schrieb vor 6 Minuten:

Nein, ist nicht der Fall. Dürfte wohl tatsächlich mit dem Wechsel von Saisonstelle auf Jahresstelle zu tun haben.

Ich hab auch gerade auf "Vorberechnung" geklickt und es sieht auch nach einer Nachzahlung aus. Lt. Erklärung liegts wohl am Klimabonus. Aber ich hab noch nicht alles eingetragen was ich abschreiben kann. Aber schau mal im Berechnungsblatt ganz unten bei den Erklärungen.

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ASB-Halbgott

Ich habe bis jetzt immer im Herbst den Steuerausgleich gemacht und die Kohle immer nach 4-5 Tagen am Konto gehabt. Heuer hab ich ihn schon im Jänner gemacht und noch immer nix am Konto. Is das zu Jahresbeginn normal, weil mehr zu tun ist oder so?

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Channel 9 - Mod

Kann man eigentlich den Familienbonus + auch für bereits abgeschlossene Jahre nachreichen? Habe mich mit der Thematik nie wirklich beschäftigt und dadurch erst letztes Jahr beim Abschluss für das Jahr 2023 den Bonus miteinbezogen. Geht mir da um die Jahre 2020,21,22, wo ich ihn nicht angefordert habe, hätte auch noch einiges an Werbekosten die ich nachreichen könnte :davinci:

Rat an Alle - Macht schon Sinn, wenn man den Steuerausgleich zumindest einmal mit jemanden macht, der eine Ahnung davon hat :D

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uhhuh...h..
_UndertakeR_ schrieb vor 3 Stunden:

Kann man eigentlich den Familienbonus + auch für bereits abgeschlossene Jahre nachreichen? Habe mich mit der Thematik nie wirklich beschäftigt und dadurch erst letztes Jahr beim Abschluss für das Jahr 2023 den Bonus miteinbezogen. Geht mir da um die Jahre 2020,21,22, wo ich ihn nicht angefordert habe, hätte auch noch einiges an Werbekosten die ich nachreichen könnte :davinci:

Rat an Alle - Macht schon Sinn, wenn man den Steuerausgleich zumindest einmal mit jemanden macht, der eine Ahnung davon hat :D

grundsätzlich schon, müsstest halt eine "beschwerde" einreichen und dies begründen. Dann kannst alles neu machen. Wie genau: hotline anrufen, die geben das exakt durch wie sowas geht...

 

2023 habe ich schon fälle aufgmacht, weil uns halt rückwirkend etwas zustand.

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Surft nur im ASB
_UndertakeR_ schrieb vor 3 Stunden:

Kann man eigentlich den Familienbonus + auch für bereits abgeschlossene Jahre nachreichen? Habe mich mit der Thematik nie wirklich beschäftigt und dadurch erst letztes Jahr beim Abschluss für das Jahr 2023 den Bonus miteinbezogen. Geht mir da um die Jahre 2020,21,22, wo ich ihn nicht angefordert habe, hätte auch noch einiges an Werbekosten die ich nachreichen könnte :davinci:

Rat an Alle - Macht schon Sinn, wenn man den Steuerausgleich zumindest einmal mit jemanden macht, der eine Ahnung davon hat :D

Nein geht nicht. Wenn du die Bescheide schon länger als ein Jahr hast, geht nichts mehr. Also wenn du den Bescheid 2022 am zB 10.3.2024 bekommen hast, hast noch 6 Tage Zeit.

Beschwerde ist nur innerhalb von einem Monat ab Bescheid möglich. 

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Hans_Dotterblum schrieb vor 23 Minuten:

Nein geht nicht. Wenn du die Bescheide schon länger als ein Jahr hast, geht nichts mehr. Also wenn du den Bescheid 2022 am zB 10.3.2024 bekommen hast, hast noch 6 Tage Zeit.

Beschwerde ist nur innerhalb von einem Monat ab Bescheid möglich. 

Was jetzt? Ein Monat oder ein Jahr ab Bescheid? Ich weiß das mit 1 Monat ab Bescheid. Aber mit dem oben da widersprichst du dir irgendwie.

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Surft nur im ASB
Hammerwerfer schrieb vor 7 Minuten:

Was jetzt? Ein Monat oder ein Jahr ab Bescheid? Ich weiß das mit 1 Monat ab Bescheid. Aber mit dem oben da widersprichst du dir irgendwie.

Gibt Bescheidaufhebung mit Frist 1 Jahr

und Beschwerdefrist von 1 Monat 

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