Amarildo Lambrechtsteiner ASB-Messias Geschrieben 23. März 2022 hoeninjo schrieb am 21.3.2022 um 19:49 : einfach 5.000 euro strafe und lebenslanges stadionverbot für jeden vollpfosten, der einen becher aufs spielfeld wirft und jemanden verletzt, dann hört sich das ganz schnell auf. So schade um das gute Getränk ist, dennoch: Bierschütten ist noch weniger ein Verbrechen als Pyrotechnik. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
fürimmervorwärts Top-Schriftsteller Geschrieben 23. März 2022 Amarildo Lambrechtsteiner schrieb vor einer Stunde: So schade um das gute Getränk ist, dennoch: Bierschütten ist noch weniger ein Verbrechen als Pyrotechnik. Kommt drauf an, ob mit oder ohne Becher!! Zumindest MIT Becher wird sich eh bald aufhören lt. meinem Bekannten (Infra-Chef). Hier soll auf Mehrweg inkl. Pfand umgestelltj werden. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Casual_Styria Tribünenzierde Geschrieben 23. März 2022 fürimmervorwärts schrieb vor 1 Stunde: Gibts eigentlich über diese Aktion etwas zu berichten? Erfolg? Übergabe? Ja wird diese Woche noch übergeben, an den Volkshilfeshop in Steyr. Haben etwas zusammengewartet da wir vom I.F.T. und von unserem privaten Umfeld noch Spenden bekommen haben. Vorab auch hier vielen Dank an alle Spender. Forza SKV 🔴⚪ 3 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Amarildo Lambrechtsteiner ASB-Messias Geschrieben 23. März 2022 fürimmervorwärts schrieb vor 1 Stunde: Kommt drauf an, ob mit oder ohne Becher!! Zumindest MIT Becher wird sich eh bald aufhören lt. meinem Bekannten (Infra-Chef). Hier soll auf Mehrweg inkl. Pfand umgestelltj werden. Hartplastik ist in der Tat unnötig. Mir ging es um volksstraßenimmanente Bierschütt-Folklore mit normalen, weichen Bechern. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wienpendler Beruf: ASB-Poster Geschrieben 23. März 2022 fürimmervorwärts schrieb vor 2 Stunden: Kommt drauf an, ob mit oder ohne Becher!! Zumindest MIT Becher wird sich eh bald aufhören lt. meinem Bekannten (Infra-Chef). Hier soll auf Mehrweg inkl. Pfand umgestelltj werden. Wenn jemandem im Augenblick der Emotion um sein Bier nicht schade ist, dann wird ihm der Verlust des Pfands auch wurscht sein... Außerdem sind Pfandbecher viel härter als Einwegbecher, mit denen könnte schon ein ordentliches Cut verursacht werden... 2 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Juvenal mens sana in corpore sano Geschrieben 23. März 2022 (bearbeitet) Erinnert mich an eine Situation in den 70-ern auf der Westtribüne: Vor uns saß einer, der, wuterbrannt, einen Bierbecher in Richtung Linienrichter warf. Es kam, wie´s kommen musste, der Wurf war viel zu kurz, da kaum noch Bier drinnen und der Becher daher zu leicht war. Von hinten schrie einer:" AN STOOAA muasst einigeem, daun fliagt a weeeiiida." Und, tatsächlich wagte er es. Aber auch dieser Versuch scheiterte, da er zu ungeschickt und der Stein zu klein war. bearbeitet 23. März 2022 von Juvenal 4 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gummistiefelweitwerfer1919 Ergänzungsspieler Geschrieben 23. März 2022 (bearbeitet) fürimmervorwärts schrieb vor 7 Stunden: Gibts eigentlich über diese Aktion etwas zu berichten? Erfolg? Übergabe? Alle Spenden wurden soeben abgegeben! Danke an jeden der gespendet hat! Szene Steyr & IFT Steyr! 🔴⚪ bearbeitet 23. März 2022 von Gummistiefelweitwerfer1919 13 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
firewhoman Sekt für die Nutten - Champagner für uns! Geschrieben 24. März 2022 Amarildo Lambrechtsteiner schrieb am 23.3.2022 um 09:50 : So schade um das gute Getränk ist, dennoch: Bierschütten ist noch weniger ein Verbrechen als Pyrotechnik. Bier - ja. Becher werfen ist aber sehr wohl eines: https://www.derstandard.at/story/2000134246740/becherwurf-auf-schiri-assistenten-entsetzen-und-wut-nach-spielabbruch-in Ich bin da ein bisserl gespalten - ein bisserl trauere ich auch den Zeiten nach, als die Bierdusche für die Schiris einfach dazu gehörte, vor allem nach dem Abpfiff, wenn sie eh gleich unter die Dusche gingen, das war einfach Folklore ... 3 x "Wusch", und er war getauft ... Andererseits, so ein Becherwurf wie in Bochum geht einfach überhaupt nicht. (Und ich trink das edle Gesöff immer noch lieber selber.) 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Amarildo Lambrechtsteiner ASB-Messias Geschrieben 24. März 2022 firewhoman schrieb vor einer Stunde: Becher werfen ist aber sehr wohl eines No Einteilung der strafbaren Handlungen § 17. (1) Verbrechen sind vorsätzliche Handlungen, die mit lebenslanger oder mit mehr als dreijähriger Freiheitsstrafe bedroht sind. (2) Alle anderen strafbaren Handlungen sind Vergehen. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
firewhoman Sekt für die Nutten - Champagner für uns! Geschrieben 24. März 2022 Ja, okay, nicht ein "Verbrechen" im juristischen Sinn. Aber sanktioniert wird es sehr wohl, und das auch zu Recht 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wienpendler Beruf: ASB-Poster Geschrieben 25. März 2022 (bearbeitet) Amarildo Lambrechtsteiner schrieb vor 9 Stunden: No Einteilung der strafbaren Handlungen § 17. (1) Verbrechen sind vorsätzliche Handlungen, die mit lebenslanger oder mit mehr als dreijähriger Freiheitsstrafe bedroht sind. (2) Alle anderen strafbaren Handlungen sind Vergehen. firewhoman schrieb vor 9 Stunden: Ja, okay, nicht ein "Verbrechen" im juristischen Sinn. Aber sanktioniert wird es sehr wohl, und das auch zu Recht Ich denke, es kann schon auch im juristischen Sinn ein Verbrechen sein.Ich bin zwar kein Jurist, aber wenn es als Folge eines Becherwurfes eine schwere Verletzung gibt (z.B. Verlust des Augenlichtes, was im Prinzip ja möglich ist, wenn man einen vollen Pfandbecher von der Tribüne auf's Auge kriegt), dann ist das mMn kein Vergehen mehr, sondern auch im juristischen Sinn ein Verbrechen.... (da mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe sanktioniert) Es kommt also - Juristen mögen mich bitte korrigieren - im Prinzip auf die Folgen eines Becherwurfs an, und man kann nicht a priori sagen, ob es sich um ein Vergehen oder ein Verbrechen handelt. bearbeitet 25. März 2022 von wienpendler 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Amarildo Lambrechtsteiner ASB-Messias Geschrieben 25. März 2022 wienpendler schrieb vor 5 Stunden: Es kommt also - Juristen mögen mich bitte korrigieren - im Prinzip auf die Folgen eines Becherwurfs an Nein, es kommt auf die innere Tatseite an, also Vorsatz oder Fahrlässigkeit. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
firewhoman Sekt für die Nutten - Champagner für uns! Geschrieben 25. März 2022 (bearbeitet) Amarildo Lambrechtsteiner schrieb vor 4 Minuten: Nein, es kommt auf die innere Tatseite an, also Vorsatz oder Fahrlässigkeit. Ihr habt beide recht. Es gibt eine innere und eine äußere Tatseite, und BEIDE machen es aus. (Auf die Diskretions- und Dispositionsfähigkeit geh ich jetzt mal nicht näher ein.) Die Folgen machen z.B. aus einer Körperverletzung eine schwere KV, und danach richtet sich dann auch das Strafmaß. Aber natürlich auch danach, ob sie vorsätzlich oder fahrlässig war. Ist aber jetzt auch net so wichtig ... Fakt ist, Becherwürfe sind verboten, und das aus gutem Grund. Reines Bierschütten zwar auch, aber nachdem da die Folgen minimal sein werden, ist es für mich persönlich ein Kavaliersdelikt. Die Liga muss das anders sehen, auch klar. And now for something completely different: Im Standard werden die Linzer Stadionneubauten grad ziemlich zerlegt https://www.derstandard.at/story/2000134390494/chaos-im-stadionbau-in-linz-beginnt-die-unregelmaessigkeit bearbeitet 25. März 2022 von firewhoman 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
fürimmervorwärts Top-Schriftsteller Geschrieben 25. März 2022 jetzt issa Jurist auch noch 3 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wienpendler Beruf: ASB-Poster Geschrieben 25. März 2022 (bearbeitet) Amarildo Lambrechtsteiner schrieb vor 3 Stunden: Nein, es kommt auf die innere Tatseite an, also Vorsatz oder Fahrlässigkeit. Ok, aber in beiden Fällen wäre es (bei schwerer Körperverletzung) ein Verbrechen, da auch bei Fahrlässigkeit der Strafrahmen bis zu 5 Jahre beträgt... bearbeitet 25. März 2022 von wienpendler 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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