Thonhofer u. Plassnegger nicht spielberechtigt


lidocain

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GESCHAFFT!!

wie ein sehr rechtskundiger user eines Rapid-forums geschrieben hat:

genau das ist ja der punkt.

niemand weiß wirklich, was vorgefallen ist, und was wann wie bezahlt wurde oder auch nicht.

d.h. es kann auch niemand von uns beurteilen ob der vertragsaustritt berechtigt war oder nicht, weil wir die informationen aufgrund derer dieser rechtliche schluss gezogen werden könnte einfach nicht haben.

das einzige was wir wissen ist, dass der vertrag mit plassenegger von seiten rapids unter der bedingung geschlossen wurde, dass sein austritt zu recht erfolgt ist. sprich erst wenn irgendwann mal endgültig entschieden wurde ob der austritt zurecht erfolgte oder nicht (und das kann wohl letztlich nur ein ordentliches gericht) wissen wir ob der vertrag mit plassenegger gültig ist oder nicht.

und da diese entscheidung noch längere zeit dauern kann (und im endeffekt auch so aussehen könnte, dass für den fall, dass ein gericht auf gerechtfertigten vertragsaustritt entscheidet, der vertrag pl-RAPID rückwirkend gültig wird, das heißt, dass RAPID dann ev. für die gesamte zeit der verhandlung gehalt für pl. zahlen muss, er aber nicht spielen durfte) ist die erwirkung einer EV die einzig logische konsequenz.

und der svetits soll sich nicht so aufpudeln.

das nur als antwort auf "inquisitors" sehr rot-gefärbte sicht der dinge!

bearbeitet von alfman

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zwei punkte:

1.) halte ich die klausel, wenn sie tatsaechlich so aussieht, wie sie von diesem user beschrieben wird, fuer sehr ungeschickt.

2.) wird plassneggers vertrag durch die einstweilige verfuegung ja noch nciht gueltig, die bedingung verlangt in diesem fall wohl eine rechtskraeftige entscheidung. d.h. plassnegger hat bei uns momentan selbst bei einer ev keinen vertrag. verlangt die liga zur erteilung der spielegenehmigung einen vertrag zwischen verein und spieler? ich koennte es mir zumindest vorstellen.

loesen wir das problem nun, indem wir ihm einen neuen vertrag ohne diese bedingung geben, stellen sich weitere fragen: welche laufzeit soll der vertrag haben? koennte ein unbefristeter vertrag mit einem spieler, dessen transferzustand ungeklaert ist, vielleicht sogar ein verfahren bei der fifa mit einer moeglichen sperre fuer den spieler herbeifuehren?

angesichts der ungewissen lage sollte sich rapid um einen vergleich ueber eine abloesesumme in sehr geringer hoehe bemuehen. ich denke, dass auch der gak hinsichtlich der summe gespraechsbereit sein wird, da somit einerseits das gesicht gewahrt, andererseits das prozessrisiko vermieden wird.

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Weltklassekicker

also wenn wir hoffmann wollen und plassnegger, wird wohl viel von garics wechsel und seiner ablösesummer abhängen. weil fast eine Mille können wir auch nicht so mir nichts dir nichts aus der tasche zaubern. :nein:

ah ja und was is mit thonhofer? wieviel kriegt die admira als ausbilsdungskosten?

bearbeitet von Caijiao

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Rapid Wien
Ist Thonhofer gestern auf der Ersatzbank gewesen oder durften wir ihn doch nicht auftellen?

1146692[/snapback]

er war auf der bank soviel ich gesehen hab und außerdem hat ihn der stadionsprecher (für mich der schlechteste der liga) auch angesagt

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Posting-Maschine
haha was 170.000  :ratlos:  bist deppet das ist aba nicht schlecht  :nope:

1146732[/snapback]

Kommt mir auch recht viel vor. Vor allem wenn man bedenkt, dass der GAK angeblich ~200.000 € für die Plasseneger-Ablöse verlangt. :wos?:

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ASB-Legende

Der Baumgartner hat die 170.000 vor einigen Wochen im Zusammenhang mim Thonhofer auch erwähnt

Bei der Ausbildungsentschädigung hängt es wohl auch davon ab wie lange der Spieler beim Verein war.....

bearbeitet von Djfun78

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no one expects the spanish inquisition!
wie ein sehr rechtskundiger user eines Rapid-forums geschrieben hat:

das nur als antwort auf "inquisitors" sehr rot-gefärbte sicht der dinge!

1146639[/snapback]

Nur, dass beide Postings nicht unmittelbar den selben Inhalt haben.

Mein Post war als Antwort auf "der GAK müsste Plassnegger weiter bezahlen!"... und da gibts keine rote/grüne/was auch immer Brille. Der Vertrag GAK- G.P. ist Geschichte. Und somit hat der GAK kein Risiko, sollte Rapid auf die Forderungen nicht eingehen. Ob Plassnegger nun bei Rapid unter Vertrag ist oder niergendwo... der GAK muss keinen Cent Gehalt zahlen.

Das von Dir zitierte Posting betrifft eine reine Angelegenheit zwischen G.P. und Rapid, nämlich, ob Rapid Plassnegger das im Vertrag vereinbarte Gehalt zahlen muss (auch wenn er nicht spielt)... das geht den GAK nur insoweit was an, als davon die Entscheidung Rapids abhängt, ob sie G.P. jetzt trotzdem verpflichten oder nicht.

Falls nicht, geht das Spielchen halt wieder von vorne los, mit dem nächsten Verein.

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no one expects the spanish inquisition!
wenn er kein vertragsverhältnis mehr zum gak hat - warum kann der verein dann ablöse verlangen? ist ein gültiger vertrag nicht voraussetzung dafür oder überseh ich da was?

1147317[/snapback]

Er hatte einen gültigen Vertrag; Und um einen Vertrag vorzeitig zu lösen gibt es die Möglichkeit der einvernehmlichen Lösung. Und um einen Verein dazu zu bewegen, einen Vertrag einvernehmlich zu lösen, bietet man ihm Geld. = Ablöse!

Ein ungerechtfertigter Austritt ist keine einvernehmliche Lösung sondern ein Bruch des Vertrages, der Schadenersatzpflichten etc. auslöst.

Sonst wärs ja ziemlich einfach; Dann brauch ich eh keine Verträge mehr... sollte der Verein einem Wechsel nicht zustimmen, tritt der Spieler einfach ungerechtfertigt aus und geht zum Neuen Verein... würde Verträge relativ sinnlos machen!

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Er hatte einen gültigen Vertrag; Und um einen Vertrag vorzeitig zu lösen gibt es die Möglichkeit der einvernehmlichen Lösung. Und um einen Verein dazu zu bewegen, einen Vertrag einvernehmlich zu lösen, bietet man ihm Geld. = Ablöse!

Ein ungerechtfertigter Austritt ist keine einvernehmliche Lösung sondern ein Bruch des Vertrages, der Schadenersatzpflichten etc. auslöst.

Sonst wärs ja ziemlich einfach; Dann brauch ich eh keine Verträge mehr... sollte der Verein einem Wechsel nicht zustimmen, tritt der Spieler einfach ungerechtfertigt aus und geht zum Neuen Verein... würde Verträge relativ sinnlos machen!

1147918[/snapback]

wobei der schadenersatzanspruch, da wir plassnegger nicht zum austritt verleitet haben, eigentlich ja nur im verhaeltnis plassnegger-gak besteht. die verweigerung der spielgenehmigung steht meines erachtens (wie die gesamte 'rechtsprechung' der bundesliga) rechtlich auf sehr wackeligen beinen.

bearbeitet von rigobert.song

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Anfänger

da der Hofmann-Transfer fix sein dürfte, müsste das Managment jetzt ja Zeit haben um sich mit der Cause Plassnegger auseinanderzusetzen.

Weiß vielleicht jemand, ob Plassnegger derzeit bei uns oder beim GAK trainiert????

mfg

PowerRapid

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no one expects the spanish inquisition!
wobei der schadenersatzanspruch, da wir plassnegger nicht zum austritt verleitet haben, eigentlich ja nur im verhaeltnis plassnegger-gak besteht. die verweigerung der spielgenehmigung steht meines erachtens (wie die gesamte 'rechtsprechung' der bundesliga) auf sehr wackeligen beinen.

1147956[/snapback]

Schon klar; Gegen Rapid hat der GAK keinen Anspruch. Bei einer Ablöse gibts ja auch keine Ansprüche gegen den neuen Verein. Eine einvernehmliche Lösung (also bei einem Wechsel, wenn der Spieler noch wo Vertrag hat) kann ja auch nur zwischen den beiden Vertragspartnern herbeigeführt werden. Sprich: Streng genommen bietet der Spieler seinem Verein Geld, damit dieser zur lösung bereit ist. In der Praxis übernimmt die Zahlung jedoch natürlich der neue Verein, schließlich wollen die den Spieler ja. Und der wird nicht dafür bezahlen, dass er beim neuen Klub spielen darf...

Der Anspruch des GAK richtet sich gegen Plassnegger. Ob das jetzt Rapid zahlt, ist dem GAK egal... nur wäre ein Ablösesumme auch von Rapid gekommen, somit ist jetzt bei der "nachträglichen" Summe auch Rapid der Ansprechpartner.

Und die Spielgenehmigung steht nach der Entscheidung des Protestkomitees felsenfest. Andernfalls würde die Liga ja quasi unterstützen, dass die Spieler ihre Verträge brechen und dann ablösefrei sind...

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