Thonhofer u. Plassnegger nicht spielberechtigt


lidocain

Recommended Posts

ASB-Gott
Er hatte einen gültigen Vertrag; Und um einen Vertrag vorzeitig zu lösen gibt es die Möglichkeit der einvernehmlichen Lösung. Und um einen Verein dazu zu bewegen, einen Vertrag einvernehmlich zu lösen, bietet man ihm Geld. = Ablöse!

Ein ungerechtfertigter Austritt ist keine einvernehmliche Lösung sondern ein Bruch des Vertrages, der Schadenersatzpflichten etc. auslöst.

Sonst wärs ja ziemlich einfach; Dann brauch ich eh keine Verträge mehr... sollte der Verein einem Wechsel nicht zustimmen, tritt der Spieler einfach ungerechtfertigt aus und geht zum Neuen Verein... würde Verträge relativ sinnlos machen!

1147918[/snapback]

mir gehts eher darum, dass ja behauptet wird, gak muss plassnegger kein gehalt zahlen, weil er unberechtigt ausgetreten ist - also entweder er gehört dem gak und der muß weiter für ihn bezahlen oder der gak kann gar keine ablöse verlangen - es gibt keinen dritten weg - gültiges vertragsverhältnis oder eben keines - bei fall eins muß gehalt zahlt werden - bei fall zwei kann er ablösefrei wechseln

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Und die Spielgenehmigung steht nach der Entscheidung des Protestkomitees felsenfest. Andernfalls würde die Liga ja quasi unterstützen, dass die Spieler ihre Verträge brechen und dann ablösefrei sind...

1147988[/snapback]

aber somit erteilt die liga einem unberechtigt austretenden spieler praktisch ein berufsverbot.

meinst du, das wuerde vor einem ordentlichen gericht halten?

bedenke: es gibt keinen aufrechten vertrag mit dem gak, da der verein ja schadenersatz und nicht die erfuellung des vertrages verlangt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

no one expects the spanish inquisition!
Schon klar; Gegen Rapid hat der GAK keinen Anspruch. Bei einer Ablöse gibts ja auch keine Ansprüche gegen den neuen Verein. Eine einvernehmliche Lösung (also bei einem Wechsel, wenn der Spieler noch wo Vertrag hat) kann ja auch nur zwischen den beiden Vertragspartnern herbeigeführt werden. Sprich: Streng genommen bietet der Spieler seinem Verein Geld, damit dieser zur lösung bereit ist. In der Praxis übernimmt die Zahlung jedoch natürlich der neue Verein, schließlich wollen die den Spieler ja. Und der wird nicht dafür bezahlen, dass er beim neuen Klub spielen darf...

Der Anspruch des GAK richtet sich gegen Plassnegger. Ob das jetzt Rapid zahlt, ist dem GAK egal... nur wäre ein Ablösesumme auch von Rapid gekommen, somit ist jetzt bei der "nachträglichen" Summe auch Rapid der Ansprechpartner.

Und die Spielgenehmigung steht nach der Entscheidung des Protestkomitees felsenfest. Andernfalls würde die Liga ja quasi unterstützen, dass die Spieler ihre Verträge brechen und dann ablösefrei sind...

1147988[/snapback]

Doch, den 3. Weg gibts. Ums Gehalt gehts hier nicht mehr... G.P. hat den Vertrag gebrochen und sich damit schadenersatzpflichtig gemacht.

Denk Dir mal deine Argumentation durch! Dann würd doch kein Verein der Welt mehr Ablöse zahlen!

@rigobert; Das mit dem "Berufsverbot" hat tatsächlich was für sich. K.A., wies hier ausschaut mit ordentlichen Gerichten... Im Prinzip haben sich die Vereine und Spieler den Entscheidungen des Schiedsgerichts der BuLi unterworfen. Das wird grundsätzlich auch von ordentlichen Gerichten anerkannt. Allerdings gibts hier einiges an Graubereichen...

Dass die BuLi dem Spieler keine Freigabe erteilt, ist wohl (nach meiner Interpretation) als Sanktion für eben solche Spieler zu sehen. Um eben derlei Vertragsbrüchen von vornherein den Riegel vorzuschieben. So nach dem Motto: Versuchts es gleich gar nicht!

Interessant ist aber ein Aspekt; Wie oben erwähnt haben sich die Vereine den Entscheidungen des Schiedsgerichts unterworfen; Damit sind diese eigentlich bindend... aber auch dann, wenn ein Gericht anders entscheidet?

Regeln im Sport sind immer ein Graubereich in rechtlicher Hinsicht.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Oasch
Schon klar; Gegen Rapid hat der GAK keinen Anspruch. Bei einer Ablöse gibts ja auch keine Ansprüche gegen den neuen Verein. Eine einvernehmliche Lösung (also bei einem Wechsel, wenn der Spieler noch wo Vertrag hat) kann ja auch nur zwischen den beiden Vertragspartnern herbeigeführt werden. Sprich: Streng genommen bietet der Spieler seinem Verein Geld, damit dieser zur lösung bereit ist. In der Praxis übernimmt die Zahlung jedoch natürlich der neue Verein, schließlich wollen die den Spieler ja. Und der wird nicht dafür bezahlen, dass er beim neuen Klub spielen darf...

Der Anspruch des GAK richtet sich gegen Plassnegger. Ob das jetzt Rapid zahlt, ist dem GAK egal... nur wäre ein Ablösesumme auch von Rapid gekommen, somit ist jetzt bei der "nachträglichen" Summe auch Rapid der Ansprechpartner.

Und die Spielgenehmigung steht nach der Entscheidung des Protestkomitees felsenfest. Andernfalls würde die Liga ja quasi unterstützen, dass die Spieler ihre Verträge brechen und dann ablösefrei sind...

1147988[/snapback]

Wie hoch ist die Summe auf die der GAK Anspruch hat vom Spieler? Muss doch wo geregelt sein, oder?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Top-Schriftsteller
Wie hoch ist die Summe auf die der GAK Anspruch hat vom Spieler? Muss doch wo geregelt sein, oder?

1148458[/snapback]

würde mich auch mal interessiern wie hoch die Ablöse ist bzw der GAK haben will

laut der offizellen von gak will sich der präsitent so schnell wie möglich udn was am besten für den spieler ist einigen!!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Postinho
... G.P. hat den Vertrag gebrochen und sich damit schadenersatzpflichtig gemacht.

1148454[/snapback]

Schwachsinn,

das würde ja ein rechtswidriges Verhalten von GP voraussetzen.

Allerdings hat er ja nur das getan, was ihm im erstinstanzlichen Verfahren zugestanden wurde... also den Verein zu wechseln!

Demnach liegt wohl sicher kein rechtswidriges und schuldhaftes Verhaltenvor, was die Voraussetzung für einen Schadensersatzanspruch wäre.

MfG

PS: dann soll der GAK den Plasse halt zurückverlangen... mehr ist nicht drinnen!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Rapid Wien
da der Hofmann-Transfer fix sein dürfte, müsste das Managment jetzt ja Zeit haben um sich mit der Cause Plassnegger auseinanderzusetzen.

Weiß vielleicht jemand, ob Plassnegger derzeit bei uns oder beim GAK trainiert????

mfg

PowerRapid

1147961[/snapback]

na der trainiert schon bei uns das wär ja noch schöner

außerdem kann man getrost sagen dass der gernot nie wieder beim gak trainieren bzw. spielen wird

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

no one expects the spanish inquisition!
Schwachsinn,

das würde ja ein rechtswidriges Verhalten von GP voraussetzen.

Allerdings hat er ja nur das getan, was ihm im erstinstanzlichen Verfahren zugestanden wurde... also den Verein zu wechseln!

Demnach liegt wohl sicher kein rechtswidriges und schuldhaftes Verhaltenvor, was die Voraussetzung für einen Schadensersatzanspruch wäre.

MfG

PS: dann soll der GAK den Plasse halt zurückverlangen... mehr ist nicht drinnen!

1148896[/snapback]

:???::???::???:

Einen Vertrag unberechtigt einseitig zu lösen ist wohl ein Paradebeispiel von Rechtswidrigkeit...

Verträge enden durch: Zeitablauf (wies z.B. bei Kickern der Fall ist), Bedingungen (die im Vertrag vereinbart sein können), einvernehmliche Lösung (in den meisten Fällen gekoppelt mit Ablöse), Kündigung (aber auf wichtige Gründe beschränkbar; Und nein, ein Austritt ist KEINE Kündigung. Eben nicht, darum gehts ja...)

Um gerechtfertigt austreten zu können, muss ein "wichtiger Grund" vorliegen (wie beim Gegenstück des Austritts, der Entlassung). Kein Gehalt bekommen ist ein solcher Grund. Es aber vor einer gesetzten Frist rechtzeitig zu bekommen naturgemäß nicht.

Allerdings hat er ja nur das getan, was ihm im erstinstanzlichen Verfahren zugestanden wurde... also den Verein zu wechseln!

Was er aber aufgrund seiner vertraglichen Verpflichtung nicht durfte. Zumindest nicht ohne die Zustimmung der anderen Vertragspartei, dem GAK.

@Höhe des Schadenersatzes; Der GAK fordert 200.000€; Aber wie ein Gericht die Höhe des entstandenen Schadens bewerten würde, würde mich auch interessieren. Der Schaden des GAK ist ja, dass ihm eine "potentielle" Ablösesumme entgangen ist. Wahrscheinlich würden da dann Gutachten von BuLi, Spielervermittlern etc. eingeholt, die einen Wert angeben können, wie hoch die Ablösesumme für Spieler der Klasse des G.P. normalerweise geboten werden. Bzw. wie hoch der Marktwert eines Spielers ist... abhängig von allerlei Faktoren; Alter, Position, längere Verletzungen, Teameinsätze, etc.

Interessant wärs jedenfalls....

bearbeitet von Inquisitor

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Anfänger

Ein paar juristische Klarstellungen:

1.) Wenn der Austritt Plassneggers beim GAK unberechtigt war, dann hat er derzeit noch einen gültigen Vertrag beim GAK. Unberechtigt auszutreten heißt nichts anderes als den Vertrag nicht zu erfüllen. Deshalb fällt der Vertrag aber nicht weg. Der GAK kann Plassnegger auffordern, wieder in Graz mitzutrainieren, zu spielen usw...

2.) Rapid hat einen Vertrag mit Plassnegger abgeschlossen, aber unter der Bedingung, dass Passneggers Austritt beim GAK berechtigt war. Diese Bedingung ist nicht eingetreten, sodass derzeit der Vertrag zwischen Rapid und Plassnegger nicht in Kraft ist.

3.) Plassnegger will sich die Sache mit dem GAK offenbar vor dem Arbeitsgericht ausmachen, dh das Arbeitsgericht soll über die Berechtigung des Austritts entscheiden.

4.) Ablöse kommt so zustande: Neuer Verein verspricht dem alten Verein eine Zahlung, wenn dieser einer vorzeitigen Vertragsauflösung mit dem Spieler zustimmt. Vorher hat der neue Verein schon einen neuen Vertrag mit dem Spieler abgeschlossen, der ab Auflösung des alten Vertrags gilt.

bearbeitet von Jim20

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Ein paar juristische Klarstellungen:

1.) Wenn der Austritt Plassneggers beim GAK unberechtigt war, dann hat er derzeit noch einen gültigen Vertrag beim GAK. Unberechtigt auszutreten heißt nichts anderes als den Vertrag nicht zu erfüllen. Deshalb fällt der Vertrag aber nicht weg. Der GAK kann Plassnegger auffordern, wieder in Graz mitzutrainieren, zu spielen usw...

1149011[/snapback]

das ist meines erachtens gerade nicht der fall. werde deswegen aber noch im kommentar nachschlagen, um dir eine fundierte antwort zu geben.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

no one expects the spanish inquisition!
das ist meines erachtens gerade nicht der fall. werde deswegen aber noch im kommentar nachschlagen, um dir eine fundierte antwort zu geben.

1149048[/snapback]

Auch meine Meinung. JEDER Austritt (ob gerechtfertigt oder nicht) beendet das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Anfänger

Ein gültiger Vertrag zwischen Plassnegger und dem GAK existiert mMn sicher nicht mehr, hab das auch kurz in "Barta - Zivilrecht" nachgeschlagen:

Bei vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses können Schadenersatzansprüche entstehen, wenn zB ein Arbeitnehmer nicht rechtmäßig entlassen wird oder ein Arbeitnehmer ohne wichtigen Grund vorzeitig austritt. In diesen Fällen wird das Arbeitsverhältnis dennoch mit sofortiger Wirkung beendet.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Im ASB-Tausenderklub

dadurch ich als Lohnverrechner arbeitete, kann ich sagen

bei einem unbegründeten vorzeitigen Austritt bekommt der Dienstnehmer grad mal das Geld wie lang er gearbeitet hat, verliert aber den Anspruch auf Urlaubsgeld und Weihnachtsremuneration, ausserdem bekommt er auch nicht die Kündigungsentschädigung bzw. Ersatzleistung (offene Urlaubstage)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Oasch
Plassnegger geht für Spielerlaubnis vor Gericht

Dem österreichischen Fußball steht ein brisanter Rechtsfall ins Haus. Gernot Plassnegger will vor Gericht eine Einstweilige Verfügung gegen sein Berufsverbot erwirken, nachdem das Protestkomitee der Bundesliga vor einer Woche seinen vorzeitigen Vertragsaustritt beim GAK für unberechtigt erklärt hatte.

Damit könnte der 28-Jährige eine Lawine auslösen, meint zumindest GAK-Manager Peter Svetits. "Wenn das durchgeht, wäre das Schlimmer als das Bosman-Urteil", fürchtet Svetits dramatische Konsequenzen.

Sollte Plassnegger eine Einstweilige Verfügung bei einem ordentlichen Gericht erhalten, wäre er sofort für Rapid einsatzberechtigt.

Prozess über Schadenersatz?

Danach würde ein Prozess über allfälligen Schadenersatz für den GAK entscheiden. "Das wäre in jedem Fall geringer als eine Ablösesumme", erklärte der GAK-Manager, der davor warnt, dass dieses Beispiel Schule machen könnte. "Rapid geht einen gefährlichen Weg", sagte Svetits.

Im Lager der Grün-Weißen teilt man die Aufregung der Grazer nicht. Im Gegenteil, Präsident Rudolf Edlinger spielt den Ball wieder zurück. "Hätte der GAK seine Verpflichtungen eingehalten, wäre es nicht zu dieser Situation gekommen", meinte Rapid-Chef.

"Wir haben Plassnegger nach der Entscheidung des Senat 2 (erste Instanz, Anm.) verpflichtet und danach Markus Hiden auf die Transferliste gesetzt. Wer hat also jetzt den Schaden?", fragte Edlinger.

Bundesliga mitschuldig

Für den ehemaligen Finanzminister ("In der EU sind Berufsverbote nicht erlaubt") trägt auch die Bundesliga Schuld an der derzeitigen Situation. "Solange die Rechtsgremien kontrovers entscheiden, halte ich die Rechtsunsicherheit in der Bundesliga für problematisch. Darüber muss man reden", sagte Edlinger.

Schon bei den Lizenzentscheidungen hatte das Protestkomitee erstinstanzliche Entscheidungen aufgehoben und Sturm und dem GAK die Spielerlaubnis für die Saison 2006/07 erteilt.

Plassnegger optmistisch

Plassnegger selbst fühlt sich jedenfalls im Recht und hofft auf eine baldige Entscheidung. "Ich bin optimistisch", so der Flügelspieler.

Im April war der 28-Jährige auf Grund fehlender Gehaltszahlungen und nach einer Fristsetzung aus seinem Vertrag beim GAK ausgestiegen. Die Grazer überwiesen allerdings noch knapp vor Fristende Geld und hatten damit beim Protestkomitee Erfolg. "Das war eine einstimmige Entscheidung, da gibt es kein Wenn und Aber. Die Vereine haben die letzte Instanz zu akzeptieren", so Svetits.

Die Bundesliga ist über die Entwicklung im Fall Plassnegger alles andere als glücklich. "Unser Wunsch wäre, dass es zu einer anderen Lösung kommt. Fußball sollte auf dem Feld und nicht in Gerichtssälen gespielt werden", erklärte Ligasprecher Christian Kircher.

An Ablöseverhandlungen mit dem GAK, wie auch von Svetits gefordert, denkt Edlinger allerdings nicht. "Ich habe mich nicht mit dem GAK zu einigen", stellte der Rapid-Präsident lapidar klar.

sport.orf.at

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

Lädt...


  • Folge uns auf Facebook

  • Partnerlinks

  • Unsere Sponsoren und Partnerseiten

  • Wer ist Online

    • Keine registrierten Benutzer online.