Fahrscheine bitte!


Iniesta

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für leiwand, gegen oasch.

und was ist daran gefährlich? :ratlos:

die 218€ sind wohl die 3000 ÖS von denen ich ja schrieb.

das 3x = anzeige kam nicht von mir. ich hab im gegenteil geschrieben, dass meine schwester schon gut 20 x erwischt wurde und noch immer keine anzeige hängen hatte.

und, dass es im häufigen wiederholungsfall zu anzeigen und höheren strafen kommen kann ist nun mal eine tatsache (zumindest bei den öbb), auf welchem paragraph das auch immer begründet ist. wird sich wohl einer finden, wenn einer immer und immer wieder ein unternehmen um seine einnahmen prellt.

abgesehen davon: gesetze können sich nicht nur ändern, sie tun das auch laufend. ich schrieb von ÖS, du von € - merkst was?

[...]

Weil Halbwissen immer gefährlich ist. Das Resultat sind Leute, die glauben, dass sie beim dritten Mal Schwarzfahren automatisch eine Anzeige bekommen und danach 30.000 Schilling abdrücken müssen.

Wie die Rechtslage wirklich ist hab ich eh geschrieben.

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Baltic Cup Champion

Weil Halbwissen immer gefährlich ist. Das Resultat sind Leute, die glauben, dass sie beim dritten Mal Schwarzfahren automatisch eine Anzeige bekommen und danach 30.000 Schilling abdrücken müssen.

das wär ja schröcklich. am ende kaufen die dann noch einen fahrschein. gar nicht auszudenken was da alles passieren könnte. :eek:

abgesehen davon, dass wohl kaum mehr einer 30.000 S herumliegen hat. dann würden die noch falschgeld drucken, und wenn sie da erwischt werden ......

und nochmal: ICH habe NIEMALS irgendwo geschrieben, dass 3x schwarzfahren eine automatische anzeige bedeutet. wenn du darüber diskutieren willst, dann quote denjenigen, der das behauptet hat. wobei ich glaube, dass genau dies eben eh niemand behauptet hat.

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This performance is unbearable

Also erstens sinds bei Abos von Austria und Rapid 2 Stunden vorher bis 6 Stunden nachher wie man hier sehen kann.

Zweitens "Austria - Memphis" :facepalm:

Drittens, eine Frage

Und zwar was passiert, wenn man erwischt wird keinen Ausweis zeigt und einfach weggeht (klingt blöd aber wäre doch eine Option lol), darf man da festgehalten werden also gibts eine rechtliche Grundlage dafür oder wäre dass dan gemäß irgendeines Paragraphen Freiheitsentzug oder was weiß ich was?

Ich bin kein Jurist aber wenn ich merke wie unwissend ich eigentlich bin werd ichs vielleicht :=

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I think I lost my headache

Also erstens sinds bei Abos von Austria und Rapid 2 Stunden vorher bis 6 Stunden nachher wie man hier sehen kann.

Zweitens "Austria - Memphis" :facepalm:

Drittens, eine Frage

Und zwar was passiert, wenn man erwischt wird keinen Ausweis zeigt und einfach weggeht (klingt blöd aber wäre doch eine Option lol), darf man da festgehalten werden also gibts eine rechtliche Grundlage dafür oder wäre dass dan gemäß irgendeines Paragraphen Freiheitsentzug oder was weiß ich was?

Ich bin kein Jurist aber wenn ich merke wie unwissend ich eigentlich bin werd ichs vielleicht :=

Ich denke wenn du wegläufst, darf er dich schon zur Polizei bringen oder sowas. Wäre ja sonst zu..einfach :feier:

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All Colours Are Beautiful

Ich denke wenn du wegläufst, darf er dich schon zur Polizei bringen oder sowas. Wäre ja sonst zu..einfach :feier:

Kommt halt drauf an ob er es auch schafft dich einzuholen. Da würde sich Sprinttraining im wahrsten Sinne des Wortes auszahlen! :D

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Baltic Cup Champion

Also erstens sinds bei Abos von Austria und Rapid 2 Stunden vorher bis 6 Stunden nachher wie man hier sehen kann.

Zweitens "Austria - Memphis" :facepalm:

Drittens, eine Frage

Und zwar was passiert, wenn man erwischt wird keinen Ausweis zeigt und einfach weggeht (klingt blöd aber wäre doch eine Option lol), darf man da festgehalten werden also gibts eine rechtliche Grundlage dafür oder wäre dass dan gemäß irgendeines Paragraphen Freiheitsentzug oder was weiß ich was?

Ich bin kein Jurist aber wenn ich merke wie unwissend ich eigentlich bin werd ichs vielleicht :=

die zugbegleiter bei den öbb sollen körperlichen kontakt vermeiden. die bekommen schon schwierigkeiten, wenn dem gegenüber was passiert. aber wir haben schon ein paar dabei, denen ist das ziemlich wurscht. und wenn er dich festhält, bis die polizei eintrifft, und dir ist nix passiert, dann kannst sicher sein, dass die zusammenhalten.

das mit dem davonlaufen hat aber schon oft funktioniert. wer läuft denn nach, wenn er dich eh ned angreifen darf, und die provision ein paar € ausmacht?!?

pech hast halt, wenn die polizei in unmittelbarer nähe ist.

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für leiwand, gegen oasch.

das wär ja schröcklich. am ende kaufen die dann noch einen fahrschein. gar nicht auszudenken was da alles passieren könnte. :eek:

abgesehen davon, dass wohl kaum mehr einer 30.000 S herumliegen hat. dann würden die noch falschgeld drucken, und wenn sie da erwischt werden ......

und nochmal: ICH habe NIEMALS irgendwo geschrieben, dass 3x schwarzfahren eine automatische anzeige bedeutet. wenn du darüber diskutieren willst, dann quote denjenigen, der das behauptet hat. wobei ich glaube, dass genau dies eben eh niemand behauptet hat.

Du hast aber genügend andere Halbwahrheiten verbreitet und ob du dabei zitierst, oder eigenes Wissen preisgibst, ist vollkommen egal. Falsch bleibt falsch.

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Kommt halt drauf an ob er es auch schafft dich einzuholen. Da würde sich Sprinttraining im wahrsten Sinne des Wortes auszahlen! :D

die zugbegleiter bei den öbb sollen körperlichen kontakt vermeiden. die bekommen schon schwierigkeiten, wenn dem gegenüber was passiert. aber wir haben schon ein paar dabei, denen ist das ziemlich wurscht. und wenn er dich festhält, bis die polizei eintrifft, und dir ist nix passiert, dann kannst sicher sein, dass die zusammenhalten.

das mit dem davonlaufen hat aber schon oft funktioniert. wer läuft denn nach, wenn er dich eh ned angreifen darf, und die provision ein paar € ausmacht?!?

pech hast halt, wenn die polizei in unmittelbarer nähe ist.

Na dann sollte man ja durchaus mal versuchen davonzulaufen :lol:

Letztens war ein Schaffner im Zug der war rund wie eine Kugel und ist beim Bremsen des Zuges fast umgefallen - nein ich konnte mir mein Lachen nicht verkneifen - der hätte mich nie eingeholt :=

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für leiwand, gegen oasch.

Also erstens sinds bei Abos von Austria und Rapid 2 Stunden vorher bis 6 Stunden nachher wie man hier sehen kann.

Zweitens "Austria - Memphis" :facepalm:

Drittens, eine Frage

Und zwar was passiert, wenn man erwischt wird keinen Ausweis zeigt und einfach weggeht (klingt blöd aber wäre doch eine Option lol), darf man da festgehalten werden also gibts eine rechtliche Grundlage dafür oder wäre dass dan gemäß irgendeines Paragraphen Freiheitsentzug oder was weiß ich was?

Ich bin kein Jurist aber wenn ich merke wie unwissend ich eigentlich bin werd ichs vielleicht :=

Ja, der Kontrollor darf dich anhalten. Nach der Rsp. des OGH fällt das unter § 344 ABGB, was aber zu hinterfragen ist. § 344 zielt nämlich auf den Besitzschutz ab (zB einem Dieb, die gestohlene Beute wieder abzunehmen), während die Anhaltung im genannten Fall lediglich zur Durchsetzung privatrechtlicher Forderungen dient.

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Ja, der Kontrollor darf dich anhalten. Nach der Rsp. des OGH fällt das unter § 344 ABGB, was aber zu hinterfragen ist. § 344 zielt nämlich auf den Besitzschutz ab (zB einem Dieb, die gestohlene Beute wieder abzunehmen), während die Anhaltung im genannten Fall lediglich zur Durchsetzung privatrechtlicher Forderungen dient.

Danke für die Info.

Mit solchem Wissen ist man der Hero in jeder Diskussion :=

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für leiwand, gegen oasch.

die da wären? :ratlos:

Unwahrheit gepaart mit Halbwahrheiten.

im wiederholungsfall kann es zu einer anzeige kommen, welche eine strafe bis 30.000 ÖS nach sich ziehen kann.

Stimmt nicht.

die zweite möglichkeit ist keinen ausweis vorzuweisen, und die strafe gleich zu bezahlen (also quasi anonym, wie auch beim falschparken). damit ist man nicht im computer der wiener linien registriert, und entgeht der verfolgung im wiederholungsfall.

Warum das nur bedingt richtig ist, hab ich geschrieben. Deine Schwester haben's ja 20 mal erwischt, wo sie die Daten angegeben hat und innerhalb von drei Tagen bezahlt, sonst wäre es wohl sicher zur Anzeige gekommen.

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Baltic Cup Champion

Unwahrheit gepaart mit Halbwahrheiten.

Stimmt nicht.

Warum das nur bedingt richtig ist, hab ich geschrieben. Deine Schwester haben's ja 20 mal erwischt, wo sie die Daten angegeben hat und innerhalb von drei Tagen bezahlt, sonst wäre es wohl sicher zur Anzeige gekommen.

geh bitte. damals warst du noch ein kleines mädchen. da gabs sogar aufkleber in der bim wo das draufgestanden ist. ob du das glaubst, oder nicht ist irrellevant. du konntest damals noch gar nicht lesen. und ich schrieb, dass das schon lange her ist. ergibt sich aber für einen intelligenten menschen eh aus der verwendung des wortes schilling.

natürlich stimmt das. und damit ist es weder unwahrheit, noch halbwahrheit. es ist schlicht und ergreifend WAHRHEIT.

ob dies geltendes recht ist, ist was anderes. ich bin aber sogar überzeugt, dass dir das in einem derart extremen fall, wie das z.b. bei meiner schwester der fall war, auch heute blühen würde.

nein. meine schwester hat desöfteren auch erst die letzte fristmahnung bezahlt. hab nix anderes behauptet.

da oben steht, dass du keine probleme bekommst, wenn du gleich bezahlst. das mit der 3-tagesfrist hab ich nie anders dargestellt, da ich davongar nix wusste. die erwähnung der 3-tagesfrist ist der einzige unterschied zwischen deiner "wahrheit" und meinem post. da ich nix gegenteiliges behauptet habe -> so what?

und außerdem:

das wär ja schröcklich. am ende kaufen die dann noch einen fahrschein. gar nicht auszudenken was da alles passieren könnte. :eek:

bearbeitet von halbe südfront

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für leiwand, gegen oasch.

geh bitte. damals warst du noch ein kleines mädchen. da gabs sogar aufkleber in der bim wo das draufgestanden ist. ob du das glaubst, oder nicht ist irrellevant. du konntest damals noch gar nicht lesen. und ich schrieb, dass das schon lange her ist. ergibt sich aber für einen intelligenten menschen eh aus der verwendung des wortes schilling.

natürlich stimmt das. und damit ist es weder unwahrheit, noch halbwahrheit. es ist schlicht und ergreifend WAHRHEIT.

ob dies geltendes recht ist, ist was anderes. ich bin aber sogar überzeugt, dass dir das in einem derart extremen fall, wie das z.b. bei meiner schwester der fall war, auch heute blühen würde.

Nur weil etwas lange her ist, wird es nicht richtiger. Ob ich damals geboren war, ist gelinde gesagt auch scheiß egal, weil sich die Rechtslage nicht signifikant geändert hat. Der einzige Unterschied ist, dass vor 1991 Schwarzfahren nicht mal ein Verwaltungsvergehen war und demzufolge maximal die € 60 (kannst dir ja den Schillingpreis ausrechnen) fällig waren. Spezialisten wie du, glauben aber einfach alles was man ihnen erzählt bzw. was sie auf irgendwelchen Schildern lesen, geben es in Foren wieder und werden dann auch noch beleidigend, wenn man ihnen ihr Halbwissen um die Ohren haut. Ich habe nämlich nicht angezweifelt, dass der Blödsinn dort gestanden hat (wir diskutieren hier ja nicht über das Vorhandensein antiker Bimbeschilderung), sondern gesagt, warum es NIE zu dieser Summe kommen kann. Hat bis auf dich jeder verstanden.

nein. meine schwester hat desöfteren auch erst die letzte fristmahnung bezahlt. hab nix anderes behauptet.

da oben steht, dass du keine probleme bekommst, wenn du gleich bezahlst. das mit der 3-tagesfrist hab ich nie anders dargestellt, da ich davongar nix wusste. die erwähnung der 3-tagesfrist ist der einzige unterschied zwischen deiner "wahrheit" und meinem post. da ich nix gegenteiliges behauptet habe -> so what?

und außerdem:

Ich habe deinen Beitrag diesbezüglich auch nicht korrigiert. Hab die Voraussetzungen für eine Anzeige um die Dreitagesfrist, welche elementar ist, erweitert. Denn selbst beim dreitausendsten Wiederholungsfall gehst du innerhalb der drei Tage straffrei aus.

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