pimpifax the beautiful Geschrieben 25. April 2006 aha, jetzt sind dann doch nur mehr vergleiche. seis wies sei, dann hat der kurier damals aber tüchtig in die schei.sse gegriffen. habe den artikel leider nie gelesen...wars der fleckl? 1037916[/snapback] Skocek: ...Didulica bestreitet die Absicht. Dagegen ist seine höhnische Kommentierung des Ausschlusses zu halten, der Applaus zum Publikum und zum Schiedsrichter. Das Strafverfahren, so es kommt, wird klären, ob tatsächlich Absicht im Spiel war ( ) . Die Betrachtung der Szenenzeitlupe legt sie nahe. Die Austria stellt Didulica nicht nur straffrei, sie protestiert gegen das Ligaurteil von acht Spielen Sperre. Der Verein redet Unrecht gerade, indem er Didulica als "Vorzeigeprofi" bezeichnet. Das ist so, als würde man einem Kinderschänder Straffreiheit zubilligen wollen, weil er gut malen kann. ... einfacher test der lesekompetenz, damals gab es ja unzählige wortmeldungen, wonach eh alles ok war(wo ist eigentlich der chris09 abgeblieben? ) 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gigi www.mspeu.at Geschrieben 25. April 2006 60.000 Euro also! Was macht da ein Unterligaspieler, der vielleicht mal 1000 Euro pro Monat bekommt und das nicht im Fußball, sondern bei seinem "richtigen" Job? Wird hier auch das eigene Einkommen berücksichtigt oder würde diese Summe jeder bekommen, der auf so eine Art und Weise verurteilt wird? Der Betrag ist für einen Didulica lächerlich, das ändert aber auch nichts daran, das die Verurteilung selber ein Scherz ist. Auf gehts Cantona und Konsorten, zeigt uns was alles möglich ist! Bravo! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
aragorn Austr(al)ia! Geschrieben 25. April 2006 (bearbeitet) 1)Getviolett, es gibt den § 90 StGB "Einwilligung des Verletzten" in eine Körperverletzung oder Gefährdung der körperlichen Sicherheit. Diese Einwilligung darf nur nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Nicht als sittenwidrig werden Körperverletzungen im Zusammenhang mit Sportausübung angesehen. Die Teilnahme an einer Sportveranstaltung gilt im Wesentlichen als solche konkludente Einwilligung (ähnlich wie wenn du zB mit einem offensichtlich Betrunkenem mitfährst). Du siehst, das Strafrecht selbst bietet die Grundlage dafür, dass fahlässige Verletzungen im Sport nicht gerichtlich zu ahnden sind. Ein "Sonderrecht" braucht es daher nicht. Stimmt, die Richterin wollte einen faulen Kompromiss finden und ist dabei an ihrer mangelnden Rechtskenntnis gescheitert. Das Urteil daher, wie mehrfach ausgeführt rechtlich schlichtweg falsch. 2)Doug, auch ein Normalsterblicher ohne Vorstrafen geht bei einem solchen Vergehen mit nahezu 100%iger Sicherheit nicht ins Gefängnis. 3) NativeRon, lustig wenn man zwar von der Materie keine Ahnung hat, aber "sinnerfassendes Lesen" fordert. Aber du hast schon Recht, wenn es die Frau Richterin sagt muss es stimmen. Lieb und bewahr dir gut deinen Glauben an die unfehlbarkeit der Obrigkeit. Wenn dich wirklich interessiert warum das Urteil abseits der Vereinsfarben falsch ist, lies die entsprechenden Begründungen im Thread. 4) Der Kinderschändervergleich kam vom Skocek der für den Standard schreibt. Sein Feldzug gegen Joey wurde aber offensichtlich der Zeitung zu heftig, sodass Skocek einen Gastkommentar im Sportventil veröffentlichte! bearbeitet 25. April 2006 von aragorn 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
JohnDoe Im ASB-Olymp Geschrieben 25. April 2006 60.000 Euro also! Was macht da ein Unterligaspieler, der vielleicht mal 1000 Euro pro Monat bekommt und das nicht im Fußball, sondern bei seinem "richtigen" Job? Wird hier auch das eigene Einkommen berücksichtigt oder würde diese Summe jeder bekommen, der auf so eine Art und Weise verurteilt wird? 1037927[/snapback] Geldstrafen werden im Strafrecht nach Tagessätzen bemessen, die Höhe eines Tagessatzes richtet sich nach Einkommen/Vermögen. Didulica wurde zu 120 Tagessätzen à € 500 verurteilt, ein Tagessatz kann zwischen 2 und 500 € sein. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
dschuxta Postaholic Geschrieben 25. April 2006 lies das urteil.... bezieht sich auf einen tagessatz. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Beamero Wahnsinniger Poster Geschrieben 25. April 2006 @des lustigen Skoceks Brandreden: Hier werden Sie geholfen 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
aragorn Austr(al)ia! Geschrieben 25. April 2006 (bearbeitet) Gigi, die Strafe bemisst sich nach einer Anzahl Tagsätze. Der Rahmen der Tagsätze liegt JE NACH EINKOMMEN zwischen 2 und 327 Euro. Wenn jemand ohne Einkommen also zu zb 200 TS verurteilt wird, sind das insgesamt € 400, bei einem Spitzenverdiener € 65.400. Alles klar? edit: Ups, der Vorteil der noch Studierenden, man lernt dei Sachen up to date. JohnDoe hat natürlich Recht seit 2005 ist die Höchstgrenze 500 € als Tagsatz und die 8. Auflage von Fabrizy ist veraltet. bearbeitet 25. April 2006 von aragorn 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
dariofrancocangele Top-Schriftsteller Geschrieben 25. April 2006 sportventil: Der Staat gegen D.Schon der vierte Schiedsrichter geht uns auf die Nerven. Dieses ständige Wichtigmachen, das Abmessen von Verfehlungen in Zentimetern, wenn ein emotional beanspruchter Trainer seinen aufgemalten Käfig kurz verlassen hat, kurzum, die Bürokratisierung des Fußballs seitens der <Sport-Exekutive> stört den lockeren Umgang mit dem altbewährten Ablauf der Kickerei. Doch bisher ist wenigstens die <Fußball-Rechtssprechung> halbwegs unangetastet geblieben. Schade, wenn man an manche Manager denkt, die sich im halbseidenen Bereich bewegen. Nehmen wir als Beispiel nur einen abgeurteilten Tiroler, der, als wäre nie etwas vorgefallen, weiter, und wenn man die finanziellen Möglichkeiten seiner <neuen Partner> betrachtet, mittlerweile sogar eine Stufe höher, sein Unwesen treibt. Gestern hat sich ein anderer unerhörter Angriff auf die Regeln des Fußballs ereignet. Stichwort Didulica. Das sportventil darf sich bezüglich des unfaßbaren Foulspiels wider Axel Lawaree als unverdächtig bezeichnen. Nur für Vergessliche: Wir hatten seinerzeit eine gnadenlose Sperre gefordert und als wir mit Joey während dessen <Auszeit> darüber diskutierten, mußte er sichtlich mehrmals schlucken, weil wir die 8-Spiele-Sperre als milde Strafe bezeichnet hatten. Warum wir jetzt das richterliche Urteil als <einfach unglaublich> bezeichnen, hat das in Wahrheit wenig mit Didulica, mit Lawaree oder einer der beiden Fangruppen zu tun, die sich einerseits als Verteidiger, anderseits als Ankläger verstehen. Erinnern Sie sich an den geradezu <wahnsinnigen> Nordiren, der sich wie ein Abfangjäger auf Emanuel Pogatetz gestürzt hatte und eigentlich jede denkbare Verletzung des Österreichers riskierte? Und viele andere ähnliche <Attacken> mehr, es gibt viele Beispiele. Durchwegs vergleichbar mit dem Derby-Foul des Jahrhunderts. Der Großteil der Opfer wird am Spielfeldrand verarztet, manche können nach einer <Eisbehandlung> sogar weiterspielen. Andere erleiden Knochenbrüche, nach Ellenbogenschlägen auch Kopfverletzungen, usw. Wie aber reagiert die Justiz? War das Foul spektakulär, womöglich von mehreren Kameras von A bis Z eingefangen, immer wieder im TV wiederholt und in den Printmedien breitgetreten, wie das eben im Fall Didulica vs Lawaree war, dann ist auch eine Frau Richterin erschüttert. Frage an die Justiz: Wird nur der erfolgte Mord bestraft, oder gibt's nicht auch ein Gesetz, wonach bereits der Versuch hinter Gitter zwingt? Auf den Fußball übertragen, und den konkreten Fall vor Augen: Angenommen, Didulica wäre mit der gleichen (unverzeihbaren) Absicht auf Lawaree zugelaufen und hätte ihn entweder nur gestreift oder womöglich sogar verfehlt. Dann wäre er wohl straffrei geblieben. Weder der Schiri, noch der Staat hätte gegen ihn ermittelt. Was also für den Staatsbürger gilt, wird in diesem (spektakulären und daher medienwirksamen...) Fall beim Fußballer nicht angewendet. Oder anders ausgedrückt: Weil eine Verletzung vorliegt, und wohl auch, weil der Rachegedanke aus dem Stadion in die kleinkarierte Gedankenwelt der einbahnig Denkenden getragen wird (werden soll...?), schafft eine Richterlady einen Präzedenzfall der Sonderklasse. Das erinnert an manche der altvorderen Schiris, die nach jedem <Auweh> eines fallenden Kickers sofort auf Foul entschieden. Nur wenn besagter Nordire aufgrund seiner Absicht, den Fußballer Pogatetz zu verletzen, ebenfalls abgeurteilt wird, werden wir ein Urteil wie dieses verstehen. (copyright sportventil) 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
jimmy1138 V.I.P. Geschrieben 25. April 2006 (bearbeitet) Ach ja, der Skocek - wie man gestern auch am Herrn Hackl gesehen hat (Skoceks immer skurriler werdenden Ergüsse möcht ich da nicht weiter kommentieren): beim Standard wird man offensichtlich nur Sportredakteur wenn man ein arger Volltrottel ist. EDIT: Und warum hat eigentlich niemand beim Foul von Patrick Harand Anzeige erstattet - der Norris mußte künstlich beatmet werden, was arg bedient. An die "Juristen": gibt's dann auch sowas wie - wie das Sportventil andeuten möchte - versuchte (schwere) Körperverletzung? Etwa Totti gegen Ramelow, Schicklgruber gegen Rothbauer (der war's doch - oder?)... Oder noch krasser: versuchte fahrlässige Körperverletzung... bearbeitet 25. April 2006 von jimmy1138 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
REALIST Tribünenzierde Geschrieben 25. April 2006 spätestens jetzt wo es eigentlich eh schon zu spät ist sollten mal alle nachdenken und zwar verdammt noch mal wurscht ob fans von austria,rapid oder dreibeidlkirchen! wollen wir wirklich unseren schönen sport der eben auch so pervers das klingt mag von falschen schirientscheidungen,emotionen und vielen anderen dingen lebt ruinieren? da sehnen sich manche nach einem chip im ball damit das abseits kontrolliert werden kann,andere wieder meinen es gehört ein oberschiri mit bildschirm an die linie,wollen wir das wirklich oder lebt der fussball nicht gerade durch seine unberechenbarkeit? und auch diese causa ist wieder wie schon der fall bosman ein fataler einschnitt in die sportgerichtsbarkeit der wie wir heute alle wissen ein schwerer fehler war! jeder der irgendwann selbst gegen das runde leder getreten hat und versucht seine emotionen unter kontrolle zu bringen muss einsehen das alleine die tatsache das es überhaupt zu einer verhandlung gekommen ist für den sport absolut weitreichende folgen haben wird! und bitte bevor mir jetzt einer typisch österreichisch daherkommt von wegen panikmache oder wird schon nix passieren dem soll gesagt sein wer war den schon bosman? wenn man jetzt auch noch bedenkt das im regelbuch steht das jede attacke die eine verletzung des gegenspielers in kauf nimmt mit rot zu ahnden ist was glaubt ihr wie viele anzeigen wir alleine heuer wegen fahrlässiger körperverletzung schon hätten? auf sicht wird sich die richterin mit diesem urteil nicht viele freunde gemacht haben den in zukunft werden die gerichte ein wenig mehr arbeit haben! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
JohnDoe Im ASB-Olymp Geschrieben 25. April 2006 (bearbeitet) Der Rahmen der Tagsätze liegt JE NACH EINKOMMEN zwischen 2 und 327 Euro. 1037936[/snapback] Wurde mit BGBl. I Nr. 136/2004 auf 500 € erhöht. (hab mich auch über 120 TS à 500 gewundert und deshalb nachgeschaut) bearbeitet 25. April 2006 von JohnDoe 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
NativeRon Für immer und dich! Geschrieben 25. April 2006 (bearbeitet) Stimmt, die Richterin wollte einen faulen Kompromiss finden und ist dabei an ihrer mangelnden Rechtskenntnis gescheitert. Das Urteil daher, wie mehrfach ausgeführt rechtlich schlichtweg falsch. 1037930[/snapback] Hast Du mehr Rechtskenntnis wie eine Richterin ? Toll, warum bist dann kein Richter ? Und Dein "mehrfach ausgeführt", wird imho auch von Veilchen kommen, oder ? Ebenso kann ich ja auch sagen, es finden die meisten, das Urteil passt. Die meisten Grünen werden das wahrscheinlich tun bearbeitet 25. April 2006 von NativeRon 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
JohnDoe Im ASB-Olymp Geschrieben 25. April 2006 An die "Juristen": gibt's dann auch sowas wie - wie das Sportventil andeuten möchte - versuchte (schwere) Körperverletzung? Etwa Totti gegen Ramelow, Schicklgruber gegen Rothbauer (der war's doch - oder?)...Oder noch krasser: versuchte fahrlässige Körperverletzung... 1037938[/snapback] Grundsätzlich ist bei jedem Vorsatzdelikt der Versuch genauso strafbar wie die vollendete Tat, Versuch bei einem Fahrlässigkeitsdelikt gibt es aber natürlich nicht 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
aragorn Austr(al)ia! Geschrieben 25. April 2006 Hast Du mehr Rechtskenntnis wie eine Richterin ? Toll, warum bist dann kein Richter ?Und Dein "mehrfach ausgeführt", wird imho auch von Veilchen kommen, oder ? Ebenso kann ich ja auch sagen, es finden die meisten, das Urteil passt. Die meisten Grünen werden das wahrscheinlich tun 1037943[/snapback] 1.) Weil ich Rechtsanwalt bin? Die quasi "Beamtenlaufbahn" eines Richters war halt nicht so meines. 2) rigobert.song würd ich zB nicht unbedingt als Veilchen bezeichnen. Wenn Laien das Urteil als passend empfinden, hat das für mich doch ein wenig einen anderen Stellenwert, als wenn es Kollegen tun, verständlich oder? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Becks Road to Zion Geschrieben 25. April 2006 Grundsätzlich ist bei jedem Vorsatzdelikt der Versuch genauso strafbar wie die vollendete Tat, Versuch bei einem Fahrlässigkeitsdelikt gibt es aber natürlich nicht 1037951[/snapback] Wenn ich das richtig verstehe würde das heissen, jedes absichtliche Foul welches eine Verletzung mit sich ziehen könnte, ist versuchte Körperverletzung??? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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