Bundesliga stellt Verfahren ein, Rapid muss bleche


Fex

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Die Nr. 1 in Wien sind wir!
solltest dir schon den richtigen Paragraphen raussuchen...
§ 111. (1) Wer einen anderen in einer für einen Dritten wahrnehmbaren Weise einer verächtlichen Eigenschaft oder Gesinnung zeiht oder eines unehrenhaften Verhaltens oder eines gegen die guten Sitten verstoßenden Verhaltens beschuldigt, das geeignet ist, ihn in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen. 

(2) Wer die Tat in einem Druckwerk, im Rundfunk oder sonst auf eine Weise begeht, wodurch die üble Nachrede einer breiten Öffentlichkeit zugänglich wird, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen. 

jetzt müßte man nur klären, ob es juristisch gesehen eine beschuldigung ist, wenn man "ich glaube" schreibt...

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Die Nr. 1 in Wien sind wir!
es ist jedenfalls mehr als lächerlich, daß das Verfahren eingestellt wurde, weil Stronach keien offizielle Funktion bei Austria ausübt..... ich mein die ganze Welt weiß, wer bei Austria das Sagen hat - wie behindert sind die in diesem Ethikkomitee :nein:

vllt ist ihnen aus juristischen gründen nix anderes übrig geblieben...

um das wirklich beurteilen zu können müßte ich mir allerdings die bl-vestimmungen genau durchlesen, wof+ür ich weder zeit noch lust habe...

bearbeitet von RAPID FAN

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Bunter Hund im ASB
weils zu diesem thema auf zB kurier.at auch meldungen gibt.

fk-austria.at ist reine provokation. sollen sie sich im magna-channel über sätze wie "rapid muss blechen" einen haxen ausreissen.

objektivität: 0%

informationsgehalt: 5%

Ist keine Provokation, sondern vielmehr Genugtuung... schließlich wurde die Austria (bzw. Frank Stronach) immer wieder von Rapid-Präsident Edlinger attackiert.

eben. und diese Genugtuung muss man nicht im rapid-channel zelebrieren.

wie würden die austrianer reagieren, würde man ihnen den edlinger-text als thread im fak-channel als die ganze wahrheit präsentieren?

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Postinho
... und wieder einmal postest du völligen Unsinn.

Du kommunizierst hier keine Meinung, sondern beleidigst und verleumdest Frank Stronach...  und das fortwährend.  Das ist strafbar gemäß § 111 StGB bzw. § 297 StGB.

http://www.internet4jurists.at/strafrecht/...t/recht_oe1.htm

Verleumdung

§ 297. (1) Wer einen anderen dadurch der Gefahr einer behördlichen Verfolgung aussetzt, daß er ihn einer von Amts wegen zu verfolgenden mit Strafe bedrohten Handlung oder der Verletzung einer Amts- oder Standespflicht falsch verdächtigt, ist, wenn er weiß (§ 5 Abs. 3), daß die Verdächtigung falsch ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, wenn die fälschlich angelastete Handlung aber mit einer ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

(2) Nach Abs. 1 ist nicht zu bestrafen, wer freiwillig die Gefahr einer behördlichen Verfolgung beseitigt, bevor eine Behörde etwas zur Verfolgung des Verdächtigten unternommen hat.

ich glaub kaum, dass der Stronahc wegen meiner Vermutung der Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung ausgesetzt ist, weil ich es ja nicht als Tatsache hingestellt hab sondern gesagt hab "ich glaube" und ich glaube kaum, dass wenn irgendwer was glaubt das für eine strafrechtliche verfolgung oder ein ermittlungsverfahren ausreicht...

Hab den falschen Link gepostet:

http://www.internet4jurists.at/strafrecht/...leidigung1a.htm

Du behauptest - ohne Begründung - dass Stronach unrechtmäßig die Ethikkommission beeinflußt hat... da hilft dir auch kein "wahrscheinlich".

Mir ist schon klar, dass deshalb nix passieren wird... aber ist nun mal blödsinnig zu glauben, dass man legal mit Dreck um sich werfen kann. Dafür gibts nun mal dem §111 und in extremen Fällen §297 (der aber hier net zutrifft... hätt weiterlesen sollen).

bearbeitet von multispeed

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Die schönsten Augenbrauen der Liga...
:zzz:

Gäääähn, der Hobby-Jurist outet sich als Steuerrechtler...

Ich habe auch nicht unbedingt dich persönlich gemeint, aber wie du selbst geschrieben hast

Mir ist schon klar, dass deshalb nix passieren wird
und man muss ja nicht übertreiben oder jemanden Angst machen oder?

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Postinho
...und man muss ja nicht übertreiben oder jemanden Angst machen oder?

Naja, vielleicht reißt er sich dann künftig ein wenig zusammen. Mir gehen diese unbegründeten Beschuldigungen einfach aufn Wecker - die nehmen nämlich echt Überhand hier.

Aber lassen wir das.

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Die schönsten Augenbrauen der Liga...
Naja, vielleicht reißt er sich dann künftig ein wenig zusammen. Mir gehen diese unbegründeten Beschuldigungen einfach aufn Wecker - die nehmen nämlich echt Überhand hier.

Aber lassen wir das.

Deinen Beweggrund und auch den Hintergrund habe ich verstanden . ;)

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Die Nr. 1 in Wien sind wir!
... und wieder einmal postest du völligen Unsinn.

Du kommunizierst hier keine Meinung, sondern beleidigst und verleumdest Frank Stronach...  und das fortwährend.  Das ist strafbar gemäß § 111 StGB bzw. § 297 StGB.

http://www.internet4jurists.at/strafrecht/...t/recht_oe1.htm

Verleumdung

§ 297. (1) Wer einen anderen dadurch der Gefahr einer behördlichen Verfolgung aussetzt, daß er ihn einer von Amts wegen zu verfolgenden mit Strafe bedrohten Handlung oder der Verletzung einer Amts- oder Standespflicht falsch verdächtigt, ist, wenn er weiß (§ 5 Abs. 3), daß die Verdächtigung falsch ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, wenn die fälschlich angelastete Handlung aber mit einer ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

(2) Nach Abs. 1 ist nicht zu bestrafen, wer freiwillig die Gefahr einer behördlichen Verfolgung beseitigt, bevor eine Behörde etwas zur Verfolgung des Verdächtigten unternommen hat.

ich glaub kaum, dass der Stronahc wegen meiner Vermutung der Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung ausgesetzt ist, weil ich es ja nicht als Tatsache hingestellt hab sondern gesagt hab "ich glaube" und ich glaube kaum, dass wenn irgendwer was glaubt das für eine strafrechtliche verfolgung oder ein ermittlungsverfahren ausreicht...

Hab den falschen Link gepostet:

http://www.internet4jurists.at/strafrecht/...leidigung1a.htm

Du behauptest - ohne Begründung - dass Stronach unrechtmäßig die Ethikkommission beeinflußt hat... da hilft dir auch kein "wahrscheinlich".

Mir ist schon klar, dass deshalb nix passieren wird... aber ist nun mal blödsinnig zu glauben, dass man legal mit Dreck um sich werfen kann. Dafür gibts nun mal dem §111 und in extremen Fällen §297 (der aber hier net zutrifft... hätt weiterlesen sollen).

In §111 (üble Nachrede) ist aber von Beschuldigungen die Rede. Gilt "ich glaube" schon als Beschuldigung?

Eine Beleidigung im eigentlichen Sinn (nach §115) ist es nicht, weil beschimpft hab ich den Strohnach ja nicht...

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Top-Schriftsteller
also bei den beiträgen muss einigen leuten schon sehr sehr fad sein. :hää?deppat?:

tja was soll ma sonst tun? :D

donauinsel is scheiss³ wie immer, und fußball gibts im moment auch keinen außer confed cup :D

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