Burschi Rapid Wien Geschrieben vor 4 Stunden Ernesto schrieb Gerade eben: war es nicht einfach so dass sangare einfach keine lust hatte zu RB zurück zu kehren weil er dort nicht diese wertschätzung erfahren hatte? genauso ist es 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ernesto Valdi am Weg ins Stadion Geschrieben vor 4 Stunden derfalke35 schrieb Gerade eben: ein Leihvertrag war nimmer möglich, somit wars der übliche Deal, ein Verkauf mit Rückkaufklausel und dann hat in den Moment wo wir sie ziehen, Bajlicz auch Vertrag bei uns, so ist das üblich, auch wenn wir ihn weiterverkaufen würden. Ich kenn das anders nicht. (Sry, wenn ich mich irre). naja der kurier schreibt was anderes 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
derfalke35 Fussballliebhaber Geschrieben vor 4 Stunden (bearbeitet) Ernesto schrieb vor 2 Minuten: war es nicht einfach so dass sangare einfach keine lust hatte zu RB zurück zu kehren weil er dort nicht diese wertschätzung erfahren hatte? Das gibt es eigentlich nicht, wenn ich eine Rückkaufklausel im Vertrag installiere, erklärt sich der Spieler bereit unter bestimmten Bedingungen zurückzukehren, sonst würde er das ganze nicht unterschreiben und damit würde so eine Klausel keinen Sinn machen. Also ich kenne das zumindest nur so. Ernesto schrieb vor 1 Minute: naja der kurier schreibt was anderes Ok, hab ich jetzt noch nicht gelesen. Aber Danke für die Info. bearbeitet vor 4 Stunden von derfalke35 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ernesto Valdi am Weg ins Stadion Geschrieben vor 4 Stunden derfalke35 schrieb vor 1 Minute: Das gibt es eigentlich nicht, wenn ich eine Rückkaufklausel im Vertrag installiere, erklärt sich der Spieler bereit unter bestimmten Bedingungen zurückzukehren, sonst würde er das ganze nicht unterschreiben und damit würde so eine Klausel keinen Sinn machen. Also ich kenne das zumindest nur so. das ist ein deal zwischen den vereinen und nicht zwischen dem verein und dem spieler. daher wäre ja ein folgevertrag wichtig - sofern man die chance dazu hat. im fall bajlicz gabs die chance nicht. ich mache da katzer keinen vorwurf 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
derfalke35 Fussballliebhaber Geschrieben vor 4 Stunden Ernesto schrieb vor 3 Minuten: das ist ein deal zwischen den vereinen und nicht zwischen dem verein und dem spieler. daher wäre ja ein folgevertrag wichtig - sofern man die chance dazu hat. im fall bajlicz gabs die chance nicht. ich mache da katzer keinen vorwurf gut, ich will mich da jetzt nicht zu weit rauslehnen, wie so ein Deal zwischen zwei Vereinen ohne dem Einverständnis des Spielers möglich ist kann ich mir jetzt nicht erklären, aber ich werde mich erkunden, bin in diesem Fall somit überfragt. Es geht dabei explizit um die Bedingungen bei einer Rückkaufklausel. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
derfalke35 Fussballliebhaber Geschrieben vor 4 Stunden Burschi schrieb vor 12 Minuten: genauso ist es Sorry, aber bei aller Wertschätzung, in einem Vertrag gibt es den Passus "keine Lust" nicht, wenn das zuvor nicht klar definiert wurde, wäre das höchst dilettantisch, aber Ich werde mich erkundigen diesbezüglich. 3 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Schwemmlandla3 V.I.P. Geschrieben vor 4 Stunden derfalke35 schrieb vor 2 Minuten: Sorry, aber bei aller Wertschätzung, in einem Vertrag gibt es den Passus "keine Lust" nicht, wenn das zuvor nicht klar definiert wurde, wäre das höchst dilettantisch, aber Ich werde mich erkundigen diesbezüglich. Salzburg war in dem Fall hochgradig dilettantisch. So dermaßen, dass das dort heute einige noch nicht fassen können. Die hatten absolut keine Zügel in der Hand und waren zu 100% darauf angewiesen was Sangare selbst will oder eben nicht (was er skurrilerweise schon bei seinem Abgang klargemacht hat ). 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
tomstig best dm Geschrieben vor 4 Stunden (bearbeitet) 11 minutes ago, derfalke35 said: gut, ich will mich da jetzt nicht zu weit rauslehnen, wie so ein Deal zwischen zwei Vereinen ohne dem Einverständnis des Spielers möglich ist kann ich mir jetzt nicht erklären, aber ich werde mich erkunden, bin in diesem Fall somit überfragt. Es geht dabei explizit um die Bedingungen bei einer Rückkaufklausel. Ich habe das mit @Ernesto woanders diskutiert: So ein Deal ist sehr wohl möglich, er bringt halt nichts, wenn der Spieler dann nicht mehr zurückkehren will (so wie es eben angeblich bei Sangara der Fall war; dann übt der Rückkaufsberechtigte wohl das Rückkaufsrecht nicht aus oder kann es nach den Bedingungen gar nicht ausüben). Er hat allerdings für den Rückkaufsberechtigten den Vorteil, dass er einen von zwei „Verhandlungsgegnern“ ausgeschaltet hat (= der abgebende Verein) und nur noch den zweiten (= der Spieler) endverhandeln/überzeugen muss. Ohne das Rückkaufsrecht müsste man auch noch eine Ablöse mit dem Verein finden – zumindest diesem Problem entledigt man sich mit dem Rückkaufsrecht 6 minutes ago, derfalke35 said: Sorry, aber bei aller Wertschätzung, in einem Vertrag gibt es den Passus "keine Lust" nicht, wenn das zuvor nicht klar definiert wurde, wäre das höchst dilettantisch, aber Ich werde mich erkundigen diesbezüglich. Nja, eben doch, wenn es eben gar keinen Anschlussvertrag gibt. Wie gesagt: Rückkaufsrecht ohne Anschlussvertrag ist rechtlich möglich und auch nicht ganz sinnlos bearbeitet vor 4 Stunden von tomstig 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
derfalke35 Fussballliebhaber Geschrieben vor 3 Stunden tomstig schrieb vor 9 Minuten: Ich habe das mit @Ernesto woanders diskutiert: So ein Deal ist sehr wohl möglich, er bringt halt nichts, wenn der Spieler dann nicht mehr zurückkehren will (so wie es eben angeblich bei Sangara der Fall war; dann übt der Rückkaufsberechtigte wohl das Rückkaufsrecht nicht aus oder kann es nach den Bedingungen gar nicht ausüben). Er hat allerdings für den Rückkaufsberechtigten den Vorteil, dass er einen von zwei „Verhandlungsgegnern“ ausgeschaltet hat (= der abgebende Verein) und nur noch den zweiten (= der Spieler) endverhandeln/überzeugen muss. Ohne das Rückkaufsrecht müsste man auch noch eine Ablöse mit dem Verein finden – zumindest diesem Problem entledigt man sich mit dem Rückkaufsrecht Nja, eben doch, wenn es eben gar keinen Anschlussvertrag gibt. Wie gesagt: Rückkaufsrecht ohne Anschlussvertrag ist rechtlich möglich und auch nicht ganz sinnlos Der Spieler unterschreibt bei Verein XY einen Vertrag für 3 Jahre und zudem eine Rückkaufklausel, sein ExVerein zieht diese Rückkaufklausel, dann hätte der Spieler keinen Vertrag mehr, sofern ihm vom neuen Verein kein Vertrag angeboten wird. Er wäre quasi vertragslos und wozu sollte ein anderer Verein dann eine Ablösesumme bezahlen. Ich verstehe das alles nicht. Schwemmlandla3 schrieb vor 17 Minuten: Salzburg war in dem Fall hochgradig dilettantisch. So dermaßen, dass das dort heute einige noch nicht fassen können. Die hatten absolut keine Zügel in der Hand und waren zu 100% darauf angewiesen was Sangare selbst will oder eben nicht (was er skurrilerweise schon bei seinem Abgang klargemacht hat ). ok verstehe. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ernesto Valdi am Weg ins Stadion Geschrieben vor 3 Stunden derfalke35 schrieb vor 39 Minuten: Der Spieler unterschreibt bei Verein XY einen Vertrag für 3 Jahre und zudem eine Rückkaufklausel, sein ExVerein zieht diese Rückkaufklausel, dann hätte der Spieler keinen Vertrag mehr, sofern ihm vom neuen Verein kein Vertrag angeboten wird. Er wäre quasi vertragslos und wozu sollte ein anderer Verein dann eine Ablösesumme bezahlen. Ich verstehe das alles nicht. irgendwie verwechselst du eine kaufoption mit einem vertrag zwischen dem spieler und dem verein. um einen kauf abzuschließen braucht es a) ein kaufangebot/option von verein zu verein und b) einen unterzeichneten vertrag vom spieler beim aufnehmenden verein. wenn b nicht zustande kommt gibt es keinen transfer aber deshalb ist der spieler dann nicht ohne vertrag. sondern der ursprüngliche status quo bleibt einfach erhalten. bajlicz ist solange ried spieler solange er keinen vertrag bei einem anderen verein unterschreibt und solange sein aktueller vertrag gültig ist. so einfach ist das. rapid hat aber eine möglichkeit ried ein angebot zu machen, welches ried nicht ausschlagen kann. wenn bajlicz sich mit rapid einig kommt es zum transfer. wenn nicht bleibt er ried spieler. easy 2 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
tomstig best dm Geschrieben vor 2 Stunden 48 minutes ago, derfalke35 said: Der Spieler unterschreibt bei Verein XY einen Vertrag für 3 Jahre und zudem eine Rückkaufklausel, sein ExVerein zieht diese Rückkaufklausel, dann hätte der Spieler keinen Vertrag mehr, sofern ihm vom neuen Verein kein Vertrag angeboten wird. Er wäre quasi vertragslos und wozu sollte ein anderer Verein dann eine Ablösesumme bezahlen. Ich verstehe das alles nicht. 1. Wie du richtig andeutest, muss eine Rückkaufklausel darauf hinauslaufen, dass der Spielervertrag (Arbeitsvertrag) zur Auflösung gelangt, sodass der Spieler vertragslos wird. 2. Die Rückkaufklausel muss aber nicht unbedingt im Spielervertrag enthalten sein, wo sie ja die Zustimmung des Spielers erfordern würde, die Bajlicz womöglich damals gar nicht erteilt hätte. Sie kann mE auch im Transfervertrag zwischen den beiden Vereinen Rapid und Ried (Inhalt: Auflösung Spielervertrag Rapid–Bajlicz gegen eine Ablöse von Ried) enthalten sein. Die Rückkaufklausel darin müsste sinngemäß lauten, dass der SK Rapid durch Zahlung einer Summe X zwar nicht direkt den Spielervertrag zwischen Ried und Bajlicz auflösen könnte (so ein Eingriff würde die Vorwegzustimmung des Spielers erfordern), aber zumindest das Auflösungsangebot der SV Ried an den Spieler ersetzt, welches der Spieler dann annehmen kann (jeder bezahlte Transfer ist ja letztlich nichts anderes als eine Vereinbarung zwischen den beiden Vereinen, dass der abgebende Verein mit der Auflösung des Spielervertrags einverstanden ist, plus ein Spielervertrag zwischen dem neuen Verein und dem Spieler). 3. Wenn Rapid nun das Rückkaufsrecht ausübt, dann ist das wie ein Angebot von Ried an Bajlicz, den Spielervertrag aufzulösen, welches Bajlicz annehmen kann. Ohne Grund (insb ohne eigenen Spielvertrag mit Bajlicz) wird Rapid das nicht machen, weil sie dann auch die vereinbarte Summe X zahlen müsste, davon aber nichts hätte. 4. Die Ausübung des Rückkaufsrechts ohne eigenen Spielervertrag hätte für Rapid dann aber wohl doch wieder einen Sinn, wenn ein dritter Verein (zB aus Deutschland) bereits mit Bajlicz handelseins ist und Rapid anbietet, eine gewisse Summe Y (welche natürlich die Summe X beeinhaltet) zu zahlen, wenn Rapid die Rückkaufsklausel ausübt; dann könnte Bajlicz das dadurch ausgelöste Auflösungsangebot von Ried annehmen, er wäre dann vereinslos und könnte mit dem dritte Verein einen neuen Vertrag unterschreiben. So kann der dritte Verein auch die SV Ried etwas ausspielen, wenn diese überzogene Ablösevorstellungen hat – wenn der SK Rapid den Spieler selbst nicht bekommen kann, wäre er ja dumm, wenn er nicht die paar extra „Hunderter“ nimmt. (Das ist ein wenig das gleiche Spiel, wie es bei Optionen immer wieder geschieht: Statt mit dem möglicherweise mühsamen „Eigentümerverein“ zu verhandeln, bietet man mit dem Optionsnehmer an, dass man ihm die Optionsgebühr zahlt plus einen Aufschlag; das war ja auch ein wenig die Idee bei Joelinton, wo ja von Anfang an gesagt wurde, dass wir uns das Optionsentgelt niemals leisten können). Es kann aber auch sein, dass obbeschriebene Rückkaufklausel als Zusatzbedingung enthält, dass zum Zeitpunkt der Ausübung ein Arbeitspapier zwischen Rapid und Bajlicz bestehen und der SV Ried nachgewiesen worden sein muss. Dann kann natürlich kein dritter Verein dazwischenfunken. 2 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wikinger06 Bunter Hund im ASB Geschrieben vor 2 Stunden Ernesto schrieb vor 9 Minuten: irgendwie verwechselst du eine kaufoption mit einem vertrag zwischen dem spieler und dem verein. um einen kauf abzuschließen braucht es a) ein kaufangebot/option von verein zu verein und b) einen unterzeichneten vertrag vom spieler beim aufnehmenden verein. wenn b nicht zustande kommt gibt es keinen transfer aber deshalb ist der spieler dann nicht ohne vertrag. sondern der ursprüngliche status quo bleibt einfach erhalten. bajlicz ist solange ried spieler solange er keinen vertrag bei einem anderen verein unterschreibt und solange sein aktueller vertrag gültig ist. so einfach ist das. rapid hat aber eine möglichkeit ried ein angebot zu machen, welches ried nicht ausschlagen kann. wenn bajlicz sich mit rapid einig kommt es zum transfer. wenn nicht bleibt er ried spieler. easy So ist es. Es liegt allein bei Bajlicz ob er nächste Saison für Ried, Rapid oder einen anderen Verein spielt. Sofern er Angebote von Rapid bzw anderen Vereinen erhält....wovon aber auszugehen ist. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AC58 auf allen Positionen einsetzbar Geschrieben vor 2 Stunden (bearbeitet) Ohne nähere Informationen zu Vertragsdetails können wir hier nichts Stichhaltiges beitragen, nur vermuten. Es heißt ja "Rückkaufklausel"! Und eine Klausel kann viele verschiedene Bedingungen enthalten. Sinn macht sie allerdings nur wenn wir ihn tatsächlich zurück kaufen können. Das setzt auch das Einverständnis Bajliczs für diesen Passus voraus. Salzburg dürfte hingegen lediglich ein Vorkaufsrecht gehabt haben, hätte also 1. mehr zahlen müssen als Lens und 2. mit dem Spieler einig werden. Wenn wir ein Rückkaufsrecht haben, können wir in jedem Fall davon Gebrauch machen. Damit gehört der Spieler definitiv uns. Dann gibt es mehrere Varianten: - er akzeptiert den von uns vorgelegten Vertrag > er bleibt bei uns - er hat ein besseres Angebot eines 3. Vereins dann muss dieser an uns eine entsprechende Ablöse zahlen - dasselbe müsste dann auch für Ried gelten. bearbeitet vor 2 Stunden von AC58 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chaostheorie Im ASB-Olymp Geschrieben vor 2 Stunden Starostyak schrieb vor 4 Stunden: Warum wird um Bajlicz eigentlich so ein Theater gemacht? Ein solider Bundesligaspieler, nicht mehr, und nicht weniger. Brauch ich bei uns nicht (mehr)… Sehe ich ähnlich... Bajicz ist am Verteilerkreis.ausgebildet worden und kommt aus einer violetten Familie. Zu Rapid kam er, weil er während der Corona weg aus Köln wollte und der Verteilerkreis gerade lichterloh brannte und gerade andere Sorgen hatte, als Spieler aufzubauen. Bei Rapid hat er dann in der IIer ganz gut gespielt und wollte dann halt keine dritte Saison Liga 2 spielen, was auch absolut richtig war. Bei Rapid steckte man ihn wieder in die IIer und holte um 4 Mio einen absoluten Rohrkrepierer als Konkurrenz zu den vorher schon genügend Spieler für diese Position. Nur weil Bajicz in Ried jetzt gezeigt hat, dass Rapid einen Fehler machte, wird er jetzt wohl nicht zurückkommen zu den Verein, der nicht auf ihn gesetzt hat und wahrscheinlich im Gegensatz zu Ried nicht international spielen wird.. Wäre cool, wenn Rapid eine Beteiligung am Weiterverkauf hat, Rückkehr zu Rapid wird sicher nicht sein Hauptziel sein 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
tomstig best dm Geschrieben vor 2 Stunden 10 minutes ago, AC58 said: Ohne nähere Informationen zu Vertragsdetails können wir hier nichts Stichhaltiges beitragen, nur vermuten. Es heißt ja "Rückkaufklausel"! Und eine Klausel kann viele verschiedene Bedingungen enthalten. Sinn macht sie allerdings nur wenn wir ihn tatsächlich zurück kaufen können. Das setzt auch das Einverständnis Bajliczs für diesen Passus voraus. Salzburg dürfte hingegen lediglich ein Vorkaufsrecht gehabt haben, hätte also 1. mehr zahlen müssen als Lens und 2. mit dem Spieler einig werden. Wenn wir ein Rückkaufsrecht haben, können wir in jedem Fall davon Gebrauch machen. Damit gehört der Spieler definitiv uns. Dann gibt es mehrere Varianten: - er akzeptiert den von uns vorgelegten Vertrag > er bleibt bei uns - er hat ein besseres Angebot eines 3. Vereins dann muss dieser an uns eine entsprechende Ablöse zahlen - dasselbe müsste dann auch für Ried gelten. Jein. Ohne Spielervertrag mit dem Spieler gehört er eben nicht uns. Das ist aber nichts ungewöhnliches. Wenn man sich zB den Transfervertrag zwischen Tottenham und Real betreffend Gareth Bale anschaut, dann enthält Klausel 10 auch ein Optionsrecht zugunsten Tottenham für den Fall, dass ein Premiere-League-Verein ein Angebot macht. In dem Fall hätte Tottenham auch noch keinen Spielervertrag mit Bale gehabt, aber zumindest können sie sich Bale holen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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