Guido Burgstaller wurde Opfer eines körperlichen Angriffs


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Posting-Maschine
MarvinTheRobot schrieb vor 59 Minuten:

Das is eben das was auch social media mit uns macht. Meinem Bruder hat damals halt ein heute Prominenterer eine aufglegt und ihn mit dem Messer bedroht. Es gab eine Verhandlung, eine Verurteilung - aber in den Medien konntest du davon nie was lesen. Ok weil der vielleicht zu dem Zeitpunkt der Tat auch der Verurteilte noch ein kleines Würschtl war und eigentlich eh heut noch eins is (aber eben medial bekannt)...

Die Neugier is a Luader...

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Top-Schriftsteller
WienerGsindl schrieb vor 3 Stunden:

Schätze Burgi aber so ein, dass er auf des Finanzielle scheisst. Muss auch sagen,dass der Bua richtiges Pech hat,dass nach dem Faustschlag Burgi so schlimm aufschlägt. Aber damit muss man halt rechnen,wenn man sich net unter Kontrolle hat.

Der hat jemanden ins Gesicht geschlagen, der beide Hände in den Hosentaschen hatte. Das war kein Pech. Sucker punches sind das tiefste überhaupt und stehen für mich an selber Stelle, wie Tritte gegen am Boden liegende.

Ich weiß, du hasts dann am Ende eh geschrieben, dass er damit rechnen muss...aber von Pech für den Täter aufgrund des Ausgangs kann man da eben nicht reden mMn.

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Sektion Mineralwasser
Neocon schrieb vor 2 Stunden:

Tatbegehungsgefahr heißt, dass man davon ausgeht, dass der Täter auf freiem Fuß wieder so eine Straftat machen würden. Klassiker ist das bei Serieneinbrechern, Drogendealer usw. Für mich in diesem Fall überhaupt nicht nachvollziehbar. 

U-Haft wegen Tatbegehungsgefahr bei einem Unbescholtenen (?) und bei so einem Delikt (ein Schlag ins Gesicht mit schwerer Verletzungsfolge) wirkt sowieso insgesamt wie ein statuiertes Exempel.

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#27 Branko Boskovic
Neocon schrieb vor 2 Stunden:

Tatbegehungsgefahr heißt, dass man davon ausgeht, dass der Täter auf freiem Fuß wieder so eine Straftat machen würden. Klassiker ist das bei Serieneinbrechern, Drogendealer usw. Für mich in diesem Fall überhaupt nicht nachvollziehbar. 

Danke für deine Erklärung. Da ich mich weit aus dem Fenster mit nix Häfen gelehnt habe, auch für mich interessant.

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Postinho
GrazTiefschwarz schrieb vor 37 Minuten:

U-Haft wegen Tatbegehungsgefahr bei einem Unbescholtenen (?) und bei so einem Delikt (ein Schlag ins Gesicht mit schwerer Verletzungsfolge) wirkt sowieso insgesamt wie ein statuiertes Exempel.

Ja, es wäre eh an der Zeit die Gesetze dbzgl. nachzuschärfen. Österreich wird generell immer gewaltbereiter.

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best dm
23 hours ago, blakeo said:

Hui, in der Frage steckt natürlich viel mehr... losgelöst von der Emotionaltät, die Taten und Täter hervorrufen muss ich sagen dass ich schon ganz glücklich bin, auf Basis welcher Werte ein Staat bzw. die Justiz in einem Land wie Österreich heute agiert, wobei natürlich nicht alles perfekt ist oder läuft.

Die Gründe, aus denen wir strafen haben sich von reinen Rache- und Bestrafungsgelüsten (man braucht nur manche in Richtung Heugabeln gehende Kommentare hier lesen) zu objektiv sinnvolleren Straftheorien hin entwickelt, was nur positiv sein kann. Auch die der Rechtsordnung zugrunde liegenden Prinzipien - zB. bekannte Redewendungen wie im Zweifel für den Angeklagten oder keine Strafe ohne Schuld - sind unbezahlbare und hart erkämpfte Errungenschaften, wenn man die Willkür und Rechtsunsicherheit über Jahrhunderte der Menschheitsgeschichte betrachtet. 

Damit einher gehen aber natürlich auch Prozesse, die nicht immer einfach nachvollziehbar sind und die vor allem auf "Laien" dann erst recht wieder willkürlich wirken. Es ist sehr schwierig, Vergangenes zweifelsfrei zu bewerten und dabei alle Seiten fair zu beurteilen. Die hierfür entwickelten Grundsätze und Vorgehensweisen haben sich in den Rechtsordnungen der unterschiedlichen Staaten über lange Zeit weiterentwickeln müssen und sind natürlich lange nicht perfekt. Hinzu kommt dann noch der Faktor Mensch.

Man sieht auch hier und beim aktuellen Vorfall, wie schnell Menschen mit einem Urteil sind und wie Emotionen das rationale Denken überschatten - man kann aber eigentlich schon auch zumindest ein wenig darauf vertrauen, dass die existierenden Gesetze den Sinn haben, eine faire und gleiche Behandlung zu ermöglichen - dies aber natürlich nicht in jedem Einzelfall erreichen (können). Über diese Regeln haben sich viele kluge Menschen allerdings sehr lange den Kopf zerbrochen und diese immer wieder im Angesicht der sich ändernden Werte der Gesellschaft angepasst. Stammtisch Kommentare in die Richtung "alles dumm und wie kann man nur" sind daher schon eher schwierig zu akzeptieren, wenn man sich eindringlicher mit den Themen beschäftigt hat.

Das führt dann auch zur Ausgangsfrage - auch, wenn man schmierig rüberkommenden Anwälte nicht sympathisch findet und besonders bei emotional schwerwiegenderen Themen wie dem angesprochenen Fall kaum objektiv urteilen kann - der Fakt, dass jede Person das Recht auf eine korrekte Anwendung der geltenden Gesetze hat, ist sehr sehr sinnvoll und wichtig.

Wie es sich jetzt darstellt, hat hier jemand (der Täter) ziemlichen Mist gebaut und eine andere Person (das Opfer) ist offenbar ziemlich schuldlos schwer verletzt worden. Das ist unfair und durch "Rache" leider auch nicht wieder gut zu machen - die Strafe als Selbstzweck ist aus diesem Grund aber auch durch sinnvollere Konzepte (wie Prävention und Rehabilitierung) ersetzt worden. Ich weiß, das kommt in emotional aufgeladenen Köpfen nicht gut an - aber allzuviel hat eine Gesellschaft auch nicht davon, wenn ein junger Mensch aufgrund eines einmaligen Fehlers fürs Leben gebrandmarkt ist und keine Chance auf Rehabilitierung hat (wie das zB. in den USA ja teilweise der Fall ist). Hier gibt es einfach viele Faktoren abzuwiegen und die beste Lösung zu finden. Um das zu beurteilen braucht es aber mehr, als man aus den Medien erfährt (und das ist auch gut so).

Würde ich das machen wollen, was einige Anwälte hier tun - nein, vermutlich nicht. Darum bin ich auch kein Rechtsanwalt sondern "nur" Jurist ;)

Danke für diese wunderbare Zusammenfassung in aller Kürze (alles andere würde wohl den Rahmen des Forums sprengen), dass die Kollegen Mayer oder Ainedter für ihre Arbeit nicht zu verurteilen sind (ebensowenig beispielsweise Kollegin Wagner für die Verteidigung von Josef Fritzl oder die norwegischen Kollegen für Breivik).

Bedauerlicherweise bekommen mittlerweile auch Anwälte schon Drohungen, wenn sie ein Mandat übernehmen. Bei aller Emotion: Letztendlich geht es nur darum, dass Personen ihrer gerechten Strafe zugeführt werden. Insofern ist es auch richtig, dass in manchen Ländern auch Anwälte einen Talar tragen müssen – sie schlüpfen hinein und wandeln sich vom Individuum zur Rolle des Verteidigers

10 hours ago, Neocon said:

Tatbegehungsgefahr heißt, dass man davon ausgeht, dass der Täter auf freiem Fuß wieder so eine Straftat machen würden. Klassiker ist das bei Serieneinbrechern, Drogendealer usw. Für mich in diesem Fall überhaupt nicht nachvollziehbar. 

Sehe ich genauso

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Top-Schriftsteller
sundaydriver schrieb vor 8 Stunden:

Glaub da wird jede Statistik das Gegenteil sagen.

Dann würd ich mir diese Statistik mal ansehen...

85.374 Gewaltdelikte im Jahr 2023 ist der höchste Wert in den letzten 10 Jahren, seit 2020 nur noch steigend - davor mal mehr oder weniger, aber nie so hoch wie 2023.

bearbeitet von GrünesWienerBlut

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auf allen Positionen einsetzbar
GrünesWienerBlut schrieb vor 10 Stunden:

Dann würd ich mir diese Statistik mal ansehen...

85.374 Gewaltdelikte im Jahr 2023 ist der höchste Wert in den letzten 10 Jahren, seit 2020 nur noch steigend - davor mal mehr oder weniger, aber nie so hoch wie 2023.

Das muss man aber jedenfalls noch über die Bevölkerungszahl korrigieren (pro Kopf).

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Postet viiiel zu viel
GrünesWienerBlut schrieb vor 10 Stunden:

Dann würd ich mir diese Statistik mal ansehen...

85.374 Gewaltdelikte im Jahr 2023 ist der höchste Wert in den letzten 10 Jahren, seit 2020 nur noch steigend - davor mal mehr oder weniger, aber nie so hoch wie 2023.

Nie? War Österreich nicht bis in die 80er Jahre ein wesentlich gefährlicheres Pflaster als heutzutage?

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