Message added by Dannyo,

Die ausführliche Spieleranalyse über Dion Beljo von abseits.at findet ihr hier: https://abseits.at/fusball-in-osterreich/bundesliga/spieleranalyse-das-ist-rapids-neuer-mittelstuermer-dion-beljo/

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My rule is never to look at anything on the Internet.
Huanghe schrieb vor 22 Minuten:

Vorkaufsrecht bedeutet, im Falle eines Verkaufes die Möglichkeit zu haben, zu denselben Bedingungen zu kaufen, die eine andere Person anbietet. Das wäre was anderes.

Natürlich ist es etwas anderes, aber es ging um die Frage, ob Augsburg während der Leihe trotz existierender KO für uns einfach den Spieler schon verkaufen können. MMn würde das die KO sinnlos machen und daher wird in so einem Fall zumindest Augsburg mit uns reden müssen. Ähnlich eben zu einem Vorkaufsrecht.

Huanghe schrieb vor 24 Minuten:

Es ist durchaus üblich, die KO an einen anderen Verein abzutreten. Man braucht ihn also nicht kaufen und gleich wieder verkaufen, sondern kassiert einfach die Differenz. Spart auch Beratergebühren :).

Auch hier sind WIR die entscheidende Partei. Ich hätte die Frage so verstanden, ob Augsburg uns den Spieler unter der Nase vorab verkaufen dürfte.

Huanghe schrieb vor 25 Minuten:

Formal gibts vermutlich gar kein Verkaufsverbot, theoretisch könnten sie ihn jetzt verkaufen und bis Juni wieder zurückkaufen. Wäre aber schwachsinnig. Sowas sieht man eher bei Aktienoptionen.

Das würde die Kaufoption, die man ja meistens in irgendeiner Art und Weise (z.B. höhere Leihgebühr) schon vorab mitzahlen wird konterkarieren, nicht?

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Top-Schriftsteller
Silva schrieb vor 50 Minuten:

Natürlich ist es etwas anderes, aber es ging um die Frage, ob Augsburg während der Leihe trotz existierender KO für uns einfach den Spieler schon verkaufen können. MMn würde das die KO sinnlos machen und daher wird in so einem Fall zumindest Augsburg mit uns reden müssen. Ähnlich eben zu einem Vorkaufsrecht.

Auch hier sind WIR die entscheidende Partei. Ich hätte die Frage so verstanden, ob Augsburg uns den Spieler unter der Nase vorab verkaufen dürfte.

Das würde die Kaufoption, die man ja meistens in irgendeiner Art und Weise (z.B. höhere Leihgebühr) schon vorab mitzahlen wird konterkarieren, nicht?

- Vorkaufsrecht: Liverpool bietet Augsburg heute 20Mio. Wenn wir wollen, können wir ihn für 20Mio haben, aber Liverpool kann dann noch erhöhen, wir nicht mehr mitkönnen. Seh ich keine Ähnlichkeit.

- Da war später noch eine andere Frage, die ich mit beantwortet habe.

- Theoretisch könnten sie ihn verkaufen mit einem Rückkaufsrecht, und müssten ihn zurückkaufen, falls wir die KO ausüben. Ist aber jetzt nur ein Hirngespinst von mir, und möglicherweise widerspricht das auch den FIFA-Regularien.

 

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Huanghe schrieb vor 4 Minuten:

- Theoretisch könnten sie ihn verkaufen mit einem Rückkaufsrecht, und müssten ihn zurückkaufen, falls wir die KO ausüben. Ist aber jetzt nur ein Hirngespinst von mir, und möglicherweise widerspricht das auch den FIFA-Regularien.

Also es wird dem leihenden Verein der Spieler trotz KO wegverkauft, außer wenn der kaufende Verein einer Rückkaufsklausel zustimmt? Ich bin sehr überzeugt, dass das in der Praxis ausgeschlossen wird und stattdessen bis zum Auslaufen der KO kein anderer Verein ohne Zustimmung vom Verein mit der KO den Spieler kaufen kann. Diese Konstruktion mit einer ansonsten notwendigen Rückkaufsklausel, damit die KO erfüllt werden kann, ist doch komplett "wahnsinnig" für den kaufenden Verein.

Wenn dem so wäre, dann wäre das sicher schon mal so in der Art irgendwo passiert. Ich hätte davon nichts gehört. Ich lasse mich da gerne überzeugen, aber ansonsten gehe ich davon aus, dass eben ähnlich zum Vorkaufsrecht bei einem Angebot eines anderen Vereins Augsburg hier nicht ohne Rapid vorgehen kann. Dass das Vorkaufsrecht sich ansonsten deutlich unterscheidet, ist natürlich klar.

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Top-Schriftsteller
Silva schrieb vor 15 Minuten:

Also es wird dem leihenden Verein der Spieler trotz KO wegverkauft, außer wenn der kaufende Verein einer Rückkaufsklausel zustimmt? Ich bin sehr überzeugt, dass das in der Praxis ausgeschlossen wird und stattdessen bis zum Auslaufen der KO kein anderer Verein ohne Zustimmung vom Verein mit der KO den Spieler kaufen kann. Diese Konstruktion mit einer ansonsten notwendigen Rückkaufsklausel, damit die KO erfüllt werden kann, ist doch komplett "wahnsinnig" für den kaufenden Verein.

 

Wie gesagt, ist nur jetzt nur ein Hirngespinst von mir, bitte nicht allzu ernst nehmen. Ich meine nur, es gibt vermutlich kein formales Verkaufsverbot. Natürlich kann man den Spieler dann trotzdem nicht verkaufen, auch wenns rechtlich erlaubt wäre.

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  • 4 weeks later...
Postet viiiel zu viel
GRAP schrieb vor 4 Minuten:

3 Pflichtspiele 3 Tore. geiler kicker ❤️

Und das obwohl er noch ein Fremdkörper is eigentlich ziemlich gut haha

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V.I.P.
Fox Mulder schrieb Gerade eben:

Ich bin noch nicht gänzlich überzeugt aber das wird schon werden 

Wenn er nach 20 spielen 20 Tore hat musst du für mich weiter nicht überzeugt sein :D

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i am the god of Hell fire

Wie gesagt die erste Ballannahme haben in der Art nicht viele in der Liga, ein wenig Mannschaftsdienlicher noch und mehr Automatismen und wir haben einen weiteren Monstertransfer getätigt.

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