Neuigkeiten, Spekulationen, Interviews Saison 2021/22


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Im ASB-Tausenderklub
veilchen27 schrieb vor 2 Minuten:

Eine sehr fähige, engagierte Mitarbeiterin seit einigen Jahren.

mich wundert das man Mitarbeiter die in leitender Position tätig sind in den AR schicken kann, der ja ein aufsichtsorgan ist

bearbeitet von violetboys

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Postinho
violetboys schrieb vor 4 Minuten:

mich wundert das man Mitarbeiter die in leitender Position tätig sind in den AR schicken kann, der ja ein aufsichtsorgan ist

Mich auch. Aber mich wundern viele Dinge rund um die Lizenzsache.

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V.I.P.
violetboys schrieb vor 4 Minuten:

mich wundert das man Mitarbeiter die in leitender Position tätig sind in den AR schicken kann, der ja ein aufsichtsorgan ist

Wundere dich nicht. 

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The north remembers!
Interimsgott schrieb vor 23 Stunden:

Nenn mich Menschenfreund und ich weiß, dass natürlich das Gegenteil der Fall ist aber: Fußballspieler sollten nicht öffentlich als Ware gekennzeichnet sein und, wenn überhaupt, so sind sie doch eher "made by" ihren Eltern. Ich würd da vielleicht eher "Skilled by Us" schreiben oder "Ausgebildet von uns" oder von mir aus "One of our own". Das "Made by us" klingt hölzern und nach AMA-Gütesiegel.

Ganz grauslich: "Spielerkapital", "im Kader gebundenes Kapital" oder "Menschenkapital". :kotz:

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V.I.P.
     

 

 

 
             
 

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Dauer-ASB-Surfer
violetboys schrieb vor 19 Stunden:

mich wundert das man Mitarbeiter die in leitender Position tätig sind in den AR schicken kann, der ja ein aufsichtsorgan ist

Kann man eh nicht, § 90 Abs 1 AktG.

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V.I.P.
violetboys schrieb vor 20 Stunden:

mich wundert das man Mitarbeiter die in leitender Position tätig sind in den AR schicken kann, der ja ein aufsichtsorgan ist

Sie ist nicht im Vereinsvorstand.

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Dauer-ASB-Surfer
J.E schrieb vor einer Stunde:

Sie ist nicht im Vereinsvorstand.

Um den geht es bei der Inkompatibilität auch nicht. Als Mitglied des Vereinsvorstands könnte man natürlich sehr wohl in den Aufsichtsrat der Tochter-AG. Die aktuelle Situation, so sie denn noch Arbeitnehmerin der AG ist, geht nicht - wie oben erwähnt.

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Im ASB-Tausenderklub
austria-wien schrieb vor 1 Minute:

Um den geht es bei der Inkompatibilität auch nicht. Als Mitglied des Vereinsvorstands könnte man natürlich sehr wohl in den Aufsichtsrat der Tochter-AG. Die aktuelle Situation, so sie denn noch Arbeitnehmerin der AG ist, geht nicht - wie oben erwähnt.

sie ist laut website leiterin personal

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V.I.P.
austria-wien schrieb vor 11 Minuten:

Um den geht es bei der Inkompatibilität auch nicht. Als Mitglied des Vereinsvorstands könnte man natürlich sehr wohl in den Aufsichtsrat der Tochter-AG. Die aktuelle Situation, so sie denn noch Arbeitnehmerin der AG ist, geht nicht - wie oben erwähnt.

Das sehe ich anders

https://www.jusline.at/gesetz/aktg/paragraf/90

Der Verein ist ja 100% Eigentümer der AG.

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Gast
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