COVID-19 in Österreich


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Wien nur du allein!
GrazTiefschwarz schrieb vor 1 Minute:

Was meinst du jetzt? Die 10 Personen Obergrenze in der Wohnung daheim oder zum bsp im Gasthaus?

Daheim ist es nicht gedeckt, auch nicht durch die VO. Im Gasthaus is es logischerweise gedeckt, ja, da hast du recht.

 

J.E schrieb vor 1 Minute:

wir bekritteln ja private feiern. öffentlich eh

Ja es geht um Feiern in Gasthäusern, nicht um Feiern in der privaten Wohnung. Das wurde in der PK mehrmals klargestellt.

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Sektion Mineralwasser
J.E schrieb Gerade eben:

nein, privat ist privat, da brauch ich kein veranstaltungsgesetz. stell dich nicht so blöd, wie kurz ist

Ich find es schön wie wir seit mehreren Seiten das Gleiche schreiben und uns nur durch die Art es zu formulieren unterscheiden. :D

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Chefjugo am Platz
Der Koch schrieb Gerade eben:

Eine private Feier ist eine Veranstaltung, halt eine private und keine öffentliche aber eine Veranstaltung

Also, nach meiner Meinung nach ist eine Veranstaltung eine solche, die unter das jeweilige Veranstaltungsgesetz der Länder fällt

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Wien nur du allein!

Zur Klarstellung: Wenn ich mir einen Heurigen miete und dort meinen Geburtstag mit 40 Personen feiere, dann gilt das als private Feier. Ist aber auch eine Veranstaltung im Sinne des § 10 Lockerungs-VO.

bearbeitet von Neocon

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V.I.P.
Neocon schrieb vor 4 Minuten:

Wenn man davon ausgeht, dass du für die Durchführung der Veranstaltung erforderlich bist, darfst du 10 Freunde einladen :D

Ist das so? Also, dass auch der Gastgeber und Personal nicht dazu zählt?

Edit: ok, hab dein post gerade gesehen.

bearbeitet von LiamG

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V.I.P.
Der Koch schrieb vor 1 Minute:

in der eigenen Wohnung gelten die §10 COVID-LV regelungen ja eh ned,... klickst du LINK

und im eigenen stadl? in der garage? usw. es gilt eigentlich nirgends außer in öffentlichen lokalen, auch wenn man es jetzt wieder zu vermitteln äh empfehlen versucht

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V.I.P.
J.E schrieb vor 1 Minute:

nein, privat ist privat, da brauch ich kein veranstaltungsgesetz. stell dich nicht so blöd, wie kurz ist

Das du dich sowas sagen traust nachdem es in der PK und von Gesetzes- Verordnungswegen auch hier schon mehrmaligst erklärt wurde das es nicht,... Ich wiederhole NICHT,... um Veranstaltungen in der Wohnung geht. Und du es noch immer nicht verstehst

 

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Sektion Mineralwasser
Neocon schrieb Gerade eben:

Zur Klarstellung: Wenn ich mir einen Heurigen miete und dort meinen Geburtstag mit 40 Personen feiere, dann gilt das sehr als private Feier. Ist aber auch eine Veranstaltung im Sinne des § 10 Lockerungs-VO.

Genauso. :super:
 

An den Diskussionen hier sieht man aber ganz gut wie elegant unsere Regierung Gesetze, Verordnungen und Erlässe formuliert.

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KRISCH RAUS!
Neocon schrieb Gerade eben:

Zur Klarstellung: Wenn ich mir einen Heurigen miete und dort meinen Geburtstag mit 40 Personen feiere, dann gilt das sehr als private Feier. Ist aber auch eine Veranstaltung im Sinne des § 10 Lockerungs-VO.

Für mich würde das aber - als Laie - trotzdem max. 10 bedeuten. Weil es ja auch zwischen privaten und professionellen Veranstaltungen unterschieden wurde (explizite Nennung der Festspiele etc)

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Wien nur du allein!
Hutz schrieb Gerade eben:

Also, nach meiner Meinung nach ist eine Veranstaltung eine solche, die unter das jeweilige Veranstaltungsgesetz der Länder fällt

Nein, das ist nicht die Definition:

Zitat

Als Veranstaltungen im Sinne dieser Verordnung gelten insbesondere geplante Zusammenkünfte und Unternehmungen zur Unterhaltung, Belustigung, körperlichen und geistigen Ertüchtigung und Erbauung.

§ 10 Lockerungs-VO

Damit fallen Geburtstagsfeiern, Hochzeiten usw. hinein. Genau genommen fallen da auch Feiern in der eigenen Wohnung darunter. Diese werden aber in Ziffer 11 vom Geltungsbereich explizit ausgenommen.

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V.I.P.
Neocon schrieb vor 1 Minute:

Zur Klarstellung: Wenn ich mir einen Heurigen miete und dort meinen Geburtstag mit 40 Personen feiere, dann gilt das sehr als private Feier. Ist aber auch eine Veranstaltung im Sinne des § 10 Lockerungs-VO.

wenn du nur den raum mietest, sicher nicht

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Chefjugo am Platz
J.E schrieb vor 1 Minute:

und im eigenen stadl? in der garage? usw. es gilt eigentlich nirgends außer in öffentlichen lokalen, auch wenn man es jetzt wieder zu vermitteln äh empfehlen versucht

Es steht im §10 Abs. 11 LV, dass das ganze im privaten Wohnbereich nicht gilt......

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