fenix навсегда Geschrieben 23. September 2015 Afaik nicht angekommen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Diamondback Beruf: ASB-Poster Geschrieben 23. September 2015 Ich mag solche fehlermeldungen - hat wohl beschlossen dass du spam verschickst 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
cmburns Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur! Geschrieben 23. September 2015 gibt keramik auch. grundsätzlich ist die frage, ob du wirklich eine pfanne willst, die halbwegs lange hält - oder ob du einfach zu einem deutlich geringerem preis öfter eine neue kaufst. bei mittleren bis großen spars findest du übrigens auch eine auswahl an pfannen, sowohl eigenmarken als auch andere. was ist für dich eine große pfanne? >28cm? die können dann halt auch ein bisserl unhandlich werden (und ev. am herd auch mehr platz brauchen) ist deckel relevant? auch das ist eine frage, die du dir vorher stellen solltest, denn deckel nachkaufen ist erst recht mühsam und/oder teuer. konkrete tipps kann ich dir eh keine geben, ich kauf mir eher günstige (also max 25 euro), da zumindest bei den rezensionen bei amazon immer wieder zu lesen ist, dass in der langzeitbelastung auch teure pfannen kaputt gehen (wenngleich die meisten rezensionen kaum einen langzeitbeobachtungszeitraum haben, was ein riesiger minuspunkt ist, wenn man sich danach orientieren will). grundsätzlich musst du auch bei wmf keineswegs 70 euro ablegen: http://geizhals.at/?cat=hhkgklkg&asuch=28cm&bpmax=&v=e&hloc=at&hloc=de&hloc=pl&hloc=uk&filter=aktualisieren&plz=&dist=&mail=&bl1_id=30&sort=p&xf=5341_WMF~5342_Pfanne oder 32cm durchmesser: http://geizhals.at/?cat=hhkgklkg&asuch=32cm&bpmax=&v=e&hloc=at&hloc=de&hloc=pl&hloc=uk&filter=aktualisieren&plz=&dist=&mail=&bl1_id=30&sort=p&xf=5341_WMF~5342_Pfanne Bei 2 Markenpfannen bei uns is nach rund 2 Jahren jetzt auch die Teflonbeschichtung soweit das sie von allein Löcher bekommt/abgeht, da halten die IKEA und Co. a ned wesentlich kürzer... Steig jetzt wieder eher auf die Edelstahlpfannen, eventuell probier ich demnächst Keramik, Teflon is bei Pfannen und Töpfen zu schnell im oasch, egal welche Marke die ich probiert hab. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Admira Fan V.I.P. Geschrieben 23. September 2015 Teflonpfannen sollten man halt nicht in den geschirrspüler geben!! Hat zumindest die wmf tante behauptet, obwohls auf der verpackung stand das es geht Und meine wmf ausn parndorf hält seit 5 jahren 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mazunte Ω Geschrieben 24. September 2015 (bearbeitet) Teflonpfannen sollten man halt nicht in den geschirrspüler geben!! Hat zumindest die wmf tante behauptet, obwohls auf der verpackung stand das es geht Und meine wmf ausn parndorf hält seit 5 jahren Das tut man auch nicht! Es reicht, diese mit Wasser und einem Spritzer Fett-lösende Mittel auszuwischen; (Schwammerl, Küchenrolle oder Hangerl) Man sollte halt auch wissen, wie man damit kocht/umgeht. Wer gerne mit Gabel und Messer aus einer Pfanne zB. Ham&Eggs isst, ist mit Gusseisen bestens beraten. edit: Grundsätzlich, wäscht man Pfannen sowieso gleich aus & das am besten in der Abwasch ihr faulen Säcke bearbeitet 24. September 2015 von mazunte 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sirus 32 Geschrieben 24. September 2015 Kennt sich wer mit dem Mietrechtgesetz für verbotene Ablösen aus?Ich würde dies so verstehen, dass es nicht erlaubt ist Geld vom Nachmieter zu verlangen, nur damit dieser zum Beispiel vorgeschlagen wird als Nachmieter. Jedoch sollte es doch erlaubt sein, zum Beispiel Möbel (z.B. Einbauküche) an den Nachmieter zu verkaufen, sofern dieser diese haben möchte und der Preis angemessen ist. Reicht es hier, einen Vertrag aufzusetzen, dass der Nachmieter im Fall eines zustandekommenden Mietvertrages die Möbel zum Preis XXXX€ übernimmt oder ist dies auch nicht erlaubt? Bzw. braucht man vielleicht sogar ein Gutachten über den Wert, damit man danach nicht Probleme mit eventuellen Rückforderungen hat oder ähnliches, sobald der Nachmieter die Wohnung übernommen hat? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
raumplaner Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt. Geschrieben 24. September 2015 hast du noch eine rechnung für die küche und/oder wie alt ist sie bereits? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
PjotrTG V.I.P. Geschrieben 24. September 2015 Kennt sich wer mit dem Mietrechtgesetz für verbotene Ablösen aus? Ich würde dies so verstehen, dass es nicht erlaubt ist Geld vom Nachmieter zu verlangen, nur damit dieser zum Beispiel vorgeschlagen wird als Nachmieter. Jedoch sollte es doch erlaubt sein, zum Beispiel Möbel (z.B. Einbauküche) an den Nachmieter zu verkaufen, sofern dieser diese haben möchte und der Preis angemessen ist. Reicht es hier, einen Vertrag aufzusetzen, dass der Nachmieter im Fall eines zustandekommenden Mietvertrages die Möbel zum Preis XXXX übernimmt oder ist dies auch nicht erlaubt? Bzw. braucht man vielleicht sogar ein Gutachten über den Wert, damit man danach nicht Probleme mit eventuellen Rückforderungen hat oder ähnliches, sobald der Nachmieter die Wohnung übernommen hat? Gutachten wird zu viel sein, aber es muss schon angemessen sein, sonst kann immer eine Rückforderung kommen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Neocon Wien nur du allein! Geschrieben 24. September 2015 (bearbeitet) Kennt sich wer mit dem Mietrechtgesetz für verbotene Ablösen aus? Ich würde dies so verstehen, dass es nicht erlaubt ist Geld vom Nachmieter zu verlangen, nur damit dieser zum Beispiel vorgeschlagen wird als Nachmieter. Jedoch sollte es doch erlaubt sein, zum Beispiel Möbel (z.B. Einbauküche) an den Nachmieter zu verkaufen, sofern dieser diese haben möchte und der Preis angemessen ist. Reicht es hier, einen Vertrag aufzusetzen, dass der Nachmieter im Fall eines zustandekommenden Mietvertrages die Möbel zum Preis XXXX€ übernimmt oder ist dies auch nicht erlaubt? Bzw. braucht man vielleicht sogar ein Gutachten über den Wert, damit man danach nicht Probleme mit eventuellen Rückforderungen hat oder ähnliches, sobald der Nachmieter die Wohnung übernommen hat? Eine Ablöse für die Einrichtung ist auf alle Fälle möglich. Wenn du dich absichern willst, das Inventar möglichst genau auflisten, damit nachher niemand sagen kann, die Mikrowelle (als Beispiel) war von der Ablöse nicht erfasst. Gutachten ist nicht notwendig, der Preis muss halt angemessen sein. Als Richtwert würde ich Küchenpreis (wär gut wenn du die Rechnung noch hast) und dann eine Abschreibdauer von 10 Jahren nehmen. Hat die Küche 5.000 Euro gekostet und ist 5 Jahre alt -> 2.500 Euro. bearbeitet 24. September 2015 von Neocon 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FAKler Postinho Geschrieben 24. September 2015 (bearbeitet) @ Pfanne: Für Sachen wie Fleisch ist eine umbeschichtete Pfanne überhaupt am besten, ist auch deppensicher zu reinigen, man darf halt nix Stärkehaltiges damit machen weil das pickt sich an. bearbeitet 24. September 2015 von FAKler 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sirus 32 Geschrieben 24. September 2015 (bearbeitet) Das heißt wenn ich einen Kaufvertrag aufsetzte in dem steht, dass der Nachmieter für den Preis xxx die Einrichtung übernimmt im Falle eines zustandekommenden Mietvertrages mach ich mich prinzipiell nicht strafbar? Außer wenn die Summe dafür nicht angemessen wäre? Kann man zusätzlich vermerken, dass der Käufer mit dem vereinbarten Preis einverstanden wenn er unterschreibt und somit eine Rückforderung nicht möglich ist? Oder gilt das trotzdem nicht und kann danach eine Rückforderung stellen bearbeitet 24. September 2015 von Sirus 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lurker Beruf: ASB-Poster Geschrieben 25. September 2015 Ich möchte einem Bekannten etwas Geld zukommen lassen. Das müßte jedoch unter folgenden Prämissen passieren: 1) Hohe Sicherheit bei der Zustellung des Geldes 2) Absolute Anonymität des Absenders Was wäre da die beste Möglichkeit? Ich habe gehört, daß Briefe mit Geld, abgesehen von der "normalen" Verlustrate, Falschzustellungen etc. mitunter abgefangen werden. Insb. in der Vorweihnachtszeit (es soll auch in dieser passieren) sollen schon Mal Postbedienstete die Kuverts darauf geprüft haben, ob denn Geld drinnen sein könnte. Natürlich könnte man das auch per EMS schicken, aber dann bliebe ich nicht mehr anonym bzw wäre, wenn unter falschem Namen aufgegeben, eine Nachverfolgung wieder schwierig. Per Botendienst könnte mich der Bote beschreiben und, da mich der Empfänger kennt, wäre es wahrscheinlich, daß der Empfänger weiß, von dem das Geschenk kommt. Habt ihr da irgendwelche Ideen? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
HMF Im ASB-Olymp Geschrieben 25. September 2015 Ich möchte einem Bekannten etwas Geld zukommen lassen. Das müßte jedoch unter folgenden Prämissen passieren: 1) Hohe Sicherheit bei der Zustellung des Geldes 2) Absolute Anonymität des Absenders Was wäre da die beste Möglichkeit? Ich habe gehört, daß Briefe mit Geld, abgesehen von der "normalen" Verlustrate, Falschzustellungen etc. mitunter abgefangen werden. Insb. in der Vorweihnachtszeit (es soll auch in dieser passieren) sollen schon Mal Postbedienstete die Kuverts darauf geprüft haben, ob denn Geld drinnen sein könnte. Natürlich könnte man das auch per EMS schicken, aber dann bliebe ich nicht mehr anonym bzw wäre, wenn unter falschem Namen aufgegeben, eine Nachverfolgung wieder schwierig. Per Botendienst könnte mich der Bote beschreiben und, da mich der Empfänger kennt, wäre es wahrscheinlich, daß der Empfänger weiß, von dem das Geschenk kommt. Habt ihr da irgendwelche Ideen? Selber zustellen? Brief einfach durch den Briefschlitz oder unter der Tür durch? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
chili if i were a robot, my arm would be an aeropress. Geschrieben 25. September 2015 Das wäre auch mein Vorschlag. Oder dem Botendienst noch einen 10er in die Hand gedrückt mit dem Hinweis, dass er nicht sagen soll, von wem es kommt... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
indestructable najo Geschrieben 25. September 2015 Kann man eine android app, die auf einem smartphone installiert ist irgendwie sichern und auf ein anderes kopieren sodass es wieder am neuen funktioniert? Wären beides samsung geräte falls das wichtig ist. Android OS is 2.3.4 und 4.2.2 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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