Neocon Wien nur du allein! Geschrieben 24. September 2015 (bearbeitet) Kennt sich wer mit dem Mietrechtgesetz für verbotene Ablösen aus? Ich würde dies so verstehen, dass es nicht erlaubt ist Geld vom Nachmieter zu verlangen, nur damit dieser zum Beispiel vorgeschlagen wird als Nachmieter. Jedoch sollte es doch erlaubt sein, zum Beispiel Möbel (z.B. Einbauküche) an den Nachmieter zu verkaufen, sofern dieser diese haben möchte und der Preis angemessen ist. Reicht es hier, einen Vertrag aufzusetzen, dass der Nachmieter im Fall eines zustandekommenden Mietvertrages die Möbel zum Preis XXXX€ übernimmt oder ist dies auch nicht erlaubt? Bzw. braucht man vielleicht sogar ein Gutachten über den Wert, damit man danach nicht Probleme mit eventuellen Rückforderungen hat oder ähnliches, sobald der Nachmieter die Wohnung übernommen hat? Eine Ablöse für die Einrichtung ist auf alle Fälle möglich. Wenn du dich absichern willst, das Inventar möglichst genau auflisten, damit nachher niemand sagen kann, die Mikrowelle (als Beispiel) war von der Ablöse nicht erfasst. Gutachten ist nicht notwendig, der Preis muss halt angemessen sein. Als Richtwert würde ich Küchenpreis (wär gut wenn du die Rechnung noch hast) und dann eine Abschreibdauer von 10 Jahren nehmen. Hat die Küche 5.000 Euro gekostet und ist 5 Jahre alt -> 2.500 Euro. bearbeitet 24. September 2015 von Neocon 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FAKler Postinho Geschrieben 24. September 2015 (bearbeitet) @ Pfanne: Für Sachen wie Fleisch ist eine umbeschichtete Pfanne überhaupt am besten, ist auch deppensicher zu reinigen, man darf halt nix Stärkehaltiges damit machen weil das pickt sich an. bearbeitet 24. September 2015 von FAKler 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sirus 32 Geschrieben 24. September 2015 (bearbeitet) Das heißt wenn ich einen Kaufvertrag aufsetzte in dem steht, dass der Nachmieter für den Preis xxx die Einrichtung übernimmt im Falle eines zustandekommenden Mietvertrages mach ich mich prinzipiell nicht strafbar? Außer wenn die Summe dafür nicht angemessen wäre? Kann man zusätzlich vermerken, dass der Käufer mit dem vereinbarten Preis einverstanden wenn er unterschreibt und somit eine Rückforderung nicht möglich ist? Oder gilt das trotzdem nicht und kann danach eine Rückforderung stellen bearbeitet 24. September 2015 von Sirus 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lurker Beruf: ASB-Poster Geschrieben 25. September 2015 Ich möchte einem Bekannten etwas Geld zukommen lassen. Das müßte jedoch unter folgenden Prämissen passieren: 1) Hohe Sicherheit bei der Zustellung des Geldes 2) Absolute Anonymität des Absenders Was wäre da die beste Möglichkeit? Ich habe gehört, daß Briefe mit Geld, abgesehen von der "normalen" Verlustrate, Falschzustellungen etc. mitunter abgefangen werden. Insb. in der Vorweihnachtszeit (es soll auch in dieser passieren) sollen schon Mal Postbedienstete die Kuverts darauf geprüft haben, ob denn Geld drinnen sein könnte. Natürlich könnte man das auch per EMS schicken, aber dann bliebe ich nicht mehr anonym bzw wäre, wenn unter falschem Namen aufgegeben, eine Nachverfolgung wieder schwierig. Per Botendienst könnte mich der Bote beschreiben und, da mich der Empfänger kennt, wäre es wahrscheinlich, daß der Empfänger weiß, von dem das Geschenk kommt. Habt ihr da irgendwelche Ideen? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
HMF Im ASB-Olymp Geschrieben 25. September 2015 Ich möchte einem Bekannten etwas Geld zukommen lassen. Das müßte jedoch unter folgenden Prämissen passieren: 1) Hohe Sicherheit bei der Zustellung des Geldes 2) Absolute Anonymität des Absenders Was wäre da die beste Möglichkeit? Ich habe gehört, daß Briefe mit Geld, abgesehen von der "normalen" Verlustrate, Falschzustellungen etc. mitunter abgefangen werden. Insb. in der Vorweihnachtszeit (es soll auch in dieser passieren) sollen schon Mal Postbedienstete die Kuverts darauf geprüft haben, ob denn Geld drinnen sein könnte. Natürlich könnte man das auch per EMS schicken, aber dann bliebe ich nicht mehr anonym bzw wäre, wenn unter falschem Namen aufgegeben, eine Nachverfolgung wieder schwierig. Per Botendienst könnte mich der Bote beschreiben und, da mich der Empfänger kennt, wäre es wahrscheinlich, daß der Empfänger weiß, von dem das Geschenk kommt. Habt ihr da irgendwelche Ideen? Selber zustellen? Brief einfach durch den Briefschlitz oder unter der Tür durch? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
chili if i were a robot, my arm would be an aeropress. Geschrieben 25. September 2015 Das wäre auch mein Vorschlag. Oder dem Botendienst noch einen 10er in die Hand gedrückt mit dem Hinweis, dass er nicht sagen soll, von wem es kommt... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
indestructable najo Geschrieben 25. September 2015 Kann man eine android app, die auf einem smartphone installiert ist irgendwie sichern und auf ein anderes kopieren sodass es wieder am neuen funktioniert? Wären beides samsung geräte falls das wichtig ist. Android OS is 2.3.4 und 4.2.2 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lurker Beruf: ASB-Poster Geschrieben 25. September 2015 Das wäre auch mein Vorschlag. Oder dem Botendienst noch einen 10er in die Hand gedrückt mit dem Hinweis, dass er nicht sagen soll, von wem es kommt... Selber zustellen ist definitiv mit dem Risiko verbunden, gesehen/erkannt zu werden. Ein 10er Trinkgeld ist vielleicht gar nicht so blöd, wenngleich halt auch nicht 100%ig sicher. Hat jemand Erfahrung mit Western Union oder dgl.? Muß man sich da ausweisen? Scheint das dann irgendwo offiziell auf? (Der Empfänger befindet sich im Privatkonkurs, deswegen sollte das nicht "öffentlich" aufscheinen) 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
raumplaner Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt. Geschrieben 25. September 2015 Ich möchte einem Bekannten etwas Geld zukommen lassen. Das müßte jedoch unter folgenden Prämissen passieren: 1) Hohe Sicherheit bei der Zustellung des Geldes 2) Absolute Anonymität des Absenders Was wäre da die beste Möglichkeit? Ich habe gehört, daß Briefe mit Geld, abgesehen von der "normalen" Verlustrate, Falschzustellungen etc. mitunter abgefangen werden. Insb. in der Vorweihnachtszeit (es soll auch in dieser passieren) sollen schon Mal Postbedienstete die Kuverts darauf geprüft haben, ob denn Geld drinnen sein könnte. Natürlich könnte man das auch per EMS schicken, aber dann bliebe ich nicht mehr anonym bzw wäre, wenn unter falschem Namen aufgegeben, eine Nachverfolgung wieder schwierig. also beim stinknormalen postpaket glaube ich nicht, dass da der aufgeber eine rolle spielt. die postleitzahl wird auf der rechnung erfasst (ebenso ist auch das aufgabepostamt teil der sendungsnummer, also nachvollziehbar!) und in manchen gegenden (zb wien definitiv) wird inzwischen bei der annahme auch bereits die konkrete adresse eingegeben, damit dann die zuteilung einfacher ist. aber namen von empfänger und aufgeber meiner meinung nach nicht, zumindest dann nicht, wenn du es manuell aufgibst (wenn du online-paketscheine verwendest, wird es wohl anders sein, ebenso bei betrieblicher logistik). ein paket ist auch etwas höher versichert (ca. 500 euro?!), es ist nicht so leicht bzw fast unmöglich ersichtlich, dass da geld drinnen ist und kostenmäßig wirst du wohl mit 5 euro durchkommen. bleibt halt das risiko, dass er das paket verweigert oder es aus anderen gründen nicht zustellbar ist und da weiß ich nicht, wie leicht du dann deine daten der post mitteilen kannst. hast du seine kontodaten? da könnte eine barüberweisung auch ein thema sein, keine ahnung, ob da personendaten mitgesandt bzw überprüft werden, das habe ich seit ewigkeiten nciht mehr gemacht. und kostet natürlich auch ein paar euro spesen. wobei freilich auch die frage ist, ob das geld am konto aufscheinen soll... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
DerFremde Fuck Heraldry! Geschrieben 25. September 2015 (bearbeitet) Kann man eine android app, die auf einem smartphone installiert ist irgendwie sichern und auf ein anderes kopieren sodass es wieder am neuen funktioniert? PlayStore? Oder meinst du die Daten der App? Dann schauen, ob sie eine Exportfunktion hat. Oder Handy rooten und TitaniumBackup installieren (wobei es sein kann, dass es inzwischen auch schon Backup-Apps gibt, die kein Root benötigen). bearbeitet 25. September 2015 von DerFremde 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
indestructable najo Geschrieben 25. September 2015 die app gibts so nicht mehr. kann man da nur irgendwie die .apk datei kopieren oder braucht man da mehr dateien? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
DerFremde Fuck Heraldry! Geschrieben 25. September 2015 (bearbeitet) Um welche App gehts denn? Eventuell mal in den alternativen App-Stores umschauen, vielleicht taucht sie dort noch auf. Ansonsten mal nach Name+apk bei Google suchen. Aber ein bisschen Hausverstand bei einem ev. Download walten lassen (warezhakx.chinaware.cn und so ev. auslassen). bearbeitet 25. September 2015 von DerFremde 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
indestructable najo Geschrieben 25. September 2015 Geht um avast antivirus. Ich weiß dass sie noch im playstore is, aber nicht mehr so wie sie mal war. Am alten handy hat sie auusnahmslos überall werbungen geblockt. Egal ob yt, internet oder in anderen apps. Und die neue version machts eben nicht mehr. Alle anderen apps die das sollten befriedigen mich nicht. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
LarsUlrich ASB-Gott Geschrieben 25. September 2015 (bearbeitet) bin grade ziemlich verwirrt. habe meine erste kreditkarte in der hand (VISA von easybank) und hab dieses "verified by visa" bereits gemacht. will mich jetzt auf der paylife seite (das is doch die richtige oder?) einloggen mit kreditkartennummer bzw. benutzernamen und es steht: Der Login ist mit dieser Karte nicht möglich Die verwendeten Zugangsdaten haben keine Zugangsberechtigung für myPayLife. Steigen Sie mit einer Kreditkarte von PayLife ein. Es scheint als würden Sie keine Kreditkartendaten von PayLife für die Anmeldung verwenden.Bitte führen Sie den Login mit zulässigen Daten durch. was mach ich falsch bearbeitet 25. September 2015 von LarsUlrich 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
chelsea91 1 8 9 9 Geschrieben 26. September 2015 hast du seine kontodaten? da könnte eine barüberweisung auch ein thema sein, keine ahnung, ob da personendaten mitgesandt bzw überprüft werden, das habe ich seit ewigkeiten nciht mehr gemacht. und kostet natürlich auch ein paar euro spesen. wobei freilich auch die frage ist, ob das geld am konto aufscheinen soll...Da es ja um eine Privatinsolvenz des Empfängers geht, sollte die Zahlung ja nirgends zu sehen sein nehme ich an. Da wäre ein Geldtransfer via Bank eher ungünstig. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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