der "wichtige frage thread"


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Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.

Tut mir leid, mir ist schon klar, dass das Verfalldatum nicht unumstößlich ist, aber auswürfeln werden sie das wohl auch nicht. Und bei mehr als 4 Tagen frag ich lieber nach, bevor ich mich da in ein Abenteuer stürze, bei dem ich mir unsicher bin.

du bist zumindest auf der sicheren seite als selbst im wald schwammerl zu suchen :davinci:

gerade bei champignons sieht man aber recht gut, in welchem zustand die sind, mitunter liegen ja im supermarkt bereits welche, die ich nicht mehr essen würde. da verlass ich mich somit gar nicht aufs datum.

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Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur!

Tut mir leid, mir ist schon klar, dass das Verfalldatum nicht unumstößlich ist, aber auswürfeln werden sie das wohl auch nicht. Und bei mehr als 4 Tagen frag ich lieber nach, bevor ich mich da in ein Abenteuer stürze, bei dem ich mir unsicher bin.

Natürlich würfeln die sich das nicht aus, die halten die Daten extra kurz, wollen ja mehr verkaufen wenn die Leute es gleich weghauen zu diesem Datum. Ich "vergess" öfter mal 1-2 Joghurts/Schlagobers etc. 1-3 Wochen, da war veilleicht "1 mal von 100" eines schlecht nach dieser Zeit, der Rest noch pipifein, detto viele andere Sachen. Mindesthaltbarkeitsdatum ist ein riesen Geschäft, wenn man den Leuten suggeriert ab da is alles im Popsch. Kenn auch viele die sich daran halten und "panisch" werden wenn was 1 Tag drüber ist. Mit den eigenen Sinnen fährt man am besten.

bearbeitet von cmburns

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ASB-Halbgott

Angenommen meine Arbeitszeiten wären Mo-Do von 07:00-16:30 mit 1 Stunde Mittagspause und Freitag von 07:00-12:00! Was wäre wenn ich mir da zB an einem Freitag Urlaub nehmen würde? Würde das nur als halber Urlaubstag zählen? Gibts sowas überhaupt (halbe Urlaubstage)?

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My rule is never to look at anything on the Internet.

Natürlich würfeln die sich das nicht aus, die halten die Daten extra kurz, wollen ja mehr verkaufen wenn die Leute es gleich weghauen zu diesem Datum. Ich "vergess" öfter mal 1-2 Joghurts/Schlagobers etc. 1-3 Wochen, da war veilleicht "1 mal von 100" eines schlecht nach dieser Zeit, der Rest noch pipifein, detto viele andere Sachen. Mindesthaltbarkeitsdatum ist ein riesen Geschäft, wenn man den Leuten suggeriert ab da is alles im Popsch. Kenn auch viele die sich daran halten und "panisch" werden wenn was 1 Tag drüber ist. Mit den eigenen Sinnen fährt man am besten.

Ich kauf alle heilige Zeiten mal Schwammerl und wollte halt sicher gehen, ob ich da eh nichts falsch machen kann. Lieber einmal zu viel gefragt, als am nächsten Tag rückwärts essen.

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KRISCH RAUS!

Angenommen meine Arbeitszeiten wären Mo-Do von 07:00-16:30 mit 1 Stunde Mittagspause und Freitag von 07:00-12:00! Was wäre wenn ich mir da zB an einem Freitag Urlaub nehmen würde? Würde das nur als halber Urlaubstag zählen? Gibts sowas überhaupt (halbe Urlaubstage)?

ja gibts und nein.

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Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur!

Ich kauf alle heilige Zeiten mal Schwammerl und wollte halt sicher gehen, ob ich da eh nichts falsch machen kann. Lieber einmal zu viel gefragt, als am nächsten Tag rückwärts essen.

War allgemein gemeint,nicht speziell auf dich, hat nur gut gepasst.

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get the fuck in!

Angenommen meine Arbeitszeiten wären Mo-Do von 07:00-16:30 mit 1 Stunde Mittagspause und Freitag von 07:00-12:00! Was wäre wenn ich mir da zB an einem Freitag Urlaub nehmen würde? Würde das nur als halber Urlaubstag zählen? Gibts sowas überhaupt (halbe Urlaubstage)?

Ist da die Frage jetzt, wie das in einer konkreten Firma gehandhabt wird oder wie es gesetzlich wäre? Das ist nämlich überhaupt nicht zu vergleichen. Grundsätzlich ist Urlaubstag gleich Urlaubstag, wurscht wie gearbeitet wird. Im ersteren Fall kann die Antwort aber natürlich nur sein, dass man in der Firma danach fragen soll. Gibt ja auch Betriebe, die die Urlaubsverwaltung in Stunden machen, z.b. bei mir. Wenn ich nur Freitage gehen würde, hätte ich dann auch 31 statt 25 Tage im Jahr.

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Ist da die Frage jetzt, wie das in einer konkreten Firma gehandhabt wird oder wie es gesetzlich wäre? Das ist nämlich überhaupt nicht zu vergleichen. Grundsätzlich ist Urlaubstag gleich Urlaubstag, wurscht wie gearbeitet wird. Im ersteren Fall kann die Antwort aber natürlich nur sein, dass man in der Firma danach fragen soll. Gibt ja auch Betriebe, die die Urlaubsverwaltung in Stunden machen, z.b. bei mir. Wenn ich nur Freitage gehen würde, hätte ich dann auch 31 statt 25 Tage im Jahr.

Sowas gibts? Nicht schlecht! Bei uns ist jeder tag ein urlaubstag! Urlaub darf auch nicht von zeitausgleich unterbrochen werden -> sprich bei drei wochen urlaub jeden freitag zeitausgleich nehmen geht nicht, za nur zu beginn oder am ende

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My rule is never to look at anything on the Internet.

War allgemein gemeint,nicht speziell auf dich, hat nur gut gepasst.

Und ich wollt mich halt erklären, weil da doch so viele nicht verstehen, wieso man sich nicht auf seine eigenen Sinne verlässt. Hat halt grad gepasst und war nicht speziell an dich gerichtet :davinci:

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Ist da die Frage jetzt, wie das in einer konkreten Firma gehandhabt wird oder wie es gesetzlich wäre? Das ist nämlich überhaupt nicht zu vergleichen. Grundsätzlich ist Urlaubstag gleich Urlaubstag, wurscht wie gearbeitet wird. Im ersteren Fall kann die Antwort aber natürlich nur sein, dass man in der Firma danach fragen soll. Gibt ja auch Betriebe, die die Urlaubsverwaltung in Stunden machen, z.b. bei mir. Wenn ich nur Freitage gehen würde, hätte ich dann auch 31 statt 25 Tage im Jahr.

Bei uns wurde die Verwaltung in Stunden vor Jahren abgedreht, scheinbar durch den AI. Begründung war etwa, Urlaub muss in ganzen Tagen konsumiert werden, kann nicht in Stunden usw. blablabla, und wie bei dir Theoretisch möglich mit 31 Tagen in einem Jahr, das darf scheinbar eigentlich nicht sein.

Jetzt gibts halt wieder die endlosdiskussionen bzgl. Freitag (hat weniger Arbeitsstunden) und verschiedenste regeln (nimmt man die ganze Woche Urlaub kann man am Freitag nicht ZA nehmen) usw.

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Frage an die Steuerprofis:

Alleinverdienerabsetzbetrag

Dieser Absetzbetrag in Höhe von 364 € jährlich steht jedem Alleinverdiener zu. Als Alleinverdiener gilt ein Steuerpflichtiger, der mehr als sechs Monate im Kalenderjahr mit einem (Ehe-)Partner zusammenlebt und mindestens ein Kind, für das mehr als sechs Monate im Jahr Familienbeihilfe gewährt wird, hat.

Die Einkünfte des (Ehe-)Partners können bis zu 6.000 € jährlich betragen, wobei das Wochengeld eingerechnet wird.

Der Kinderzuschlag zum Alleinverdienerabsetzbetrag ist nach der Kinderanzahl gestaffelt:

  • Für das 1. Kind : 130 €
  • Für das 2. Kind : 175 €
  • Für das 3. und jede weitere Kind : 220 €

Ist die errechnete Einkommensteuer aber so niedrig, dass sich der Alleinverdienerabsetzbetrag nicht auswirkt, kommt es zur Gutschrift des Absetzbetrages inkl. Kinderzuschlag.

Anträge sind im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung nach Ablauf des Kalenderjahres beim Wohnsitzfinanzamt zu stellen, dieses erteilt auch weitere Auskünfte.

Ausführlichere Informationen zum Steuerrecht sind über das Bundesministerium für Finanzen in Erfahrung zu bringen.

Wenn die Freundin im selben Haushalt lebt und letztes Jahr 8 Monate Karenzgeld bekommen hat, zählt das dann auch? oder ist da wurscht wieviel sie bekommen hat?

Sprich ich war arbeiten, sie war 8 Monate Karenz und 4 Monate ohne Bezug zu Hause - Karenzgeld waren €16.000 -> Alleinverdienerabsetzbetrag für mich ja oder nein? weil im Text vom BMF steht ja nur was vom Wochengeld, nicht vom Karenzgeld?

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Bei uns wurde die Verwaltung in Stunden vor Jahren abgedreht, scheinbar durch den AI. Begründung war etwa, Urlaub muss in ganzen Tagen konsumiert werden, kann nicht in Stunden usw. blablabla, und wie bei dir Theoretisch möglich mit 31 Tagen in einem Jahr, das darf scheinbar eigentlich nicht sein.

Jetzt gibts halt wieder die endlosdiskussionen bzgl. Freitag (hat weniger Arbeitsstunden) und verschiedenste regeln (nimmt man die ganze Woche Urlaub kann man am Freitag nicht ZA nehmen) usw.

naja, klingt ja auch alles logisch und vernünftig.

solange man grundsätzlich an einem FR zeitausgleich nehmen kann, ist die regelung ja auch nicht gerade arbeitnehmerfeindlich.

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get the fuck in!

Frage an die Steuerprofis:

Wenn die Freundin im selben Haushalt lebt und letztes Jahr 8 Monate Karenzgeld bekommen hat, zählt das dann auch? oder ist da wurscht wieviel sie bekommen hat?

Sprich ich war arbeiten, sie war 8 Monate Karenz und 4 Monate ohne Bezug zu Hause - Karenzgeld waren €16.000 -> Alleinverdienerabsetzbetrag für mich ja oder nein? weil im Text vom BMF steht ja nur was vom Wochengeld, nicht vom Karenzgeld?

https://www.bmf.gv.at/steuern/familien-kinder/alleinverdiener-und-alleinerzieherabsetzbetrag.html

Für Familienbeihilfe, Karenzurlaubsgeld, Kinderbetreuungsgeld, Arbeitslosengeld und Notstandshilfe sowie für Alimentationszahlungen gilt Folgendes:

Sie sind, wie die meisten anderen steuerfreien Einkünfte, für die Berechnung der Einkunftsgrenzen nicht zu berücksichtigen.

Bei uns wurde die Verwaltung in Stunden vor Jahren abgedreht, scheinbar durch den AI. Begründung war etwa, Urlaub muss in ganzen Tagen konsumiert werden, kann nicht in Stunden usw. blablabla, und wie bei dir Theoretisch möglich mit 31 Tagen in einem Jahr, das darf scheinbar eigentlich nicht sein.

Jetzt gibts halt wieder die endlosdiskussionen bzgl. Freitag (hat weniger Arbeitsstunden) und verschiedenste regeln (nimmt man die ganze Woche Urlaub kann man am Freitag nicht ZA nehmen) usw.

Gewünscht wird es grundsätzlich auch bei uns, dass ganze Tage konsumiert werden und einzelne Stunden nur als ZA. Wobei es in Einzelfällen auch kein Problem ist, wenn sich jemand ein paar Stunden Urlaub nehmen muss und gerade keinen ZA stehen hat.

Und wenn ich mir länger frei nehme, ist das auch jedem egal, ob ich das auf Urlaub, ZA oder jeden Tag wahllos anders schreibe.

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