der "wichtige frage thread"


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Ich bin /root, ich darf das!

AK hilft hier am Besten weiter.

Beim nächsten Mal: ab dem ersten Tag die Anmelde Unterlagen einfordern

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"Inside everyone there´s a litte nut!"

Da ja doch einige hier beim Zivildienst waren und das heute erlebt habe:

Ein Schülerlotse sperrt am Zebrastreifen den Fließverkehr und lässt die Kinder den Zebrastreifen passieren. Der Querverkehr der Autos beginnt natürlich diese Sperre des Fließverkehrs auszunützen und setzt sich in Bewegung. Nun mißachtet ein Fußgänger den Schülerlotsen und es kommt beinahe zu einer Kollission eines Autos mit dem Fußgänger auf dem Zebrastreifen. Regelt ein Polizist die Kreuzung, dann muss der oben genannte Fußgänger natürlich auch stehen bleiben. Wie ist das aber bei einem Schülerlotsen? Muss da der Fußgänger auch stehenbleiben oder müssen die Autofahrer des Querverkehrs auch auf Fußgänger achten, selbst wenn der Autofließverkehr durch den Schülerlotsen aufgehalten wurde?

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if i were a robot, my arm would be an aeropress.

Nein, Autofahrer dürfen sobald das Eintritt blind aufs Vollgas treten, ohne Rücksicht auf Verluste :D

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"Inside everyone there´s a litte nut!"

Nein, Autofahrer dürfen sobald das Eintritt blind aufs Vollgas treten, ohne Rücksicht auf Verluste :D

Haha sehr lustig...

Dann formuliere ich die Frage anders:

Hat ein Schulerlotse dieselbe Autorität wie ein Polizist (abgesehen von der Strafgewalt) bei der Reglung der Kreuzung oder ist er einfach als ein normales Hindernis zu betrachen, das die Verkehrsregeln nicht weiter beeinflusst?

bearbeitet von Heffridge

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Im ASB-Olymp

Hat ein Schulerlotse dieselbe Autorität wie ein Polizist (abgesehen von der Strafgewalt) bei der Reglung der Kreuzung oder ist er einfach als ein normales Hindernis zu betrachen, das die Verkehrsregeln nicht weiter beeinflusst?

zweiteres, handelt als Privatperson

bearbeitet von #25

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Oasch

Ich weiß, dass sie 4,60 Euro bekommen pro Schwarzfahrer.

Brutto. Da bleibt netto nicht viel übrig. Sprich es muss ihm 2 Euro wert sein dir nachzulaufen ...

bearbeitet von revo

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Im ASB-Olymp

Hab schon seit 14.2 5x wöchentlich Uni...

Hat mich auch bissl geärgert das ganze

Bei den meisten Unis beginnt die Vorlesungszeit nun mal Anfang März und endet Ende Juni. Dass sich die Wiener Linien da nicht an jede Uni, die ihre eigenen Zeiten machen, halten können ist ja wohl logisch. Es gibt ja die auch recht günstigen Ferienmonatskarten für Studenten, die man sich in der Zeit kaufen kann. Wenn man in Wien wohnt und nicht die ganze Zeit daheim hockt, zahlt sich das schon sehr schnell aus. Im Übrigen sind die Preise der Wiener Linien ausgezeichnet, im Verhältnis dazu zahlt mein bei den ÖBB in Niederösterreich ein Vielfaches. Ärgerlich sind nur diese dämlichen Beschränkungen mit der Familienbeihilfe, aber das beginnt ja schon beim Gesetz. Anstatt die Beihilfe vom Studienerfolg abhängig zu machen, wählt man lieber irgendein Alter, völlig egal, wann man mit dem Studium begonnen hat :facepalm: Und als würde das nicht reichen, werden Monats-/Semestertickets uvm. gleich nochmal teuer. Für einen selbsterhaltenden Studenten wie eine in die Goschn. Würd mich nicht wundern, wenn die Unis bald Studiengebühren für alle, die keine Familienbeihilfe mehr beziehen, einführen...

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Workaholic

Kann man 100 und 50 Schilling Noten noch umtauschen?

Vater hat gerade 400Schilling gefunden. :aufdrogen:

E: unbegrenzt möglich. wieder um 30 Euro reicher :davinci:

bearbeitet von rapidwien21

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bunny is back

entgegen der volksmeinung, da gäbs ein ablaufdatum oder dgl., kann man schilling-noten unbefristet bei der österreichischen nationalbank umtauschen. ausgenommen sind lediglich der schilling der ersten republik sowie der dritte fünfhunderter (mit otto wagner) und der vierte tausender (mit erwin schrödinger). - da ist der umtausch zeitlich begrenzt und nur mehr einige jahre möglich.

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