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Also ganz so einfach ist es nicht. Man muss dem gericht schon glaubhaft machen können, das ein anspruch besteht. Einfach nur so 100k fordern geht nicht. Man kann z.b. eine Rechnung oder einen vertrag vorlegen.

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Auf die nächsten 100 Jahre!
MarioAUT schrieb vor 2 Minuten:

Also ganz so einfach ist es nicht. Man muss dem gericht schon glaubhaft machen können, das ein anspruch besteht. Einfach nur so 100k fordern geht nicht. Man kann z.b. eine Rechnung oder einen vertrag vorlegen.

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Eh, aber zwischen einer einfachen Forderung und einer Forderung die nicht bezahlt wird, weil der Gegner zahlungsunfähig ist, besteht doch ein Unterschied. Da wäre halt interessant zu wissen, wie man diese Zahlungsunfähigkeit vor Gericht glaubhaft machen konnte..

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Im ASB-Olymp
Sok schrieb vor 12 Minuten:

Eh, aber zwischen einer einfachen Forderung und einer Forderung die nicht bezahlt wird, weil der Gegner zahlungsunfähig ist, besteht doch ein Unterschied. Da wäre halt interessant zu wissen, wie man diese Zahlungsunfähigkeit vor Gericht glaubhaft machen konnte..

So ist es, sonst könnte man ja (nur ein willkürliches Bsp) bei jedem Bauträger, der offensichtliche Baumängel (die wie oft noch dazu gutachterlich festgestellt sind) nicht freiwillig voll anerkennt und sofort saniert unter der Behauptung, der hat offensichtlich kein Geld, einen Insolvenzantrag stellen. So läuft es aber nicht...Sondern man sucht den Weg zu einem Anwalt und schlägt den Klagsweg unter in Kaufnahme von hohen Kosten ein...Da ansonsten rein gar nichts von Zahlungsproblemen durchgesickert ist, scheint das Vorgehen willkürlich und ev. sogar mit Schädigungs Inkaufnahme gewählt. Natürlich gilt auch für die Antragsteller dzt. die Unschuldsvermutung- bald wissen wir wohl mehr.

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Da habt ihr natürlich recht. Ich habe mich nur auf die aussage "einfach 100k von der vöst fordern" bezogen. Und so einfach ist es nunmal nicht.

Aber die diskussion hier zeigt, wie wenig infos bekannt sind. Was mmn schlecht für die austria ist. Derzeit wird statt über den sportlichen Höhenflug mehr über diese geschichte spekuliert. Und immer in zusammenhang mit Insolvenz und gerichtsstreitigkeiten gebracht zu werden ist ein image, das du nicht willst.

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Im ASB-Olymp
MarioAUT schrieb vor 1 Stunde:

Da habt ihr natürlich recht. Ich habe mich nur auf die aussage "einfach 100k von der vöst fordern" bezogen. Und so einfach ist es nunmal nicht.

Aber die diskussion hier zeigt, wie wenig infos bekannt sind. Was mmn schlecht für die austria ist. Derzeit wird statt über den sportlichen Höhenflug mehr über diese geschichte spekuliert. Und immer in zusammenhang mit Insolvenz und gerichtsstreitigkeiten gebracht zu werden ist ein image, das du nicht willst.

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Mir samma des gewohnt,ka Problem für uns!

?

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no one expects the spanish inquisition!
Eh, aber zwischen einer einfachen Forderung und einer Forderung die nicht bezahlt wird, weil der Gegner zahlungsunfähig ist, besteht doch ein Unterschied. Da wäre halt interessant zu wissen, wie man diese Zahlungsunfähigkeit vor Gericht glaubhaft machen konnte..

Konnte man anscheinend eh noch nicht, sonst wäre das Verfahren schon eröffnet.

Kommt ein Konkursantrag (den kann ich ja morgen auch gegen die OMV einbringen, weil die mir 13 Fantastilliarden schulden), prüft das Gericht, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung des Konkursverfahrens vorliegen.

Erstens mal, ob die Forderung glaubhaft besteht (dafür brauchts nicht unbedingt ein Urteil, aber doch was sehr Belastbare, wie einen Vergleich o.ä.) - hier scheint doch eine Flanke offen zu sein. Denn der Verein hat ja so kryptisch getan, dass man ja vom vorigen Vorstand die Garantie hätte, dass usw... Ich lese da raus, dass man die Forderung nicht dem Grunde nach bestreitet, aber sich nicht wirklich zuständig fühlt. Das funktioniert halt nicht so einfach...

Und dazu muss ein weiterer Insolvenzgrund vorliegen. Nämlich Überschuldung (bei Kapitalgesellschaften) oder Zahlungsunfähigkeit (sofern sie über kurzfristige Zahlunsstockungen hinaus geht).

Mein Tipp derzeit (der wohlgemerkt auf keinerlei tieferer Kenntnis, sondern nur auf den Splittern aus den Medien basiert): Der Antrag scheint mal nicht sofort abgewiesen worden zu sein. Das hätte man ja laut hinausposaunt.

Besteht eine einigermaßen glaubhaft Forderung und sind da noch andere Gläubiger gewähren Insolvenzgerichte idR eine (von der IO gar nicht vorgesehene) Frist zum Nachweis, dass keine Zahlungsunfähigkeit besteht. In dieser Frist müssen entweder die offenen Verbindlichkeiten gezahlt werden oder mit allen Gläubigern Ratenvereinbarungen getroffen werden (dann sind die Verbindlichkeiten ja nicht fällig). Ich würde vermuten, dass wir grad in dieser Frist sind... Also, dass die Forderung net ganz abwegig ist. Was ja aber bitte nicht heißt, dass ich mich mit dem/den Gläubiger/n net einigen kann...

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Schnaps&fette Weiber
MarioAUT schrieb vor 20 Stunden:

Also ganz so einfach ist es nicht. Man muss dem gericht schon glaubhaft machen können, das ein anspruch besteht. Einfach nur so 100k fordern geht nicht. Man kann z.b. eine Rechnung oder einen vertrag vorlegen.

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War ja von mir auch auf ein vorhergegangenes Posting bezogen und bewusst etwas überspitzt dargestellt.

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Postinho
klagenfurter35 schrieb am 4.9.2019 um 13:37 :

So ist es, sonst könnte man ja (nur ein willkürliches Bsp) bei jedem Bauträger, der offensichtliche Baumängel (die wie oft noch dazu gutachterlich festgestellt sind) nicht freiwillig voll anerkennt und sofort saniert unter der Behauptung, der hat offensichtlich kein Geld, einen Insolvenzantrag stellen. So läuft es aber nicht...Sondern man sucht den Weg zu einem Anwalt und schlägt den Klagsweg unter in Kaufnahme von hohen Kosten ein...Da ansonsten rein gar nichts von Zahlungsproblemen durchgesickert ist, scheint das Vorgehen willkürlich und ev. sogar mit Schädigungs Inkaufnahme gewählt. Natürlich gilt auch für die Antragsteller dzt. die Unschuldsvermutung- bald wissen wir wohl mehr.

Wie gut kennst du dich im BTVG aus?

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Postinho
klagenfurter35 schrieb vor 15 Stunden:

Beruflich habe ich mit der Materie nichts zu tun. Aber ich musste mich aufgrund privater Erfahrungen ein wenig einlesen. Wieso ? 

Weil der Vergleich etwas hinkt.

In erster Instanz wird ein Bauträger die Forderungen nach Beseitigung von Mängel an die Professionisten weiterleiten. Erst wenn diese nicht sanieren können, weil zB insolvent, muss der Bauträger einspringen.

Und ein Haftungsrücklass von ist auch gesetzlich vorgeschrieben, um damit evtl. Mängel sanieren zu können. Wird aber in der Praxis oft nicht ausreichen.

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MC MarkusW schrieb vor 8 Minuten:

Weil der Vergleich etwas hinkt.

In erster Instanz wird ein Bauträger die Forderungen nach Beseitigung von Mängel an die Professionisten weiterleiten. Erst wenn diese nicht sanieren können, weil zB insolvent, muss der Bauträger einspringen.

Und ein Haftungsrücklass von ist auch gesetzlich vorgeschrieben, um damit evtl. Mängel sanieren zu können. Wird aber in der Praxis oft nicht ausreichen.

Will da keine Diskussion aufmachen aber meine Rückfrage an dich: Hast du Praxiserfahrungen in der Materie?

Es stimmt ja was du sagst. Nur der Haftungsrücklass reicht eben meist nicht aus und außerdem wird er nach 3 Jahren im Normalfall dem Bauträger überwiesen. Vielfach treten versteckte (oft massive) Mängel erst später zu Tage. 

Auch dass die ausführenden Firmen dem Bauträger haften stimmt natürlich. Nur selbst sofern es die noch gibt sind sie häufig mit dem Bauträger (Preisdruck, unklare Beauftragungen, Zahlungsmoral etc) zerkracht und nicht gewillt die Sanierung zu übernehmen bzw. bestreiten die Verantwortung. Ein Bsp.: Wer hat in der Bauphase eine Leitung der Fußbodenheizung angebohrt?. Ich war im übrigen auch schon Zeuge bei einer Verhandlung zwischen einer ausführenden Firma und dem Bauträger (vor 3,5 Jahren), glaubst du das der Mangel inzwischen behoben ist? Nein ich habe einen miesen Vergleich mit dem Bauträger geschlossen um zig tausende Euro Prozess- und Anwaltskosten zu sparen (bzw. das Risiko nicht einzugehen). Letztlich haftet dem Käufer gegenüber außerdem immer (insb. auch) der Bauträger als Vertragspartner und dieser kann sich bei den ausführenden Firmen ggf. schadlos halten. 

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Postinho
klagenfurter35 schrieb vor 8 Minuten:

Will da keine Diskussion aufmachen aber meine Rückfrage an dich: Hast du Praxiserfahrungen in der Materie?

Es stimmt ja was du sagst. Nur der Haftungsrücklass reicht eben meist nicht aus und außerdem wird er nach 3 Jahren im Normalfall dem Bauträger überwiesen. Vielfach treten versteckte (oft massive) Mängel erst später zu Tage. 

Auch dass die ausführenden Firmen dem Bauträger haften stimmt natürlich. Nur selbst sofern es die noch gibt sind sie häufig mit dem Bauträger (Preisdruck, unklare Beauftragungen, Zahlungsmoral etc) zerkracht und nicht gewillt die Sanierung zu übernehmen bzw. bestreiten die Verantwortung. Ein Bsp.: Wer hat in der Bauphase eine Leitung der Fußbodenheizung angebohrt?. Ich war im übrigen auch schon Zeuge bei einer Verhandlung zwischen einer ausführenden Firma und dem Bauträger (vor 3,5 Jahren), glaubst du das der Mangel inzwischen behoben ist? Nein ich habe einen miesen Vergleich mit dem Bauträger geschlossen um zig tausende Euro Prozess- und Anwaltskosten zu sparen (bzw. das Risiko nicht einzugehen). Letztlich haftet dem Käufer gegenüber außerdem immer (insb. auch) der Bauträger als Vertragspartner und dieser kann sich bei den ausführenden Firmen ggf. schadlos halten. 

Kenne mich in der Branche etwas aus.

Aber die Diskussion ist halt schon sehr OT.

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