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543 Stimmen

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Konteradmiral a.D.
flanders schrieb vor 7 Minuten:

+10% 

Wobei die Argumentation verstehe ich nicht ganz, ich nehme an du wirst ja auch KV Erhöhungen bekommen haben. Wenn nicht, dann absolut verständlich da anzuklopfen. 

Kein KV. Habe mir damals eine wirklich sehr schöne Erhöhung ausgehandelt und deshalb letztes Jahr gar nicht verhandelt. Jetzt, nach über zwei Jahren, wäre es aber wieder an der Zeit, ganz einfach, weil ich finde, dass die Inflation abgegolten gehört. Mehr erwarte ich eigentlich gar nicht, weil das Gehalt eben schon recht gut ist. 

bearbeitet von OoK_PS

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#27 Branko Boskovic
OoK_PS schrieb vor 9 Minuten:

Kein KV. Habe mir damals eine wirklich sehr schöne Erhöhung ausgehandelt und deshalb letztes Jahr gar nicht verhandelt. Jetzt, nach über zwei Jahren, wäre es aber wieder an der Zeit, ganz einfach, weil ich finde, dass die Inflation abgegolten gehört. Mehr erwarte ich eigentlich gar nicht, weil das Gehalt eben schon recht gut ist. 

Wenn es deinem Unternehmen finanziell gut geht, dann stehen die Chancen sicherlich um einiges besser solche Themen jetzt durchzubringen. 

Guter Freund von mir hat KV Handel und weil er über dem KV verdient hat er nix bekommen. Und jetzt schwächelt sein Unternehmen komplett und baut Leute ab. 1 Jahr zu spät dran gewesen zu verhandeln.

bearbeitet von flanders

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OoK_PS schrieb vor 1 Stunde:

Kein KV. Habe mir damals eine wirklich sehr schöne Erhöhung ausgehandelt und deshalb letztes Jahr gar nicht verhandelt. Jetzt, nach über zwei Jahren, wäre es aber wieder an der Zeit, ganz einfach, weil ich finde, dass die Inflation abgegolten gehört. Mehr erwarte ich eigentlich gar nicht, weil das Gehalt eben schon recht gut ist. 

die inflation kanns ja mim vpi rechner eh easy berechnen :ratlos:

überraschender finde ich eher die tatsache das es branchen ohne kv gibt

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ASB-Halbgott
flanders schrieb vor 2 Stunden:

Guter Freund von mir hat KV Handel und weil er über dem KV verdient hat er nix bekommen. Und jetzt schwächelt sein Unternehmen komplett und baut Leute ab. 1 Jahr zu spät dran gewesen zu verhandeln.

Die KV-Erhöhung muss er ja trotzdem bekommen haben.

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Wien nur du allein!
OoK_PS schrieb vor 2 Stunden:

Angenommen, man hat im Oktober 2022 zum letzten Mal das Gehalt verhandelt und will das nun im Dezember 2024 wieder tun. Was wäre eine faire Erhöhung, rein um die Inflation in diesem Zeitraum auszugleichen?

Oktober 2022 zu Oktober 2024 (letzter verfügbarer Wert) sind 7,3%.

https://www.statistik.at/persoenlicher_inflationsrechner/

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#27 Branko Boskovic
Richie_106 schrieb vor 7 Stunden:

Die KV-Erhöhung muss er ja trotzdem bekommen haben.

Wenn ich richtig informiert bin, dann bekommt der Handel die KV Erhöhung nicht auf das Ist-Gehalt. 

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ASB-Halbgott
flanders schrieb vor 4 Stunden:

Wenn ich richtig informiert bin, dann bekommt der Handel die KV Erhöhung nicht auf das Ist-Gehalt. 

Ja, aber eben auf den KV. Klar wäre es aufs IST-Gehalt besser, aber trotzdem bekommen auch die Übertariflichen ein bissl mehr. (auch wenns a feuchter Schas is)

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blablabla

Kurze Frage zu befristeten und unbefristeten Dienstverhältnissen:

Man startet mit 01.10. in einem Unternehmen, in dem das erste Monat ein Probemonat ist und insgesamt die ersten drei Monate ein befristetes Dienstverhältnis besteht (bis 31.12.), das danach in ein unbefristetes übergeht.

Wenn man jetzt in der Befristung drauf kommt, dass die Stelle nichts für einen ist, reicht es, ein Schriftstück mit dem Inhalt aufzusetzen, dass die Befristung mit 31.12. endet und nicht in ein unbefristetes Dienstverhältnis übergeht? Soweit ich gelesen habe, müsste man die Kündigungsfrist gar nicht beachten, man muss nur innerhalb der Befristung Bescheid geben. 

Kann man bei einem befristeten Dienstverhältnis auch zu einer einvernehmlichen Auflösung kommen oder beschränkt sich das auf unbefristete?

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Wien nur du allein!
Evilken schrieb vor 14 Minuten:

Kurze Frage zu befristeten und unbefristeten Dienstverhältnissen:

Man startet mit 01.10. in einem Unternehmen, in dem das erste Monat ein Probemonat ist und insgesamt die ersten drei Monate ein befristetes Dienstverhältnis besteht (bis 31.12.), das danach in ein unbefristetes übergeht.

Wenn man jetzt in der Befristung drauf kommt, dass die Stelle nichts für einen ist, reicht es, ein Schriftstück mit dem Inhalt aufzusetzen, dass die Befristung mit 31.12. endet und nicht in ein unbefristetes Dienstverhältnis übergeht?

Ja. Und das kann man eigentlich noch am 31.12. übergeben (einlangend).

Edit: Natürlich vorbehaltlich, dass im Vertrag eine bestimmte Frist genannt ist. Ist aber eher unüblich. Gesetzlich gibt es jedenfalls keine Frist.

Zitat

Kann man bei einem befristeten Dienstverhältnis auch zu einer einvernehmlichen Auflösung kommen oder beschränkt sich das auf unbefristete?

Auch ein befristetes Dienstverhältnis kann einvernehmlich beendet werden. In diesem Fall z.B. mit 20.12. 

bearbeitet von Neocon

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Rapid. Immer. Überall.
Evilken schrieb vor 14 Minuten:

Kurze Frage zu befristeten und unbefristeten Dienstverhältnissen:

Man startet mit 01.10. in einem Unternehmen, in dem das erste Monat ein Probemonat ist und insgesamt die ersten drei Monate ein befristetes Dienstverhältnis besteht (bis 31.12.), das danach in ein unbefristetes übergeht.

Wenn man jetzt in der Befristung drauf kommt, dass die Stelle nichts für einen ist, reicht es, ein Schriftstück mit dem Inhalt aufzusetzen, dass die Befristung mit 31.12. endet und nicht in ein unbefristetes Dienstverhältnis übergeht? Soweit ich gelesen habe, müsste man die Kündigungsfrist gar nicht beachten, man muss nur innerhalb der Befristung Bescheid geben. 

Kann man bei einem befristeten Dienstverhältnis auch zu einer einvernehmlichen Auflösung kommen oder beschränkt sich das auf unbefristete?

ja, du kannst erklären, dass du nach dem Ende der Befristung gehen möchtest. Ja, du kannst (jederzeit) einvernehmlich auflösen.

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blablabla
Neocon schrieb vor 12 Minuten:

Ja. Und das kann man eigentlich noch am 31.12. übergeben (einlangend).

Edit: Natürlich vorbehaltlich, dass im Vertrag eine bestimmte Frist genannt ist. Ist aber eher unüblich. Gesetzlich gibt es jedenfalls keine Frist.

Auch ein befristetes Dienstverhältnis kann einvernehmlich beendet werden. In diesem Fall z.B. mit 20.12. 

 

BuchiRapid schrieb vor 12 Minuten:

ja, du kannst erklären, dass du nach dem Ende der Befristung gehen möchtest. Ja, du kannst (jederzeit) einvernehmlich auflösen.

Super, vielen Dank euch beiden, bin sehr zufrieden mit Infos :D

 

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if i were a robot, my arm would be an aeropress.

Einvernehmlich geht IMMER - einseitige Kündigung geht innerhalb einer Befristung in der Regel nicht, nur mit Ende der Befristung. 

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get the fuck in!

Es kann durchaus in einem befristeten Dienstvertrag eine Kündigungsmöglichkeit vereinbart werden, allerdings rechtswirksam nur, wenn die Dauer der Befristung und die Kündigungsfrist in einem angemessenen Verhältnis stehen, und nur wenn die Befristung nicht zu kurz ist - die Judikatur verneint z.B. eine Kündigungsmöglichkeit bei ca. 3,5 Monaten Befristung (OGH 17.12.2018, 9 ObA 104/18m), daher kann es im Beispiel mit den 3 Monaten auch nicht gehen.

Und wenn nichts spezielles vereinbart ist, muss auch keiner eine Erklärung abgeben, dass man nach der Befristung nicht weitermachen möchte, das geht durchaus konkludent durch Nichterscheinen, auch wenn es nicht ganz höflich ist ;). Aus Arbeitgeberseite müsste man halt zumindest verhindern, dass der Arbeitnehmer am nächsten Tag den Dienst antreten kann, sonst ist es zu spät. :D

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Kurzes Update, da ich bislang keine Rückmeldung hab, gehe ich aus Erfahrung davon aus, dass morgen die obligatorische Freitagsabsage kommt, zumindest war es bislang öfters so, dass wenn ich Montag / Dienstag ein Gespräch hatte und bis Freitag nichts hörte, die Antwort dann kam :D wenn's so kommt soll's so sein ^^

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