Fanszene Austria Wien


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V.I.P.
The1Riddler schrieb Gerade eben:

 

Kannst du ausschließen, dass der Verein darauf wartet, dass jemand offiziell die Übernahme unterzeichnet? Ich will nicht, dass der Verein Recht bricht, aber auch nicht, dass dieses Dokument dem falschen ausgehändigt wird ...

Wenn es der Fan-Ordnerdienst von Joe einem bestimmten FC abnimmt dann kann dieser es auch nach dem Match direkt  zurück geben, man kennt sich ja.

Was den DH betrifft:
Nicht erst nach wochenlangen Unterhändlerverhandlungen zwischen FC <-> Joe <-> Trimmel <-> MK sich gnädigerweise dazu bereit erklären das es A) nur einem Volljähriger B) nur dem Verantwortliche für Erstellung und Transport ins Stadion C) nur gegen rechtsgültiger Unterschrift  wieder auszuhändigen. Denn A) bis C) deuten ganz klar auf etwas hin was ned leiwand ist wenn man Eigentum von jemanden widerrechtlich einbehält

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The1Riddler schrieb vor 3 Minuten:

Dokument war der Fetzn gemeint.
Es mag I-Tüpfelchen reiten sein, aber der Verein ist ja gewillt es auszuhändigen gegen eine Unterschrift vom Besitzer. Soweit ich das richtig verstanden habe. Ich versuche das Thema einzuordnen und nicht zu bewerten.

Der Verein hat es gesetzeswidrig einbehalten und nötigt den/die Besitzer dann zu einer Unterschrift? Du weißt schon, was wir da dann haben, oder? 

(Ob es in dieser Causa sich mit der Unterschrift auch do verhält weiß ich im übrigen nicht)

Der Koch schrieb vor 2 Minuten:

Denn A) bis C) deuten ganz klar auf etwas hin was ned leiwand ist wenn man Eigentum von jemanden widerrechtlich einbehält

Das ist freundlich formuliert. 

bearbeitet von Landstraßer Steinbock

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Im ASB-Olymp
Landstraßer Steinbock schrieb vor 2 Minuten:

Der Verein hat es gesetzeswidrig einbehalten und nötigt den/die Besitzer dann zu einer Unterschrift? Du weißt schon, was wir da dann haben, oder? 

Mir ist die Gesetzwidrigkeit beim einbehalten nicht klar, muss ich mir das Transparent gefallen lassen als Veranstalter? Ich weiß es nicht, käme mir aber nicht richtig vor. Insofern ging ich davon aus, dass bei öffentlichen Veranstaltungen das Hausrecht soweit reicht, dass ich es unterbinden darf. Wenn wer was dagegen hat, darf er sich als Besitzer davon zu erkennen geben, übergebe ihm das "Dokument/Beweise/Doppelhalter" mit allen Konsequenzen. Welche Gefahr übersehe ich hier?

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The1Riddler schrieb Gerade eben:

Mir ist die Gesetzwidrigkeit beim einbehalten nicht klar, muss ich mir das Transparent gefallen lassen als Veranstalter? Ich weiß es nicht, käme mir aber nicht richtig vor. Insofern ging ich davon aus, dass bei öffentlichen Veranstaltungen das Hausrecht soweit reicht, dass ich es unterbinden darf. Wenn wer was dagegen hat, darf er sich als Besitzer davon zu erkennen geben, übergebe ihm das "Dokument/Beweise/Doppelhalter" mit allen Konsequenzen. Welche Gefahr übersehe ich hier?

Nein, musst du nicht, du kannst das Abnehmen versnlsssen, definitiv aber nicht das wegnehmen und einbehalten. 

Du darfst es nach dem HV natürlich unterbinden, die Eigentumsverhälrnisse ändern sich aber nicht, 

Der Besitzer war vor Ort beim Abnehmen klar, somit war das einbehalten des Transparents der erste Rechtsbruch und - falls so passiert - das Verlangen der Unterschrift der zweite.

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Top-Schriftsteller

Der Fetzn ist gestern DEUTLICH SICHTBAR im Away Sektor gehangen um den es in dieser Diskussion geht,.. ist das den Diskutanten soweit klar?

Oder wird hier seit einigen Seiten Luftgebudat und Hirngewixt?

Nur damit ich mich auskenn,.. wurde der Fetzn also erst gegen Unterschrift ausgehändigt oder phantasieren sich einige hier einen Blockbuster zusammen?

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V.I.P.
Landstraßer Steinbock schrieb vor 1 Minute:

Der Besitzer war vor Ort beim Abnehmen klar, somit war das einbehalten des Transparents der erste Rechtsbruch und - falls so passiert - das Verlangen der Unterschrift der zweite.

Was bei de Unterschrift so seltsam ist,... Der Verein glaubt in diesen Fällen ernsthaft ein Fan dem der Verein wirklich am Herzen liegt würde eine Unterschrift unter ein Papier setzen in der ein Rechtsbruch seitens des Vereins dokumentiert wird und so ein strafrechtliches Delikt beurkunden? :suicide:

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vgw77 schrieb vor 1 Minute:

Der Fetzn ist gestern DEUTLICH SICHTBAR im Away Sektor gehangen um den es in dieser Diskussion geht,.. ist das den Diskutanten soweit klar?

Oder wird hier seit einigen Seiten Luftgebudat und Hirngewixt?

Nur damit ich mich auskenn,.. wurde der Fetzn also erst gegen Unterschrift ausgehändigt oder phantasieren sich einige hier einen Blockbuster zusammen?

Bei der Unterschriftsgeschichhe gehts um eine ältere Geschichte so wie ich das verstehe...

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Top-Schriftsteller
Der Koch schrieb vor 2 Minuten:

Nein die einbehaltenen Sachen wie das Bad Vöslau-Transpi und der "PUTA BILBAO"-DH war gestern nicht im Sektor.

Der BV Fetzn,.. der hing doch??? Oder habens den neu machen lassen ????

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Im ASB-Olymp
Landstraßer Steinbock schrieb vor 1 Minute:

Nein, musst du nicht, du kannst das Abnehmen versnlsssen, definitiv aber nicht das wegnehmen und einbehalten. 

Du darfst es nach dem HV natürlich unterbinden, die Eigentumsverhälrnisse ändern sich aber nicht, 

Der Besitzer war vor Ort beim Abnehmen klar, somit war das einbehalten des Transparents der erste Rechtsbruch und - falls so passiert - das Verlangen der Unterschrift der zweite.

Hier gehe ich von der Theorie aus, weil ich die Aktion nicht kenne. Aber wird beim Abnehmen nach einem Ausweis verlangt, wenn nicht wie ist dann der Besitz geklärt. Nur weil ich dahinter stehe, muss ich nicht der Eigentümer sein. Kann ich dann nicht als Verein zur Verantwortung gezogen werden, weil ich mich nicht von der Richtigkeit des Besitzers überzeugt habe? Bestätigt er mir die Übergabe schriftlich, habe ich meine Sorgfaltspflicht getan. So hätte ich es aktuell gesehen - ziehe mich hier aber jetzt zurück und lasse die schreiben die mehr Ahnung von der Materie haben.

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V.I.P.
The1Riddler schrieb vor 1 Minute:

Hier gehe ich von der Theorie aus, weil ich die Aktion nicht kenne. Aber wird beim Abnehmen nach einem Ausweis verlangt, wenn nicht wie ist dann der Besitz geklärt. Nur weil ich dahinter stehe, muss ich nicht der Eigentümer sein. Kann ich dann nicht als Verein zur Verantwortung gezogen werden, weil ich mich nicht von der Richtigkeit des Besitzers überzeugt habe? Bestätigt er mir die Übergabe schriftlich, habe ich meine Sorgfaltspflicht getan. So hätte ich es aktuell gesehen - ziehe mich hier aber jetzt zurück und lasse die schreiben die mehr Ahnung von der Materie haben.

Wenn ich etwas nicht einbehalten darf und mich daran halte dann brauch ich auch nichts zurück geben und brauch somit keine Unterschrift  :ratlos:

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The1Riddler schrieb vor 1 Minute:

Hier gehe ich von der Theorie aus, weil ich die Aktion nicht kenne. Aber wird beim Abnehmen nach einem Ausweis verlangt, wenn nicht wie ist dann der Besitz geklärt. Nur weil ich dahinter stehe, muss ich nicht der Eigentümer sein. Kann ich dann nicht als Verein zur Verantwortung gezogen werden, weil ich mich nicht von der Richtigkeit des Besitzers überzeugt habe? Bestätigt er mir die Übergabe schriftlich, habe ich meine Sorgfaltspflicht getan. So hätte ich es aktuell gesehen - ziehe mich hier aber jetzt zurück und lasse die schreiben die mehr Ahnung von der Materie haben.

Da mag schon in der Theorie der ein oder andere Punkt stimmen. Einbehalten darf ich der Verein dennoch nicht. Will er das, auf Grund fehlender Kenntnis über den Eigentümer - muss er das wohl über die Exekutive regeln (lassen).

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Der Koch schrieb vor 1 Minute:

Welcher hing denn ?

Hab nur dieses Foto gefunden, da sieht man nur einen Teil. 

Glaub aber kaum, dass es derselbe ist, der bei BV hing - man möge mich korrigieren. 

4AD313D8-F308-47A4-8716-20F33081B649.jpeg

vgw77 schrieb Gerade eben:

Der der eingezogen wurde,.. ?

dgfdsgsgsgsfg.JPG

Den hab ich nicht gesehen ?

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