Bierkavalier Bunter Hund im ASB Geschrieben vor 13 Stunden J.E schrieb vor einer Stunde: Versammlungsgesetz? Einschüchterung? Drohung? Gibt einiges, was im Raum stehen kann. J.E schrieb vor einer Stunde: Versammlungsgesetz? Einschüchterung? Drohung? Gibt einiges, was im Raum stehen kann. 1.) Versammlungsgesetz von 1953 § 1.Paragraph eins, Versammlungen sind nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Gesetzes gestattet. 2.) wer wurde bedroht oder eingeschüchtert? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
J.E V.I.P. Geschrieben vor 12 Stunden (bearbeitet) Bierkavalier schrieb vor einer Stunde: 1.) Versammlungsgesetz von 1953 § 1.Paragraph eins, Versammlungen sind nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Gesetzes gestattet. 2.) wer wurde bedroht oder eingeschüchtert? 1) demnach muss sowas angemeldet werden 2) dazu reicht der Mob vor der Tür. War auch nicht das erste Mal, kommt ja auch bei Politikern vor. bearbeitet vor 11 Stunden von J.E 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Bierkavalier Bunter Hund im ASB Geschrieben vor 12 Stunden J.E schrieb vor 2 Minuten: 1) demnach muss sowas angemeldet werden 2) dazu reicht der Mob vor der Tür. War a nicht dass erste Mal, kommt ja auch bei Politikern vor. 1) und wenn’s nicht eingehalten wird muss die Versammlung von der Behörde aufgelöst werden. Wurde das gestern gemacht? 2.) kommt ganz drauf an was dieser mob vor der Tür veranstaltet. Sich auf öffentlichem Grund zu treffen um einen Spaziergang zu machen ist jedenfalls nicht verboten. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
J.E V.I.P. Geschrieben vor 12 Stunden Bierkavalier schrieb vor 14 Minuten: 2.) kommt ganz drauf an was dieser mob vor der Tür veranstaltet. Sich auf öffentlichem Grund zu treffen um einen Spaziergang zu machen ist jedenfalls nicht verboten. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
orßit V.I.P. Geschrieben vor 12 Stunden lxkas1911 schrieb am 1.9.2025 um 13:38 : Wieso wird das hier mit dem BW verglichen? Sind ja nicht so gestört und machen Hausbesuche oder halten den Mannschaftsbus auf einer Raststation auf… Bist du dir da sicher lukas? 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nudelsalat ASB-Halbgott Geschrieben vor 11 Stunden orßit schrieb vor 29 Minuten: Bist du dir da sicher lukas? Keine Klarnamen im ASB, was soll das Doxxing? 2 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Probatio_Diabolica Wichtiger Spieler Geschrieben vor 11 Stunden Bevor wieder Blödsinn geschrieben wird: Auch spontane Versammlungen sind durch die Versammlungsfreiheit geschützt. Das Nichtanmelden einer Demonstration bedeutet nicht, dass die Versammlung unzulässig wäre und berechtigt die Behörde nicht automatisch zur Auflösung. Bissl Nachhilfe in Grundrechten wärs für manche Dauerempörten hier. 11 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
J.E V.I.P. Geschrieben vor 11 Stunden Probatio_Diabolica schrieb vor 1 Minute: Bevor wieder Blödsinn geschrieben wird: Auch spontane Versammlungen sind durch die Versammlungsfreiheit geschützt. Das Nichtanmelden einer Demonstration bedeutet nicht, dass die Versammlung unzulässig wäre und berechtigt die Behörde nicht automatisch zur Auflösung. Bissl Nachhilfe in Grundrechten wärs für manche Dauerempörten hier. spontan, hat man wohl zufällig beim spazierengehen einen drucker gefunden 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Probatio_Diabolica Wichtiger Spieler Geschrieben vor 11 Stunden J.E schrieb Gerade eben: spontan, hat man wohl zufällig beim spazierengehen einen drucker gefunden Ändert was? Gut, ich präzisiere: Auch intern schon länger vorbereitete aber behördlich nicht vorab angezeigte Versammlungen sind vom Grundrecht der Versammlungsfreiheit geschützt und weder automatisch unzulässig noch automatisch durch die Behörde aufzulösen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
J.E V.I.P. Geschrieben vor 11 Stunden Probatio_Diabolica schrieb vor 5 Minuten: Ändert was? Gut, ich präzisiere: Auch intern schon länger vorbereitete aber behördlich nicht vorab angezeigte Versammlungen sind vom Grundrecht der Versammlungsfreiheit geschützt und weder automatisch unzulässig noch automatisch durch die Behörde aufzulösen. das ändert insofern, dass es dann keine spontane versammlung mehr war. aber das weißt du ja eh 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Probatio_Diabolica Wichtiger Spieler Geschrieben vor 11 Stunden J.E schrieb vor 3 Minuten: das ändert insofern, dass es dann keine spontane versammlung mehr war. aber das weißt du ja eh Und ist die dann aufgrund der nicht vorab erfolgten Anzeige bei der Behörde deiner Meinung nach unzulässig? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Bodemasta Jahrhunderttalent Geschrieben vor 11 Stunden (bearbeitet) . bearbeitet vor 4 Stunden von Bodemasta 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
QPRangers ASB-Gott Geschrieben vor 11 Stunden orßit schrieb vor 52 Minuten: Bist du dir da sicher lukas? Na dir muss fad sein, bei der ganzen Luft in deinem Schädl unter deinem Aluhut, dass du Zitate vom 1.9.2025 heraussuchst...aber wen wunderts ^^ 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
J.E V.I.P. Geschrieben vor 11 Stunden Probatio_Diabolica schrieb vor 1 Minute: Und ist die dann aufgrund der nicht vorab erfolgten Anzeige bei der Behörde deiner Meinung nach unzulässig? was heißt unzulässig? es wäre ein verwaltungsvergehen, wie wenn du eine verkehrsregel nicht einhältst 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
valentin1911 Postinho Geschrieben vor 11 Stunden viola lion schrieb vor 11 Stunden: Bei Demos wird häufig zu einem für den Protest symbolischen bedeutsamen Ort gepilgert, bspw. Botschaften, Denkmäler,etc. DIe Botschaft und das Denkmal sind aber keine privaten Orte, die Wohnung oder das Haus schon. Und dort finden komischerweise selten "Demos" statt. 2 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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