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Bunter Hund im ASB
J.E schrieb vor einer Stunde:

Versammlungsgesetz? Einschüchterung? Drohung? Gibt einiges, was im Raum stehen kann. 

 

J.E schrieb vor einer Stunde:

Versammlungsgesetz? Einschüchterung? Drohung? Gibt einiges, was im Raum stehen kann. 

1.) Versammlungsgesetz von 1953

 

Paragraph eins,

 Versammlungen sind nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Gesetzes gestattet.


2.) wer wurde bedroht oder eingeschüchtert?

 

 

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V.I.P.
Bierkavalier schrieb vor einer Stunde:

 

1.) Versammlungsgesetz von 1953

 

Paragraph eins,

 Versammlungen sind nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Gesetzes gestattet.


2.) wer wurde bedroht oder eingeschüchtert?

 

 

1) demnach muss sowas angemeldet werden 

2) dazu reicht der Mob vor der Tür. War auch nicht das erste Mal, kommt ja auch bei Politikern vor. 

bearbeitet von J.E

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Bunter Hund im ASB
J.E schrieb vor 2 Minuten:

1) demnach muss sowas angemeldet werden 

2) dazu reicht der Mob vor der Tür. War a nicht dass erste Mal, kommt ja auch bei Politikern vor. 

1) und wenn’s nicht eingehalten wird muss die Versammlung von der Behörde aufgelöst werden. Wurde das gestern gemacht?

2.) kommt ganz drauf an was dieser mob vor der Tür veranstaltet. Sich auf öffentlichem Grund zu treffen um einen Spaziergang zu machen ist jedenfalls nicht verboten.

 

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V.I.P.
Bierkavalier schrieb vor 14 Minuten:

 

2.) kommt ganz drauf an was dieser mob vor der Tür veranstaltet. Sich auf öffentlichem Grund zu treffen um einen Spaziergang zu machen ist jedenfalls nicht verboten.

 

:fuckthat:

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V.I.P.
lxkas1911 schrieb am 1.9.2025 um 13:38 :

Wieso wird das hier mit dem BW verglichen? Sind ja nicht so gestört und machen Hausbesuche oder halten den Mannschaftsbus auf einer Raststation auf…

Bist du dir da sicher lukas? 

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Wichtiger Spieler

Bevor wieder Blödsinn geschrieben wird:

Auch spontane Versammlungen sind durch die Versammlungsfreiheit geschützt. Das Nichtanmelden einer Demonstration bedeutet nicht, dass die Versammlung unzulässig wäre und berechtigt die Behörde nicht automatisch zur Auflösung. Bissl Nachhilfe in Grundrechten wärs für manche Dauerempörten hier. 

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V.I.P.
Probatio_Diabolica schrieb vor 1 Minute:

Bevor wieder Blödsinn geschrieben wird:

Auch spontane Versammlungen sind durch die Versammlungsfreiheit geschützt. Das Nichtanmelden einer Demonstration bedeutet nicht, dass die Versammlung unzulässig wäre und berechtigt die Behörde nicht automatisch zur Auflösung. Bissl Nachhilfe in Grundrechten wärs für manche Dauerempörten hier. 

spontan, hat man wohl zufällig beim spazierengehen einen drucker gefunden

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Wichtiger Spieler
J.E schrieb Gerade eben:

spontan, hat man wohl zufällig beim spazierengehen einen drucker gefunden

Ändert was? Gut, ich präzisiere: Auch intern schon länger vorbereitete aber behördlich nicht vorab angezeigte Versammlungen sind vom Grundrecht der Versammlungsfreiheit geschützt und weder automatisch unzulässig noch automatisch durch die Behörde aufzulösen. 

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V.I.P.
Probatio_Diabolica schrieb vor 5 Minuten:

Ändert was? Gut, ich präzisiere: Auch intern schon länger vorbereitete aber behördlich nicht vorab angezeigte Versammlungen sind vom Grundrecht der Versammlungsfreiheit geschützt und weder automatisch unzulässig noch automatisch durch die Behörde aufzulösen. 

das ändert insofern, dass es dann keine spontane versammlung mehr war. aber das weißt du ja eh

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Wichtiger Spieler
J.E schrieb vor 3 Minuten:

das ändert insofern, dass es dann keine spontane versammlung mehr war. aber das weißt du ja eh

Und ist die dann aufgrund der nicht vorab erfolgten Anzeige bei der Behörde deiner Meinung nach unzulässig? :lol:

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ASB-Gott
orßit schrieb vor 52 Minuten:

Bist du dir da sicher lukas? 

Na dir muss fad sein, bei der ganzen Luft in deinem Schädl unter deinem Aluhut, dass du Zitate vom 1.9.2025 heraussuchst...aber wen wunderts ^^ 

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V.I.P.
Probatio_Diabolica schrieb vor 1 Minute:

Und ist die dann aufgrund der nicht vorab erfolgten Anzeige bei der Behörde deiner Meinung nach unzulässig? :lol:

was heißt unzulässig? es wäre ein verwaltungsvergehen, wie wenn du eine verkehrsregel nicht einhältst

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viola lion schrieb vor 11 Stunden:

Bei Demos wird häufig zu einem für den Protest symbolischen bedeutsamen Ort gepilgert, bspw. Botschaften, Denkmäler,etc.

DIe Botschaft und das Denkmal sind aber keine privaten Orte, die Wohnung oder das Haus schon. Und dort finden komischerweise selten "Demos" statt.

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