Das Team 2017/2018 Diskussionsthread


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ASB-Halbgott
charley schrieb vor 2 Stunden:

Das Problem ist, das die Urkunde in Spanisch beglaubigt wurde, die Österreicher aber eine Beglaubigung in Deutsch verlangen. Man kann aber nicht einfach aus dem Spanischen übersetzen, weil die Originalurkunde in Französisch ausgestellte wurde und man aus dem Französischen ins Deutsche übersetzen muß. Unser Freund scheint aber seine Originalurkunde irgendwie verschustert zu haben, weshalb er sich eine neue über die Botschaft besorgen musste (sonst wäre das eine Angelegenheit von einer Stunde bei einem Übersetzer in Wien). Arbeitsgenehmigungen von Drittstaatangehörigen sind nationale Angelegenheit und unterliegen nicht der EU.

Arbeitsgenehmigungen schon, aber das Beglaubigungswesen könnte man schon vereinheitlichen, oder zumindest sicherstellen dass einmal in der EU beglaubigte Urkunden EU weit anerkannt werden.

Außerdem ist die ganze Darstellung nicht schlüssig, wenn er seine Originalurkunde verloren hat, dann gibt es auch keine beglaubigte Urkunde, weil nur die Originalurkunde beglaubigt sein kann. Eine beglaubigte Urkunde ist keine Übersetzung oder neu ausgestellte Urkunde, sondern einfach die Originalurkunde (zu der es natürlich eine Übersetzung geben kann, die aber keine Urkunde ist) mit einem Beglaubigungsvermerk. Das heißt dann dass einfach keine beglaubigte Geburtsurkunde vorliegt und dann muss man leider sagen, dass die Behörden hier gar nicht anders handeln können. Falls das was du schreibst ungefähr stimmt. 

bearbeitet von Makew

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Postinho
Admira Fan schrieb vor 5 Stunden:

man muss das positive aus der Situation nehmen - er hatte jetzt massig Zeit sich einzugewöhnen - bin gespannt ob Strauss/Maranda dann in die 2. Reihe rutschen müssen??

Wenn dem nicht so ist, ist MB keine Verstärkung. 

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Postinho
Makew schrieb vor 17 Stunden:

Arbeitsgenehmigungen schon, aber das Beglaubigungswesen könnte man schon vereinheitlichen, oder zumindest sicherstellen dass einmal in der EU beglaubigte Urkunden EU weit anerkannt werden.

Außerdem ist die ganze Darstellung nicht schlüssig, wenn er seine Originalurkunde verloren hat, dann gibt es auch keine beglaubigte Urkunde, weil nur die Originalurkunde beglaubigt sein kann. Eine beglaubigte Urkunde ist keine Übersetzung oder neu ausgestellte Urkunde, sondern einfach die Originalurkunde (zu der es natürlich eine Übersetzung geben kann, die aber keine Urkunde ist) mit einem Beglaubigungsvermerk. Das heißt dann dass einfach keine beglaubigte Geburtsurkunde vorliegt und dann muss man leider sagen, dass die Behörden hier gar nicht anders handeln können. Falls das was du schreibst ungefähr stimmt. 

Üblicherweise wird eine Urkunde übersetzt und die Übersetzung wird beglaubigt (zumindest war das in Österreich so). Man musste immer die Originalurkunde und die beglaubigte Übersetzung vorlegen. Und es stimmt, für die österreichische Behörde liegt keine beglaubigte Urkunde vor. Das Problem ist, dass in Österreich Deutsch als Amtssprache per Verfassung festgeschrieben ist, es sei den du bist Slowene, Kroate oder Ungar.

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charley schrieb vor 2 Minuten:

Das Problem ist, dass in Österreich Deutsch als Amtssprache

sogar ne englischsprachige Heiratsurkunde musste ich ins deutsche übersetzen lassen - obwohl den inhalt keiner sehen wollte, nur ob es sie gibt, konnte eh jeder am standesamt englisch

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ASB-Halbgott
charley schrieb vor 3 Stunden:

Üblicherweise wird eine Urkunde übersetzt und die Übersetzung wird beglaubigt (zumindest war das in Österreich so). Man musste immer die Originalurkunde und die beglaubigte Übersetzung vorlegen. Und es stimmt, für die österreichische Behörde liegt keine beglaubigte Urkunde vor. Das Problem ist, dass in Österreich Deutsch als Amtssprache per Verfassung festgeschrieben ist, es sei den du bist Slowene, Kroate oder Ungar.

Ich habe philippinische Urkunden (unter anderem auch eine Geburtsurkunde), von Österreich beglaubigt vor mir und da ist nur die Originalurkunde beglaubigt. Übersetzung von einem beeideten Dolmetscher mussten wir zwar vorlegen, diese wurde aber nicht beglaubigt! 

Edit: Du hast ja glaube ich in Australien gelebt, kann es sein dass wir aneinander vorbei reden? Australien ist im Haager Übereinkommen enthalten, das heißt australische Urkunden mit Haager Apostille müssen nur von einem beeideten Dolmetscher übersetzt werden, aber nicht von der Republik Österreich legalisiert werden, bei den Philippinen und Kamerun ist das aber ganz was anderes. 

@Admira Fandas mit englischen Urkunden ist ein bisschen Glückssache, wenn der Beamte sagt er versteht Englisch, dann ist das kein Problem, wir haben eine Heiratsurkunde aus Hong Kong, diese ist chinesisch/englisch und es hat noch kein Beamter dem wir sie vorgelegt haben eine Übersetzung gebraucht. 

bearbeitet von Makew

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Makew schrieb vor einer Stunde:

wir haben eine Heiratsurkunde aus Hong Kong, diese ist chinesisch/englisch und es hat noch kein Beamter dem wir sie vorgelegt haben eine Übersetzung gebraucht.

d.h. ihr habt auch keine Österreichische? wir haben uns ja anschließend eine österreichische geholt, damit eben das ganze vor österreichischem Recht auch gilt

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ASB-Halbgott

Hong Kong ist auch beim Haager Übereinkommen dabei, das heißt wir haben uns einfach in HKG eine Urkunde mit Haager Apostille ausstellen lassen, somit ist diese in Österreich gültig. Theoretisch müsste man eine Übersetzung eines beeideten Dolmetscher mit vorlegen, das wurde aber sowohl bei der Registrierung meiner Frau in Österreich, als auch bei den 2 Geburten von den Beamten so kommentiert, dass sie Englisch schon verstehen. Aber jetzt sind wir schon weit Off Topic, Entschuldigung. 

?

bearbeitet von Makew

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Postinho
Makew schrieb vor 19 Stunden:

Hong Kong ist auch beim Haager Übereinkommen dabei, das heißt wir haben uns einfach in HKG eine Urkunde mit Haager Apostille ausstellen lassen, somit ist diese in Österreich gültig. Theoretisch müsste man eine Übersetzung eines beeideten Dolmetscher mit vorlegen, das wurde aber sowohl bei der Registrierung meiner Frau in Österreich, als auch bei den 2 Geburten von den Beamten so kommentiert, dass sie Englisch schon verstehen. Aber jetzt sind wir schon weit Off Topic, Entschuldigung. 

?

Diese kleine Diskussion zeigt jedenfalls die bürokratischen Probleme unseres neuen Spielers.

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Knows how to post...

Ich hab mir gerade diese Liste vom Guardian mit den Top 60-Talenten weltweit, wo unter anderem auch der Romano Schmid aufscheint, durchgeschaut.

Bei einem Spieler Egy Maulana Vikri (OM, 17 Jahre alt) aus Indonesien ist mir aufgefallen, dass der aktuell keinen Verein hat. Die Wahrscheinlichkeit so ein Juwel zu bekommen ist natürlich äußerst gering, anfragen könnte man trotzdem einmal - kostet ja nix außer die Gebühr für das Telefonat. :p

Also Ernstl nimm den Hörer in die Hand und ruf mal an in Indonesien! ;)

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Knows how to post...
halbe südfront schrieb vor 3 Stunden:

Solche Juwelen aus aller Herren Länder werden immer wieder zu unserem Nachwuchs geholt, meist schon deutlich vor dem 18. Lebensjahr. ;)

 

Echt?? Das wäre mir noch nicht aufgefallen oder wurde aus den Juwelen dann doch nichts?? Denke (bzw. weiß) auch, dass es da seitens der FIFA Beschränkungen - hab nur jetzt im Internet nicht die passende Quelle gefunden.

Nichtsdestotrotz sollte man unbedingt versuchen, den Jungen irgendwie in die Südstadt zu  lotsen!! ;)

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