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ASB-Halbgott
Admira Fan schrieb am 30.9.2017 um 10:02 :

Würd mal von 2-3 wochen ausgehen, kommt drauf an wie schnell die botschaft in berlin ist!

Wenn Kameruns Behörden so schnell arbeiten wie philippinische, dann kann das auch deutlich länger dauern... 

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ASB-Halbgott

Ja die Botschaft in Berlin fehlt noch, das kann auch noch dauern. Aber ich hoffe natürlich nicht. Beim Außenministerium geht es dann normalerweise ganz schnell. Da gibt es eine eigene Stelle dafür, und da holt man sich im Prinzip wirklich nur einen Stempel. 

Bzgl. Willkür, naja es wird halt so behandelt wie bei anderen "Normalsterblichen" auch, ob da andere Vereine eine Sonderbehandlung erfahren weiß ich natürlich nicht. Warum es aber EU weit nicht möglich ist  von einem anderen EU Land beglaubigte Urkunden anzuerkennen ist natürlich ein anderes Thema, da wäre die EU gefragt das zwingend vorzuschreiben, weil das ist wirklich lachhaft. 

bearbeitet von Makew

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Postinho
Makew schrieb vor 20 Stunden:

Ja die Botschaft in Berlin fehlt noch, das kann auch noch dauern. Aber ich hoffe natürlich nicht. Beim Außenministerium geht es dann normalerweise ganz schnell. Da gibt es eine eigene Stelle dafür, und da holt man sich im Prinzip wirklich nur einen Stempel. 

Bzgl. Willkür, naja es wird halt so behandelt wie bei anderen "Normalsterblichen" auch, ob da andere Vereine eine Sonderbehandlung erfahren weiß ich natürlich nicht. Warum es aber EU weit nicht möglich ist  von einem anderen EU Land beglaubigte Urkunden anzuerkennen ist natürlich ein anderes Thema, da wäre die EU gefragt das zwingend vorzuschreiben, weil das ist wirklich lachhaft. 

Das Problem ist, das die Urkunde in Spanisch beglaubigt wurde, die Österreicher aber eine Beglaubigung in Deutsch verlangen. Man kann aber nicht einfach aus dem Spanischen übersetzen, weil die Originalurkunde in Französisch ausgestellte wurde und man aus dem Französischen ins Deutsche übersetzen muß. Unser Freund scheint aber seine Originalurkunde irgendwie verschustert zu haben, weshalb er sich eine neue über die Botschaft besorgen musste (sonst wäre das eine Angelegenheit von einer Stunde bei einem Übersetzer in Wien). Arbeitsgenehmigungen von Drittstaatangehörigen sind nationale Angelegenheit und unterliegen nicht der EU.

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