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Vöslauer

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Top-Schriftsteller
DaWüde schrieb vor 31 Minuten:

Bei der 16-jährigen angehenden Kosmetikerin kannst halt auch nur hoffen dass es so ein herausragend geiles Erlebnis wird, dass dich allein die Erinnerung daran die nächsten 18 Monate im Häfn, am Leben hält und dich über dein Dasein hinweg tröstet.

Erstmal, welcome back DaWüde! :yes:

Übrigens, dass Schutzalter ist in Österreich schon sehr lange auf sogar 14 Jahre gesenkt worden. Also für dich keine Gefahr auf den Spuren von HK in der Justizanstalt Jakomini zu wandeln.  :D

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Eierschaukelverzichter
joesione schrieb vor einer Stunde:

Die braucht aber auch kein Mensch. Reife mitvierziger sind das erklärte Ziel....

hab ich, Vollautomatikgetriebe, regelt nicht mehr ab. Rein theoretisch ganzes Monat Sex möglich, Strom wird auch gespart, da Licht aus is

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Postaholic
tool_king schrieb vor 4 Stunden:

A so a Schas! Unter 15jährigen vielleicht, die von RTL aufgezogen worden sind. Aber erwachsene Leute in der Region würden sich eher einen Finger abhacken, als freiwillig "gucken" zu sagen.

"Gucken" ist aber nicht so nervig wie "ab und an" und "anderthalb", das sich jetzt in Österreich durchsetzt. Wah, allein wenn ich das schon lese. 

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Postinho
SchwarzerRabe schrieb vor einer Stunde:

Übrigens, dass Schutzalter ist in Österreich schon sehr lange auf sogar 14 Jahre gesenkt worden. Also für dich keine Gefahr auf den Spuren von HK in der Justizanstalt Jakomini zu wandeln.  :D

Ehm, bist da sicher dast beim Pimpern ana 16-jährigen, angehenden Kosmetik-Fachkraft ka Risiko hast?

Da brauchen wir einen Gelehrten der Rechtskunde. Oison, tool_king, deine Expertise ist gefragt.

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Top-Schriftsteller
Jaisinho schrieb vor 8 Minuten:

Ehm, bist da sicher dast beim Pimpern ana 16-jährigen, angehenden Kosmetik-Fachkraft ka Risiko hast?

Da brauchen wir einen Gelehrten der Rechtskunde. Oison, tool_king, deine Expertise ist gefragt.

Ja! Selbst Wiki sagt dazu:

Österreich

In Österreich liegt das Schutzalter bei 14 Jahren. Mit diesem Alter beginnt die Mündigkeit (§ 74 Abs. 1 Z 1 öStGB). In Hinsicht auf Sexualität bedeutet das, dass prinzipiell alle Formen des sexuellen Kontaktes, mit denen beide einverstanden sind, erlaubt sind, solange beide das 14. Lebensjahr vollendet haben, es sei denn, eine der beteiligten Personen ist aus bestimmten Gründen noch nicht reif genug, „die Bedeutung des Vorgangs einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln“ und der Täter nützt diese mangelnde Reife sowie seine altersbedingte Überlegenheit aus (§ 207b Abs. 1 StGB). In diesem Fall stehen sexuelle Handlungen mit dieser Person unter Strafe, solange sie das 16. Lebensjahr nicht vollendet hat. In jedem Fall sind sexuelle Handlungen, bei denen es nicht zum Geschlechtsverkehr (Beischlaf und dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlungen) kommt, jedoch dann nicht strafbar, wenn der Altersunterschied nicht mehr als 4 Jahre beträgt und die jüngere Person nicht jünger als 12 Jahre alt ist (§ 207 Abs. 4 StGB). Geschlechtsverkehr ist dann nicht strafbar, wenn die jüngere Person mindestens 13 Jahre alt und der Partner nicht mehr als 3 Jahre älter ist (Alterstoleranzklausel in § 206 Abs. 4 StGB). Für Prostitution liegt das Schutzalter bei 18 Jahren, das heißt, der Freier eines oder einer Prostituierten unter 18 Jahren macht sich strafbar (§ 207b Abs. 3 StGB).

Homosexuelle Handlungen

2003 wurde schließlich auch das Schutzalter für homosexuelle Handlungen unter Männern von 18 auf 14 Jahre gesenkt, nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 9. Januar 2003 die bis dahin geltende Ungleichbehandlung als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention eingestuft hatte.[14]

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Diable. Jambe!
SchwarzerRabe schrieb vor einer Stunde:

Ja! Selbst Wiki sagt dazu:

Österreich

In Österreich liegt das Schutzalter bei 14 Jahren. Mit diesem Alter beginnt die Mündigkeit (§ 74 Abs. 1 Z 1 öStGB). In Hinsicht auf Sexualität bedeutet das, dass prinzipiell alle Formen des sexuellen Kontaktes, mit denen beide einverstanden sind, erlaubt sind, solange beide das 14. Lebensjahr vollendet haben, es sei denn, eine der beteiligten Personen ist aus bestimmten Gründen noch nicht reif genug, „die Bedeutung des Vorgangs einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln“ und der Täter nützt diese mangelnde Reife sowie seine altersbedingte Überlegenheit aus (§ 207b Abs. 1 StGB). In diesem Fall stehen sexuelle Handlungen mit dieser Person unter Strafe, solange sie das 16. Lebensjahr nicht vollendet hat. In jedem Fall sind sexuelle Handlungen, bei denen es nicht zum Geschlechtsverkehr (Beischlaf und dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlungen) kommt, jedoch dann nicht strafbar, wenn der Altersunterschied nicht mehr als 4 Jahre beträgt und die jüngere Person nicht jünger als 12 Jahre alt ist (§ 207 Abs. 4 StGB). Geschlechtsverkehr ist dann nicht strafbar, wenn die jüngere Person mindestens 13 Jahre alt und der Partner nicht mehr als 3 Jahre älter ist (Alterstoleranzklausel in § 206 Abs. 4 StGB). Für Prostitution liegt das Schutzalter bei 18 Jahren, das heißt, der Freier eines oder einer Prostituierten unter 18 Jahren macht sich strafbar (§ 207b Abs. 3 StGB).

Homosexuelle Handlungen

2003 wurde schließlich auch das Schutzalter für homosexuelle Handlungen unter Männern von 18 auf 14 Jahre gesenkt, nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 9. Januar 2003 die bis dahin geltende Ungleichbehandlung als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention eingestuft hatte.[14]

Stimmt so, also solang die 16 jährige Kosmetikerin nicht für Geld Sex hat, ist man aus dem Schneider

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Diable. Jambe!
SchwarzerRabe schrieb vor einer Stunde:

Ja! Selbst Wiki sagt dazu:

....  In jedem Fall sind sexuelle Handlungen, bei denen es nicht zum Geschlechtsverkehr (Beischlaf und dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlungen) kommt, jedoch dann nicht strafbar, wenn der Altersunterschied nicht mehr als 4 Jahre beträgt und die jüngere Person nicht jünger als 12 Jahre alt ist (§ 207 Abs. 4 StGB).

Wobei dieser Abschnitt doch falsch ist.

§207 (4) StGB bezieht sich auf §207 (1) und (2) StGB und diese sprechen von der Vornahme einer geschlechtlichen Handlung ( also Geschlechtsverkehr ).
Jedenfalls ist §207 (4) StGB kumulativ zu verstehen und die Alterstoleranzklausel bezieht sich
auf den Fall wenn das Alter des Opfers entweder 13 oder 14 ist.

Wikipedia suggeriert hier den Eindruck dass diese Klausel generell zur Anwendung kommt bei Minderjährigen, was halt falsch ist.

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Top-Schriftsteller

Im Prinzip geht es bei der 16j Kosmetik Fachkraft ja um den ersten Satz, oder?

 

In Österreich liegt das Schutzalter bei 14 Jahren. Mit diesem Alter beginnt die Mündigkeit (§ 74 Abs. 1 Z 1 öStGB). In Hinsicht auf Sexualität bedeutet das, dass prinzipiell alle Formen des sexuellen Kontaktes, mit denen beide einverstanden sind, erlaubt sind, solange beide das 14. Lebensjahr vollendet haben...

 

Wenn mit 14 erlaubt, kann es mit 16 keine Probleme geben, hinsichtlich der befürchteten Haft vom DaWülde n?

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Postinho
Sanjis Law schrieb vor 24 Minuten:

Stimmt so, also solang die 16 jährige Kosmetikerin nicht für Geld Sex hat, ist man aus dem Schneider

Außer Sie behauptet bei unerwiderter Liebe, dass der Akt gegen Geld erfolgt sei um dich einzudunken. :trolldad:

Aus dem Schneider bist beim Vögeln (egal ob stramme Kosmetik-Lehrkraft oder Mit-40er-Rakete) im Grund eh nie. Die Konsequenzen variieren halt mitunter....:augenbrauen:

bearbeitet von Jaisinho

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