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ASB-Gott
themanwhowasntthere schrieb am 13.10.2018 um 20:42 :
einer von beiden sturm-spieler? :ratlos:
 

Gehört in den Was wurde aus-Fredl. Verschiebst ja sonst auch jeden Schas.

 

Schönaugürtel Mario schrieb vor 3 Stunden:
Da Hinti is ja wohl da geilste überhaupt.
 

Findet seine Mutti auch.

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tool_king schrieb vor 16 Minuten:
themanwhowasntthere schrieb am 13.10.2018 um 20:42 :
einer von beiden sturm-spieler? :ratlos:
 

Gehört in den Was wurde aus-Fredl. Verschiebst ja sonst auch jeden Schas.

man kann halt nur komplette posts verschieben, hättest den schas auch gleich in den passenden thread posten können...

bearbeitet von themanwhowasntthere

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ASB-Gott
einfachSturmfan schrieb vor 41 Minuten:
Zitat

"Der Vorwurf, vorsätzlich gemeinsam ein unerlaubtes Ziel verfolgt zu haben, rechtfertigt es, alle Beteiligten zunächst ohne weitere Prüfung ihrer Kausalität für den entstandenen Schaden verantwortlich zu machen. Nur in den Fällen, in denen sich die mangelnde Kausalität des Verhaltens des in Anspruch genommenen „Mittäters“ ausdrücklich nachweisen lässt, wird die Haftung nach §§ 1301, 1302 ABGB ausgeschlossen."

Als kleiner Wink des OGH mit dem Zaunpfahl an die Fraktion der Halbstarken.

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Kriminelle Vereinigung und mMn anzuwenden. Die Hools wirken in der Menge bedrohlicher als einer allein. Und ein Spaziergang zu den Gegnern (vermummt Fragezeichen) wird es wohl nicht gewesen sein. Sollen sie es sich merken. Raufhandel und Wiederstand gegen die Staatsgewalt sind keine Kavaliersdekikte. Deswegen im Wald die Goschen einhauen und das zum Selbsttarif. Dann isses ma wurscht. Wie komm ich als Bulle dazu, dass ich an Folgeschäden leiden muss...

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Suni schrieb vor 1 Minute:

Kriminelle Vereinigung und mMn anzuwenden. Die Hools wirken in der Menge bedrohlicher als einer allein. Und ein Spaziergang zu den Gegnern (vermummt Fragezeichen) wird es wohl nicht gewesen sein. Sollen sie es sich merken. Raufhandel und Wiederstand gegen die Staatsgewalt sind keine Kavaliersdekikte. Deswegen im Wald die Goschen einhauen und das zum Selbsttarif. Dann isses ma wurscht. Wie komm ich als Bulle dazu, dass ich an Folgeschäden leiden muss...

Das wird sich nicht ausgehen. Solltest dir mal die Tatbestandselemente anschauen.

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tool_king schrieb vor 16 Minuten:

Das wird sich nicht ausgehen. Solltest dir mal die Tatbestandselemente anschauen.

Hat's bei den Tierschützern schlussendlich geklappt ? Gab jetzt gerade wieder ein Urteil, dass schon bei dem ersten Mal von einer wiederholten Absicht ausgegangen werden kann. ( ging dort aber um die Gewerbsmäßigkeit). Wenn sich einer eine Maske oder ein Tuch zur Vermummung kauft und nicht zB sein Tshirt um seinen Helm wickelt würde ich schon von einer Absicht ausgehen dies wiederholt zu tun. Am gleichen Personenkreis könnte es uU scheitern.

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ASB-Gott
Suni schrieb vor 59 Minuten:

Hat's bei den Tierschützern schlussendlich geklappt ? Gab jetzt gerade wieder ein Urteil, dass schon bei dem ersten Mal von einer wiederholten Absicht ausgegangen werden kann. ( ging dort aber um die Gewerbsmäßigkeit). Wenn sich einer eine Maske oder ein Tuch zur Vermummung kauft und nicht zB sein Tshirt um seinen Helm wickelt würde ich schon von einer Absicht ausgehen dies wiederholt zu tun. Am gleichen Personenkreis könnte es uU scheitern.

Zitat

"Eine kriminelle Vereinigung ist ein auf längere Zeit angelegter Zusammenschluss von mehr als zwei Personen..."

Allein da wirst schon Probleme kriegen. Oder gibt es neuerdings einen eigenen Hooliganverein mit entsprechendem Vereinszweck in Graz? :davinci:

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tool_king schrieb vor 1 Minute:

Allein da wirst schon Probleme kriegen. Oder gibt es neuerdings einen eigenen Hooliganverein mit entsprechendem Vereinszweck in Graz? :davinci:

Lies den von dir zitierten Bereich nochmal. Ich bin darauf eingegangen. Es gibt Judikatur die darauf hinweist, dass das erste Mal ausreicht von einer wiederholten Tat auszugehen. 

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ASB-Gott
Suni schrieb vor 56 Minuten:

Lies den von dir zitierten Bereich nochmal. Ich bin darauf eingegangen. Es gibt Judikatur die darauf hinweist, dass das erste Mal ausreicht von einer wiederholten Tat auszugehen. 

Du mischt da munter Äpfel und Birnen durcheinander. Es geht hier nicht um Gewerbsmäßigkeit und nicht um Tierschutz, sondern darum, ob sich ein und dieselben Personen zusammengeschlossen haben, um immer wieder gemeinsam schlägern zu gehen. Viel Spaß bei der Beweisführung, vor allem zur subjektiven Tatseite!

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tool_king schrieb vor 5 Minuten:

Du mischt da munter Äpfel und Birnen durcheinander. Es geht hier nicht um Gewerbsmäßigkeit und nicht um Tierschutz, sondern darum, ob sich ein und dieselben Personen zusammengeschlossen haben, um immer wieder gemeinsam schlägern zu gehen. Viel Spaß bei der Beweisführung, vor allem zur subjektiven Tatseite!

Beim Wr. Neustädter Tierschutzprozess hat man mit der kriminellen Vereinigung argumentiert ;)

Zum zweiten: Analogie kennst? Ich schrieb, dass es dort um Gewerbsmäßigkeit ging und net das es sich hier darum handelt. Gewerbsmäßigkeit liegt vor, wenn man die Absicht hat wiederholt eine Straftat zu begehen um regelmäßige Einkünfte zu erzielen. Es gab Urteile, wo ein Diebstahl ausreichte.

Wenn man sich in einem Lokal traf, verabredete und dann Utensilien (Masken, Tücher, Schlaghandschuhe ) kaufte um vor dem Gegnersektor aufzulaufen kann man auch argumentieren. Aber hast schon recht Beweis wird nicht einfach.

 

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