Der "unwichtige" Frage-Thread


revo

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  • 3 weeks later...
Oasch

Arbeitslosen wird bekanntlich das Arbeitslosengeld ausgesetzt, wenn sie in's Ausland reisen. Wie sieht das mit Fahrten zwischen West- und Ostösterreich aus? Fährt z.B. ein Vorarlberger jemanden in Wien besuchen, während er Arbeitslosengeld bezieht, bekommt er dann für diesen Tag kein Geld, wenn er über das deutsche Eck mit dem Auto/Zug fährt?

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KRISCH RAUS!
revo schrieb vor 5 Minuten:

Arbeitslosen wird bekanntlich das Arbeitslosengeld ausgesetzt, wenn sie in's Ausland reisen. Wie sieht das mit Fahrten zwischen West- und Ostösterreich aus? Fährt z.B. ein Vorarlberger jemanden in Wien besuchen, während er Arbeitslosengeld bezieht, bekommt er dann für diesen Tag kein Geld, wenn er über das deutsche Eck mit dem Auto/Zug fährt?

Man bekommt das Arbeitslosengeld solange wie man für den Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.

 

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get the fuck in!
revo schrieb vor 8 Minuten:

Fährt z.B. ein Vorarlberger jemanden in Wien besuchen, während er Arbeitslosengeld bezieht, bekommt er dann für diesen Tag kein Geld, wenn er über das deutsche Eck mit dem Auto/Zug fährt?

Wer kennt nicht die AMS-Kontrollhäusln auf der Grenze?

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Oasch
Maulinho schrieb Gerade eben:

Wer kennt nicht die AMS-Kontrollhäusln auf der Grenze?

Die gibt's aber auch in Bratislava oder Triest nicht und in Thailand noch weniger. ;) 

Nur, was wenn du einen Unfall dann hast?

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get the fuck in!
revo schrieb vor 15 Minuten:

Nur, was wenn du einen Unfall dann hast?

Bei einem leichten braucht eh keiner was erfahren, bei einem schweren mit Krankenstandsfolge wirst wahrscheinlich Krankengeld von der GKK bekommen, so wie bei Krankenstand im Inland. Wobei man dort erst theoretisch ab dem 4. Tag etwas bekommt, also könnten sie vom AMS her wohl die ersten 3 Tage die Leistung einstellen, sofern sie überhaupt irgendwas vom Ausland mitbekommen. Oder so.

 

bearbeitet von Maulinho

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Oasch
Maulinho schrieb vor 1 Minute:

Bei einem leichten braucht eh keiner was erfahren, bei einem schweren mit Krankenstandsfolge wirst wahrscheinlich Krankengeld von der GKK bekommen, so wie bei Krankenstand im Inland. Wobei man dort erst theoretisch ab dem 4. Tag etwas bekommt, alles könnten sie vom AMS her wohl die ersten 3 Tage die Leistung einstellen, sofern sie überhaupt irgendwas vom Ausland mitbekommen. Oder so.

 

Ok.. das ist jetzt das, wie's praktisch ausschaut, aber wie sieht's vom Gesetz her aus?

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