Falsch
Im öffentlichen Raum, speziell bei Veranstaltungen, darf natürlich fotografiert werden.
Eine Ausnahme wäre hier gegeben wenn es sich um Aufnahmen Fremder handelt die gezielt von diesen angefertigt wurden zu welchem Grund auch immer.
Die hier der primäre Zweck des Fotos das Ablichten einer Person des öffentlichen Interesses gewesen ist, greifen die Verarbeitungsgrundsätze der DSGVO hier nicht.