nehme an die argumentieren, dass wir für genau diese Gegner den topspielzuschlag vergeben. d.h. es ist davon auszugehen, dass diese spiele gut besucht sind. bei den anderen spielen würde uns die strafe nicht wehtun, da sich der bw einfach Richtung Nord orientieren würde.
es wäre vermutlich trotzdem willkürlich. aber eine Heimsektorsperre, weil bei einem Auswärtsspiel etwas vorgefallen ist, wäre ja auf jeden fall willkürlich. vor allem wäre die Auswahl des Sektor der gesperrt wird willkürlich. ich kann ja nur einen Sektor sperren, weil genau aus diesem Sektor etwas böses passiert ist.
also ich würde von 1-3 auswärtsspielen ohne Auswärtsfans ausgehen. alles andere wäre eher eine kreative sperre, die bei Berufung niemals halten kann. aber genau deswegen wird es sie vermutlich in 1. Instanz geben.