Rektor Jahrhunderttalent Geschrieben vor 14 Stunden (bearbeitet) Pablo_AUT schrieb vor 27 Minuten: bin mal so frech —> bedeutet, dass keine ordentliche Revision zugelassen ist. Sprich es handelt sich nicht um eine bis dato ungeklärte Rechtslage. Eine außerordentliche Revision ist immer aber zulässig, meistens aber wenig erfolgsversprechend. In dem Fall hätte man binnen einer Frist von sechs Wochen eine ao. Revision an den Verwaltungsgerichtshof erheben können. Ob das geschehen ist keine Ahnung - falls nicht, darf der Titel Dr. nicht mehr geführt werden. Ok, danke nachdem Unser CEO zumindest lt. Website den Titel noch immer führt wird wohl eine ao Revision gemacht worden sein. Oder es ist im Wurscht. Oder er hat seiner Meinung nach eine gute Rechtsposition, weil umbracht hat er ja keinen 🤓 bearbeitet vor 14 Stunden von Rektor 3 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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