Probleme mit Airlines


forvert

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ASB-Legende
aurinko schrieb vor 12 Stunden:

Aber wenn an diesem Tag kein Flieger mehr geht?

Arbeitskollegen von mir hatten letztes Jahr das gleiche Problem: eigentlich wollten sie IBK-Berlin fliegen, aber aufgrund eines Streiks war das nicht möglich und nach Rücksprache mit LH durfte der Zug genommen werden.

Dann hast Pech gehabt. Es gibt dazu Urteile, dass die Beförderung eigentlich mit dem gleichen Verkehrsmittel durchzuführen ist, wie gebucht wurde. Außerdem kann es sowieso sein, dass z.B. genau der letzte Flug an dem Tag ausfällt. Dass es an dem Tag keinen Flieger mehr gibt, ist daher kein Rechtfertigungsgrund. Fluglinie muss dir dann halt ein Hotel zahlen und schauen, dass du am nächsten Tag per Flieger weitertransportiert wirst bzw. zahlst das Hotel vorab und ersuchst dann am Kostenrefundierung.

Sollte wirklich tagelang kein Flug möglich sein, dann kann man auf ein Ersatztransportmittel zurückgreifen, wobei hier das billigste zur Anwendung kommen muss. Ich kann also daher nicht mit dem Taxi nach Hamburg fahren und auch das Ausleihen eines Mietwagens ist grenzüberschreitend in den meisten Fällen zu teuer. Außerdem würde ich danach trachten, dass einem die Fluglinie den Ersatztransport mit einem Alternativverkehrsmittel schriftlich bestätigt und die Bestätigung wirst am Schalter, wenn da tausende Touristen gleichzieitg was wollen, kaum erhalten. Da müsste einen die Fluglinie wohl schon per Email verständigen, dass man sich um Alternativen umsehen kann.

 

Wenn ich nur 3 oder 4 Tage Städtetrip mache und ich kann wegen des Streikes nicht fliegen kann, dann macht es zumindest beim Hinflug Sinn, dass man nachweisen kann, am Flughafen gewesen zu sein und dann von den Flügen zurücktritt und sich das Geld danach auszahlen lässt. Bitter wird es dann, wenn man z.B. sein Hotel in Hamburg dann am eigentlichen Anreisetag nicht mehr stornieren kann, denn die Kosten kann man nur mit erheblichem Aufwand bei der Fluglinie geltend machen (wird eigentlich immer außergerichtlich abgelehnt) und wenn man dann erst 1 Tag später in Hamburg ankommt, kann es sein, dass das Hotelzimmer dann auch noch weg ist.

 

bearbeitet von DonFetzo

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Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur!
Who let the Drog out?!

Zwar noch kein Problem, aber es passt am besten da rein ... Fliegen mit der AUA demnächst nach Schweden (Gabelflug Wien - Stockholm & Göteborg - Wien) und würden erst nächsten Freitag zurückkommen. Flüge wurden gemeinsam gebucht. Jetzt geht's bei uns in der Arbeit ein bisserl rund, weshalb es sein kann, dass ich bereits früher zurückfliege(n muss/soll). Gibt's da eh keine wie immer gearteten Probleme (irgendwelche Nachverrechnungen, etc.), wenn man den geplanten Rückflug nicht antritt und halt ein anderes Ticket (womöglich bei einer anderen Airline) bucht?

bearbeitet von Flana

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Oasch
Flana schrieb vor 3 Stunden:

Zwar noch kein Problem, aber es passt am besten da rein ... Fliegen mit der AUA demnächst nach Schweden (Gabelflug Wien - Stockholm & Göteborg - Wien) und würden erst nächsten Freitag zurückkommen. Flüge wurden gemeinsam gebucht. Jetzt geht's bei uns in der Arbeit ein bisserl rund, weshalb es sein kann, dass ich bereits früher zurückfliege(n muss/soll). Gibt's da eh keine wie immer gearteten Probleme (irgendwelche Nachverrechnungen, etc.), wenn man den geplanten Rückflug nicht antritt und halt ein anderes Ticket (womöglich bei einer anderen Airline) bucht?

Könnte es geben, keine Ahnung wie das mittlerweile geregelt ist rechtlich, früher hatten sich die Fluglinien allerdings solche Scherze in den AGBs zugesichert und auch teilweise exekutiert, wobei wohl nur in Einzelfällen, sonst hätte man öfter davon gehört. 

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Wien nur du allein!

Grundsätzlich ist es so, dass Nachverrechnungen o.ä. nur zulässig sind, wenn man die Absicht hatte, damit das Tarifsystem zu umgehen. Das ist hier nicht der Fall. Ich würde also zuerst mal bei der Fluglinie anfragen, wie viel eine Umbuchung kostet (sollte günstiger sein als eine Neubuchung One-Way) und diesen Preis dann mit Angeboten anderer Fluglinien vergleichen.

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Who let the Drog out?!
Neocon schrieb vor 1 Minute:

Grundsätzlich ist es so, dass Nachverrechnungen o.ä. nur zulässig sind, wenn man die Absicht hatte, damit das Tarifsystem zu umgehen. Das ist hier nicht der Fall. Ich würde also zuerst mal bei der Fluglinie anfragen, wie viel eine Umbuchung kostet (sollte günstiger sein als eine Neubuchung One-Way) und diesen Preis dann mit Angeboten anderer Fluglinien vergleichen.

Habe schon telefoniert ... Umbuchung wäre teurer als wenn ich den Flug bei der AUA jetzt einfach "dazubuche" und den alten verfallen lasse ... :lol: Die Tarifierungen bei den Fluglinien sind teilweise wirklich irgendwas. 

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Wien nur du allein!
Flana schrieb vor 13 Minuten:

Habe schon telefoniert ... Umbuchung wäre teurer als wenn ich den Flug bei der AUA jetzt einfach "dazubuche" und den alten verfallen lasse ... :lol:

Da stellt sich dann die Frage, ob das als Umgehung des Tarifsystems gilt. Kann man wohl argumentieren. Ich würde auf Nummer sicher gehen und eine andere Fluglinie buchen (und bei der AUA dann die Taxen für den Rückflug zurück holen :D )

bearbeitet von Neocon

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ASB-Legende

Jemandem vielleicht bekannt wie das mit dem Anspruch bei Downgrade einer Teilstrecke funktioniert? Hab dazu in der Verordnung nichts konkretes gefunden und jetzt einfach den Anspruch für die gesamte Flugstrecke geltend gemacht. GRZ - Wien - Amsterdam. Downgrade betraf nur den 1. Flug, jedoch 30% vom Gesamtpreis verlangt, weil die Teilstrecken preislich ja üblicherweise nicht ausgewiesen werden.

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Who let the Drog out?!
Neocon schrieb am 8.7.2019 um 12:27 :

Da stellt sich dann die Frage, ob das als Umgehung des Tarifsystems gilt. Kann man wohl argumentieren. Ich würde auf Nummer sicher gehen und eine andere Fluglinie buchen (und bei der AUA dann die Taxen für den Rückflug zurück holen :D )

Wo ich gerade am Weg nach Hause vom "abgebrochenen Urlaub" im Zug sitze, bloppt das in meinem Newsfeed auf ...

https://diepresse.com/home/wirtschaft/economist/5659643/KLM-darf-fuer-Nichtantritt-eines-Flugs-keine-Gebuehren-verlangen

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Wien nur du allein!
Flana schrieb vor einer Stunde:

Wo ich gerade am Weg nach Hause vom "abgebrochenen Urlaub" im Zug sitze, bloppt das in meinem Newsfeed auf ...

https://diepresse.com/home/wirtschaft/economist/5659643/KLM-darf-fuer-Nichtantritt-eines-Flugs-keine-Gebuehren-verlangen

Angesichts der bisherigen Rechtsprechung ein durchaus naheliegendes Urteil. Das Problem ist nur, dass es die Fluglinie immer wieder mit neuen Schmähs probieren und es recht lang dauert, bis die vom Gericht aufgehoben werden. Das jetzige Urteil betrifft eben auch nur diese Klausel von KLM (und ist noch nicht mal rechtskräftig)

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Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.
Rapidler_1899 schrieb am 21.6.2019 um 10:05 :

https://kurier.at/chronik/oesterreich/lufthansa-streiks-angekuendigt-fluggaesten-droht-chaos-sommer/400529164

Ich weiß net obs hier reinpasst aber wir fliegen Mitte Juli mit Eurowings nach Hamburg. War einer von euch schon mal in so einer Situation, dass gestreikt wurde und der Flug ausgefallen ist. Was macht man da am besten? Eine Woche vorher anrufen ob der Flug eh stattfindet oder vor Ort einfach aufs Beste hoffen?

und, schon dort?

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Wien nur du allein!
Zitat

Das Portal berichtet, dass „Wilma“ eine Abkürzung für „Window, Middle and Aisle“ ist und in dieser Reihenfolge auch die Flugzeuge betreten werden sollen. Zunächst sollen Passagiere mit Fensterplätzen einsteigen, gefolgt von jenen mit Sitzen in der Mitte und zum Schluss Reisende, die am Gang sitzen. Das Ziel soll sein, dass Verzögerungen für das Aufstehen, um andere Fluggäste „reinzulasen“, entfallen soll. Das Projekt ist allerdings nur bei Gangway-Boarding praktikabel, da es bei Busboarding so und so wieder zu Vermischungen kommen würde, außer man würde mehr Fahrzeuge einsetzen und zuvor konsequent sortieren.

http://www.austrianaviation.net/detail/lufthansa-und-swiss-fuehren-wilma-boarding-ein/

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