Jackson letzter Besuch: Gerade eben Geschrieben 23. Juni (bearbeitet) @Mr_Rotten ich fliege am Di in einer Woche mit Umstieg in Doha, glaubst wird das ein Problem, dass evtl. nach den Angriffen auf die US Basis in Katar Flüge gestrichen werden könnten? bearbeitet 23. Juni von Jackson 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Neocon Wien nur du allein! Geschrieben 23. Juni Jackson schrieb vor 4 Stunden: @Mr_Rotten ich fliege am Di in einer Woche mit Umstieg in Doha, glaubst wird das ein Problem, dass evtl. nach den Angriffen auf die US Basis in Katar Flüge gestrichen werden könnten? Wenn es komplett eskaliert, ist das nicht auszuschließen. Gehe aber eher davon aus, dass sich die Lage jetzt wieder etwas beruhigt. Flugverkehr wurde mittlerweile wieder aufgenommen. Also wenn überhaupt werden die Unterbrechungen nur sehr kurz sein. Ich selbst wäre da ziemlich entspannt. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
schmechi Wahnsinniger Poster Geschrieben 3. Juli Zur Fluggastrechteverordnung: Grundsätzlich muß man sich ja an das ausführende Luftfahrtunternehmen und (idiotischerweise) nicht an den Vertragspartner wenden, oder? Ich habe bei Iberia folgenden Flug gebucht: La Paz -> Viru Viru -> Madrid -> Wien LPB-VVI-MAD wurde von Boliviana de Aviacion durchgeführt, nur MAD-VIE von Iberia... Bei LPB-VVI wurde ich auf einen späteren Flug umgebucht, zu diesem Zeitpunkt war bereits klar, dass VVI-MAD nicht wie geplant um 17:00 Ortstszeit sondern erst am Folgetag jm 08:00 stattfinden würde (und ich die Nacht also in Santa Cruz de la Sierra verbringen durfte). Dadurch habe ich natürich auch MAD-VIE versäumt, wurde von Iberia nach der Landung in Madrid aber ganz unkompliziert auf den nächsten Wienflug umgebucht... Insgesamt kam ich sohin rund 11 Stunden später als geplant in Wien an... Schaue ich da jetzt tatsäclich durch die Finger, weil es eine außereuropäische verbockt hat? Ist die Buchung bei Iberia (und der Umstand, dass die letzte Teilstrecke von Iberia ausgeführt worden ist) wirklich komplett egal? Detail am Rande: Wurde von BoA bedeutend besser behandelt als bei vergleichbaren Flugverschiebungen oder Anullierungen europäischer oder türkischer Airlines: Es gab Snacks und ein 5-Sterne-Hotel mit Abendessen, Frühstück und Airporttransfer in Santa Cruz de la Sierra... Überrascht hat mich auch, dass am Mazurparkplatz keine Aufzahlung nötig war... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Neocon Wien nur du allein! Geschrieben 29. Juli DonFetzo schrieb vor 19 Minuten: auch bei Problemen bei der Vorrotation üblicherweise nix Wie wird das in etwa eingeschränkt? Weil wenn der Flieger wegen technischer Probleme zu spät in Wien ankommt und mein Abflug deswegen verspätetet ist, kann sich die Airline schwer auf die Vorrotation ausreden oder? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
DonFetzo ASB-Legende Geschrieben 29. Juli (bearbeitet) Neocon schrieb vor 5 Stunden: Wie wird das in etwa eingeschränkt? Weil wenn der Flieger wegen technischer Probleme zu spät in Wien ankommt und mein Abflug deswegen verspätetet ist, kann sich die Airline schwer auf die Vorrotation ausreden oder? Ja dann geht das natürlich nicht. Es wird aber oft einfach aufs Wetter in der Vorrotation Bezug genommen. Kam später weg, weil Schnee, Sturm, Fluglotsenstreik, was auch immer... Blöd ist immer, dass die Airline das meistens nicht belegt, weil sie erst vor einer Behörde (apf) die Unterlagen vorlegen müssen. Die apf leitet die Unterlagen dann aber auch nicht weiter, kannst also glauben oder auch nicht. bearbeitet 29. Juli von DonFetzo 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
DonFetzo ASB-Legende Geschrieben 30. Juli (bearbeitet) EU-Fluggastrechte: Verbände warnen vor Verschlechterung - help.ORF.at Noch im Sommer könnte die EU die Fluggastrechteverordnung zugunsten der Airlines novellieren. Die geplante Änderungen würden die Rechte von Flugreisenden massiv beschneiden, warnen Konsumentenschützer. Statt wie bisher ab drei, soll es künftig erst ab fünf Stunden Verspätung Anspruch auf Entschädigung geben. Damit würden zwei Drittel aller Passagierinnen und Passagiere keinerlei Zahlungen mehr erhalten, kritisiert die Arbeiterkammer (AK). bearbeitet 30. Juli von DonFetzo 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
lengmandx Top-Schriftsteller Geschrieben 30. Juli DonFetzo schrieb vor 16 Minuten: EU-Fluggastrechte: Verbände warnen vor Verschlechterung - help.ORF.at Noch im Sommer könnte die EU die Fluggastrechteverordnung zugunsten der Airlines novellieren. Die geplante Änderungen würden die Rechte von Flugreisenden massiv beschneiden, warnen Konsumentenschützer. Statt wie bisher ab drei, soll es künftig erst ab fünf Stunden Verspätung Anspruch auf Entschädigung geben. Damit würden zwei Drittel aller Passagierinnen und Passagiere keinerlei Zahlungen mehr erhalten, kritisiert die Arbeiterkammer (AK). Wichtiger als die Entschädigung wäre, dass die EU endlich mal die Airlines dazu bringt, die mir zustehenden Betreuungsleistungen zu erbringen. Die 250,- Euro Entschädigung (auf der Kurzstrecke) helfen mir bei einer Verspätung auf den nächsten Tag nichts, wenn ich mich selbst um Hotel und Transport dort hin bzw. Alternativflug kümmern muss. Ich bekomme zwar die Kosten irgendwann erstattet, muss aber meistens alles selbst organisieren. Eurowings schafft es zB nicht mal, mich bei einem Flugausfall auf AUA oder LH umzubuchen, weil "geht systemtechnisch nicht", geschweige denn, auf eine richtige Fremdairline. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
DonFetzo ASB-Legende Geschrieben 30. Juli lengmandx schrieb vor 12 Minuten: Wichtiger als die Entschädigung wäre, dass die EU endlich mal die Airlines dazu bringt, die mir zustehenden Betreuungsleistungen zu erbringen. Die 250,- Euro Entschädigung (auf der Kurzstrecke) helfen mir bei einer Verspätung auf den nächsten Tag nichts, wenn ich mich selbst um Hotel und Transport dort hin bzw. Alternativflug kümmern muss. Ich bekomme zwar die Kosten irgendwann erstattet, muss aber meistens alles selbst organisieren. Eurowings schafft es zB nicht mal, mich bei einem Flugausfall auf AUA oder LH umzubuchen, weil "geht systemtechnisch nicht", geschweige denn, auf eine richtige Fremdairline. Die Fluglinien machen gewisse Dinge einfach nicht, obwohl sie sie sehr wohl könnten. Ryanair finde ich diesbezüglich am schlimmsten und zeigt das auch die Beschwerdestatistik der apf. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
lengmandx Top-Schriftsteller Geschrieben 30. Juli DonFetzo schrieb vor 7 Minuten: Die Fluglinien machen gewisse Dinge einfach nicht, obwohl sie sie sehr wohl könnten. Ryanair finde ich diesbezüglich am schlimmsten und zeigt das auch die Beschwerdestatistik der apf. Genau das ist mein Punkt - mich interessieren die 250,- irgendwann nur mehr einen feuchten Dreck, wenn ich dafür gefühlt jede zweite Woche nicht am geplanten Tag ankomme. Da müsste die EU ansetzen und ordentlich abstrafen, sobald diese Leistungen nachweislich nicht erbracht wurden, obwohl möglich. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
schmechi Wahnsinniger Poster Geschrieben 30. Juli Wichtiger wäre auch die außerEUropäischen Fluglinien in die Pflicht zu nehmen. Deren de facto-Haftungsfreistellung führt zu Wettbewerbsnachteilen für die europäischen Fluglinien und untragbaren Zuständen für die Passagiere. 2 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
revo Oasch Geschrieben 30. Juli schmechi schrieb vor 46 Minuten: Wichtiger wäre auch die außerEUropäischen Fluglinien in die Pflicht zu nehmen. Deren de facto-Haftungsfreistellung führt zu Wettbewerbsnachteilen für die europäischen Fluglinien und untragbaren Zuständen für die Passagiere. Die sind zu 50% ebenfalls verpflichtet. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
raumplaner Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt. Geschrieben 2. August schmechi schrieb am 30.7.2025 um 16:21 : Wichtiger wäre auch die außerEUropäischen Fluglinien in die Pflicht zu nehmen. Deren de facto-Haftungsfreistellung führt zu Wettbewerbsnachteilen für die europäischen Fluglinien und untragbaren Zuständen für die Passagiere. so ist es. es kann nicht sein, dass es hier wettbewerbsvorteile für unternehmen auf kosten der konsumenten gibt. das widerspricht in allen aspekten dem wesen der europäischen union. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Oachkatzlschwoaf All hail groundhog supremacy! Geschrieben 30. September Oachkatzlschwoaf schrieb am 12.6.2025 um 16:34 : Und ja, aktuell läuft das Verfahren noch und alle paar Monate gibt's eine Mail von flightright, dass eh alles in Ordnung ist, sich das Verfahren aber zieht. Es kann also etwas dauern aber immerhin muss man sich um nichts selbst kümmern und wenn am Ende ein paar Euro rausschauen, ist ja auch etwas. Update diesbezüglich: Anfang Juli bekamen wir Post vom Amtsgericht Hamburg, dass wir unsere Abtretung an Flightright bestätigen sollen. Theoretisch hätten wir dafür nach Hamburg gemusst, konnten das aber per Brief erledigen. Nur kam der wegen Postlaufzeit (super Kombi aus deutscher und italienischer Post ) leider zu spät an. Wir haben trotzdem geantwortet, aber eine Woche später kam dann schon die Vorladung zur Verhandlung im September. Wir haben dann per online-Fax () erklärt, dass eine Anreise mit Kleinkind für 2×250 € Entschädigung nicht verhältnismäßig ist. Dem zum Glück nachgekommen. Letzte Woche kam das Urteil: wir haben Recht bekommen. Heute dann die Bestätigung der Auszahlung inkl. Abrechnung: 500 € Entschädigung (2×250 €) – 135 € Erfolgsprovision (27 %) – 70 € Zuschlag anwaltliche Durchsetzung (14 %) – 38,95 € MwSt. = 256 € Auszahlung Unterm Strich also etwas mehr als die Hälfte. Da Eurowings sich auf „außergewöhnliche Umstände“ (Nebel/Schlechtwetter) berufen hat, wären wir ohne Klage über Flightright vermutlich leer ausgegangen. 2 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Neocon Wien nur du allein! Geschrieben 30. September Falls nicht zu viel Aufwand, kannst du das Urteil zitieren oder zusammenfassen, warum ihr in diesem Fall Recht bekommen hat? Was war laut Gericht der Grund für den abgebrochenen Landeversuch? 2 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Oachkatzlschwoaf All hail groundhog supremacy! Geschrieben 2. Oktober Neocon schrieb am 30.9.2025 um 14:56 : Falls nicht zu viel Aufwand, kannst du das Urteil zitieren oder zusammenfassen, warum ihr in diesem Fall Recht bekommen hat? Was war laut Gericht der Grund für den abgebrochenen Landeversuch? Natürlich, musste nur selbst erst nachfragen, weil ich das Urteil nicht zugeschickt bekommen habe. Hat mir flightright aber innerhalb eines halben Tages geschickt Ehrlich gesagt hat mich das Urteil überrascht. Meine "Beweisführung" mit Flightradar24, welche Flüge vor, während und nach dem abgebrochenen Landeversuch dennoch in Innsbruck gelandet sind, während unser A320 stattdessen nach München abzog, spielte in der Entscheidung keine Rolle Hier eine Zusammenfassung: Zitat Das Gericht hat die Entschädigung zugesprochen, weil Eurowings nach der Annullierung keine frühestmögliche Ersatzbeförderung organisiert hat. Im Urteil heißt es sinngemäß: Eine Airline darf sich nicht darauf beschränken, nur den nächsten eigenen Flug am Folgetag anzubieten. Sie muss auch andere Optionen prüfen, etwa frühere Umsteigeverbindungen, Flüge anderer Airlines oder sogar Bahn/Bus. Genau das ist hier nicht passiert. Nachweisbar war, dass es z. B. einen Nachtzug Innsbruck–Hamburg gab, mit dem die Passagiere schon am Morgen des 26.12. angekommen wären. Dass der Landeversuch in Innsbruck abgebrochen und nach München umgeleitet wurde, spielte für die Entscheidung deshalb keine Rolle. Das Gericht hat diesen Punkt gar nicht weiter untersucht, weil allein das Versäumnis, zumutbare Alternativen anzubieten, ausschlaggebend war. Ist wohl ein juristischer Kniff, das so zu argumentieren. Der Fairness halber möchte ich aber ergänzen, dass ich das, was im Urteil kritisiert wird, persönlich sogar recht gut fand, trotz meines Ärgers über den ausgefallen Flug. Innerhalb von +- einer Stunde wurde für alle Passagiere ein Hotel in Rum (wenn ich mich richtig erinnere) organisiert, inklusive Abendessen und Frühstück, plus Bustransfer am nächsten Morgen nach München. Wird in Innsbruck aufgrund der Mikrokliamtischen Bedingungen wohl auch öfters passieren, nehmen ich an, das lief schon fast routinemäßig ab Und es war natürlich ärgerlich, weil wir dadurch fast einen Tag verloren haben, aber auf 12 Stunden im Nightjet hätte ich ehrlich gesagt auch keine Lust gehabt, wenn man sich die diversen Erfahrungsberichte im ÖBB-Thread anschaut. Aber gut, der wäre wohl eh bereits voll belegt geweseny, oder ausgefallen, oder aufgrund von Verspätungen nach dem Flug am nächsten Tag angekommen 2 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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