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Wien nur du allein!
DonFetzo schrieb vor 19 Minuten:

auch bei Problemen bei der Vorrotation üblicherweise nix

Wie wird das in etwa eingeschränkt? Weil wenn der Flieger wegen technischer Probleme zu spät in Wien ankommt und mein Abflug deswegen verspätetet ist, kann sich die Airline schwer auf die Vorrotation ausreden oder?

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ASB-Legende
Neocon schrieb vor 5 Stunden:

Wie wird das in etwa eingeschränkt? Weil wenn der Flieger wegen technischer Probleme zu spät in Wien ankommt und mein Abflug deswegen verspätetet ist, kann sich die Airline schwer auf die Vorrotation ausreden oder?

Ja dann geht das natürlich nicht. Es wird aber oft einfach aufs Wetter in der Vorrotation Bezug genommen. Kam später weg, weil Schnee, Sturm, Fluglotsenstreik, was auch immer... Blöd ist immer, dass die Airline das meistens nicht belegt, weil sie erst vor einer Behörde (apf) die Unterlagen vorlegen müssen. Die apf leitet die Unterlagen dann aber auch nicht weiter, kannst also glauben oder auch nicht. 

bearbeitet von DonFetzo

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ASB-Legende

EU-Fluggastrechte: Verbände warnen vor Verschlechterung - help.ORF.at

 

Noch im Sommer könnte die EU die Fluggastrechteverordnung zugunsten der Airlines novellieren. Die geplante Änderungen würden die Rechte von Flugreisenden massiv beschneiden, warnen Konsumentenschützer. Statt wie bisher ab drei, soll es künftig erst ab fünf Stunden Verspätung Anspruch auf Entschädigung geben. Damit würden zwei Drittel aller Passagierinnen und Passagiere keinerlei Zahlungen mehr erhalten, kritisiert die Arbeiterkammer (AK).

bearbeitet von DonFetzo

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Wahnsinniger Poster
DonFetzo schrieb vor 16 Minuten:

EU-Fluggastrechte: Verbände warnen vor Verschlechterung - help.ORF.at

 

Noch im Sommer könnte die EU die Fluggastrechteverordnung zugunsten der Airlines novellieren. Die geplante Änderungen würden die Rechte von Flugreisenden massiv beschneiden, warnen Konsumentenschützer. Statt wie bisher ab drei, soll es künftig erst ab fünf Stunden Verspätung Anspruch auf Entschädigung geben. Damit würden zwei Drittel aller Passagierinnen und Passagiere keinerlei Zahlungen mehr erhalten, kritisiert die Arbeiterkammer (AK).

Wichtiger als die Entschädigung wäre, dass die EU endlich mal die Airlines dazu bringt, die mir zustehenden Betreuungsleistungen zu erbringen.

Die 250,- Euro Entschädigung (auf der Kurzstrecke) helfen mir bei einer Verspätung auf den nächsten Tag nichts, wenn ich mich selbst um Hotel und Transport dort hin bzw. Alternativflug kümmern muss. Ich bekomme zwar die Kosten irgendwann erstattet, muss aber meistens alles selbst organisieren.

Eurowings schafft es zB nicht mal, mich bei einem Flugausfall auf AUA oder LH umzubuchen, weil "geht systemtechnisch nicht", geschweige denn, auf eine richtige Fremdairline.

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ASB-Legende
lengmandx schrieb vor 12 Minuten:

Wichtiger als die Entschädigung wäre, dass die EU endlich mal die Airlines dazu bringt, die mir zustehenden Betreuungsleistungen zu erbringen.

Die 250,- Euro Entschädigung (auf der Kurzstrecke) helfen mir bei einer Verspätung auf den nächsten Tag nichts, wenn ich mich selbst um Hotel und Transport dort hin bzw. Alternativflug kümmern muss. Ich bekomme zwar die Kosten irgendwann erstattet, muss aber meistens alles selbst organisieren.

Eurowings schafft es zB nicht mal, mich bei einem Flugausfall auf AUA oder LH umzubuchen, weil "geht systemtechnisch nicht", geschweige denn, auf eine richtige Fremdairline.

Die Fluglinien machen gewisse Dinge einfach nicht, obwohl sie sie sehr wohl könnten. Ryanair finde ich diesbezüglich am schlimmsten und zeigt das auch die Beschwerdestatistik der apf.

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Wahnsinniger Poster
DonFetzo schrieb vor 7 Minuten:

Die Fluglinien machen gewisse Dinge einfach nicht, obwohl sie sie sehr wohl könnten. Ryanair finde ich diesbezüglich am schlimmsten und zeigt das auch die Beschwerdestatistik der apf.

Genau das ist mein Punkt - mich interessieren die 250,- irgendwann nur mehr einen feuchten Dreck, wenn ich dafür gefühlt jede zweite Woche nicht am geplanten Tag ankomme. Da müsste die EU ansetzen und ordentlich abstrafen, sobald diese Leistungen nachweislich nicht erbracht wurden, obwohl möglich.

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ASB-Halbgott

Wichtiger wäre auch die außerEUropäischen Fluglinien in die Pflicht zu nehmen. Deren de facto-Haftungsfreistellung führt zu Wettbewerbsnachteilen für die europäischen Fluglinien und untragbaren Zuständen für die Passagiere.

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Oasch
schmechi schrieb vor 46 Minuten:

Wichtiger wäre auch die außerEUropäischen Fluglinien in die Pflicht zu nehmen. Deren de facto-Haftungsfreistellung führt zu Wettbewerbsnachteilen für die europäischen Fluglinien und untragbaren Zuständen für die Passagiere.

Die sind zu 50% ebenfalls verpflichtet.

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Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.
schmechi schrieb am 30.7.2025 um 16:21 :

Wichtiger wäre auch die außerEUropäischen Fluglinien in die Pflicht zu nehmen. Deren de facto-Haftungsfreistellung führt zu Wettbewerbsnachteilen für die europäischen Fluglinien und untragbaren Zuständen für die Passagiere.

so ist es.

es kann nicht sein, dass es hier wettbewerbsvorteile für unternehmen auf kosten der konsumenten gibt.

das widerspricht in allen aspekten dem wesen der europäischen union. 

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  • 1 month later...
All hail groundhog supremacy!
Oachkatzlschwoaf schrieb am 12.6.2025 um 16:34 :

Und ja, aktuell läuft das Verfahren noch und alle paar Monate gibt's eine Mail von flightright, dass eh alles in Ordnung ist, sich das Verfahren aber zieht. 

Es kann also etwas dauern :D aber immerhin muss man sich um nichts selbst kümmern und wenn am Ende ein paar Euro rausschauen, ist ja auch etwas. 

Update diesbezüglich:

Anfang Juli bekamen wir Post vom Amtsgericht Hamburg, dass wir unsere Abtretung an Flightright bestätigen sollen. Theoretisch hätten wir dafür nach Hamburg gemusst, konnten das aber per Brief erledigen. Nur kam der wegen Postlaufzeit (super Kombi aus deutscher und italienischer Post :lol:) leider zu spät an. Wir haben trotzdem geantwortet, aber eine Woche später kam dann schon die Vorladung zur Verhandlung im September.

Wir haben dann per online-Fax (:fuckthat:) erklärt, dass eine Anreise mit Kleinkind für 2×250 € Entschädigung nicht verhältnismäßig ist. Dem zum Glück nachgekommen. 

Letzte Woche kam das Urteil: wir haben Recht bekommen. Heute dann die Bestätigung der Auszahlung inkl. Abrechnung:

  • 500 € Entschädigung (2×250 €)
  • – 135 € Erfolgsprovision (27 %)
  • – 70 € Zuschlag anwaltliche Durchsetzung (14 %)
  • – 38,95 € MwSt.

= 256 € Auszahlung

Unterm Strich also etwas mehr als die Hälfte. Da Eurowings sich auf „außergewöhnliche Umstände“ (Nebel/Schlechtwetter) berufen hat, wären wir ohne Klage über Flightright vermutlich leer ausgegangen. 

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Wien nur du allein!

Falls nicht zu viel Aufwand, kannst du das Urteil zitieren oder zusammenfassen, warum ihr in diesem Fall Recht bekommen hat? Was war laut Gericht der Grund für den abgebrochenen Landeversuch?

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All hail groundhog supremacy!
Neocon schrieb am 30.9.2025 um 14:56 :

Falls nicht zu viel Aufwand, kannst du das Urteil zitieren oder zusammenfassen, warum ihr in diesem Fall Recht bekommen hat? Was war laut Gericht der Grund für den abgebrochenen Landeversuch?

Natürlich, musste nur selbst erst nachfragen, weil ich das Urteil nicht zugeschickt bekommen habe. Hat mir flightright aber innerhalb eines halben Tages geschickt :super:

Ehrlich gesagt hat mich das Urteil überrascht. Meine "Beweisführung" mit Flightradar24, welche Flüge vor, während und nach dem abgebrochenen Landeversuch dennoch in Innsbruck gelandet sind, während unser A320 stattdessen nach München abzog, spielte in der Entscheidung keine Rolle :D

Hier eine Zusammenfassung:

Zitat

Das Gericht hat die Entschädigung zugesprochen, weil Eurowings nach der Annullierung keine frühestmögliche Ersatzbeförderung organisiert hat. Im Urteil heißt es sinngemäß:

Eine Airline darf sich nicht darauf beschränken, nur den nächsten eigenen Flug am Folgetag anzubieten. Sie muss auch andere Optionen prüfen, etwa frühere Umsteigeverbindungen, Flüge anderer Airlines oder sogar Bahn/Bus.

Genau das ist hier nicht passiert. Nachweisbar war, dass es z. B. einen Nachtzug Innsbruck–Hamburg gab, mit dem die Passagiere schon am Morgen des 26.12. angekommen wären. Dass der Landeversuch in Innsbruck abgebrochen und nach München umgeleitet wurde, spielte für die Entscheidung deshalb keine Rolle. Das Gericht hat diesen Punkt gar nicht weiter untersucht, weil allein das Versäumnis, zumutbare Alternativen anzubieten, ausschlaggebend war.

Ist wohl ein juristischer Kniff, das so zu argumentieren. Der Fairness halber möchte ich aber ergänzen, dass ich das, was im Urteil kritisiert wird, persönlich sogar recht gut fand, trotz meines Ärgers über den ausgefallen Flug. Innerhalb von +- einer Stunde wurde für alle Passagiere ein Hotel in Rum (wenn ich mich richtig erinnere) organisiert, inklusive Abendessen und Frühstück, plus Bustransfer am nächsten Morgen nach München. Wird in Innsbruck aufgrund der Mikrokliamtischen Bedingungen wohl auch öfters passieren, nehmen ich an, das lief schon fast routinemäßig ab :D 

Und es war natürlich ärgerlich, weil wir dadurch fast einen Tag verloren haben, aber auf 12 Stunden im Nightjet hätte ich ehrlich gesagt auch keine Lust gehabt, wenn man sich die diversen Erfahrungsberichte im ÖBB-Thread anschaut. Aber gut, der wäre wohl eh bereits voll belegt geweseny, oder ausgefallen, oder aufgrund von Verspätungen nach dem Flug am nächsten Tag angekommen :D

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Wien nur du allein!
Oachkatzlschwoaf schrieb vor 22 Minuten:

Ehrlich gesagt hat mich das Urteil überrascht. Meine "Beweisführung" mit Flightradar24, welche Flüge vor, während und nach dem abgebrochenen Landeversuch dennoch in Innsbruck gelandet sind, während unser A320 stattdessen nach München abzog, spielte in der Entscheidung keine Rolle :D

Ist wohl ein juristischer Kniff, das so zu argumentieren.

Ja da hat es sich das Gericht etwas leicht gemacht. Denn um deine Beweisführung zu bestätigen oder zu widerlegen, hättn man wohl ein aufwändiges Beweisverfahren gebraucht (inkl. Wetterdaten und möglicherweise sogar Sachverständigengutachten). Wenn man gleich schon von vornherein sagt, dass die Ersatzbeförderung ohnehin nicht ordentlich war, dann spielt das Wetter keine Rolle. Das ist zulässig und macht grundsätzlich auch Sinn. Birgt nur die Gefahr, dass die Instanz diese Rechtsansicht aufhebt und man wieder zurück zum Start muss. Aber aus verfahrensökonomischer Sicht verständlich und offenbar hat die Airline keine Rechtsmittel eingelegt.

Das ist ja generell etwas, dass man bei Gericht als erstes lernt: Wie kann man einen Fall mit möglichst wenig Aufwand wegbekommen :D

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Rapid. Immer. Überall.
Neocon schrieb vor 21 Minuten:

Ja da hat es sich das Gericht etwas leicht gemacht. Denn um deine Beweisführung zu bestätigen oder zu widerlegen, hättn man wohl ein aufwändiges Beweisverfahren gebraucht (inkl. Wetterdaten und möglicherweise sogar Sachverständigengutachten). Wenn man gleich schon von vornherein sagt, dass die Ersatzbeförderung ohnehin nicht ordentlich war, dann spielt das Wetter keine Rolle. Das ist zulässig und macht grundsätzlich auch Sinn. Birgt nur die Gefahr, dass die Instanz diese Rechtsansicht aufhebt und man wieder zurück zum Start muss. Aber aus verfahrensökonomischer Sicht verständlich und offenbar hat die Airline keine Rechtsmittel eingelegt.

Das ist ja generell etwas, dass man bei Gericht als erstes lernt: Wie kann man einen Fall mit möglichst wenig Aufwand wegbekommen :D

Ich war an einem BG in der Gerichtspraxis bei einem Exekutionsrichter, der über den Umweg des E-Verfahrens eine Oppositionsklage oder sowas mit sehr hohem Streitwert zugeteilt bekommen hat. 

Meine einzige Aufgabe war es, einen Weg zu finden, wie wir den Akt wegen Unzuständigkeit wegbringen :D (ist uns fast)

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V.I.P.
Neocon schrieb vor 8 Stunden:

Ja da hat es sich das Gericht etwas leicht gemacht. Denn um deine Beweisführung zu bestätigen oder zu widerlegen, hättn man wohl ein aufwändiges Beweisverfahren gebraucht (inkl. Wetterdaten und möglicherweise sogar Sachverständigengutachten). Wenn man gleich schon von vornherein sagt, dass die Ersatzbeförderung ohnehin nicht ordentlich war, dann spielt das Wetter keine Rolle. Das ist zulässig und macht grundsätzlich auch Sinn. Birgt nur die Gefahr, dass die Instanz diese Rechtsansicht aufhebt und man wieder zurück zum Start muss. Aber aus verfahrensökonomischer Sicht verständlich und offenbar hat die Airline keine Rechtsmittel eingelegt.

Das ist ja generell etwas, dass man bei Gericht als erstes lernt: Wie kann man einen Fall mit möglichst wenig Aufwand wegbekommen :D

Mal passend zu dem Thema Ersatzbeförderung: Was muss die Fluglinie da bezahlen?

Ich hatte im Sommer auch einen Fall: Finn Air hat 2,5h vor Abflug meinen Flug gecancelt (die Maschine konnte schon wegen eines technischen Defektes nicht in HEL starten und somit fiel auch der Flug von MÜC aus), umgebucht wurde ich auf 24h später. Support in MÜC nicht vorhanden, die Hotline hat erklärt, es gäbe keine Alternativen und sie können nichts tun, man kann aber gerne selber probieren. Ich habe geschaut und die einzige Möglichkeit, die ich gefunden hätte, wäre nur mehr Businessclass über FFM (mit sehr knappem Umstieg) mit der Lufthansa um über 1000€ oder mit der SAS und Übernachtung in Stockholm was alles zusammen ebenfalls auf über 1000€ gekommen wäre. 

Ich habe mich aber nicht getraut, das zu buchen, da ich mir nicht sicher war, ob die das zahlen müssen und ich dann ggf. auf den Kosten sitzen bleibe. Da die angebotene Umbuchung für mich auch nicht akzeptabel war, weil ich damit den Grund meines Finnlandbesuchs zumindest tw. verpasst hätte, habe ich ganz storniert.

bearbeitet von aurinko

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