Devil Jin Junior Vizepräsident Geschrieben 4. Juli 2013 Wie schaut's jetzt aus? Das neue Staatsbürgerschaftsrecht wurde beschlossen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
PAT87 Postinho Geschrieben 5. Juli 2013 Wie schaut's jetzt aus? Das neue Staatsbürgerschaftsrecht wurde beschlossen. schlecht. er will anscheinend nicht mehr http://www.12termann.at/index.php/kategorien/ofbnationalteam/jonathan-schmid-oefb-20130601/ 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Silva My rule is never to look at anything on the Internet. Geschrieben 5. Juli 2013 Außerdem haben sie das wirklich so gemacht, dass die Novelle nicht rückwirkend gilt. Also bereits geborene uneheliche Kinder von männlichen österr. Staatsbürgern dürfen nicht die Staatsbürgerschaft beantragen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gstieß Sehr bekannt im ASB Geschrieben 5. Februar 2014 http://kurier.at/politik/inland/staatsbuergerschaft-neue-kriterien-fuer-promi-einbuergerungen/49.728.128 Der erste Vorschlag für die Formulierung der Kriterien für die Promi-Einbürgerung ist da. Umgemünzt auf Jonathan Schmid: Das Kriterium, dass kein gleichwertiger Spieler vorhanden ist, kann er, wenn man von einem 23 Mann-Kader ausgeht, auf jeden Fall erfüllen. Die Forderung, dass die herausragenden Leistungen zumindest ein Jahr in Österreich erbracht werden müssen, erfüllt er definitiv nicht. Dieses Kriterium ist ziemlich sinnlos und provinziell: Entweder qualifiziert sich jemand durch herausragende Leistungen dafür, die Staatsbürgerschaft zu erwerben, oder er erbringt diese herausragenden Leistungen nicht. Wo er sie erbringt, muss eigentlich egal sein. Der Fußball schiebt ohnehin einem Missbrauch von Einbürgerungen zur Stärkung von Nationalteams einen Riegel vor (FIFA: 4 oder 5 Jahre Betätigung im einbürgernden Land oder aber familiäre Beziehungen zum Land, wie sie bei Jonathan Schmid vorliegen). Im Zeitalter der Globalisierung ist dieses Kriterium äußerst fragwürdig: Wie soll ein Tennisspieler dieses Kriterium erfüllen? Muss er in der österreichischen Staatsliga spielen? Ein Skifahrer kann dieses Kriterium auch nicht erfüllen, da er seine Leistungen auch nicht in Österreich erbringen kann, außer er fährt nur Rennen in Österreich. Ich gehe nicht davon aus, dass der ÖFB wie von mir schon vor langer Zeit gefordert auf die Gestaltung des Kriterienkataloges Einfluss genommen hat. Vielleicht rafft sich der ÖFB jetzt noch dazu auf. Es ist wahrscheinlich auf lange Zeit die letzte Möglichkeit, hier mit guten Argumenten, die meines Erachtens auf der Hand liegen, auf eine Änderung hinzuwirken.Wenn dieser Text unverändert in die Verordnung, die kommen wird, übernommen wird, dann kann man das Thema Einbürgerung von Schmid und ähnlicher Fälle in Zukunft vergessen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
LASK08 Naturbua Geschrieben 5. Februar 2014 So gesehen müsste auch ein Alan noch mindestens 1 Jahr in Österreich spielen, um überhaupt ansuchen zu dürfen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
gidi ASB-Legende Geschrieben 5. Februar 2014 Ich gehe nicht davon aus, dass der ÖFB wie von mir schon vor langer Zeit gefordert auf die Gestaltung des Kriterienkataloges Einfluss genommen hat. Vielleicht rafft sich der ÖFB jetzt noch dazu auf. Ja der ÖFB und der Österr. Handball Verband, und der Volleyball Verband, sowie der Tischtennistennisverband sollen bitte unbedingt Einfluss nehmen. Da kommt dann sicher was g'scheites dabei heraus. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Anonymer Thomas Im ASB-Olymp Geschrieben 5. Februar 2014 naja bislang wurden gegen parteispenden an die fpö russische oligarchen eingebürgert. so wirds wenigstens transparenter. ändern wird sich vermutlich dennoch wenig 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gstieß Sehr bekannt im ASB Geschrieben 5. Februar 2014 Ja der ÖFB und der Österr. Handball Verband, und der Volleyball Verband, sowie der Tischtennistennisverband sollen bitte unbedingt Einfluss nehmen. Da kommt dann sicher was g'scheites dabei heraus. Aber selbstverständlich muss der ÖFB sich in dieser Sache einmischen. Gerade wenn er sich nicht einmischt, kommt ein Topfen heraus. Gesetze bzw. Verordnungen werden von Leuten entworfen, die auch nicht unbedingt den absoluten Einblick in die Materie haben. Deshalb ist ja das Begutachtungsverfahren wichtig, wo verschiedenste Verbände und Organisationen ihre Sichtweise einfließen lassen. Das ist völlig normal. Im Staatsbürgerschaftsrechtsrecht hat gerade der ÖFB ein massives Interesse, nicht durch abstruse Vorschriften bei der Gewinnung von potentiellen Teamspielern behindert zu werden. Ich bin dagegen, dass über Einbürgerungen Nationalteams künstlich auf einen höheren Level gebracht werden, sowie das Kuwait oder Quatar (?) durch massenhafte Einbürgerung von Brasilianern versucht hat. Aber es sollten Spieler, die für Österreich interessant sind und einen Österreich-Bezug durch verwandtschaftliche Beziehungen haben, nicht ausgeschlossen werden. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
gidi ASB-Legende Geschrieben 5. Februar 2014 Aber selbstverständlich muss der ÖFB sich in dieser Sache einmischen. Gerade wenn er sich nicht einmischt, kommt ein Topfen heraus. Gesetze bzw. Verordnungen werden von Leuten entworfen, die auch nicht unbedingt den absoluten Einblick in die Materie haben. Deshalb ist ja das Begutachtungsverfahren wichtig, wo verschiedenste Verbände und Organisationen ihre Sichtweise einfließen lassen. Das ist völlig normal. Am besten erlassen wir die Gesetze überhaupt nur nach Einflussnahme von div. Interessengruppen und Lobbyisten. Ich bin dagegen, dass über Einbürgerungen Nationalteams künstlich auf einen höheren Level gebracht werden, … möchte aber, dass die Gesetze so gemacht werden, dass auch in Österreich grundsätzlich möglich wäre. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
maddy Posting-Maschine Geschrieben 5. Februar 2014 Am besten erlassen wir die Gesetze überhaupt nur nach Einflussnahme von div. Interessengruppen und Lobbyisten. wie denkst du denn kommen gesetze zustande? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Schillerfoto.at Danke Neven! Geschrieben 7. Februar 2014 wie denkst du denn kommen gesetze zustande? Die werden ausgewürfelt. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Devil Jin Junior Vizepräsident Geschrieben 30. Mai 2014 Schmid, der Franzose mit österreichischen Wurzeln, steht beim SC Freiburg unter Vertrag und hat zwar noch kein Bewerbspiel für Frankreich absolviert, aber bis dato nie in Österreich gewohnt. Für Schmid ist es daher laut ÖFB nicht möglich, in den kommenden Jahren österreichischer Staatsbürger zu werden. http://sport.orf.at/stories/2208503/2208504/ Das ist doch ein Blödsinn? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
lonelycowboy ASB-Gott Geschrieben 1. Juni 2014 (bearbeitet) http://sport.orf.at/stories/2208503/2208504/ Das ist doch ein Blödsinn? Nachdem er keine Doppelstaatsbürgerschaft hat, muss ich davon ausgehen, dass seine Eltern bei seiner Geburt nicht verheiratet waren. Die Mutter ist Französin, der Vater Österreicher. Siehe Quelle: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/26/Seite.260000.html Seit 1. August 2013 gilt folgende neue Regelung:Ist nur der Vater eines unehelichen Kindes österreichischer Staatsbürger, die Mutter aber Staatsangehörige eines anderen Staates, erwirbt das Kind die österreichische Staatsbürgerschaft durch Abstammung, wenn der uneheliche österreichische Vater innerhalb von 8 Wochen entweder die Vaterschaft anerkannt hat oder seine Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde. Für jene Fälle, in denen erst nach diesem Zeitpunkt das Anerkenntnis vorgenommen wird oder die gerichtliche Feststellung der Vaterschaft erfolgt, können die Kinder die österreichische Staatsbürgerschaft unter erleichterten Bedingungen durch Verleihung erwerben. Der erste Teil des Absatzes scheint nur für Neugeborene zu gelten. Etwas vage ist der letzte Satz. Gilt das auch für 23jährige? Was sind die "erleichterten Bedingungen"? Wenn ich die Antwort vom ÖFB richtig interpretiere folgen die Antworten auf meine Fragen: 1) Gilt das auch für 23jährige? JA. 2) Was sind die "erleichterten Bedingungen"? Diese scheinen einen gewissen Aufenthalt in Ö vorzusehen. => Ohne die Quellen zu überprüfen würde ich sagen, dass ein Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Abstammung nicht zutrifft und der Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Verleihung nicht möglich ist, da die "erleichterten Bedingungen" nicht erfüllt sind. Wobei noch zu checken wäre, was genau man unter "erleichterte Bedingungen" versteht. So wie es momentan aussieht würden wir noch eher Alan als Schmid kriegen ... bearbeitet 1. Juni 2014 von go4glory 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gstieß Sehr bekannt im ASB Geschrieben 4. Juni 2014 (bearbeitet) Die "erleichterten Bedingungen" betreffen völlig andere Fälle, die Altfälle wie Jonathan Schmidt sind im neuen § 12 Abs. 2 Staatsbürgerschaftsgesetz geregelt: https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40154205&ResultFunctionToken=3a382574-b88e-40f0-84d2-a09abbc3b095&Position=1&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=stbg&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=12&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=04.06.2014&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte= Altfälle können als nur bis zum Alter von 14 Jahren einen Antrag auf Verleihung der Staatsbürgerschaft stellen, wenn der uneheliche Vater österreichische Staatsbürger ist. Schmidt bekommt nach jetziger Rechtslage ganz sicher keine Staatsbürgerschaft. Sowohl bei der Novelle letztes Jahr betreffend uneheliche Kinder als auch beim Kriterienkatalog für die Promieinbürgerung heuer hat der ÖFB die Sache komplett verpennt. Danke dafür. bearbeitet 4. Juni 2014 von Gstieß 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
gidi ASB-Legende Geschrieben 4. Juni 2014 Wen interessiert's (ausser dich, der du ja unbedingt jeden Kicker, der geradeaus laufen kann und vielleicht irgendwo einen österr. Verwandten hat, sofort im Nationalteam sehen willst)? Dem ÖFB aus dem Fall einen Vorwurf machen zu wollen, ist schon ein starkes Stück. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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