Austria_WAC ASB-Legende Geschrieben 21. März 2014 ;-) Bist eh lächerlich Jointal.... Sorry, aber den Eindruck habe ich leider von dir auch gewonnen. Bin neugierig wie groß dein Aufschrei beim nächsten braunen Rülpser (und der kommt bestimmt) ist. Du hast ganz eindeutig Schlagseite und argumentierst verharmlosend. 0 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
polaris Bunter Hund im ASB Geschrieben 21. März 2014 (bearbeitet) Mich würde die Rechtsgrundlage interessieren die Gegen den Gleichheitsgrundsatz sprechen soll?? Die gibt es nicht. Doch wird es einer Person schwer fallen eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes zu begründen, wenn seitens des Vereins kein Grund genannt wird. Denken Sie an den Türsteher vor der Disco, der (vermeintlich) wahllos Leute reinlässt, anderen jedoch den Zutritt verwehrt. Gabs dazu jemals eine Gerichtsentscheidung? - Es ist ganz einfach praktisch nicht durchsetzbar. Allerdings ist die Diskussion eh müßig, da die Austria eh nur begründete Hausverbote erteilt. Auch wenn manche "Zugehörigkeit zu einer Gruppe die sich nicht aufzuführen weiß" als Willkür abtun. bearbeitet 21. März 2014 von polaris 0 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
p a t ... und ein Fußball-Team zu supporten Geschrieben 21. März 2014 Mich würde die Rechtsgrundlage interessieren die Gegen den Gleichheitsgrundsatz sprechen soll?? H a u s r e c h t 0 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gatrik V.I.P. Geschrieben 21. März 2014 Mich würde die Rechtsgrundlage interessieren die Gegen den Gleichheitsgrundsatz sprechen soll?? Das ist der gleiche Grund warum man nicht in jedes Lokal reinkommt, wenn der Türlsteher einen nicht mag. H a u s r e c h t Und nochmal zum unterstreichen. 0 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Thunder28 Wichtiger Spieler Geschrieben 21. März 2014 Die gibt es nicht. Doch wird es einer Person schwer fallen eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes zu begründen, wenn seitens des Vereins kein Grund genannt wird. Denken Sie an den Türsteher vor der Disco, der (vermeintlich) wahllos Leute reinlässt, anderen jedoch den Zutritt verwehrt. Gabs dazu jemals eine Gerichtsentscheidung? - Es ist ganz einfach praktisch nicht durchsetzbar. Allerdings ist die Diskussion eh müßig, da die Austria eh nur begründete Hausverbote erteilt. Auch wenn manche "Zugehörigkeit zu einer Gruppe die sich nicht aufzuführen weiß" als Willkür abtun. Genau das ist falsch, das Schreiben mit dem ein HV ausgesprochen wird, enthält keine Begründung und zu einer Stellungnahme wird man vorher auch nicht aufgefordert 0 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Violett1989 Bunter Hund im ASB Geschrieben 21. März 2014 H a u s r e c h tGenau.Wobei beim Hausrecht leider immer oft eine Diskriminierung ins Spiel kommt. 0 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gatrik V.I.P. Geschrieben 21. März 2014 Genau. Wobei beim Hausrecht leider immer oft eine Diskriminierung ins Spiel kommt. Diskriminierung kann schon bissi scheiße sein, wenns einem selbst dawischt, nüm? 0 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
polaris Bunter Hund im ASB Geschrieben 21. März 2014 H a u s r e c h t Grundsätzlich ja. Allerdings steht da der Gleichheitsgrundsatz drüber. Aus diesem Grund müssen Unternehmen auch geschlechtsneutrale Stellenausschreibungen schalten, auch wenn die Firma für einen Job ausschließlich einen Mann sucht, weil einfach nicht ohne triftigen Grund die Gleichheit der Menschen verletzt werden darf. Aber das ganze ist relativ zahnlos: Was macht die Firma? Sie schreibt zwar geschlechtsneutral aus, stellt dann aber erst einen Mann ein. Und ähnlich könnte es ein Fußballverein machen. 0 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gatrik V.I.P. Geschrieben 21. März 2014 (bearbeitet) Grundsätzlich ja. Allerdings steht da der Gleichheitsgrundsatz drüber. Aus diesem Grund müssen Unternehmen auch geschlechtsneutrale Stellenausschreibungen schalten, auch wenn die Firma für einen Job ausschließlich einen Mann sucht, weil einfach nicht ohne triftigen Grund die Gleichheit der Menschen verletzt werden darf. Aber das ganze ist relativ zahnlos: Was macht die Firma? Sie schreibt zwar geschlechtsneutral aus, stellt dann aber erst einen Mann ein. Und ähnlich könnte es ein Fußballverein machen. Die Gruppierung "Unsterblich" und nahestehende Personen sind potenziell eine Gefährdung für andere Fußballfans. (Stadionvorfälle,... Bei Meisterfeier vorm Rathaus gabs einen Zwischenfall,...) Reicht dir das als Grund? bearbeitet 21. März 2014 von Gatrik 0 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
polaris Bunter Hund im ASB Geschrieben 21. März 2014 (bearbeitet) Die Gruppierung "Unsterblich" und nahestehende Personen sind potenziell eine Gefährdung für andere Fußballfans. (Stadionvorfälle,... Bei Meisterfeier vorm Rathaus gabs einen Zwischenfall,...) Reicht dir das als Grund? Klar reicht mir das. Wenns nach mir ginge, sollte die Austria nicht nur die UST aussortieren. (Ich bin selbstverständlich 100% gegen alles was nur ansatzweise Rechts ist.) bearbeitet 21. März 2014 von polaris 0 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
hope and glory V.I.P. Geschrieben 21. März 2014 Sorry, aber den Eindruck habe ich leider von dir auch gewonnen. Bin neugierig wie groß dein Aufschrei beim nächsten braunen Rülpser (und der kommt bestimmt) ist. Du hast ganz eindeutig Schlagseite und argumentierst verharmlosend.O.k., nur weil es mich interessiert was mir unterstellt wird. Wann habe ich einen braunen Rülpser verharmlost? Ich bin dankbar wenn du mir es aufzeigen könntest. Joint darf auch natürlich. Wirft mir ja ebenfalls eine Schlagseite vor. 0 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Hibenosa Weltklassecoach Geschrieben 21. März 2014 Grundsätzlich ja. Allerdings steht da der Gleichheitsgrundsatz drüber. Aus diesem Grund müssen Unternehmen auch geschlechtsneutrale Stellenausschreibungen schalten, auch wenn die Firma für einen Job ausschließlich einen Mann sucht, weil einfach nicht ohne triftigen Grund die Gleichheit der Menschen verletzt werden darf. Aber das ganze ist relativ zahnlos: Was macht die Firma? Sie schreibt zwar geschlechtsneutral aus, stellt dann aber erst einen Mann ein. Und ähnlich könnte es ein Fußballverein machen.[/quote ] das ist so nicht ganz richtig. Geschlechtsneutral ausschreiben muss ich fen job aufgrund antidiskriminierungs-RL , also nur bedingt durch den Gleichheitssatz. Man darf eines nicht vergessen : Der Gleichheitssatz (bzw das Diskriminierungsverbot) verpflichtet exekutives Handeln , nur in wenigen Ausnahmen auch private (also Vereine , die ja ein Zusammenschluss mehrerer Privater sind). Außerdem haben die user vor mir schon richtig angemerkt , dass auch das Hausrecht ein Grundrecht ist. Ist also auf gleicher Stufe wie das Diskriminierungsverbot. 0 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Austria_WAC ASB-Legende Geschrieben 21. März 2014 O.k., nur weil es mich interessiert was mir unterstellt wird. Wann habe ich einen braunen Rülpser verharmlost? Ich bin dankbar wenn du mir es aufzeigen könntest. Joint darf auch natürlich. Wirft mir ja ebenfalls eine Schlagseite vor. Du setzt UST Aktionen mit den gerade diskutierten gleich, zumindest erweckt es bei mir den Eindruck. Zumindest als du dem Erzvioletten (?) Recht gegeben hast. Absolut Richtig. Nur bei gewissen User absolut umsonst! Mal schauen wie es bei den nächsten braunen Rülpsern wird (und die kommen ganz bestimmt) und du da reagierst. Da spreche ich gar nicht von jenen, die in der Öffentlichkeit eh nicht wahrgenommen werden, da z.B. im Viola Pub passiert sind (mehrmals mitbekommen). 0 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ForzaViola1911 ASB-Messias Geschrieben 21. März 2014 (bearbeitet) Ein Fußballspiel ist eine private Veranstaltung bzw. das Fußballstadion ein privater Raum. Die Austria kann in ihr Stadion reinlassen wen sie will. Es ist wie mit einer Privatwohnung. Sie gehört mir und wer da reinkommt entscheide allein ich. Da braucht ich auch gar keine Begründung, mein nein reicht völlig. Das ist juristisch ganz klar geregelt, da gibt's null Diskussionsspielraum. ps. Gleichheitsgrundsatz gibt's nur am Papier. Dann sag halt "Die Jogginghose passt mir nicht" und es wird keine Probleme geben... bearbeitet 21. März 2014 von ForzaViola1911 0 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
dope Germania Geschrieben 21. März 2014 Steinhauser wurde nun auch angezeigt 0 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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