GrimCvlt #11 Geschrieben 3. Juli 2014 Kurzversion: Vor ca. einem Jahr bei einem Online-Händler CDs bestellt und trotz immer wieder Mailverkehr und Ausreden von ihm keine Ware erhalten. Gibt es noch andere Möglichkeiten außer einer Betrugsanzeige? (Im Sinne von anderes Delikt) 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
raumplaner Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt. Geschrieben 3. Juli 2014 (bearbeitet) Kurzversion: Vor ca. einem Jahr bei einem Online-Händler CDs bestellt und trotz immer wieder Mailverkehr und Ausreden von ihm keine Ware erhalten. Gibt es noch andere Möglichkeiten außer einer Betrugsanzeige? (Im Sinne von anderes Delikt) ab zur polizei, was ich im übrigen schon etwas früher gemacht hätte. aber besser spät als nie. bearbeitet 4. Juli 2014 von raumplaner 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Scarface0664 Beruf: ASB-Poster Geschrieben 4. Juli 2014 Wer kennt sich mit STVO Gesetze aus, wobei hier gehts wohl mehr um Tankstellen Grund. Da die Frage vielleicht kommen wird, ja die hatte um die zeit noch offen und nein ich war nicht tanken oder im Shop was kaufen. Strafe_0001.jpg Dann wollte ich die Fotos sehen: Seine Mail inkl Fotos: In der Anlage übermitteln wir Ihnen wunschgemäß einen Teil der betreffenden Fotos, aus denen ersichtlich ist, dass Sie über einen längeren Zeitraum mehrmalig das Tankstellengelände aufgesucht haben, Ihr Fahrzeug widerrechtlich, entgegen den Nutzungsbestimmungen in einer Verbotszone abgestellt haben. (1).jpg (2).jpg Werde morgen mal mit dem Rechtsschutz sprechen, einfach so werd ich keine 180€ bezahlen. Ich bin auch nicht durchgehen dort gestanden. Mein Rechtsschutz kann nix machen, ich hab der Firma trotzdem mit dem Anwalt gedroht und er is dann auf 150€ zurückgegangen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Devil Jin Junior Vizepräsident Geschrieben 4. Juli 2014 Am 01.07. den Brief schreiben und am 07.07. soll das Geld schon eingelangt sein finde ich aber auch ein bisschen sehr rasch... Die Frist für eine Besitzstörungsklage beträgt 30 Tage, sobald man über die Besitzstörung inkl. Identität des Störers informiert ist. Darum ist so eine kurze Zahlungsfrist nicht verwunderlich. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
PjotrTG V.I.P. Geschrieben 4. Juli 2014 Mein Rechtsschutz kann nix machen, ich hab der Firma trotzdem mit dem Anwalt gedroht und er is dann auf 150 zurückgegangen. Na dann hast du ja ein gutes Geschäft gemacht. Unterlassungserklärung und gut is wahrscheinlich. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Scarface0664 Beruf: ASB-Poster Geschrieben 4. Juli 2014 (bearbeitet) Unterlassungserklärung und gut is wahrscheinlich. ? Muss nix unterschreiben nur einzahlen. Zitat: Sie können gerne Ihren Rechtsschutz einschalten, jedoch wird die Angelegenheit im Zuge einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit wesentlich höheren Kosten für Sie verbunden sein. In Kulanz bieten wir Ihnen – bei fristgerechter Einbezahlung eine Reduktion des Betrages an, und ersuchen um Überweisung einer Summe in Höhe von € 150,-- bearbeitet 4. Juli 2014 von Scarface0664 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Source Nagymarton Geschrieben 5. Juli 2014 Na dann hast du ja ein gutes Geschäft gemacht. Unterlassungserklärung und gut is wahrscheinlich. Von der Forderung werden die eher nicht abweichen, Lenkererhebung etc. kostet ja auch was. Zitat: Sie können gerne Ihren Rechtsschutz einschalten, jedoch wird die Angelegenheit im Zuge einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit wesentlich höheren Kosten für Sie verbunden sein. In Kulanz bieten wir Ihnen – bei fristgerechter Einbezahlung eine Reduktion des Betrages an, und ersuchen um Überweisung einer Summe in Höhe von € 150,-- Lieb von denen, fragt sich halt obs der Tankstellenbesitzer bei sowas wirklich anfängt zu klagen 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Devil Jin Junior Vizepräsident Geschrieben 5. Juli 2014 fragt sich halt obs der Tankstellenbesitzer bei sowas wirklich anfängt zu klagen Nein, der Tankstellenbesitzer klagt nicht. Das macht die T-1 GmbH, die damit auch wirbt. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Admira Fan V.I.P. Geschrieben 5. August 2014 Person A hat Erwachsene Kinder, kann ein Richter Person A ohne wissen der Kinder einen Sachwalter aufs Auge drücken? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
BuchiRapid Rapid. Immer. Überall. Geschrieben 5. August 2014 Person A hat Erwachsene Kinder, kann ein Richter Person A ohne wissen der Kinder einen Sachwalter aufs Auge drücken? Eher nicht nein, schau auf help.gv.at was dort steht, das würd für mich heißen dass es nicht so ist. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Admira Fan V.I.P. Geschrieben 5. August 2014 Eher nicht nein, schau auf help.gv.at was dort steht, das würd für mich heißen dass es nicht so ist. https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002936 ich hab grad das gelesen, macht mich etwas nervös 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
aficionado Dennis Peck... Geschrieben 5. August 2014 Ich hätte auch kurz eine Frage an unsere Rechtsexperten - und hoffe, sie kommt nicht allzu lächerlich rüber... Folgendes Szenario spielte sich heute in der Tiefgarage meines Fitnesscenters ab: ich bin reingefahren und wollte mich mit meinem Auto einparken, neben mir stand ebenfalls ein Auto, welches gelinde gesagt richtig ohne zu schauen eingeparkt wurde, d.h. der Lenker hat es einfach reingeparkt und es stand mittig über dem Begrenzungsstreifen der Parklücke. Ich sehe das und denke mir, nein, da parke ich nicht ein, weil sonst kommt ja kein Dritter mehr hinein. Ich parke also aus, fahre auf die andere Seite und parke mich dort ein, öffne noch die Tür während dem Parkvorgang um halt korrekt mittig drinzustehen. Mir ist dann aufgefallen, dass eine Dame mich die ganze Zeit aus ihrem Auto angegafft hat, wie ich die Sporttasche aus dem Kofferraum geholt habe. Sie fuhr dann im Schritttempo herum und machte sich offensichtlich Notizen von meinem Wagen bzw. der Nummerntafel. Ich habe sie dann gefragt, was das Ganze eigentlich soll und sie hat mir zugerufen, dass meine Nummer nun notiert ist und sie das der Polizei melden wird, da im Parkhaus oft Schäden an den Autos entstehen und niemand meldet sich. Ich erwiderte dann baff, dass ich ja nirgends angefahren bin und nur deshalb quasi "umgeparkt" habe, weil zuvor das eine Auto einfach irgendwie drin stand und ob sie davon als Mata Hari keine Notiz genommen hat. Sie dann keck: "sie mit ihrer Vor- und Zurückeinparkerei, da ist sicher was!" Dann stieg sie aufs Gas und fuhr davon. Ich habe geglaubt, ich höre nicht recht. Kein Schaden, kein Touchieren, nada. Sollte hier eine Lenkererhebung gemacht werden oder sogar eine Anzeige, könnte ich sowas gleich bei der Polizei ausräumen oder soll ich da mit einem Rechtsanwalt antanzen, falls eine Vorladung kommt. Ich habe von der Dame keine Autonummer notiert. Ich weiß, es hört sich lächerlich an, aber diese miese Art und die damit verbundene falsche Vernaderung stößt mir schon sauer auf. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
DerOnkel Supersoldat. Geschrieben 5. August 2014 Hm, ja is die Frage bei wem sie die Anzeige machen will, bei der Polizei wohl kaum. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
raumplaner Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt. Geschrieben 5. August 2014 Ich hätte auch kurz eine Frage an unsere Rechtsexperten - und hoffe, sie kommt nicht allzu lächerlich rüber... Folgendes Szenario spielte sich heute in der Tiefgarage meines Fitnesscenters ab: ich bin reingefahren und wollte mich mit meinem Auto einparken, neben mir stand ebenfalls ein Auto, welches gelinde gesagt richtig ohne zu schauen eingeparkt wurde, d.h. der Lenker hat es einfach reingeparkt und es stand mittig über dem Begrenzungsstreifen der Parklücke. Ich sehe das und denke mir, nein, da parke ich nicht ein, weil sonst kommt ja kein Dritter mehr hinein. Ich parke also aus, fahre auf die andere Seite und parke mich dort ein, öffne noch die Tür während dem Parkvorgang um halt korrekt mittig drinzustehen. Mir ist dann aufgefallen, dass eine Dame mich die ganze Zeit aus ihrem Auto angegafft hat, wie ich die Sporttasche aus dem Kofferraum geholt habe. Sie fuhr dann im Schritttempo herum und machte sich offensichtlich Notizen von meinem Wagen bzw. der Nummerntafel. Ich habe sie dann gefragt, was das Ganze eigentlich soll und sie hat mir zugerufen, dass meine Nummer nun notiert ist und sie das der Polizei melden wird, da im Parkhaus oft Schäden an den Autos entstehen und niemand meldet sich. Ich erwiderte dann baff, dass ich ja nirgends angefahren bin und nur deshalb quasi "umgeparkt" habe, weil zuvor das eine Auto einfach irgendwie drin stand und ob sie davon als Mata Hari keine Notiz genommen hat. Sie dann keck: "sie mit ihrer Vor- und Zurückeinparkerei, da ist sicher was!" Dann stieg sie aufs Gas und fuhr davon. Ich habe geglaubt, ich höre nicht recht. Kein Schaden, kein Touchieren, nada. Sollte hier eine Lenkererhebung gemacht werden oder sogar eine Anzeige, könnte ich sowas gleich bei der Polizei ausräumen oder soll ich da mit einem Rechtsanwalt antanzen, falls eine Vorladung kommt. Ich habe von der Dame keine Autonummer notiert. Ich weiß, es hört sich lächerlich an, aber diese miese Art und die damit verbundene falsche Vernaderung stößt mir schon sauer auf. ist ärgerlich, aber einfach mal ruhig blut bewahren. sprich, warten, bis tatsächlich was kommen würde. und dann wird's ja weiterhin noch an beweisen mangeln. ungute mitmenschen gibt's halt mal, bitte dir deswegen aber keinen kopf zerbrechen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Devil Jin Junior Vizepräsident Geschrieben 5. August 2014 (bearbeitet) Hm, ja is die Frage bei wem sie die Anzeige machen will, bei der Polizei wohl kaum. Wo sonst? Man braucht schließlich die Bestätigung für die Versicherung. Parkschäden sind unverzüglich zu melden, egal ob Verursacher oder Betroffener und man muss vor Ort bleiben, was die gute Frau nicht getan hat. bearbeitet 5. August 2014 von Devil Jin 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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