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Bester Mann im Team

Wie soll das gehen? Das wär ja noch zu schön, wenn man seine Einkaufsliste auf die Hausverwaltung & Co. umwälzen kann.

Ja eben, deswegen. Nur such ich den §§§ dazu bzw. einen OGH Entscheid oder was auch immer. Juristisch hat man halt mit dem gemeinen Hausverstand wenig Chance.

Den Leuten ist das sch*** egal, wenn ich oder wer auch immer sagt, "das geht doch ned, das kann´s ned sein" ... darum meine Frage, wie man das und vor allem auf Basis von was sich das untermauern lässt. Leider.

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pour que cette année soit la bonne

Ja eben, deswegen. Nur such ich den §§§ dazu bzw. einen OGH Entscheid oder was auch immer. Juristisch hat man halt mit dem gemeinen Hausverstand wenig Chance.

Den Leuten ist das sch*** egal, wenn ich oder wer auch immer sagt, "das geht doch ned, das kann´s ned sein" ... darum meine Frage, wie man das und vor allem auf Basis von was sich das untermauern lässt. Leider.

Naja wär ja noch schöner, wenn jeder der glaubt, im Recht zu sein, das durchsetzen könnte! Aufgrund von ca. 8 Mio Österreichern wirst du ebenso viele verschiedene Auffassungen haben, das wäre ein schönes Chaos.

Natürlich brauchts eine Basis für einen Anspruch.

Konkret kann ich dir leider nicht helfen!

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aber es ist ja trotzdem sein eigentum...

hat ja keiner eine mitbenutzung, wie es z.b. beim stiegenhaus etc. der fall wäre.

was hat es dann mit der wohngemeinschaft zu tun?

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Nagymarton

Ja eben, deswegen. Nur such ich den §§§ dazu bzw. einen OGH Entscheid oder was auch immer. Juristisch hat man halt mit dem gemeinen Hausverstand wenig Chance.

Den Leuten ist das sch*** egal, wenn ich oder wer auch immer sagt, "das geht doch ned, das kann´s ned sein" ... darum meine Frage, wie man das und vor allem auf Basis von was sich das untermauern lässt. Leider.

Geh mal zum Gerichtstag zum nächsten Gericht bei dir in der Nähe, da kriegst du von einem Richter kostenlose Rechtsberatung, aus der Ferne ist das leider nur schwer zu beurteilen.

aber es ist ja trotzdem sein eigentum...

hat ja keiner eine mitbenutzung, wie es z.b. beim stiegenhaus etc. der fall wäre.

was hat es dann mit der wohngemeinschaft zu tun?

Wie gesagt, einen neuen Rauchfang zahlt dir auch die Hausverwaltung obwohl nur du ihn benutzt, die Gasleitung bis zum Gaszähler genauso usw.

Wenn der Unterboden bei der Terrasse hin ist kann ich mir schon vorstellen, dass das auch das Haus zahlt, wenns aber um Verfließung etc geht hat das der Eigentümer selbst zu tragen, da bin ich mir zu 99% sicher.

bearbeitet von Source

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für leiwand, gegen oasch.

Gemeinschaftsgegenstände sind grundsätzlich von der Hausgemeinschaft zu erhalten, wie das Dach eines wäre. Das schließt aber nicht aus, dass dennoch der jeweilige Eigentümer die Kosten für das Dach selber zahlen muss, wenn er fahrlässig den Schaden erst herbeigeführt hat. Da musst halt irgendwie die Beweisführung erfolgreich antreten.

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Leistungsträger

§ 364. (...)

(2) 1Der Eigentümer eines Grundstückes kann dem Nachbarn die von dessen Grund ausgehenden Einwirkungen durch Abwässer, Rauch, Gase, Wärme, Geruch, Geräusch, Erschütterung und ähnliche insoweit untersagen, als sie das nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß überschreiten und die ortsübliche Benutzung des Grundstückes wesentlich beeinträchtigen. 2Unmittelbare Zuleitung ist ohne besonderen Rechtstitel unter allen Umständen unzulässig.

(3) 1Ebenso kann der Grundstückseigentümer einem Nachbarn die von dessen Bäumen oder anderen Pflanzen ausgehenden Einwirkungen durch den Entzug von Licht oder Luft insoweit untersagen, als diese das Maß des Abs. 2 überschreiten und zu einer unzumutbaren Beeinträchtigung der Benutzung des Grundstücks führen. 2Bundes- und landesgesetzliche Regelungen über den Schutz von oder vor Bäumen und anderen Pflanzen, insbesondere über den Wald-, Flur-, Feld-, Ortsbild-, Natur- und Baumschutz, bleiben unberührt. (BGBl I 2003/91, ab 1. 7. 2004)

Ob der bloße verlust des seeblicks ausreicht kann ich nicht einschätzen, hoffnungslos ist es aber nicht. Wenn ihr es zum rechtsstreit kommen lassen wollts kann ein guter anwalt da sicher was rausholen.

Die maßgebliche Bestimmung ist Abs 3 und mE kannst das aber sowas von vergessen. Sie müsste so argumentieren, dass ihr quasi das komplette Sonnenlicht genommen wird. Seeblick ist vollkommen wurscht.

Die Entscheidung von Mango hat überhaupt nix mit deinem Fall zu tun.

Und die Entscheidung vom max würd ich gerne sehen. Zu der Bestimmung gibt es nämlich kaum positive Entscheidungen.

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  • 2 weeks later...
Junior Vizepräsident

Darf ein Polizist im Privatfahrzeug die Sonderrechte der StVO (U.a. bei Rot über die Ampel fahren.) annehmen und einen Verkehrssünder anhalten? Ein Kollege behauptet nämlich, dass er bei Dunkelgelb/Rot über die Ampel gefahren ist und von einem Polizisten, der anscheinend außer Dienst war, aufgehalten worden ist. Mir klingt das irgendwie suspekt, da das Notieren vom Kennzeichen gereicht hätte. Zumindest wurde es mir so von meinem Fahrprüfer, der zufällig Polizist war, erklärt.

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Junior Vizepräsident

warum glaubst du bzw. dein freund, dass es sich um ein privatfz gehandelt hat!? vl wars einfach ein zivilfahrzeug?

Weil am Rücksitz ein Kindersitz war und das ist doch eher unüblich für ein Zivilfahrzeug.

Dass sich ein Polizist immer in den Dienst versetzen kann, ist mir bekannt. Leuchtet mir auch ein. Aber "einfach so" einen anderen Verkehrsteilnehmer anhalten? :ratlos:

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Supersoldat.

Immer in den Dienst stellen kann sich ein Polizist nicht. Da gehts um die Verhältnismäßigkeit...(z.B.: bei einer Verwaltungsübertretung weil ein Fußgänger bei rot über die Ampel geht, kann man sich nicht in den Dienst stellen)

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Im ASB-Tausenderklub

Ich weiß zwar nicht ob mir hier wer helfen kann aber folgendes Beispiel:

Die Großmutter möchte ins Betreubare Wohnen ziehen und für das Haus auch noch ein bisschen Geld bekommen. Der Grundstückswert liegt bei geschätzt 120.000 Euro, wenn der Enkel ihr die Bude dann um knapp 30.000 Euro abkauft und sie vom betreubaren Wohnen ins Altersheim zieht (wo ja der Platz viel teurer ist), hat der Staat dann irgendein Recht auf dieses Haus zuzugreifen um so seine Kosten zu decken? Weil eigentlich ist das ja - wenn auch der Preis ein viel zu niedriger ist - ein aufrichtiges Geschäft und das Geld wird auch tatsächlich überweisen?!

Vielleicht kennt sich ja jemand aus!

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für leiwand, gegen oasch.

Solche Geschäfte sind anfechtbar, ja, Wenn nachgewiesen werden kann, dass ihr damit gemeinsam den Staat als Gläubiger schädigen wollt, bis zu 10 Jahre im Nachhinen.

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