philhoc Bester Mann im Team Geschrieben 18. Mai 2013 Ein unterhaltsames Szenario, dass für mich und meine Nachbarn grad weniger unterhaltsam ist: Der Nachbar im Penthouse, mit riesiger Dachterrasse, hat sich von einer Firma mit "L" die Terrasse um sauteures Geld gestalten lassen. So von wegen Garten, anderer Belag, ... usw. Darüber hinaus hat er dort noch Whirlpool und Sauna platziert. Platz hat er ja. Jetzt ist darunter die Abdichtung zur Rohdecke hin undicht. Der Spaß muss entfernt und nach der Reparatur wieder eingebracht werden. Die Kosten möchte der gute Herr auf die Eigntümergemeinschaft abwälzen bzw. von dieser erstattet bekommen. Wie sieht das rechtlich aus? Wie kommen die Eigentümer dazu, dem Typen seinen Luxus zu sponsern? Noch dazu, wo eh jeder weiß (Mensch aus der Öffentlichkeit), dass der 1mio./anno casht! Ich mein, wenn der seinen Spaß beim nächsten mal mit Diamanten veredelt und sowas passiert, geht´s halbe Haus in Privatkonkurs? Kann ja wohl nicht sein. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nopowertothebauer Postinho Geschrieben 18. Mai 2013 Mal eine Frage, vielleicht weiß wer was: Meine Tante wohnt in einem kleinen Häuschen in Hanglage übern Ossiacher See, vor einigen Jahren hat sich unter ihr ein Deutscher eingekauft. Mit den Vorbesitzern gabs nie Probleme, aber der läßt inzwischen die Bäume auf seinem Grundstück so wuchern, daß meiner Tante inzwischen eigentlich fast der komplette Seeblick genommen ist. Nachdem der überhaupt nicht mit sich reden läßt (und sie ist nun eigentlich wirklich keine ungute), gibts da irgendeine Handhabe? Oder darf jeder auf seinem eigenen Grund Bäume so hoch wachsen lassen wie er lustig ist, egal ob es andere stört? § 364. (...) (2) 1Der Eigentümer eines Grundstückes kann dem Nachbarn die von dessen Grund ausgehenden Einwirkungen durch Abwässer, Rauch, Gase, Wärme, Geruch, Geräusch, Erschütterung und ähnliche insoweit untersagen, als sie das nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß überschreiten und die ortsübliche Benutzung des Grundstückes wesentlich beeinträchtigen. 2Unmittelbare Zuleitung ist ohne besonderen Rechtstitel unter allen Umständen unzulässig. (3) 1Ebenso kann der Grundstückseigentümer einem Nachbarn die von dessen Bäumen oder anderen Pflanzen ausgehenden Einwirkungen durch den Entzug von Licht oder Luft insoweit untersagen, als diese das Maß des Abs. 2 überschreiten und zu einer unzumutbaren Beeinträchtigung der Benutzung des Grundstücks führen. 2Bundes- und landesgesetzliche Regelungen über den Schutz von oder vor Bäumen und anderen Pflanzen, insbesondere über den Wald-, Flur-, Feld-, Ortsbild-, Natur- und Baumschutz, bleiben unberührt. (BGBl I 2003/91, ab 1. 7. 2004) Ob der bloße verlust des seeblicks ausreicht kann ich nicht einschätzen, hoffnungslos ist es aber nicht. Wenn ihr es zum rechtsstreit kommen lassen wollts kann ein guter anwalt da sicher was rausholen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Barbecue Wichtiger Spieler Geschrieben 18. Mai 2013 § 364. (...) Ob der bloße verlust des seeblicks ausreicht kann ich nicht einschätzen, hoffnungslos ist es aber nicht. Wenn ihr es zum rechtsstreit kommen lassen wollts kann ein guter anwalt da sicher was rausholen. Super, vielen Dank auch! Rechtsstreit wäre sicherlich letzter Ausweg, aber wenn er es drauf ankommen läßt... geht ja nicht nur um den Seeblick, ist ja auch eine Wertminderung des Grundstückes. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Herr Max Fröhliches Mäxchen Geschrieben 18. Mai 2013 Super, vielen Dank auch! Rechtsstreit wäre sicherlich letzter Ausweg, aber wenn er es drauf ankommen läßt... geht ja nicht nur um den Seeblick, ist ja auch eine Wertminderung des Grundstückes. Falls es dich vl interessiert, wir haben auf der Uni mal so einen ähnlichen Fall besprochen (war eine OGH Entscheidung) wo eine Beieinträchtigung des Ausblicks sehr wohl als Wertminderung und wesentliche Beeinträchtigung angesehen wurde und deshalb der Nachbar im Unrecht war und den Baum "entfernen" musste, also ich sag mal da kannst sicher was machen, leider weiß ich nicht mehr welche Entscheidung das war :/ 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mango pour que cette année soit la bonne Geschrieben 18. Mai 2013 Geht so in die Richtung: http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_19950627_OGH0002_0040OB00544_9500000_000 (Habs aber nur überflogen..) 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wux シ Geschrieben 21. Mai 2013 Die Kosten möchte der gute Herr auf die Eigntümergemeinschaft abwälzen bzw. von dieser erstattet bekommen. Kann er nicht. Die Terasse ist ja auch sein Eigentum. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
philhoc Bester Mann im Team Geschrieben 21. Mai 2013 Kann er nicht. Die Terasse ist ja auch sein Eigentum. Sagt wer, steht wo? Die Hausverwaltung ist nämlich schon der Meinung, dass die Eigentümergemeinschaft das brennen soll. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Source Nagymarton Geschrieben 21. Mai 2013 Kann er nicht. Die Terasse ist ja auch sein Eigentum. Geht ja soweit ich das verstanden hab nicht um die Terasse selber sondern um den Boden darunter, da kann ich mir schon vorstellen, dass das die Eigentümerschaft zahlen muss, wenn der Schaden schon davor da war. Meinen neuen Rauchfang hat zb.: auch die Hausverwaltung bezahlt. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wux シ Geschrieben 21. Mai 2013 wenn der Schaden schon davor da war. Wusste ich das? Bzw. weiß man das jetzt definitiv? Der Notar sagt, dass es nicht geht, außer wenn der Schaden schon war. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Source Nagymarton Geschrieben 21. Mai 2013 (bearbeitet) Wusste ich das? Bzw. weiß man das jetzt definitiv? Der Notar sagt, dass es nicht geht, außer wenn der Schaden schon war. Hab ich jedenfalls aus dem Post rausgelesen, dass der Schaden schon vorher da war und nur durch die Arbeiten an der Terrasse zum Vorschein gekommen ist. Wenn der Schaden durch die Bauarbeiten verursacht worden ist, ist es natürlich was anderes, da hast du schon recht bearbeitet 21. Mai 2013 von Source 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Relii legende Geschrieben 21. Mai 2013 was viel interessanter ist: wer ist der gstopfte promi? ich tip mal auf hofmann. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Source Nagymarton Geschrieben 21. Mai 2013 was viel interessanter ist: wer ist der gstopfte promi? ich tip mal auf hofmann. Ein Fußballgott verdient sicher mehr als 1mio/anno 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
philhoc Bester Mann im Team Geschrieben 22. Mai 2013 Geht ja soweit ich das verstanden hab nicht um die Terasse selber sondern um den Boden darunter, da kann ich mir schon vorstellen, dass das die Eigentümerschaft zahlen muss, wenn der Schaden schon davor da war. Meinen neuen Rauchfang hat zb.: auch die Hausverwaltung bezahlt. Gegen die Sanierung vom Bodenaufbau sagt ja niemand was. Es will nur niemand das Privatvergnügen über dem Bodenaufbau sponsern. Verständlicherweise. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Devil Jin Junior Vizepräsident Geschrieben 22. Mai 2013 Gegen die Sanierung vom Bodenaufbau sagt ja niemand was. Es will nur niemand das Privatvergnügen über dem Bodenaufbau sponsern. Verständlicherweise. Wie soll das gehen? Das wär ja noch zu schön, wenn man seine Einkaufsliste auf die Hausverwaltung & Co. umwälzen kann. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
raumplaner Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt. Geschrieben 22. Mai 2013 Mir ist bekannt, dass in Österreich u.a. Ärzte und Tierärzte in ihrem Privatauto ein Blaulicht inkl. Sirene verwenden dürfen. Gilt das auch für Leute bei der Polizei, Feuerwehr etc.? in ried hat sogar der stadtpfarrer ein blaulicht. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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