Relii legende Geschrieben 7. Februar 2013 absolute zustimmung. wie kommst du dazu dass du nicht in deine einfahrt kommst, nur weil jemand anderer zu faul ist um einen parkplatz zu suchen. er ist ja in seine einfahrt gekommen...?! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
hase_svas ASB-Süchtige(r) Geschrieben 7. Februar 2013 er ist ja in seine einfahrt gekommen...?! nö Ein fremdes Auto stand vor der Einfahrt und ich konnte dadurch nicht reinfahren. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Relii legende Geschrieben 7. Februar 2013 ah okay... gut, dann würd ich auch abschleppen lassen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rapidwien21 Workaholic Geschrieben 7. Februar 2013 er ist ja in seine einfahrt gekommen...?! Ich habs so verstanden, dass er heraußen war und weil ein Parkplatz frei war hat er diesen genommen und es wurde nicht abgeschleppt. Ist ja im Prinzip wurscht ob du draußen oder drinnen stehst. Wenn er aber in der Garage drinnen gestanden wäre und nicht raus gekommen wäre, so wäre abgeschleppt worden. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
unnerum für leiwand, gegen oasch. Geschrieben 16. Mai 2013 Zivilprozessler hier? Wie schaut's jetzt mit Kroatien aus bei der Vollstreckung von österr. Urteilen? Ist die EuGVVO rückwirkend auf alte Urteile anwendbar? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Herr Max Fröhliches Mäxchen Geschrieben 16. Mai 2013 (bearbeitet) Zivilprozessler hier? Wie schaut's jetzt mit Kroatien aus bei der Vollstreckung von österr. Urteilen? Ist die EuGVVO rückwirkend auf alte Urteile anwendbar? Nein, widerspricht sich mit den zeitlichen Anwendungsbereich, EuGVVO gilt erst ab Beitritt des jeweiligen Staates in die EU, müsst bei Kraotien 1. Juli sein glaub ich. Bin aber jetzt nicht zu 100 Prozent sicher ^^ bearbeitet 16. Mai 2013 von Herr Max 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
unnerum für leiwand, gegen oasch. Geschrieben 16. Mai 2013 Vollstreckungen waren aber schon beim Inkrafttreten rückwirkend möglich (Art 66 Abs 2), deshalb bin ich mir nicht so sicher, wie das jetzt ausschaut bei nachträglichen Beitritten. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wux シ Geschrieben 17. Mai 2013 (bearbeitet) Darf man als Angehöriger (bzw. als nächststehender Angehöriger) Einsicht in die Krankenakte eines im Krankenhaus verstorbenen Patienten nehmen, bzw. sich eine Kopie davon aushändigen lassen? e: darf man angeblich nicht. daher anscheinend nur als lebende person seine eigene. finde ich persönlich aber auch irgendwie blöd. geht es hier de facto wirklich nur um die wahrnehmung der "privatsphäre"? bearbeitet 17. Mai 2013 von SirWux 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Devil Jin Junior Vizepräsident Geschrieben 17. Mai 2013 Mir ist bekannt, dass in Österreich u.a. Ärzte und Tierärzte in ihrem Privatauto ein Blaulicht inkl. Sirene verwenden dürfen. Gilt das auch für Leute bei der Polizei, Feuerwehr etc.? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
elfhelm Beruf: ASB-Poster Geschrieben 17. Mai 2013 Ich bezweifle ganz stark, dass ein Arzt ein solches für private Zwecke nutzen darf. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Devil Jin Junior Vizepräsident Geschrieben 17. Mai 2013 Ich bezweifle ganz stark, dass ein Arzt ein solches für private Zwecke nutzen darf. Das sowieso nicht. Aber ein Arzt kann zu einem Notfall gerufen werden, während er privat unterwegs ist und da darf er das Blaulicht einsetzen. Zumindest hab ich es mal so gelesen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Barbecue Wichtiger Spieler Geschrieben 17. Mai 2013 Mal eine Frage, vielleicht weiß wer was: Meine Tante wohnt in einem kleinen Häuschen in Hanglage übern Ossiacher See, vor einigen Jahren hat sich unter ihr ein Deutscher eingekauft. Mit den Vorbesitzern gabs nie Probleme, aber der läßt inzwischen die Bäume auf seinem Grundstück so wuchern, daß meiner Tante inzwischen eigentlich fast der komplette Seeblick genommen ist. Nachdem der überhaupt nicht mit sich reden läßt (und sie ist nun eigentlich wirklich keine ungute), gibts da irgendeine Handhabe? Oder darf jeder auf seinem eigenen Grund Bäume so hoch wachsen lassen wie er lustig ist, egal ob es andere stört? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Relii legende Geschrieben 18. Mai 2013 wenn die bäume nicht auf/in ihr grundstück reinwachsen, wäre ich ehrlich gesagt schockiert, wäre es rechtlich möglich dem nachbarn vorschreiben zu können, wie hoch bzw. welche oder ob er überhaupt bäume wachsen lassen darf... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rapidwien21 Workaholic Geschrieben 18. Mai 2013 Mir ist bekannt, dass in Österreich u.a. Ärzte und Tierärzte in ihrem Privatauto ein Blaulicht inkl. Sirene verwenden dürfen. Gilt das auch für Leute bei der Polizei, Feuerwehr etc.? Ärzte sind schon nochmal ein Stück wichtiger. V.a. was macht einer von der Feuerwehr mit dem privat Pkw vor einem brennenden Haus? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
philhoc Bester Mann im Team Geschrieben 18. Mai 2013 Ein unterhaltsames Szenario, dass für mich und meine Nachbarn grad weniger unterhaltsam ist: Der Nachbar im Penthouse, mit riesiger Dachterrasse, hat sich von einer Firma mit "L" die Terrasse um sauteures Geld gestalten lassen. So von wegen Garten, anderer Belag, ... usw. Darüber hinaus hat er dort noch Whirlpool und Sauna platziert. Platz hat er ja. Jetzt ist darunter die Abdichtung zur Rohdecke hin undicht. Der Spaß muss entfernt und nach der Reparatur wieder eingebracht werden. Die Kosten möchte der gute Herr auf die Eigntümergemeinschaft abwälzen bzw. von dieser erstattet bekommen. Wie sieht das rechtlich aus? Wie kommen die Eigentümer dazu, dem Typen seinen Luxus zu sponsern? Noch dazu, wo eh jeder weiß (Mensch aus der Öffentlichkeit), dass der 1mio./anno casht! Ich mein, wenn der seinen Spaß beim nächsten mal mit Diamanten veredelt und sowas passiert, geht´s halbe Haus in Privatkonkurs? Kann ja wohl nicht sein. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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