Recommended Posts

Superkicker

Eigentlich kontrolliert der AR die Ziele der Geschäftsführung der GmbH, die der Vorstand bestellt und absegnet.

Um ganz korrekt zu sein, oder?

So ist es. Die Gesellschafter der GmbH's (d.h. der Verein Sportklub Puntigamer Sturm Graz) bestellt die Geschäftsführung und auch den Aufsichtsrat, wo sämtlich Wirtschaftszweige, die KM und die AKAteams angesiedelt sind. Wenn die Gesellschafter (vertreten in Form des Vereinvorstands bzw. Vereinpräsidiums) der Meinung sind das der Aufsichtsrat nur aus Vertretern des Gesellschafterkreises bestehen soll, dann ist das deren gutes Recht und auch eine gängige Praxis in der Wirtschaft.

2012 war die Idee diesen Aufsichtsrat zu 50% aus Eigentümervertretern und zu 50% aus fremden Personen zu bestellen. Jauk monierte aber schon 2014 im Zuge der Bestellung von Foda das diese Konstellation keinen Sinn macht weil von den fremden Leute immer wieder "Dinge rausgetragen werden". Darum ist dieser Entschluss keine Überraschung.

Die einzige Frage die man sich stellen muss ob es überhaupt einen Aufsichtsrat benötigt, der bei einer GmbH erst ab einer gewissen Mitarbeitergröße Pflicht ist. Bei einer AG wäre das sowieso unumgänglich.

bearbeitet von nöler

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

the likes of you

Jene die sich an der Doppelfunktion von Jauk als Präsident und AR-Vorsitzender stoßen, sollten einen Blick zu Austria Wien werfen, dort ist es nämlich ganz gleich.

bearbeitet von Styria

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

ASB-Gott

Jene die sich an der Doppelfunktion von Jauk als Präsident und AR-Vorsitzender stoßen, sollten einen Blick zu Austria Wien werfen, dort ist es nämlich ganz gleich.

Wie schon oft eingeworfen ist die Austria nicht der seriöse Verein, als den man sich gerne (und erfolgreicht) hinstellt, also als Beispiel völlig ungeeignet. Eine Doppelfunktion zwischen Vorstand und Aufsichtsrat ist einfach absurd, dann soll man zumindest so ehrlich sein und den Aufsichtsrat umbenennen in irgendein Gremium, das sicher eine Aufgabe haben kann. So ist das ganze lediglich ein Vorgaukeln von Professionalität, die von den Medien natürlich gerne als solche dargestellt wird.

Was soll an der Idee einen Aufsichtsrat aus externen Personen so absurd sein? Was soll großartig nach außen getragen werden? Klingt für mich einfach in Summe wesentlich besser. Alternativ einfach den Aufsichtsrat auflösen, so macht man sich wenigstens nicht lächerlich.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Im ASB-Olymp

Wie schon oft eingeworfen ist die Austria nicht der seriöse Verein, als den man sich gerne (und erfolgreicht) hinstellt, also als Beispiel völlig ungeeignet. Eine Doppelfunktion zwischen Vorstand und Aufsichtsrat ist einfach absurd, dann soll man zumindest so ehrlich sein und den Aufsichtsrat umbenennen in irgendein Gremium, das sicher eine Aufgabe haben kann. So ist das ganze lediglich ein Vorgaukeln von Professionalität, die von den Medien natürlich gerne als solche dargestellt wird.

Was soll an der Idee einen Aufsichtsrat aus externen Personen so absurd sein? Was soll großartig nach außen getragen werden? Klingt für mich einfach in Summe wesentlich besser. Alternativ einfach den Aufsichtsrat auflösen, so macht man sich wenigstens nicht lächerlich.

Der Aufsichtsrat muss sogar zu über 50% aus Leuten des Gesamtvereins SK Sturm bestehen. Was einerseits natürlich verständlich ist, andererseits kann es kein Schaden sein sich zusätzliche Expertisen dazuzuholen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

ASB-Gott

Eine solche Regelung kenne ich nicht. Ist das in den Statuten verankert? Dort finde ich auch nichts, wobei in selbigen wird ein Aufsichtsrat nicht einmal erwähnt. Ich weiß nur die Regelungen für den Aufsichtsrat einer GmbH (die hier nicht zur Anwendung kommen, aber wenn man einen Aufsichtsrat nach diesem Vorbild formen möchte, dann wäre es schon gut auch die Bestimmungen zu beachten) und die sagen folgendes aus: "Die Mitglieder des Aufsichtsrates müssen physische, handlungsfähige Personen sein. Die Kapitalvertreter dürfen nicht Geschäftsführer der GmbH oder ihrer Tocherunternehmen, dauernde Vertreter derselben oder geschäftsführende Angestellte der GmbH sein […]" (Quelle: Kapitalgesellschaften, Univ.-Prof. Dr. Peter Mader). Ich sage dazu, dass ich kein Jurist bin, aber diese Regelungen kommen mir sehr klar vor, ich habe es auch so in einer VO gelernt.

Daher: Warum nicht den Aufsichtsrat nach diesen Bestimmungen formen und diesen mit ähnlichen Pflichten und Rechten ausstatten und den Titel "Aufsichtsrat" mit einer gewissen Rechtfertigung tragen? Im Vereinsrecht gibt es meines Wissens nach keine Bestimmungen bzgl. eines Aufsichtsrates, man muss keinen haben, wenn man einen einrichtet dann kann man das machen wie man will. Man kann den Räuber Hotzenplotz auch als Mitglied desselben bestellen, mir ist nicht klar, wie dies mit modernen Strukturen in Einklang zu bringen sein soll, wie gesagt, wenn es um einen Arbeitskreis mit gesonderten Pflichten geht dann nenne ich das ganze einfach das Gremium für XY, kann aus Präsident, Vorständen, GG, FF und ja, auch dem Räuber Hotzenplotz bestehen und kann sicher seinen Sinn haben.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Im ASB-Olymp

Eine solche Regelung kenne ich nicht. Ist das in den Statuten verankert? Dort finde ich auch nichts, wobei in selbigen wird ein Aufsichtsrat nicht einmal erwähnt. Ich weiß nur die Regelungen für den Aufsichtsrat einer GmbH (die hier nicht zur Anwendung kommen, aber wenn man einen Aufsichtsrat nach diesem Vorbild formen möchte, dann wäre es schon gut auch die Bestimmungen zu beachten) und die sagen folgendes aus: "Die Mitglieder des Aufsichtsrates müssen physische, handlungsfähige Personen sein. Die Kapitalvertreter dürfen nicht Geschäftsführer der GmbH oder ihrer Tocherunternehmen, dauernde Vertreter derselben oder geschäftsführende Angestellte der GmbH sein […]" (Quelle: Kapitalgesellschaften, Univ.-Prof. Dr. Peter Mader). Ich sage dazu, dass ich kein Jurist bin, aber diese Regelungen kommen mir sehr klar vor, ich habe es auch so in einer VO gelernt.

Bin nicht vom Fach, aber das trifft ja alles auf unseren Aufsichtsrat auch zu, oder ?

Daher: Warum nicht den Aufsichtsrat nach diesen Bestimmungen formen und diesen mit ähnlichen Pflichten und Rechten ausstatten und den Titel "Aufsichtsrat" mit einer gewissen Rechtfertigung tragen? Im Vereinsrecht gibt es meines Wissens nach keine Bestimmungen bzgl. eines Aufsichtsrates, man muss keinen haben, wenn man einen einrichtet dann kann man das machen wie man will. Man kann den Räuber Hotzenplotz auch als Mitglied desselben bestellen, mir ist nicht klar, wie dies mit modernen Strukturen in Einklang zu bringen sein soll, wie gesagt, wenn es um einen Arbeitskreis mit gesonderten Pflichten geht dann nenne ich das ganze einfach das Gremium für XY, kann aus Präsident, Vorständen, GG, FF und ja, auch dem Räuber Hotzenplotz bestehen und kann sicher seinen Sinn haben.

Aber ohne Personen aus dem Vorstand kannst du fast keinen Aufsichtsrat einer ausgegliederten GmbH bilden. Mir fällt, zumindest auf die Schnelle, kein Verein ein, bei dem der Aufsichtsrat der ausgegliederten Gmbh, AG oder KGaA nicht zu einem Teil aus Vereinsvorständen besteht.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

ASB-Gott

Ich habe das nur fett geschrieben, weil es im Original so war, war nicht sehr schlau, sorry, es ging mir um den Teil der Doppelfunktion. Die Situation, die du beschreibst ist ja auch legitim, dass der Aufsichtsrat einer Tochtergesellschaft aus Mitgliedern des Vorstandes der Muttergesellschaft (zum Teil oder gesamt) bestehen, nicht aber umgekehrt oder Doppelfunktionen innerhalb einer Ebene. Ein Jurist möge mich verbessern, falls ich das falsch in Erinnerung habe.

Das Ornigramm bei Sturm liest sich aber so, dass Vorstand und Aufsichtsrat auf derselben Ebene nahezu deckungsgleich sind, wie gesagt, im Vereinsrecht kein Problem, aber für mich zumindest kein Mehrwert durch die Installation eines Aufsichtsrates.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

V.I.P.

Eine solche Regelung kenne ich nicht. Ist das in den Statuten verankert? Dort finde ich auch nichts, wobei in selbigen wird ein Aufsichtsrat nicht einmal erwähnt.

ist das nicht eher ein fall für den gesellschaftervertrag?

(achtung, ich rede jetzt einfach irgendetwas daher...manchmal liege ich auch damit richtig)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Im ASB-Olymp

Ich habe das nur fett geschrieben, weil es im Original so war, war nicht sehr schlau, sorry, es ging mir um den Teil der Doppelfunktion. Die Situation, die du beschreibst ist ja auch legitim, dass der Aufsichtsrat einer Tochtergesellschaft aus Mitgliedern des Vorstandes der Muttergesellschaft (zum Teil oder gesamt) bestehen, nicht aber umgekehrt oder Doppelfunktionen innerhalb einer Ebene. Ein Jurist möge mich verbessern, falls ich das falsch in Erinnerung habe.

Ich habe auch nicht nur das fettgedruckte gemeint, sondern den ganzen Absatz.

Die Mitglieder des Aufsichtsrates müssen physische, handlungsfähige Personen sein. Die Kapitalvertreter dürfen nicht Geschäftsführer der GmbH oder ihrer Tocherunternehmen, dauernde Vertreter derselben oder geschäftsführende Angestellte der GmbH sein

Und Doppelfunktionen sind durchaus üblich:

Beim BVB ist z.B. Der stellvertretende Präsident des Vereins auch Aufsichtsratsvorsitzender und der Schatzmeister sitzt auch im Aufsichtsrat.

Aber prinzipiell hast schon recht, es könnten mehr externe drinnen sitzen. Bei den Bayern und dem BVB sitzen halt die Anteilseigener drinnen, Audi, Adidas, Evonik usw.

Die Bayern haben ja meines Wissens ca 25% ihrer Anteile verkauft, der Verein BVB hält sogar nur mehr ca. 5% der KgaA.

Nur ob solche Strukturen bei uns gewollt sind ist fraglich. Und wenn ein Aufsichtsrat bei uns zwingend nötig ist, dann ist die derzeitige Besetzung durchaus legitim.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

ASB-Legende

ich haus mal hier rein:

durch zufall bin ich heute auf ein Video gestoßen:

man achte mal auf das Werbepanner bei der cornerfahne beim linken tor. Da steht Andritz. Ich weiß, es ist nur ein banner, aber wieso sponsort die Andritz AG einen Klub aus Lathi aber net Sturm?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

ASB-Legende

Moralisch gesehen ist gerade die Andritz AG nicht gerade ein Traumsponsor. Was die Dreck am Stecken haben, wieviele Ureinwohner z.B. in Brasilien wegen deren Staudammprojekten jahrtausendealtes Siedlungsgebiet verloren haben...und welchen Mehrwert hat Sponsoring für die? Kauft sich der Tschantschenhuber Franz dann eine Turbine?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.



  • Folge uns auf Facebook

  • Partnerlinks

  • Unsere Sponsoren und Partnerseiten

  • Wer ist Online

    • Keine registrierten Benutzer online.