synetic Info Dealer Geschrieben 18. März Nijate schrieb Gerade eben: Sorry Leidln, bei den Szenen, die wir alle live im Fernsehen beobachten durften, die neben dem Bundesliga Logo passiert sind… Verzögerter Anpfiff auch noch, obwohl eigentlich alle Spiele gleich gespielt werden sollten. habts ihr glaubt wir bekommen nicht eine ordentliche Strafe? Wäre absurd. Muss man annehmen und fertig. Gibt es nun Statuten nach denen geurteilt werden soll, oder wird gewürfelt? Der Strafsenat sollte eine Linie fahren und gleich urteilen - aber wenn der Chefe sagt, es gibt keine unbedingten Sektorsperren mehr als Strafe und dann sieht die Strafe aber genau das vor, dann sollte man hinterfragen und nicht blind sagen „Jo was willst machen“. 6 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Michael65 Postinho Geschrieben 18. März adleraufderbrust schrieb vor 4 Minuten: Nur bei Protest wäre es ein anderes Spiel, der kicker hat es nun klarer: https://www.kicker.at/stimmungskiller-so-sieht-rapids-strafe-nach-dem-hartberg-eklat-aus-1098976/artikel Zitat Sollte dies geschehen, die Entscheidung jedoch in einer späteren Instanz bestätigt werden, würde die Sanktion nur gegen einen Gegner aus dem Quartett Salzburg, Austria, Sturm oder LASK Anwendung finden. I warat für den LASK. 2 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
parmenides Knows how to post... Geschrieben 18. März (bearbeitet) Tomy14 schrieb vor 8 Minuten: Soll heißen beim nächsten BL-Match gegen einen der besagten Vereine. Aussuchen können wir uns da nix. (seit Sonntag Nachmittag steht fest, daß der LASK nicht so bald nach Hütteldorf kommt, um gg uns in der Bundesliga zu spielen.) Ich weiß nicht, was der Senat sagen wollte, aber die gegenständliche Formulierung aus dem Urteil heißt für mich eindeutig, daß die Strafe zur Anwendung kommen muß, wenn wir zum nächsten Mal in der BL gegen eine der aufgezählten Mannschaften spielen, NICHT beim nächsten aus dem Spielplan ergebenden Spiel gegen einen der Aufgezählten. Also nächste Partie gg LASK oder nächste Partie gegen RBS etc. Nicht nächste Partie außer BWL und außer WAC bearbeitet 18. März von parmenides 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
zahi Im ASB-Olymp Geschrieben 18. März Solange solche windelweichen Urteile daherkommen (im Sinne der Verursacherfans, nicht im Sinne des Vereins) und der Verein sich nicht an den betroffenen Verursachern finanziell schadlos hält (die Idioten sollten nicht nur ein Stadionverbot bekommen, sondern finanziell brennen wie die Luster) wird sich nichts ändern. Traurig ist aber so. Und genau so lange wird Rapid mich leider immer weniger interessieren. Schade, eigentlich... 4 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ciscoman Teamspieler Geschrieben 18. März Man wird wohl überlegen wie gut die Chancen stehen das generell zu beeinspruchen bzw wenn nicht abwegen ob man die Strafe lieber gleich gegen Salzburg absitzt oder mit einem Einspruch riskiert dass sie vielleicht dann beim Derby schlagend wird. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
LiamG V.I.P. Geschrieben 18. März parmenides schrieb vor 1 Minute: (seit Sonntag Nachmittag steht fest, daß der LASK nicht so bald nach Hütteldorf kommt, um gg uns in der Bundesliga zu spielen.) Ich weiß nicht, was der Senat gesagt sagen wollte, aber die gegenständliche Formulierung aus dem Urteil heißt für mich eindeutig, daß die Strafe zur Anwendung kommen muß, wenn wir zum nächsten Mal in der BL gegen eine der aufgezählten Mannschaften spielen, NICHT beim nächsten aus dem Spielplan ergebenden Spiel gegen einen der Aufgezählten. Also nächste Partie gg LASK oder nächste Partie gegen RBS etc. Nicht nächste Partie außer BWL und außer WAC Die Strafe gibts beim nächsten BL-Heimspiel. Mit der Einschränkung, dass der Gegner RB, Sturm, FAK oder Lask heissen muss. Wer eben zuerst gegen uns spielt. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Totaalvoetbal Im ASB-Olymp Geschrieben 18. März Mildes Urteil. Das nächste mal trifft die Tür dann halt ein Kind.... Wir werden als Verein nichts großartig ändern. Deshalb ist der nächste Schwerverletzte nur eine Frage der Zeit. 2 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Tomy14 HipHop nur Grün Geschrieben 18. März parmenides schrieb vor 2 Minuten: Ich weiß nicht, was der Senat gesagt sagen wollte, aber die gegenständliche Formulierung aus dem Urteil heißt für mich eindeutig, daß die Strafe zur Anwendung kommen muß, wenn wir zum nächsten Mal in der BL gegen eine der aufgezählten Mannschaften spielen, NICHT beim nächsten aus dem Spielplan ergebenden Spiel gegen einen der Aufgezählten. Also nächste Partie gg LASK oder nächste Partie gegen RBS etc. Nicht nächste Partie außer BWL und außer WAC Ist das nicht das selbe? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
spizza Top-Schriftsteller Geschrieben 18. März szm11 schrieb vor 32 Minuten: Also für mich geht da nicht hervor, welches Spiel es betrifft. MUSS es direkt das nächste Spiel sein? Für mich liest sich das so, als ob man sagen könnte, wir nehmen das nächste Spiel gegen den Lask... Ich gehe stark davon aus, dass das vor der Auslosung geschrieben/beschlossen wurde. Es ist bestimmt das Spiel gegen die Dosen gemeint. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
hierzn Europaklassespieler Geschrieben 18. März 11 minutes ago, Tomy14 said: Soll heißen beim nächsten BL-Match gegen einen der besagten Vereine. Aussuchen können wir uns da nix. sehe ich auch so.. es stand wohl das urteil schon bevor der matchplan raus ging.. und/oder sie wollten es so allgemein wie möglich halten.. und wenn z.B. das rbs spiel verschoben werden muss kommt das derby dran.. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
MarkoBB8 V.I.P. Geschrieben 18. März zahi schrieb vor 3 Minuten: Solange solche windelweichen Urteile daherkommen (im Sinne der Verursacherfans, nicht im Sinne des Vereins) und der Verein sich nicht an den betroffenen Verursachern finanziell schadlos hält (die Idioten sollten nicht nur ein Stadionverbot bekommen, sondern finanziell brennen wie die Luster) wird sich nichts ändern. Traurig ist aber so. Und genau so lange wird Rapid mich leider immer weniger interessieren. Schade, eigentlich... SK RAPID WIEN RULES - IN GOOD TIMES AND IN BAD TIMES! 2 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
hooluna Postinho Geschrieben 18. März LiamG schrieb Gerade eben: Die Strafe gibts beim nächsten BL-Heimspiel. Mit der Einschränkung, dass der Gegner RB, Sturm, FAK oder Lask heissen muss. Wer eben zuerst gegen uns spielt. Das heißt der laute Red Bull Auswärtsmob wird uns noch deutlicher aus dem Stadion singen als bisher, fuck. 2 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
MarkoBB8 V.I.P. Geschrieben 18. März hooluna schrieb Gerade eben: Das heißt der laute Red Bull Auswärtsmob wird uns noch deutlicher aus dem Stadion singen als bisher, fuck. vielleicht gibts von ihnen ein Transparent "ausgesperrte mit uns" 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
spizza Top-Schriftsteller Geschrieben 18. März bw_sektionsbg schrieb vor 23 Minuten: Wie Mecki sagte 1 Jansson. also 250 000 inkl. der Strafkosten... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Starostyak The King Geschrieben 18. März Feanor schrieb vor 20 Minuten: das urteil widerspricht sich selbst innerhalb von zwei sätzen, natürlich muss man dagegen protest einlegen, das kann nie im leben halten. generell gilt, dass man nun endgültig einfach nichts mehr ernst nehmen kann was von diesem senat kommt, da sitzen offenbar ausschließlich komplette hirnederl drinnen meiner ansicht nach wird dadurch ja auch das derbyurteil für die austria nichtig, denn inwiefern könnte man deren bewährung nun widerrufen wenn die ursprüngliche strafe gemäß senat 1 so gar nicht ausgesprochen werden dürfte - stichwort "organisationsverschulden". Wie gesagt, ich hatte die Information mit der stehen bleibenden Bewährung übersehen, daher ganz deiner Meinung und hatte ein Edit zu meinem Beitrag hinzugefügt 😆 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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