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V.I.P.

Wie kann die Polizei etwas verbieten was nicht angemeldet ist? Ab wann ist es ein Marsch? Ich mein, dass zu einer Veranstaltung viele Leute gleichzeitig anreisen ist jetzt nicht so ungewöhnlich. Oder wird dann der gute alte § 274 angewandt?

Beim nächsten Auswärtsderby einfach als Treffpunkt Altes Landgut wählen und schauen was passiert. Vielleicht schließt sich ja auch die Boxer Fraktion diesem Treffpunkt an.   ;)

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Anyone?
LiamG schrieb vor 5 Minuten:

Wie kann die Polizei etwas verbieten was nicht angemeldet ist? Ab wann ist es ein Marsch? Ich mein, dass zu einer Veranstaltung viele Leute gleichzeitig anreisen ist jetzt nicht so ungewöhnlich. Oder wird dann der gute alte § 274 angewandt?

Beim nächsten Auswärtsderby einfach als Treffpunkt Altes Landgut wählen und schauen was passiert. Vielleicht schließt sich ja auch die Boxer Fraktion diesem Treffpunkt an.   ;)

einkesselung wird passieren :davinci:

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ASB-Halbgott
LiamG schrieb vor 10 Minuten:

Wie kann die Polizei etwas verbieten was nicht angemeldet ist? Ab wann ist es ein Marsch? Ich mein, dass zu einer Veranstaltung viele Leute gleichzeitig anreisen ist jetzt nicht so ungewöhnlich. Oder wird dann der gute alte § 274 angewandt?

Beim nächsten Auswärtsderby einfach als Treffpunkt Altes Landgut wählen und schauen was passiert. Vielleicht schließt sich ja auch die Boxer Fraktion diesem Treffpunkt an.   ;)

"Die bloße Verletzung der Anzeigepflicht, z.B. bei Spontanversammlungen, rechtfertigt für sich allein nicht die Auflösung einer Versammlung. Es müssen besondere Umstände, die ein in Art 11 Abs 2 EMRK aufgezähltes Schutzgut gefährden, hinzutreten.

Artikel 11 EMRK – Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit

 

(1) Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und sich frei mit anderen zusammenzuschließen, einschließlich des Rechts, zum Schutze ihrer Interessen Gewerkschaften zu bilden und diesen beizutreten.

(2) Die Ausübung dieser Rechte darf keinen anderen Einschränkungen unterworfen werden als den vom Gesetz vorgesehenen, die in einer demokratischen Gesellschaft im Interesse der nationalen und öffentlichen Sicherheit, der Aufrechterhaltung der Ordnung und der Verbrechensverhütung, des Schutzes der Gesundheit und der Moral oder des Schutzes der Rechte und Freiheiten anderer notwendig sind. Dieser Artikel verbietet nicht, daß die Ausübung dieser Rechte durch Mitglieder der Streitkräfte, der Polizei oder der Staatsverwaltung gesetzlichen Einschränkungen unterworfen wird."


-> Beim ersten Böller kommen Kickls Schergen zu Pferd und treiben die Leute auseinander... und dann hagelt es Verhaftungen.

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Posting-Maschine

Was ich nicht verstehe: die Polizei will generell keine Corteos mehr erlauben. Corteos mit eigens dafür bezahlten Ordnern müssen vom Verein angemeldet werden :betrunken: Auch interessant ist, dass die Polizei offenbar keine Lust mehr hat, ihr Gewaltmonopol auszuüben und das lieber einen Ordnerdienst machen lässt.

DAN schrieb vor 3 Minuten:

als den vom Gesetz vorgesehenen, die in einer demokratischen Gesellschaft im Interesse der nationalen und öffentlichen Sicherheit, der Aufrechterhaltung der Ordnung und der Verbrechensverhütung, des Schutzes der Gesundheit und der Moral oder des Schutzes der Rechte und Freiheiten anderer notwendig sind.

Das legen sich die Verantwortlichen ja gerne sehr sehr weit aus.

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ASB-Halbgott
Turbotraktor schrieb vor 8 Minuten:

Was ich nicht verstehe: die Polizei will generell keine Corteos mehr erlauben. Corteos mit eigens dafür bezahlten Ordnern müssen vom Verein angemeldet werden :betrunken: Auch interessant ist, dass die Polizei offenbar keine Lust mehr hat, ihr Gewaltmonopol auszuüben und das lieber einen Ordnerdienst machen lässt.

Das legen sich die Verantwortlichen ja gerne sehr sehr weit aus.

ja, speziell " Aufrechterhaltung der Ordnung" lädt halt auch sehr rasch dazu ein einzuschreiten. Sobald der Marsch den Verkehr beeinträchtigt, könnte man mit dieser Argumentation schon die Wasserwerfer anrücken lassen...

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V.I.P.
DAN schrieb vor 3 Minuten:

"Die bloße Verletzung der Anzeigepflicht, z.B. bei Spontanversammlungen, rechtfertigt für sich allein nicht die Auflösung einer Versammlung. Es müssen besondere Umstände, die ein in Art 11 Abs 2 EMRK aufgezähltes Schutzgut gefährden, hinzutreten.

Artikel 11 EMRK – Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit

 

(1) Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und sich frei mit anderen zusammenzuschließen, einschließlich des Rechts, zum Schutze ihrer Interessen Gewerkschaften zu bilden und diesen beizutreten.

(2) Die Ausübung dieser Rechte darf keinen anderen Einschränkungen unterworfen werden als den vom Gesetz vorgesehenen, die in einer demokratischen Gesellschaft im Interesse der nationalen und öffentlichen Sicherheit, der Aufrechterhaltung der Ordnung und der Verbrechensverhütung, des Schutzes der Gesundheit und der Moral oder des Schutzes der Rechte und Freiheiten anderer notwendig sind. Dieser Artikel verbietet nicht, daß die Ausübung dieser Rechte durch Mitglieder der Streitkräfte, der Polizei oder der Staatsverwaltung gesetzlichen Einschränkungen unterworfen wird."


-> Beim ersten Böller kommen Kickls Schergen zu Pferd und treiben die Leute auseinander... und dann hagelt es Verhaftungen.

Und wen wollens verhaften? Alle die was Grünes mit haben? Alle im Umkreis von 500 Metern inklusive Violas weil selbst Schuld wenn man zu einem Derby geht?

Hoffen wir mal dass der nächste Corteo (weil geben wird es sie weiterhin - und wenns nur von einer U Bahnstation zum Stadion ist) in Wien nicht unserer ist. Wie stellt sich die Polizei das überhaupt vor, dass die Vereine sich darum kümmern - soll dann Marek den Verkehr regeln? Wahnsinn was da gerade abrennt. Als nächstes kommt fix, dass keine Away Fans mehr zugelassen werden und weil auch das nicht funktionieren wird gibts nur mehr Geisterspiele bei gewissen Paarungen.

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TFC
wienaschnitzel schrieb vor 13 Stunden:

Ich weiß echt nicht was sich der Würstl erwartet. Die Polizei bevorzugt anscheinend ganz viele Kleingruppen sie individuell anreisen.

Mit so einer Maßnahme wirds auch tatsächlich für Familien gefährlicher weil die gegnerischen Hools auf beliebige Kleingruppen warten werden.

es geht nicht darum, dass keine polizei mehr anwesend ist. es geht darum, dass die vereine für den corteo eigene ordner abstellen müssten. die polizei ist natürlich trotzdem in schlagstockweite :) 

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ASB-Halbgott
LiamG schrieb vor 6 Minuten:

Und wen wollens verhaften? Alle die was Grünes mit haben? Alle im Umkreis von 500 Metern inklusive Violas weil selbst Schuld wenn man zu einem Derby geht?

Hoffen wir mal dass der nächste Corteo (weil geben wird es sie weiterhin - und wenns nur von einer U Bahnstation zum Stadion ist) in Wien nicht unserer ist. Wie stellt sich die Polizei das überhaupt vor, dass die Vereine sich darum kümmern - soll dann Marek den Verkehr regeln? Wahnsinn was da gerade abrennt. Als nächstes kommt fix, dass keine Away Fans mehr zugelassen werden und weil auch das nicht funktionieren wird gibts nur mehr Geisterspiele bei gewissen Paarungen.

Sie lösen die Versammlung auf und sprechen ein Platzverbot aus. Wer sich nicht daran hält bzw. rasch genug entfernt, wird eingekesselt und es folgt eine Anzeige wegen Landfriedensbruch o.ä.

 

 

bearbeitet von DAN

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Posting-Maschine
HwG schrieb vor 5 Minuten:

es geht nicht darum, dass keine polizei mehr anwesend ist. es geht darum, dass die vereine für den corteo eigene ordner abstellen müssten. die polizei ist natürlich trotzdem in schlagstockweite :) 

Und was soll das bringen?

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ASB-Halbgott
Turbotraktor schrieb vor 3 Minuten:

Und was soll das bringen?

Das man zusätzlich den Verein belangen kann, wenn etwas passiert.

" Aus organisatorischer Hinsicht ist zu beachten, dass der Versammlungsleiter mit seinen Ordnern für die Aufrechterhaltung der Ordnung während der Versammlung zu sorgen hat und gesetzwidrigen Handlungen/Äußerungen sofort entgegen treten muss. Kann er sich gegenüber den Versammlungsteilnehmern nicht mehr durchsetzen, muss er behördliche Assistenz anfordern oder selbst die Versammlung auflösen. "

 

bearbeitet von DAN

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Fussballliebhaber

Ich verstehe eines an der ganzen Sache nicht, wenn die Polizei Fanmärsche generell untersagt, wie kann man dann als Verein versuchen die selbst zu organisieren ? Bitte um Aufklärung ?

bearbeitet von derfalke35

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Posting-Maschine
DAN schrieb vor 27 Minuten:

Das man zusätzlich den Verein belangen kann, wenn etwas passiert.

" Aus organisatorischer Hinsicht ist zu beachten, dass der Versammlungsleiter mit seinen Ordnern für die Aufrechterhaltung der Ordnung während der Versammlung zu sorgen hat und gesetzwidrigen Handlungen/Äußerungen sofort entgegen treten muss. Kann er sich gegenüber den Versammlungsteilnehmern nicht mehr durchsetzen, muss er behördliche Assistenz anfordern oder selbst die Versammlung auflösen. "

 

Passiert das dann bei Demos auch oder nur bei den bösen Fußballfans? Außerdem sehe ich nicht, warum sich der Verein das antun sollte.

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Fussballliebhaber
Turbotraktor schrieb vor 6 Minuten:

Passiert das dann bei Demos auch oder nur bei den bösen Fußballfans? Außerdem sehe ich nicht, warum sich der Verein das antun sollte.

Vorallem denke ich, dass es für den Verein ein ganz komplizierte Sache werden könnte, aber ich bin da rechtlich nicht bewandert.

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Olle weg !!!
Elwood schrieb vor 1 Minute:

man nennt das dann einfach grün-weissen wandertag und geht scho. oder wir veranstallten den rapidlauf am verteilerkreis.

Gewinner: #Violahasen 

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