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Im ASB-Olymp

darum habe ich ja geschrieben, dass es nicht zu rechtfertigen ist, dass das beweismaterial nicht ordentlich gesichtet wurde. da gibts keinerlei rechtfertigung dafür. was mir aber auch gegen den strich geht, ist dass man sofort den staat als bananenrepublik bezeichnet (im vergleich zu den wirklichen bananenrepubliken ist das wohl ein hohn) und die gesamte justiz in einen topf wirft. mMn muss klar hinterfragt werden, welcher richter die uhaft bewilligt hat und aufgrund welcher kriterien das geschehen ist. genauso muss man die befangenheit der, in diesem fall zum einsatz kommenden staatsanwaltschaft geprüft werden.

hast du das noch nicht verstanden: beim block west darf man nie veralgemeinern, bei allem anderen natürlich schon.

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Frage ist ob man nicht absichtlich schlampig gearbeitet hat.

hm, der staatsanwalt wird wohl eher die ihm genehmen fakten präsentiert haben und der richter hat nicht genau genug hin gesehen...dem ist mmn der vorwurf zu machen. Deswegen haben wir ja die trennung ankläger - richter.

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Afaik wird U-Haft nur vom Strafmaß der betreffenden Strafhandlung abgezogen (bzw. ist dies nurt dort möglich). Aber du kannst ned U-Haft von Delikt "B" vom Strafmaß des Delikts "A" abziehen.

Schon garned wenn die U-Haft bei Delikt "B" eindeutig rechtswidrig war - dafür gibt's dann eben die Möglichkeit einer Schadenersatzforderung.

[edit]

Aber wie gesagt, bin kein Jurist, daher alles mit einem Körnchen Salz genießen.

[/edit]

kein vorwurf, weil das wirklich eine rechtliche finesse ist, aber mmn kann eine ungerechtfertigte u-haft, die ein verurteilter nach rechtskraft aber vor dem vollzug der strafe erleidet, sehr wohl auf die strafe angerechnet werden.

deshalb wird oli allerdings auch bei einstellung des verfahrens keine haftentschädigung bekommen, aussuchen kann man es sich also nicht.

hm, der staatsanwalt wird wohl eher die ihm genehmen fakten präsentiert haben und der richter hat nicht genau genug hin gesehen...dem ist mmn der vorwurf zu machen. Deswegen haben wir ja die trennung ankläger - richter.

unabhängig von dem fall (womöglich ist es wirklich eine ermessensentscheidung, was er genau getan hat), sehe ich das anders. die staatsanwaltschaft ist genauso an das objektivitätsprinzip gebunden und muss auch entlastende fakten präsentieren. es gibt genug fälle, in denen die schuldfrage nicht klar ist. aber wenn es eindeutig ist, dass der beschuldigte die ihm vorgeworfene tat nicht begangen hat, darf die staatsanwaltschaft nicht unter missachtung mancher beweisergebnisse die untersuchungshaft beantragen.

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Wien nur du allein!

kein vorwurf, weil das wirklich eine rechtliche finesse ist, aber mmn kann eine ungerechtfertigte u-haft, die ein verurteilter nach rechtskraft aber vor dem vollzug der strafe erleidet, sehr wohl auf die strafe angerechnet werden.

deshalb wird oli allerdings auch bei einstellung des verfahrens keine haftentschädigung bekommen, aussuchen kann man es sich also nicht.

Seh ich auch so. Einzig problematisch ist, dass Oli ohne der U-Haft gleich eine Fußfessel bekommen und keinen Tag im Häfn verbracht hätte. Aber keine Ahnung ob es dafür eine Entschädigung gibt.

Der zuständige Staatsanwalt kann sich jedenfalls auf eine baldige Beförderung freuen (leider keine Ironie)

Edit:

natürlich steckt da schon Ironie drin - aber so einen ähnlichen Fall gab es wirklich (Tierschützer)

bearbeitet von Neocon

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Seh ich auch so. Einzig problematisch ist, dass Oli ohne der U-Haft gleich eine Fußfessel bekommen und keinen Tag im Häfn verbracht hätte. Aber keine Ahnung ob es dafür eine Entschädigung gibt.

Der zuständige Staatsanwalt kann sich jedenfalls auf eine baldige Beförderung freuen (leider keine Ironie)

so ein blödsinn. bei der polizei mag das vielleicht teilweise anders sein, aber der justiz sind die ultras völlig egal.

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Wien nur du allein!

Was kann man sich darunter vorstellen?

Der Staatsanwalt, der den Tierschützer-Prozess in den Sand gesetzt hat, wurde einige Monate später befördert. Aber eigentlich gehört das ins Beisl...

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#27 Branko Boskovic

Der Staatsanwalt, der den Tierschützer-Prozess in den Sand gesetzt hat, wurde einige Monate später befördert. Aber eigentlich gehört das ins Beisl...

Möcht das Thema eh nicht vertiefen, dazu fehlt mir das Wissen. Danke aber an die Juristen die uns einen groben Überblick geben.

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Im ASB-Olymp

Der Staatsanwalt, der den Tierschützer-Prozess in den Sand gesetzt hat, wurde einige Monate später befördert. Aber eigentlich gehört das ins Beisl...

wie war das mit dem kronenzeitungsniveau und spekulationen über zwei unterschiedliche fälle, die in ansätzen was miteinander zu tun haben? warum beim block nicht ok, hier aber schon?

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ASB-Messias

wie war das mit dem kronenzeitungsniveau und spekulationen über zwei unterschiedliche fälle, die in ansätzen was miteinander zu tun haben? warum beim block nicht ok, hier aber schon?

Deswegen. Muss man halt einfach akzeptieren scheinbar.

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Wien nur du allein!

wie war das mit dem kronenzeitungsniveau und spekulationen über zwei unterschiedliche fälle, die in ansätzen was miteinander zu tun haben? warum beim block nicht ok, hier aber schon?

Stimmt schon, ganz ironiefrei war mein Post nicht. Keine Ahnung was es für Konsequenzen geben wird. Wollte damit nur anmerken, dass es für eine Karriere in unserem Justizsystem anscheinend wichtiger ist gegen die "richtigen" Leute zu ermitteln als ein ordentliches Verfahren auf die Beine zu stellen.

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Dauer-ASB-Surfer

Was hier schief rennt? Du rennst schief, du bist ja ned ganz knusper.

Was meint er? :confused: Versteh den Stattler ned.

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