Georg Koch klagt Austria und Rapid


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ASB-Legende

das was ihm passiert ist, ist echt schrecklich, jedoch kann ich mir nicht vorstellen, dass er recht bekommt.

und wenn doch müsste rapid wohl wesentlich mehr bezahlen, da sie für die sicherheit verantwortlich waren etc...

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Im ASB-Olymp

stand ja einer eh schon vor Gericht, der allerdings im Zweifel freigesprochen wurde..Der Prozess wird allerdings wiederholt und die Beweislage mit hilfe neuer TV-Bilder nachgebessert. Stellt sich für mich aber ohnehin die Frage wieweit da nicht eine eventuelle Haftpflichtversicherung schlagend werden müsste. die heisst ja nicht umsonst so. Aus dem disziplinarverfahren der Liga, lasst sich aber sicher kein straf- oder zivilrechtlicher Anspruch ableiten, das sind schon verschiedene Rechtsmaterien. mal schauen, aber so wie jeder andere gönn ich dem Koch jeden Tausender den er bekommt, denn das war einfach eine Sauerei und der Schaden ist ja unstrittig.

weiß ich, dass er schon vor gericht stand und auch freigesprochen wurde. hoffen wir, dass die TV-bilder wirklich aufschluss bringen und der böllerwerfer auch einen teil der schuld tragen muss.

absolut richtig, georg koch steht ein schadenersatz an, ihm wurde ja immerhin eine 20%ige invalidität bescheinigt, hat ja jetzt noch immer folgen.

so, nun halte ich mich aber hier raus und lese nur mit, bin dafür zu sehr juristisches nackerpatzerl, kenn mich eher schlecht aus :davinci:

bearbeitet von 19austriawien11

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Fanatischer Poster

Falls eine Person wirklich zweifelsfrei als Böllerwerfer ausgeforscht werden kann UND wir was zahlen müssen, steht uns durchaus offen, dass wir uns das von dem Werfer auch zurückholen, wäre juristisch möglich und ich hoffe wir machen es auch FALLS.

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Falls eine Person wirklich zweifelsfrei als Böllerwerfer ausgeforscht werden kann UND wir was zahlen müssen, steht uns durchaus offen, dass wir uns das von dem Werfer auch zurückholen, wäre juristisch möglich und ich hoffe wir machen es auch FALLS.

hat das Burli überhaupts schon eine hackn ? Ansonsten wird der Verein da keine Regressforderungen stellen können.

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Postinho

Das würde ich (soweit ich mir zutraue, den Fall zu beurteilen) fast ausschließen..

da hast natürlich auch recht. Zu einem Schaden gehört auch ein Schädiger und der ist sicher nicht der Verein Austria Wien. Denn egal wie man es dreht und wendet, der Vorfall fand im Hanappi statt wo der Hausherr Rapid für die Sicherheitsvorkehrungen zuständig war. Man könnte einfach auch umgekehrt fragen was denn der Verein Austria Wien tun hätte sollen um den Schaden abzuwenden ???

da könnt man genausogut dem 17-Jährigen seine Eltern klagen wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht. und würde damit logischerweise scheitern, weil ein 17-Jähriger nicht mehr rund um die Uhr von seinen Eltern kontrolliert werden kann. Genausowenig wie vom Verein dessen Anhänger er zufälligerweise gerade ist. Beim Veranstalter eines Ereignisses schaut die Sache schon anders aus, weil der ja auch für die Sicherheit zuständig ist.

Und wie gesagt nur weil die Diszilpinarbestimmungen der Bundesliga ein Mitverschulden des Auswärtsvereins kennt, hat das für die zivilrechtliche Betrachtung gar keine Bedeutung. Wär ja auch eigenartig wenn wiederum ein Verein wie die Bundesliga es nun mal auch ist, die rechtlichen Bestimmungen des ABGB verändern würden.

Also ich mach mir da keine Sorgen, dass die Austria auch nur einen Cent zahlen muss, auch wenn es aus moralischer Sicht gerechtfertigt wäre.

EDIT: ahso Bledsinn. der klagt ja bei der FIFA ! na das wird interessant. vor allem wenn man dann zivilrechtlich gg eventuelle Urteile vorgehen muss. ärgerlich, aber bis das endgültig schlagend wird, vergeht noch einiges an Zeit.

bearbeitet von AlfredoD.

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Im ASB-Olymp

Naja da sind aber 2 Aspekte, einerseits die Klage bei der UEFA, andererseits die Zivilklagen gegen die Vereine + Security Firma und die gegen den Böllerwerfer... Bei der UEFA Gschicht wär i mir da ned so sicher ob wir so einfach rauskommen, wär ned das erste absurde Urteil von dem Pensionistenverein...

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Postinho

absolut richtig, georg koch steht ein schadenersatz an, ihm wurde ja immerhin eine 20%ige invalidität bescheinigt, hat ja jetzt noch immer folgen.

wobei man sagen muss, dass die 20% nach allgemeinen Gesichtspunkten vorliegen werden, aber speziell als Fußballgoalie ist er frühpensioniert. darum ist der volle Verdienstentgang auch sicher gerechtfertigt plus Schmerzensgeld. Ob das dann eine Million wird, muss man sich ausrechnen. so ganz jung war er ja auch nimma.

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the beautiful

hat das Burli überhaupts schon eine hackn ? Ansonsten wird der Verein da keine Regressforderungen stellen können.

die frage ist, inwiefern ein (gast)verein überhaupt für einen konkret identifizierten werfer zur rechenschaft gezogen werden kann, der mit dem verein nicht mehr zu schaffen hat, als dass er anhänger ist.

der verein ist nicht versicherung, nicht bank, nicht sippe.

möglich, dass da noch etwas geld fließt, aber eigentlich sollte das auf zu wackligen beinen stehen, um von nur abstrakt verantwortlichen massiven schadenersatz einklagen zu können.

die strafen der bundesliga müßten fast ohne bedeutung sein, die sind ja fast obligatorisch, wenn man nicht hunderte/tausende leute bei der eingangskontrolle bis auf die haut auszieht und "untersucht".

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Tiagra 80WA

also meine kurze einschätzung

1. die heranziehung des rotterdam falls ist mmn schwachsinn denn da ging es um einen ausschluß aus dem laufenden wettbewerb weil rotterdam hooligans in nancy,im stadion schlimmstens randaliert haben und rotterdam eh schon auf der watchlist war und die uefa schon gesagt hat,dass der verein drann ist wenn sie die hooligans nicht unter kontrolle bringen,dann wurden sie vom cas ausgeschlossen

2. die argumentation von koch geht mmn ins leere,austria und rapid können da sofort expertenmeinungen bringen welche bescheinigen,dass manche "fans" knallkörper,und nur um die geht es, sich auch in die mumu stecken oder wenns sein muß auch ins popschal.

eine 100% sicherheit kann daher nie gegeben sein

rapid kann mit dem ordnerdienst beim eingang argumentieren,du darfst den leuten nicht hinten und vorne reinschaun.

die austria kann nicht haftbar gemacht werden für das fehlverhalten des einen,dieses urteil könnte nicht halten,auch die austria darf nicht jedem ins popschal schaun abgesehen davon muss auch der cas die verhältnismäßigkeit waren

mmn wird kein geld fließen und schon gar nicht diese summe

juristisch ist der fall am ersten blick nicht sehr schwer,im stadion,stadionsicherheit,kontrollen haben versagt,verein haftet

bei näherer betrachtungen kommen schon die punkte welche ich oben angesprochen und die sind eigentlich sehr wichtig,da es auch nicht um ausschreitungen geht sondern grundsätzlich um einen knallkörper der ihn verletzt hat glaube ich nicht dass die vereine drann sind

ich kann mich auch irren da ich nicht sehr mit der rechtssprechung vom cas vertraut bin

aber die verhältnismäßigkeit ist auch beim cas zu beachten und die ist auf alle fälle schwer beschädigt wenn ein verein für eine einzelperson mit so einer summe haften müßte,wenn der verein bei einer kontrolle, welche die menschenwürde und grundrechte nicht verletzen darf, den knallkörper nicht finden könnte

bearbeitet von buxl02

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ASB-Legende

Nachdem hier ja anscheinend ein paar juristisch bewanderte User unterwegs sind, stell ich mal eine Frage, die mich interessieren würde. Könnte man der Austria in diesem Fall so etwas in die Richtung von mangelhafte Präventionsarbeit anlasten? Wenn man das Problem etwa schon länger kennt (was ja der Fall war), aber nichts dagegen unternimmt oder zu wenig versucht (da hab ich übrigens gar keine Infos, ob dem so war), indem man die Fans direkt anspricht, das bei Spielen durchsagt, beim Eingang Zettel verteilt usw.

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Tiagra 80WA

Nachdem hier ja anscheinend ein paar juristisch bewanderte User unterwegs sind, stell ich mal eine Frage, die mich interessieren würde. Könnte man der Austria in diesem Fall so etwas in die Richtung von mangelhafte Präventionsarbeit anlasten? Wenn man das Problem etwa schon länger kennt (was ja der Fall war), aber nichts dagegen unternimmt oder zu wenig versucht (da hab ich übrigens gar keine Infos, ob dem so war), indem man die Fans direkt anspricht, das bei Spielen durchsagt, beim Eingang Zettel verteilt usw.

nein,denn die austria hatte fanarbeit,noch dazu mit sozialarbeitern

du kannst nicht von einem verein verlangen,dass er jeden trottel der rein kommt,weil er einfach darf aufgrund von keiner verfehlung bis dorthin,auch wirklich unter kontrolle hat

die austria hatte, nach dem böller match in linz auswärts, oft genug darauf hingewiesen,dass es verboten ist etc etc

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nein,denn die austria hatte fanarbeit,noch dazu mit sozialarbeitern

du kannst nicht von einem verein verlangen,dass er jeden trottel der rein kommt,weil er einfach darf aufgrund von keiner verfehlung bis dorthin,auch wirklich unter kontrolle hat

die austria hatte, nach dem böller match in linz auswärts, oft genug darauf hingewiesen,dass es verboten ist etc etc

Es war auch eher eine technische Frage, ob so ein Aspekt zum Tragen kommen KÖNNTE. Ob da jetzt die Austria ihren Verpflichtungen nachgekommen ist oder nicht, das weiß ich nicht, glaub ich dir aber schon.

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Tiagra 80WA

Es war auch eher eine technische Frage, ob so ein Aspekt zum Tragen kommen KÖNNTE. Ob da jetzt die Austria ihren Verpflichtungen nachgekommen ist oder nicht, das weiß ich nicht, glaub ich dir aber schon.

technische frage :confused:

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ASB-Legende

technische frage :confused:

Naja, ob so etwas juristisch überhaupt relevant sein könnt. Ob man da bestimmten Verpflichtungen nachkommen muss.

Also jetzt einmal relativ losgelöst vom Fall Koch. Einfach obs sowas überhaupt gibt und relevant werden könnte.

bearbeitet von narya

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