Lorbeer ASB-Legende Geschrieben 14. Juni 2011 Und was bitte soll der Irrsinn, nur noch 1 Training pro Woche öffetnlich zu gestalten?! Nicht, dass es mich persönlich betrifft - aus beruflichen Gründen kommt das für mich ohnehin nicht in Frage. Aber jenen Pensionisten, die seit Jahrzehnten hinter dem Verein stehen nimmt man dadurch mit Sicherheit einen wichtigen Teil ihres jetzigen Lebens. Damit triffts wohl ganz bestimmt genau die Richtigen Die Maßnahme finde ich auch sehr übertrieben. Ich kanns mir nur so erklären, dass man die Möglichkeiten vermindern will, dass bestimmte Spieler von Fans angestiegen oder (etwa in der Tiefgarage) abgepasst werden können, wie es ja in der Vergangenheit des Öfteren der Fall war. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Feanor ASB-Legende Geschrieben 14. Juni 2011 http://www.laola1.tv/de/at/fussball/aut-bundesliga/edlinger-praesentiert-10-punkte-plan/video/8--53670.html 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
DerFremde Fuck Heraldry! Geschrieben 14. Juni 2011 Edlinger: "Verursacher werden mit 1.000 Euro Regressbetrag belegt - oder ARbeit für den VErein" Ordnerdienst? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
revo Oasch Geschrieben 14. Juni 2011 Das denke ich auch. Zum Beispiel die Sache mit den € 1.000,-, oder 150 Stunden Arbeit für Rapid. Wie will Rapid das durchsetzen ? DIE will ja von einigen diese € 1.000,-, also wird Rapid diese Beträge einklagen MÜSSEN, weil freiwilig wird wohl keiner so eine Summe zahlen... Nix zahlen, nix Stadion. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
selectah hellimperator Geschrieben 14. Juni 2011 dann geh halt nicht mehr hin das 'argument' is aus deinen fingern genauso intelligent wie aus sonstigen 'ja wenns dir ned passt werd halt fan von einer anderen mannschaft'-kollegen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
sdfsdf so is des Geschrieben 14. Juni 2011 (bearbeitet) Das denke ich auch. Zum Beispiel die Sache mit den € 1.000,-, oder 150 Stunden Arbeit für Rapid. Wie will Rapid das durchsetzen ? DIE will ja von einigen diese € 1.000,-, also wird Rapid diese Beträge einklagen MÜSSEN, weil freiwilig wird wohl keiner so eine Summe zahlen... wenn derjenige nicht zahlt oder die gemeinnützige arbeit nicht verrichtet --> SV Quelle: Kurier bearbeitet 14. Juni 2011 von sdfsdf 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rocket_korki Postinho Geschrieben 14. Juni 2011 Hammer Logik made bei Rapid/Kurier. Platzstürmer bekommen ja ohnehin SV.. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
R0DDICK ... Geschrieben 14. Juni 2011 (bearbeitet) Hammer Logik made bei Rapid/Kurier. Platzstürmer bekommen ja ohnehin SV.. ich habs so verstanden wie wenn die leute, die nicht zahlen/nicht arbeiten, nach dem ablauf des sv noch ein hausverbot bei rapid selbst droht. aber ob das rechtlich durchgeht? edit: also ich mein, hv kann man theoretisch ja jede geben, nur das ist ja dann fast schon wie erpressung denk ich. was sagen die rechtsexperten? bearbeitet 14. Juni 2011 von R0DDICK 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
RAPID FAN Die Nr. 1 in Wien sind wir! Geschrieben 14. Juni 2011 ich hab jettzt das video gesehen. pauschal 12 monate für werfen halte ich für übertreiben, wenn es sich um eher ungefährliche gegenstände wie z.b. bierbecher handelt. ich denke, man sollte das differenzierter handhaben: ungefährlicher gegenstand .-> beim ertsen mal verwarnung, beim zweiten mal SV, gefährlicher gegenstand -> sofort SV. zu den trainings: anscheinend kann man eh noch öfters als 1x pro woche hingehen, man muss sich nur bei den "nicht-öffemntlichen" vorher anmelden. da die meisten trainings sind während die geschäftsstelle oder zumindest der fanshop geöfnet hat, sehe ich da kein großes problem. alllerdings ist diese maßnahme unnötig, genauso wie das mitd er abschaffungd er kammerln, da man pyrotechnik leicht ins stadion schmuggeln kann. das ist halt eine poplistische maßnahme. zur abschaffung der kammerln: erschwert nur die vorbereitung der choeographien und en verkauf von fanartikeln, bringt aber nix (s.o.). das Rapidorf "familienfrendlicher gestalten": möglicherweise nur eine reaktion auf irgendwelche Medienberichte 8die mir aber entgangen sind), sonst stellt sich die Frage, wie das aussehen soll. Alkohol wird dort wohl wieter aussgeschenkt weren, weil das wurde ja auch im alten ausgeschenkt und sonst wärs wohl fast leer. ich könnte mir vorstellen, dass man die fanclubs vertreibt und den verkauf selber übernimmt oder die standln an komemrzielle unternehmen vermietet. Ich hoffe mal, dass das nicht passiert. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
sdfsdf so is des Geschrieben 14. Juni 2011 ich habs so verstanden wie wenn die leute, die nicht zahlen/nicht arbeiten, nach dem ablauf des sv noch ein hausverbot bei rapid selbst droht. aber ob das rechtlich durchgeht? edit: also ich mein, hv kann man theoretisch ja jede geben, nur das ist ja dann fast schon wie erpressung denk ich. was sagen die rechtsexperten? naja rapid kann ja im grunde jedem hausverbot geben also denke ich wirds da keine großen probleme geben 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Xardas_2.6 A.E.I.O.U. Geschrieben 14. Juni 2011 (bearbeitet) ich habs so verstanden wie wenn die leute, die nicht zahlen/nicht arbeiten, nach dem ablauf des sv noch ein hausverbot bei rapid selbst droht. aber ob das rechtlich durchgeht? edit: also ich mein, hv kann man theoretisch ja jede geben, nur das ist ja dann fast schon wie erpressung denk ich. was sagen die rechtsexperten? so ist es: 2. Regress Eine originelle Bestrafung gibt es für die Platzstürmer: Sie haben 1000 Euro Regress an Rapid zu zahlen, oder 150 Stunden Sozialdienst für den Verein zu leisten. Wer beides verweigert, bekommt nach Ablauf der Stadionsperre noch zwei Jahre Hausverbot. http://kurier.at/spo...all/3914105.php @rechtlich AFAIK ist das rechtlich ohne weiteres möglich, der Verein kann als "Hausherr" sogar ohne Angabe von Gründen Hasuverbot aussprechen! @edit: man kann es auch so verstehen, dass sich die betroffenen Personen mit den 1.000 Euro Strafe 2 Jahre Hausverbot "ersparen" So gesehen eher ein "Entgegenkommen" als Erpressung. bearbeitet 14. Juni 2011 von Xardas_2.6 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
freaaak Ha?! Wos is?! Geschrieben 14. Juni 2011 ich habs so verstanden wie wenn die leute, die nicht zahlen/nicht arbeiten, nach dem ablauf des sv noch ein hausverbot bei rapid selbst droht. aber ob das rechtlich durchgeht? edit: also ich mein, hv kann man theoretisch ja jede geben, nur das ist ja dann fast schon wie erpressung denk ich. was sagen die rechtsexperten? Ich sehe - auch ohne Rechtsexperte zu sein - keine missbräuchliche Verwendung des Hausrechts. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
RAPID FAN Die Nr. 1 in Wien sind wir! Geschrieben 14. Juni 2011 (bearbeitet) @rechtlichAFAIK ist das rechtlich ohne weiteres möglich, der Verein kann als "Hausherr" sogar ohne Angabe von Gründen Hasuverbot aussprechen! @edit: man kann es auch so verstehen, dass sich die betroffenen Personen mit den 1.000 Euro Strafe 2 Jahre Hausverbot "ersparen" So gesehen eher ein "Entgegenkommen" als Erpressung. Es ging glaub ich eher um die Frage, ob es rechtlich problematisch ist, so eine Drohung auszusprechen, ich bin zwar kein Rechtsexperte, aber ich kann mir vorstellen, dass man das als Erpressung werten könnte. Das dürfte aber laut StGB nicht der Fall sein, weil der Strafbestand besteht nur bei der Androhungv durch Gewalt und gefährlicher Drohung, udn die Drohung mit SV dürfte keine gefährliche Drohung sein. SXiehe StGB §107: Gefährliche Drohung§ 107. (1) Wer einen anderen gefährlich bedroht, um ihn in Furcht und Unruhe zu versetzen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen. (2) Wer eine gefährliche Drohung begeht, indem er mit dem Tod, mit einer erheblichen Verstümmelung oder einer auffallenden Verunstaltung, mit einer Entführung, mit einer Brandstiftung, mit einer Gefährdung durch Kernenergie, ionisierende Strahlen oder Sprengmittel oder mit der Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz oder gesellschaftlichen Stellung droht oder den Bedrohten oder einen anderen, gegen den sich die Gewalt oder gefährliche Drohung richtet, durch diese Mittel längere Zeit hindurch in einen qualvollen Zustand versetzt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen. (3) In den im § 106 Abs. 2 genannten Fällen ist die dort vorgesehene Strafe zu verhängen. (4) (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 56/2006) Ich bin alledings kein Rechtesexperte und weiß auch nicht, ob solche Drohungen eventuell gegen eien Regeleung außerhalb des StGB verstoßen. bearbeitet 14. Juni 2011 von RAPID FAN 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
R0DDICK ... Geschrieben 14. Juni 2011 naja rapid kann ja im grunde jedem hausverbot geben also denke ich wirds da keine großen probleme geben @rechtlich AFAIK ist das rechtlich ohne weiteres möglich, der Verein kann als "Hausherr" sogar ohne Angabe von Gründen Hasuverbot aussprechen! @edit: man kann es auch so verstehen, dass sich die betroffenen Personen mit den 1.000 Euro Strafe 2 Jahre Hausverbot "ersparen" So gesehen eher ein "Entgegenkommen" als Erpressung. Ich sehe - auch ohne Rechtsexperte zu sein - keine missbräuchliche Verwendung des Hausrechts. habt ihr wohl recht, ja 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gibson ASB-Legende Geschrieben 14. Juni 2011 ich hab jettzt das video gesehen. pauschal 12 monate für werfen halte ich für übertreiben, wenn es sich um eher ungefährliche gegenstände wie z.b. bierbecher handelt. ich denke, man sollte das differenzierter handhaben: ungefährlicher gegenstand .-> beim ertsen mal verwarnung, beim zweiten mal SV, gefährlicher gegenstand -> sofort SV. Sag das mal einem Weimann. Ich verstehe nicht, warum man hier differenzieren will. Gegenstände jeder Art haben nicht auf das Feld, auf Order, Kiberer oder Spieler geworfen zu werden. Warum soll man beim Bierbecher eine Ausnahme machen? Das Zeug stinkt auf der Kleidung und es ist alles andere als angenehm, wenn man von der lauwarmen Pisse begossen wird. Nur weil die Verletzungsgefahr geringer zu sein scheint, macht es den Wurf nicht weniger schlimm. Zudem wird in der Hausordnung, wenn angeführt, sicher nicht zwischen den verschiedenen Gegenständen unterschieden werden. Ob nun ein Wattebausch oder ein Becher. Nichts hat den Weg auf das Spielfeld zu finden. Das ist eine einfache und klare Regelung und kann zudem dann auch wirklich jeder verstehen, wenn es keine Ausnahmen gibt. So weiss nun jeder, dass man eben nichts auf das Feld werfen darf und keiner muss nachdenken, ob er nun den in der Hand haltenden Gegenstand werfen dürfte oder nicht. Sinn und Zewck eines Stadionbesuches kann es nicht sein, dass man einen Bierbecher werfen darf, weil man gerade lustig ist. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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