Wirst du dein Abo in der Saison 2011/12 verlängern?


samfisher77

  

516 Stimmen

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Stammspieler

Hier nochmal zum Vergleich die Preise der letzen Saison:

Westtribüne:

EUR 160,-- (EUR 136,-- für Mitglieder)

Nordtribüne:

Vollpreis: EUR 280,-- (EUR 238,-- für Mitglieder)

Ermäßigt: EUR 223,-- (EUR 190,-- für Mitglieder)

Kinder: EUR 105,--

Südtribüne:

Vollpreis: EUR 350,-- (EUR 298,-- für Mitglieder)

Ermäßigt: EUR 268,-- (EUR 228,-- für Mitglieder)

Kinder: EUR 137,--

Osttribüne:

Vollpreis: EUR 160,-- (EUR 136,-- für Mitglieder)

ganz grob gesprochen: Nord und Süd ein wenig billiger, West&Ost gleich geblieben

allerdings sinds halt 2 Spiele weniger, sprich der Preis/Spiel wurde generell überall teurer

wobei ich immer noch hoffe das eventuell 1 Spiel und eines auf Bewährung wird

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Banklwärmer

wollte mal fragen ob wer weiß ob folgendes möglich ist:

Ich würde gerne mein Abo verlängern aber auch zusätzlich gerne an der West Abo Verlosung teilnehmen (auch wenn die Wahrscheinlichkeit gegen 0 strebt). Kann man bei Erhalt eines West Abos dann sein altes Abo zurück geben? Vorallem wenn man mit dem alten Abo das Hoffenheimspiel angeschaut hat? (wurde dann ja einmal verwendet).? Ansonsten ruf ich morgen im Shop einmal an und frag nach.

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Die Hilfe für den ASB-Alltag

wollte mal fragen ob wer weiß ob folgendes möglich ist:

Ich würde gerne mein Abo verlängern aber auch zusätzlich gerne an der West Abo Verlosung teilnehmen (auch wenn die Wahrscheinlichkeit gegen 0 strebt). Kann man bei Erhalt eines West Abos dann sein altes Abo zurück geben? Vorallem wenn man mit dem alten Abo das Hoffenheimspiel angeschaut hat? (wurde dann ja einmal verwendet).? Ansonsten ruf ich morgen im Shop einmal an und frag nach.

das ist auf normalen wege sicher nicht möglich.

aber vielleicht auf kulanz. ich würde an der verlosung teilnehmen und dann eben anfragen, ob man unter kulanz dir das ermöglichen könnte.

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alternder Rock´n´Roller

ja sicher! was ist denn das bitte für eine frage?

Ach, sei nicht so. Der Bub wollte uns eben nur mitteilen, dass er auch Mitglied ist und sich ein Abo zulegen wird. Er dürfte diesbezüglich aufgeregt sein. Ich verstehe ihn (und das meine ich völlig ernst, wenngleich die Frage natürlich nicht notwendig war).

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Workaholic

Wenn man kein Mitglied ist und sich heuer das erste mal ein Abo zulegen will kann man dies erst am 18.7. machen. 16.7 und 17.7. ist aber schon die erste Runde. Wenns ein Heimspiel ist und man dieses nicht verpassen will legst gleich nochmal rund 20 Euro hin. :schluchz:

Edith meint das da eh niemand im Stadion sein wird :glubsch:

bearbeitet von rapidwien21

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best dm

So, mein Statement zu den AGB:

  • ad Punkt 2:
    "Beim Einlass in das Stadion, zu den Tribünen West und Ost, ..." - da man davon ausgehen kann, dass die Tribünen West und Ost auch zum Stadion gehören (und nicht ein davon unabhängiger, getrennter Teil sind) kann es bei dem Teilsatz nur um einen konkretisierenden Gliedsatz handeln und nicht um eine Aufzählung (im Sinne von "das Stadion und zu den Tribünen West und Ost"). Besucher der Süd und Nord brauchen also nicht mit Ausweiskontrollen rechnen. Wozu überhaupt das "in das Stadion" geschrieben wurde, ist mir schleierhaft.
  • ad Punkt 4:
    In Verbindung mit Punkt 2 müssen Vollpreisbesucher also nie mit Ausweiskontrollen rechnen.
  • ad Punkt 5:
    "Bei Spielabbruch [...] wird kein Ersatz geleistet." - glaube nicht, dass diese Klausel im Falle ihrer Anfechtung halten würde (§ 879 Abs 3 ABGB; darüber hinaus denkbar: § 6 Abs 1 Z 9 und insb Abs 2 Z 1 [Teilrücktritt] KSchG, ev § 9 KSchG [abgebrochenes Spiel ist Schlechterfüllung?]). Darüber hinaus: www.skraipd.at :facepalm:
  • ad Punkt 10:
    Haha, der hats in sich, den muss ein Vollprofi formuliert haben. Erstens, der Schädiger muss/kann sich nicht zum Schadenersatz verpflichten, sondern haftet schon von Gesetzes wegen (§§ 1293 ff. ABGB, insb 1298). Zweitens, so wie das formuliert ist, "verpflichtet" sich jeder Abonnent auch bei Verstößen anderer einzustehen. Drittens, es kann nur bei Verstößen (Plural!) ein Stadionverbot verhängt werden, man hat also einen Freibrief. Viertens, was immer auch gefährliche Sachen sind - es gab in der Österreichischen Kriminalgeschichte auch schon Bleistiftmörder. Fünftens, ob ein Verfall der Jahreskarte samt Einbehaltung des bezahlten Entgelts möglich ist -- höchst fraglich.
  • ad Punkt 14:
    Das wird in einem ausverkauften Stadion in Kombination mit Punkt 8. (= freier Eintritt für Personen bis zum sechsten Lebensjahr) interessant. Denn der Erwachsene hat laut Punkt 8. einen Anspruch, dass das Kind hineindarf, aber bekommt keinen Sitzplatz. Das heißt, im Falle des Falles muss er stehen. Ich nehme aber an (und hoffe stark), dass damit nur Stehen gemeint ist, wo Sichtbehinderung vorkommen kann (also nicht Nord ganz oben..).
  • ad Punkt 16:
    Wie will man wissen,
  • ad Punkt 19:
    Aber nur die Adressdaten! Kein Name, kein Geburtsdatum.
  • ad Punkt 20:
    Nein, Erziehungsberechtigte haften nicht pauschal für ihre Schützlinge. Vergleiche nur § 1309 ABGB.
  • Kleinigkeiten:
    Punkt 1: Beistrich ist falsch.
    Punkt 4: Der zweite Satz ist Müll, weil welcher Nachweis? Der Nachweis, dass beim Eingang mit Ausweiskontrollen zu rechnen ist?... Ginge besser.
    Punkt 20: Beistrich fehlt hier dafür..
    und etliche andere...

Fazit: Auf den ersten Blick grandios!

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Workaholic

[*]ad Punkt 14:

Das wird in einem ausverkauften Stadion in Kombination mit Punkt 8. (= freier Eintritt für Personen bis zum sechsten Lebensjahr) interessant. Denn der Erwachsene hat laut Punkt 8. einen Anspruch, dass das Kind hineindarf, aber bekommt keinen Sitzplatz. Das heißt, im Falle des Falles muss er stehen. Ich nehme aber an (und hoffe stark), dass damit nur Stehen gemeint ist, wo Sichtbehinderung vorkommen kann (also nicht Nord ganz oben..).

Der Erwachsene hat aber auch Oberschenkel wo das Kind sitzen kann.

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best dm
Der Erwachsene hat aber auch Oberschenkel wo das Kind sitzen kann.

Bei unserer Jugendfettleibigkeit ein 13-jähriges (ab 14 sind sie ja schon selbst deliktsfähig) 80kg-Bröckerl 105 Minuten am Schoß haben ... hawedere

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Bei unserer Jugendfettleibigkeit ein 13-jähriges (ab 14 sind sie ja schon selbst deliktsfähig) 80kg-Bröckerl 105 Minuten am Schoß haben ... hawedere

das kind darf aber nur bis 6 gratis (und somit ohne sitzplatz) rein := danach muss das kind eine kinder-karte kaufen ^^^

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