1B-Spieler Ljutic verdrosch Fan


ROTMAUL

Recommended Posts

Spitzenspieler

Ich möchte meinem Sohn nicht nur keinen Verein näherbringen der Gewalttäter in seinen Reihen hat, sondern auch keinen Verein dessen Trainer der Kampfmannschaft keine Zivilcourage hat. Ich hoffe daß in diesem Kriminalfall auch der Tatbestand einer unterlassenen Hilfeleistung zu tragen kommt. Ich fordere den Verein auf Lujtic und den beiden Trainer den Ausgang zu zeigen. Ansonsten sehe ich mich leider auch dazu gezwungen Konsequenzen zu ziehen. Keine Dauerkarte mehr und ein bereits fix beschlossener Beitritt im Sommer wird auch wieder gekancelt. Diese drei Personen sind eine Schande für den ganzen Verein.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Spitzenspieler

Mich würd halt interessieren, was mit den trainern wirklich war.

"......Die anwesenden Landsleute der Ljutic Brüder, Radan L. und Mile M. (beides Trainer des SKV) sahen dessen brutalen Vorgehensweise tatenlos zu, mit der anschließenden Bemerkung, dass sie sich in keine Raufhandlungen einmischen wollen" Zitat: Rotmaul

bearbeitet von el Commandante

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

ASB-Messias

Eine schlimme Geschichte, ein Armutszeugnis, ein Skandal!!! :huh?deppat?: :huh?deppat?: :huh?deppat?: Dazu fällt mir echt nix mehr ein, nicht in Worte zu fassen!!!! :facepalm:

Das ist ja wieder mal riesen Werbung für unseren Verein. Ich höre schon wieder die bösen Zungen aus der "ANTI-VORWÄRTS GEMEINDE": typisch Vorwärts, Jugotruppn, Chaotenverein, Gsindel,...! Das Ganze ist ja echt nur peinlich für uns. Kann man nur hoffen das es nicht allzu sehr an die Öffentlichkeit kommt. :nervoes:

Über die beiden "Schläger" braucht man sowieso nicht diskutieren, sofort weg aus dem Verein und nie mehr ins Stadion reinlassen! :hammer:

Und unser lieber Trainer L., wenn diese Vorwürfe stimmen, daß er zugesehen hat mit dem anderen Jugendtrainer und nichts unternommen hat, dann gibt es überhaupt keine andere Möglichkeit als ihn mit sofortiger Wirkung zu entlassen. So ein Mensch kann unmöglich beim Verein bleiben. Da hört es sich auf mit dem "Sir"! :finger2: Egal wer dann die Mannschaft bis Saisonende trainiert, da lässt sich schon eine Lösung finden.

Tja, da sieht man wieder wie solche Landsleute zusammenhalten (auch wenn sie im Unrecht sind) und sogar schwere Verletzungen von den eigenen Fans und nochdazu auch von Frauen in Kauf nehmen. Furchtbar! :x Aber mehr will ich schon wieder gar nicht dazu sagen, weil sonst hab ich sofort wieder die schlechte Nachrede wegen meinem Usernamen! :ratlos:

Ich finds nur sehr traurig, da darf man sich wirklich nicht wundern wenn Eltern ihre kleinen Kinder nicht mehr zu uns in den Verein geben wollen und wenn dann einfach kein ordentlicher Nachwuchs nachkommt. Ist irgendwie logisch!

Bitte lieber Vorstand, sofort richtig handeln und weg mit diesen Leuten! Die haben nichts bei uns verloren. Ich bin mir sicher, wenn da nicht gehandelt wird und alles unter den Teppich gekehrt wird, dann wirds einen riesen Aufstand in der Fangemeinde geben! :verbot:

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Europaklassespieler

Ich bin mir sicher, wenn da nicht gehandelt wird und alles unter den Teppich gekehrt wird, dann wirds einen riesen Aufstand in der Fangemeinde geben! :verbot:

Das ist anzunehmen - auf jeden Fall!

Bitte nicht falsch verstehen - das letzte was ich will, ist Öl ins Feuer zu giessen.

Aber sollte wirklich nichts unternommen werden, dann kann das Ganze eine GANZ UNGUTE Eigendynamik bekommen und das will ich eigentlich nicht!! :nein:

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Tribünenzierde

:huh?deppat?: Ljutic2: ----> RAUS aus der Vorwärts, RAUS aus dem Stadion!!------------> :angry:

Martin M.: :smoke: Gute Besserung, hoffe das du bald wieder gut auf den beinen stehst und wieder für uns Trommelst!! ;)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Teamspieler

Fucking Hell, das kann ja wirklich nicht sein!!!!

auf der einen seite ist es eine maßlose, kaum in worte zu fassende frechheit

den martin (und natürlich auch jeden anderen) zu vermöbeln!!!

extremst feig wenn 2 gegen einen losegehen, wenn sie die kellnerinnen schlagen

und einen am boden liegenden mit füßen treten!!!!!

in dieser geschichte muss der verein hart durchgreifen, und die reaktion vom

radan passt eigentlich relativ gut in seine "ambitioniertheit" und "enthusiasmus"

wie man in von der trainerbank kennt!!!

den beiden schlägern wird hoffentlich eine anzeige und ein unlustiger gerichtstermin

aufgebrummt der sie anständige bestraft!!!

hoffe es geht auch den kellnerinnen die dem martin geholfen haben halbwegs gut und

ich wünsche den martin alles gute, hoffe deine blauen flecken verheilen gut und schnell

und gott sei dank ist nichts schlimmeres passiert!!!! ........wir werden uns alle freuen

wenn du wieder für uns trommelst!!!!!

rock on,

greetings

aus dem bezirk des bieres

bearbeitet von Bieromane

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Weltklassekicker

trauriger vorfall, wird ein gerichtliches nachspiel haben.

allen, die hier den kopf von radan lukic fordern, sei gesagt: hilfeleistung muss zumutbar sein.

ZITAT: "...... mit Füßen und schlugen mit den herumstehen Sesseln auf Martin M. unaufhörliche ein. Der anwesende Andreas B. (ehemaliger Sicherheitsbeauftragter der Vorwärts) kam Matin M. zu Hilfe und wurde von Ljutic2 sofort mit Faustschlägen attackiert.

Ebenso wie auf die beiden Kellnerinnen des Lokals, wurde ein zu Hilfe eilender Gast (eine junge Dame), von den beiden Ljutic Brüdern mit Fäusten und Füßen geschlagen und getreten."

"Personen, die es unterlassen, dem Opfer einer gewalttätigen Handlung zu Hilfe zu

kommen, verwirklichen in der Regel den Tatbestand der Unterlassung der Hilfelei -

stung nach § 95 des Strafgesetzbuches. § 95 StGB lautet:

"(1) Wer es bei einem Unglücksfall oder einer Gemeingefahr (§176) unter -

lässt, die zur Rettung eines Menschen aus der Gefahr des Todes oder einer

beträchtlichen Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung offensichtlich

erforderliche Hilfe zu leisten, ist mit Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten oder

mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen, wenn die Unterlassung der Hilfelei -

stung jedoch den Tod eines Menschen zur Folge hat, mit Freiheitsstrafe bis

zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen, es

sei denn, dass die Hilfeleistung dem Täter nicht zuzumuten ist.

(2) Die Hilfeleistung ist insbesondere dann nicht zuzumuten, wenn sie nur

unter Gefahr für Leib und Leben oder unter Verletzung anderer ins Gewicht

fallender Interessen möglich wäre.“

In Rechtsprechung (siehe OGH vom 17.10.1978, SSt 49/51) und Wissenschaft (sie -

he LEUKAUF/STEININGER, StGB³, Rz 7 zu § 95, KIENAPFEL, Besonderer Teil

Strafrecht I³, Rz 12 zu § 95, KIENAPFEL, ZVR 1977, 290, HAUPTMANN, Wiener

Kommentar, Rz 5 zu § 95) besteht Einigkeit dahingehend, dass auch die von einem

anderen begangene Straftat einen Unglücksfall im Sinne des § 95 StGB darstellen

kann. Voraussetzung ist, dass die Gewalttätigkeiten eine beträchtliche Körperverlet -

zung des Opfers konkret befürchten lassen. Weiters ist Voraussetzung für die An -

wendbarkeit des § 95 StGB die Offensichtlichkeit der Hilfsbedürftigkeit des Opfers.

Wird dem Opfer bereits durch andere Personen ausreichend geholfen oder steht

das Einlangen professioneller Hilfe unmittelbar bevor (beispielsweise unmittelbar be -

vorstehendes Einschreiten der Polizei), so besteht keine Verpflichtung zum Eingrei -

fen.

Das Strafgesetzbuch erlegt damit unbeteiligten Personen eine relativ weitgehende

Pflicht zur Hilfeleistung auf, nimmt allerdings auch darauf Bedacht, dass dies dem

zufälligen Zeugen eines Unglücksfalls - im Gegensatz zu professionellen Einsatz -

kräften - in bestimmten Gefahrensituationen nur in sehr eingeschränktem Maß zu -

gemutet werden kann. Das - an sich rechtswidrige - Unterlassen der Hilfeleistung

bei einem Unglücksfall oder einer Gemeingefahr ist entschuldigt, wenn dem Täter

die Hilfeleistung nicht zumutbar war. Gemäß § 95 Abs. 2 StGB ist eine Hilfeleistung

insbesondere dann nicht zumutbar, wenn sie nur unter Gefahr für Leib oder Leben

(oder unter Verletzung anderer ins Gewicht fallender Interessen) möglich wäre. So

wird dem Zeugen eines Verkehrsunfalles kein Vorwurf gemacht, wenn er es unter -

lässt, Verletzte aus einem brennenden Fahrzeugwrack zu befreien. Ebenso wird

dem Zeugen einer gewalttätigen Handlung ein Eingreifen dann nicht zugemutet,

wenn er befürchten muss, bei seinem Einschreiten selber am Körper verletzt zu

werden.

Auch in Fällen der nicht zumutbaren eigenhändigen Hilfeleistung ist man dennoch

verpflichtet, auf andere Weise für Hilfe zu sorgen, insbesondere durch Benachrichti -

gung der Polizei (LEUKAUF/STEININGER StGB3, Az 19 zu § 95, KIENAPFEL Be -

sonderer Teil Strafrecht I³, Rz 47 zu § 95, BERTEL/SCHWAIGHOFER Besonderer

Teil Strafrecht I5, Rz 7 zu § 95). Auch die Unterlassung der Verständigung der Poli -

zei ist nur dann strafbar, wenn die Verständigung ohne Gefahr für Leib und Leben

(oder unter Verletzung anderer ins Gewicht fallender Interessen) möglich war. So

macht sich eine Person, die gewalttätige Handlungen von einem sicheren Ort aus

auf einem Videomonitor verfolgt, ohne die Polizei zu verständigen, der Unterlassung

der Hilfeleistung schuldig. Ob Fahrgäste, die sich mit dem Gewalttäter in einem

Wagon befinden und einen vorhandenen Alarmknopf nicht betätigen, nach § 95

StGB zu bestrafen sind, wird nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen

sein. So kann beispielsweise im Falle des Auftretens einer Gruppe von Gewalttä -

tern, deren besondere Brutalität befürchten läßt, dass sie auch eine den Alarmknopf

betätigende Person attackieren, die Zumutbarkeit dieser Form der Hilfeleistung und

damit die Strafbarkeit wegen Unterlassung der Hilfeleistung verneint werden.

Zu 2a:

Soweit überblickbar, dürften mit § 95 StGB vergleichbare gesetzliche Regelungen in

allen auf kontinentaleuropäischen Rechtstraditionen basierenden Strafrechtssyste -

men existieren. Größere Zurückhaltung bei der Einführung solcher strafbewehrter

Hilfeleistungspflichten besteht demgegenüber in den common law - Ländern (Verei -

nigtes Königreich, Vereinigte Staaten von Amerika, Kanada etc.). Exemplarisch sei -

en folgende ausländische Strafbestimmungen angeführt:

In der Bundesrepublik Deutschland ist die unterlassene Hilfeleistung nach § 323c

des Strafgesetzbuchs strafbar, sofern die Hilfeleistung in einem Unglücksfall erfor -

derlich und den Umständen nach zumutbar ist. Der Begriff des Unglücksfalls um -

fasst auch Straftaten wie gewalttätige Handlungen. Der Begriff der Zumutbarkeit

wird ähnlich wie in Österreich ausgelegt (siehe SCHÖNKE/SCHRÖDER StGB25, Rz

20ff zu § 323c, DREHER/TRÖNDLE, StGB44, Rz 7ff zu § 323c). § 323c des deut -

schen Strafgesetzbuchs lautet:

„Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet,

obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbe -

sondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wich -

tiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder

mit Geldstrafe bestraft.“

In der Schweiz sieht Artikel 128 des Strafgesetzbuchs eine Strafbarkeit der Unter -

lassung der Nothilfe nur dann vor, wenn das Opfer der Gewalttätigkeiten in unmittel -

barer Lebensgefahr schwebt. Voraussetzung der Strafbarkeit ist weiters die Zumut -

barkeit der Hilfeleistung. Die Strafdrohung beläuft sich auf bis zu drei Jahre Frei -

heitsstrafe oder Geldstrafe bis zu 40.000 SF. Artikel 128 des schweizerischen Straf -

gesetzbuches lautet:

„Wer einem Menschen, den er verletzt hat, oder einem Menschen, der in

unmittelbarer Lebensgefahr schwebt, nicht hilft, obwohl es ihm den Umstän -

den nach zugemutet werden könnte, wer andere davon abhält, Nothilfe zu

leisten, oder sie dabei behindert, wird mit Gefängnis oder mit Busse be-

straft.“

§ 95 des Strafgesetzbuches des Fürstentums Liechtenstein hat die Regelung des

§ 95 des österreichischen Strafgesetzbuches wörtlich übernommen und wird - so -

weit ersichtlich - wie in Österreich ausgelegt (s. STOTTER StGB § 95).

In Frankreich wird das Unterlassen der unverzüglichen Verhinderung eines Verbre -

chens oder eines Vergehens gegen die körperliche Unversehrtheit, das Unterlassen

der Hilfeleistung für eine in Gefahr befindliche Person und das Unterlässen des Her -

beirufens von Hilfe für eine in Gefahr befindliche Person mit Strafe bedroht. Voraus -

setzung der Strafbarkeit ist jeweils, dass die Hilfeleistung ohne Gefahr für den Be -

troffenen oder Dritte möglich ist. Artikel 223 - 6 des Code Pénal lautet:

„Mit Gefängnis von 5 Jahren und mit Geldstrafe von 500.000 FF wird be -

straft, wer es vorsätzlich unterlässt, ein Verbrechen oder ein Vergehen ge -

gen die körperliche Unversehrtheit einer Person durch unverzügliches Han -

deln zu verhindern, obwohl dies ohne Gefahr für ihn oder Dritte möglich ist.

Mit den gleichen Strafen wird bestraft, wer es vorsätzlich unterlässt, einer in

Gefahr befindlichen Person selbst beizustehen oder für sie Hilfe herbeizuru -

fen, obwohl dies ohne Gefahr für ihn oder Dritte möglich ist.“

Gemäß § 422bis des belgischen Code Penal wird mit einer Freiheitsstrafe in der

Dauer von 8 Tagen bis zu einem Jahr und einer Geldstrafe von 50 bis 500 BEF oder

mit einer dieser beiden Strafen bestraft, wer es unterlässt, einer Person in ernster

Gefahr zu helfen oder Hilfe zu verschaffen. Voraussetzung der Strafbarkeit ist, dass

die Hilfeleistung ohne ernste Gefahr für den zur Hilfeleistung Verpflichteten oder

Dritte möglich ist.

Zu 2b:

Ein Vergleich der dargestellten Bestimmungen zeigt, dass zumindest die kontinenta -

leuropäischen Strafgesetzbücher einander in der erörterten Frage weitgehend ähn -

lich sind und kein Anpassungsbedarf des österreichischen Strafrechts besteht.

§ 95 StGB erfüllt die Aufgabe des Strafrechts, ein sozialethisches Mindestmaß an

mitmenschlicher Solidarität sicherzustellen. Ein darüber hinausgehender, insbeson -

dere mit Selbstgefährdung verbundener Heroismus kann von den zufälligen Zeugen

einer Straftat wohl nicht unter Strafandrohung verlangt werden. Maßnahmen zur

Förderung der Zivilcourage und des solidarischen Bürgersinns müssen meines Er -

achtens in erster Linie außerhalb des Strafrechts gesetzt werden, insbesondere

durch entsprechende Bewusstseinsbildung im Wege der Erziehung und Bildung so -

wie der Massenmedien."

Quelle: Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek zu der schriftlichen Anfrage (5948/J) der Abgeordneten Ingrid Tichy-Schreder und Genossen an den Bundesminister für Justiz betreffend Möglichkeiten der Justiz in Fällen mangelnder Zivilcourage

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Sehr bekannt im ASB

Wenn ich von dem ausgehe, was hier im Forum steht:

Die beiden Schläger: Für ihre Aktionen gibt es eindeutige zivilrechtliche und strafrechtliche Folgen. Von Vereinsseite halte ich ein Stadienverbot und einen Vereinsausschluß für richtig. Wer so exzessiv gewalttätig ist, und noch dazu im Umfeld des Vereins und gegen eigene Leute gerichtet, hat bei Voprwärts nichts mehr verloren.

Was die beiden Trainer betrifft: Strafrechtlich ist 100 % nichts daran. Der Tatbestand der Unterlassung der Hilfeleistung ist eindeutig auszuschließen wegen fehlender Zumutbarkeit der Hilfeleistung.

Vom moralischen Standpunkt bzw. vom Vereinsstandpunkt: Zivilcourage ist absolut wünschenswert, aber leider in unserer Gesellschaft nicht besonders weit verbreitet. Bei einer Situation wie der hier geschilderten hätten meiner Meinung nach weniger als 10% Prozent der Österreicher den Mut zum Einschreiten. Wäre ich in der Situation gewesen, hätte es mich gefreut, wenn ich mich getraut hätte, aber ich bin mir ganz und gar nicht sicher, ob ich den Mut aufgebracht hätte. Und jeder, der hier so auf scharfe Verurteilung der Trainer besteht, soll sich ganz ehrlich selbst fragen, wie es bei ihm ausgesehen hätte.

Daß man die beiden Trainer aus dem Verein ausschließen soll oder daß Radan Lukic gegen Michldorf nicht mehr auf der Trainerbank sitzen soll, ist unlogisch und unbegründet.

@HCS1: Wo steht, daß die Trainer den beiden Schlägern geholfen haben oder zu ihnen gehalten haben? Deiner Überzeugung nach – konsequent weitergedacht - müßte man alle mit einem Familiennamen aus Jugoslawien aus dem Verein entfernen, weil die ohnehin immer zusammenhalten und mit denen keine Nachwuchsarbeit möglich ist. Ich kann sagen, daß ich solche Meinungen prinzipiell zutiefst ablehne.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Häuptling Listiger Lurch

Auf die 2 Trainer wartet ja hoffentlich eine Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung.

Das hat nämlich mit nicht vorhandener Zivilcourage nichts mehr zu tun und überschreitet diese grenze beiweiten.

Das mit der "fehlenden zumutbarkeit" würde ich eher ausverhandeln -vor Gericht.

bearbeitet von L-B-R

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Wichtiger Spieler

Ich wollte mich eigentlich nicht weiter zu dieser Sache äußeren, aber wenn ich dann hier lese, wie versucht wird Ausreden zu finden, dann frage ich mich doch, wie es für 2 Männer unzumutbar sein kann zu helfen, während 2 Frauen geholfen haben. Ich war nicht dabei und muss mich auf das verlassen, was hier geschrieben wurde, aber wenn sich alles so zugetragen hat, dann kann es meines Erachtens nur eine Möglichkeit geben, nämlich dass wir am nächsten Wochenende einen neuen Trainer haben!

bearbeitet von zoonation

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

ASB-Messias

Ich war nicht dabei und muss mich auf das verlassen, was hier geschrieben wurde, aber wenn sich alles so zugetragen hat, dann kann es meines Erachtens nur eine Möglichkeit geben, nämlich dass wir am nächsten Wochenende einen neuen Trainer haben!

Volle Zustimmung!!! Das sehen sicher auch 99% der SKV Fangemeinde so und hoffentlich melden sich auch hier noch einige zu Wort und unterstützen diese Meinung von uns.

Und zu Gstieß:

Ich weis es von einer Person die selbst dabei war bei der Schlägerei, daß Lukic und der andere Trainer nur zugeschaut haben und das Ganze auch im Anschluß bei der Polizei noch heruntergespielt und verharmlost haben. Tolle Einstellung und eigentlich zum Schämen, wenn wie schon hier des Öfteren erwähnt, sogar Frauen dazwischen gegangen sind!

Und das solche Meldungen hier gegen mich wieder kommen hab ich mir eh gedacht! Das hat nichts, aber auch schon überhaupt nichts gegen Ausländer mit einem "ic" oder ähnlichen Nachnamen zu tun, nur sieht man hier wieder die Mentalität und die Gewaltbereitschaft bei diesen Leuten. Ich hab den Kemal eigentlich wirklich für einen netten und sympathischen Typen gehalten, aber wie man sieht wenns hart auf hart geht dann ist auch er um nichts besser. Und auch die Landsleute wie Lukic und der andere halten auch noch zu ihnen! Wäre wirklich interessant gewesen was sie getan hätten, wenn einer ihrer Leute am Boden gelegen wäre und auf den wäre eingeschlagen worden!?

Und natürlich wünsch ich auch dem Martin und der Kellnerin alles Gute. Das hab ich in meiner Aufregung völlig vergessen, sorry!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

Lädt...


  • Folge uns auf Facebook

  • Partnerlinks

  • Unsere Sponsoren und Partnerseiten

  • Wer ist Online

    • Keine registrierten Benutzer online.