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irishclover schrieb vor 29 Minuten:

Leider ist dies im Gesetz nicht klar definiert. Es wird von Gebäuden gesprochen. Ein Gebäude ist ein begehbarer, umschlossener, Raum. Meiner Meinung gilt das nicht für Schutzdächer. Ist aber Auslegungssache.

Im § 12 ist auch erwähnt, dass Schutzdächer, oder auch untergeordnete Bauwerke, über die Bauflucht- bzw. Straßenfluchtgrenze ragen können. Schutzdächer bei Dachhöhe 4,5 m. Bauteile "untergeordnetem Ausmaßes" ist wieder Auslegungssache.

Ich würd mal mit der Gemeinde sprechen...

Ich bin kein Jurist, aber meines Wissens nach ist alles, was "gebaut" wird und dauerhaft stehen soll (also nicht ein Campingzelt im Garten, aber ein Carport sehr wohl) ein Gebäude und demnach genehmigungspflichtig.

Ich würde sagen, wenn die Überdachung erst gebaut werden soll, trifft das zu. Wenn ein Dach an ein bestehendes Bauwerk wie einen Carport oder ein Haus angebaut werden soll, vielleicht nicht. Ich würd mich da an Stelle vom Kollegen wirklich anwaltlich beraten lassen. Oder was meinst du?

Wenn er es sich bescheidmäßig geben lässt und dann Rechtsmittel dagegen einlegt, dann landet es sowieso beim zuständigen Verwaltungsgericht.

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Honsai The Bonsai schrieb vor 2 Minuten:

das ist es definitiv nicht, es handelt sich auf jeden Fall um ein rein anzeigepflichtiges Bauvorhaben.

Dann sollte es ja eh klar sein. Man zeigt es an, die Gemeinde hat es zur Kenntnis zu nehmen, aus.

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ASB-Halbgott
firewhoman schrieb vor 6 Minuten:

Dann sollte es ja eh klar sein. Man zeigt es an, die Gemeinde hat es zur Kenntnis zu nehmen, aus.

Das wäre auch meine Meinung, ich möchte aber sicher gehen...

Zitat

Steiermark: In der Steiermark sind die Vorschriften sehr großzügig. Sie dürfen sogar einen Carport mit 40 m² Grundfläche genehmigungsfrei errichten, und zwar auch dann, wenn 3 Seitenwände geschlossen sind. Mehr als einer Bauanzeige beim zuständigen Bauamt bedarf es nicht. Sie dürfen also auch einen Doppelcarport für zwei Mittelklassewagen oder einen Einzelcarport für ein Wohnmobil genehmigungsfrei errichten.

Zitat

Die Einhaltung der vorgeschriebenen Grenzabstände zählt zu den wichtigsten Punkten der Planung von Bauwerken. Wird der Mindestabstand nicht eingehalten, kann der betroffene Nachbar oder das Bauamt den Abbau des Carports oder der Garage fordern. Die Vorschriften zur Grenzbebauung hängen – genau wie die Vorschriften zur Genehmigung – von Bundesland und Gemeinde ab. Der einzuhaltende Abstand zur Grundstücksgrenze beträgt je nach Bundesland 2,5 bis 3 m. Er dient der Beleuchtung, der Sicherheit (Brandschutz) und ggf. der Belüftung. Wenn Sie den gelten Mindestabstand nicht einhalten, brauchen Sie zum Bau Ihres Carports die schriftliche Zustimmung des betroffenen Nachbarn. Wenn jedoch im Bebauungsplan eine Grenzbebauung festgelegt ist, ist keine Zustimmung seitens des Nachbarn erforderlich

Also ich sehe mich da voll im Recht; 

Die Begründung der Gemeinde ist ja auch irgendwas, es geht um die Verkehrssicherheit, weil ich dann rückwärts auf die Privatstrasse (wo noch 3 Häuser stehen) rausfahre, was ich aber jetzt ohne Dach auch schon mache...

Ich meine: wenn das so wichtig ist, dann sollen die die das in die Bauordnung übernehmen, durch den Gemeinderat schicken und dann gilt das für alle.

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Teamspieler

Frag direkt beim Bezirksbauamt an oder erkundige dich bei einer anderen Gemeinde. Dadurch hast du eine Argumentationsgrundlage.

Ich seh dich da auch im Recht, man muss aber nicht immer alles über den Anwalt klären. Das Baurecht ist sehr komplex, alleine schon durch die verschiedenen Rechtsgrundlagen, auch in Verbindung mit dem Straßenrecht. Vielleicht hat die Gemeinde einfach ein Detail nicht beachtet. Ein 4-Augen-Gesprächt bewirkt oft Wunder.

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ASB-Halbgott
irishclover schrieb vor 2 Stunden:

über den Anwalt kläre

genau das will ich ja vermeiden

irishclover schrieb vor 2 Stunden:

Ein 4-Augen-Gesprächt bewirkt oft Wunder.

Das ist grundsätzlich auch mein Zugang in solchen Dingen, allerdings war die erste begründung: "Der Bürgermeister will das nicht", und ich habe das auch schon von mehreren Seiten gehört dass das bei uns wohl so läuft, daher will ich mich ja dementsprechend vorbereiten.

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Teamspieler
Honsai The Bonsai schrieb vor 18 Minuten:

genau das will ich ja vermeiden

Das ist grundsätzlich auch mein Zugang in solchen Dingen, allerdings war die erste begründung: "Der Bürgermeister will das nicht", und ich habe das auch schon von mehreren Seiten gehört dass das bei uns wohl so läuft, daher will ich mich ja dementsprechend vorbereiten.

Ok, aber wenns im Rahmen des Gesetzes ist und die Gemeinde nicht angrenzt (öffentliches Gut), kann er sich nicht dagegen wehren bzw. kann er es nicht begründen. Darum eventuell Absprache mit dem Bezirksbauamt (die Gemeinde greift im Zuge von Baubewilligungen auf den Sachverständigendienst der Bezirksbauämter zu).

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Honsai The Bonsai schrieb vor 40 Minuten:

genau das will ich ja vermeiden

Das ist grundsätzlich auch mein Zugang in solchen Dingen, allerdings war die erste begründung: "Der Bürgermeister will das nicht", und ich habe das auch schon von mehreren Seiten gehört dass das bei uns wohl so läuft, daher will ich mich ja dementsprechend vorbereiten.

Auch der Bürgermeister muss sich an geltendes Recht halten - wenn es nicht anders geht, dann muss man halt selber juristische Hilfe in Anspruch nehmen!

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