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Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur!

Bis auf die Vorrangeinräumungserklärung ging alles gratis und problemlos am Gericht - die muss aber so wies durchgeklungen ist in geschwollenem Amtsdeutsch und damit die auch was verdienen vom Notar/Anwalt eingereicht werden, obwohl ja richtig beglaubigt/ausgestellt vorliegend. Da wiehert der Schimmel.

Zumindest die Kosten fürs andere minimiert - der erste is jetzt mal bei 250 Euro für das Eintragen, happig für eine Zwangsbeglückung.

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jung, dynamisch, erfolglos

pfu, ich hab das ja vor zwei jahren auch alles durchmachen müssen und hab es als extrem mühsam im Gedächtnis. An Details kann ich mich aber leider nicht mehr erinnern.

Noch dazu, weil sich die Wohnbauförderung im momentanen Zinsumfeld ja kaum rentiert.

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V.I.P.

Bis auf die Vorrangeinräumungserklärung ging alles gratis und problemlos am Gericht - die muss aber so wies durchgeklungen ist in geschwollenem Amtsdeutsch und damit die auch was verdienen vom Notar/Anwalt eingereicht werden, obwohl ja richtig beglaubigt/ausgestellt vorliegend. Da wiehert der Schimmel.

Zumindest die Kosten fürs andere minimiert - der erste is jetzt mal bei 250 Euro für das Eintragen, happig für eine Zwangsbeglückung.

Was soll an der komplizierter sein, als an den anderen Urkunden, die du so brauchst? Hast du Kaufvertrag etc selbst erstellt? Eintragung hat dann auch geklappt?

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Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur!

Was soll an der komplizierter sein, als an den anderen Urkunden, die du so brauchst? Hast du Kaufvertrag etc selbst erstellt? Eintragung hat dann auch geklappt?

Kaufvertrag hat die Errichterfirma übernommen mit ihrem eigenen Notar. Anscheinend muss man im Antrag/Eingabe jetzt gaaaanz komliziertes Juristendeutsch verwenden und es is auch nirgendwo was zu finden wie oder was etc., -> Einnahmequelle für die Branche, am Gericht hams gesagt sie machen das nicht mehr weils so viele sind - kann man nicht ändern, muss man die Krot fressen, aber zumindest gibts bis jetzt doch nette Preisunterschiede am Markt nach 5 Anfragen bei Notaren, da findet sich dann schon wer wo da Preis/Leistungsverhältnis passend erscheint, wenn man schon muss.

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V.I.P.

Kaufvertrag hat die Errichterfirma übernommen mit ihrem eigenen Notar. Anscheinend muss man im Antrag/Eingabe jetzt gaaaanz komliziertes Juristendeutsch verwenden und es is auch nirgendwo was zu finden wie oder was etc., -> Einnahmequelle für die Branche, am Gericht hams gesagt sie machen das nicht mehr weils so viele sind - kann man nicht ändern, muss man die Krot fressen, aber zumindest gibts bis jetzt doch nette Preisunterschiede am Markt nach 5 Anfragen bei Notaren, da findet sich dann schon wer wo da Preis/Leistungsverhältnis passend erscheint, wenn man schon muss.

Muss man da ernsthaft Juristendeutsch verwenden?

Dachte es gibt Bestandteile die enthalten sein müssen und die abgemachten Klauseln schreibt man verständlich und nachvollziehbar in den Vertrag.

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Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur!

Muss man da ernsthaft Juristendeutsch verwenden?

Dachte es gibt Bestandteile die enthalten sein müssen und die abgemachten Klauseln schreibt man verständlich und nachvollziehbar in den Vertrag.

Vielleicht ein wenig übertrieben dargestellt, am Ende bleibt es muss von einem Notar/Anwalt eingebracht werden laut deren Auskunft und wenn man bestimnte Formulierungen etc braucht und es keine Vorlagen gibt etc. man sich zizerlweise 3 Monate einlesen müsste weil die Urkunde allein nicht passt wie bei anderen Dingen, dann is es sinnlos es selbst zu versuchen. Verkomplizierung eines einfachen Ablaufs zur Einnahmensteigerung, gibts eh überall. ;-)

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ASB-Messias

Das ist doch blödsinn, nur weil du keine Leistung erkennst, heißt es nicht, dass keine dahintersteht.

Ist der Kaufvertrag schon im Grundbuch durchgeführt? Braucht der Vertragsverfasser das Geld aus dem Darlehen für eine Treuhandschaft? Dann müsste soundso er die Urkunde gb eintragen, wenn nicht, kommt er dir trotzdem eventuell entgegen. Frag mal nach.

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Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur!

Es ist alles erledigt was es sonst so gibt, geht nur um die WBF von NÖ die eben hinein muss für die Auszahlung. Und beim Schuldschein gehts so, bei der Erklärung nicht per Gericht. Beides fix und fertig formuliert etc. - Egal, da es eben nur per Jurist geht und Leistung seh ich dann schon, nur nix um 300-400 wie die Erstangebote waren ( ohne Ust und Gebühren- die hier eh wegfallen bei uns).

bearbeitet von cmburns

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V.I.P.

Die "Formulierungen" sind in dem Fall halt nicht unwichtig, hab deine Posts vorhin missverstanden, dachte, du könntest das selber.

Steckt halt auch was dahinter.

Dass du für die Beglaubigung so viel zahlst, liegt dagegen wieder bei der Republik.

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Die "Formulierungen" sind in dem Fall halt nicht unwichtig, hab deine Posts vorhin missverstanden, dachte, du könntest das selber.

Steckt halt auch was dahinter.

Dass du für die Beglaubigung so viel zahlst, liegt dagegen wieder bei der Republik.

Beglaubigung zahl ma nix bzw haben wir nix gezahlt. Man könnte die immergleichen Formulierungen auch ins Netz stellen bzw das Gericht tragts ein, is ja schon alles in der Erklärung fix/fertig. ;-) Aber egal is so und kann man nicht ändern.

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  • 2 weeks later...
so is des

Hätte mal eine allgemeine Frage. Ist es in Ödterreich so wenn man betrunken jemanden niederführt vor Gericht für dieses Delikt dann nur eingeschränkt haftet weil man ja zu dem Zeitpunkt beeinträchtigt war. Ich glaube man muss dabei aber eine gewisse Promillegrenze überschreiten.

e:

Ich rede hier nur von der strafrechtlichen Seite. Zivilrechtlich wird wohl ziemlich sicher die Versicherung regressieren.

bearbeitet von sdfsdf

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V.I.P.

Hätte mal eine allgemeine Frage. Ist es in Ödterreich so wenn man betrunken jemanden niederführt vor Gericht für dieses Delikt dann nur eingeschränkt haftet weil man ja zu dem Zeitpunkt beeinträchtigt war. Ich glaube man muss dabei aber eine gewisse Promillegrenze überschreiten.

e:

Ich rede hier nur von der strafrechtlichen Seite. Zivilrechtlich wird wohl ziemlich sicher die Versicherung regressieren.

Kommt auf den Grad der Berauschung an, aber generell nicht.

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Sauprolet

Glaub da fällt diese "Beeinträchtigung" nicht ins Gewicht, da man grob fahrlässig gehandelt hat & man mit dieser Aktion eigentlich automatisch eine Gefahr für den Straßenverkehr darstellt. Wie's tatsächlich ausschaut, würde mich auch interessieren.

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Beruf: ASB-Poster

Hätte mal eine allgemeine Frage. Ist es in Ödterreich so wenn man betrunken jemanden niederführt vor Gericht für dieses Delikt dann nur eingeschränkt haftet weil man ja zu dem Zeitpunkt beeinträchtigt war. Ich glaube man muss dabei aber eine gewisse Promillegrenze überschreiten.

e:

Ich rede hier nur von der strafrechtlichen Seite. Zivilrechtlich wird wohl ziemlich sicher die Versicherung regressieren.

Haftungstechnisch ist es egal, ob der Unfallverursacher zum Zeitpunkt des Unfalls betrunken ist oder nicht, da es sich beim Betrieb eines Kfz um eine verschuldensunanhängige Haftung handelt.

Sehr wohl hat es aber Auswirkungen auf die Schadenerledigung der Versicherung. Nicht für den Geschädigten, da dieser voll befriedigt wird. Die Versicherung wird aber gem. Bedingungen (Obligenheitsverletzung, 11.000,-- Euro je Verletzung, max. 22.000,-- Euro, begrenzt jedenfalls mit der Schadenleistung) regressieren. Übersteigt der Betrag die finanziellen Möglichkeiten, dann eben mittels Ratenzahlung. Kulanz würde ich da keine erwarten...

Auch, glaube ich, wird die Trunkenheit Auswirkungen auf ein etwaiges Strafverfahren gegen den Lenker haben.

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