raumplaner Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt. Geschrieben 9. November 2015 die, die dabei waren, wissen, wie's geht. ich war leider nicht dabei, sonst täte ich dir gerne helfen anstatt mich über unterschichten aufzupudeln. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
PjotrTG V.I.P. Geschrieben 9. November 2015 Wüsste ich auch gern, war die Auskunft vom Bezirksgericht. Bin aber noch am recherchieren bzw. Antworten abwarten über 2 Ecken von einem Notar. Interessant. Halte ich für unrichtig aus dem Stegreif. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
GreatWhiteDope ASB-Messias Geschrieben 9. November 2015 Was ist daran so schwierig? Wenn du die Vorrangseinräumungserklärung selbst so hinbekommst, dass sie grundbuchfähig ist, dann machs selbst; die Beglaubigung ist jedenfalls dort möglich. Bei Gericht sind allerdings - zumindest meines Wissens nach - nur "einfach" Grundbuchsanträge ohne Rechtsanwalt/Notar möglich. Im Ergebnis zahlt es sich aus, das ganze über Rechtsanwalt/Notar errichten zu lassen, vor allem im Hinblick darauf, dass du jedenfalls auch bei Gericht an die € 300,00 zahlst. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
cmburns Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur! Geschrieben 9. November 2015 (bearbeitet) Die Vorrangeinräumungserklärung ist fix und fertig von der Bank und von der Wohnbauförderungsstelle, geht nur um beglaubigen/einreichen und das geht laut Gericht dort nicht bzw nur beim Schuldschein - kurz es ist kein Aufwand mehr und man würde für quasi nix viel an einen Notar brennen müssen. Am Gericht zahlt man/wir nix weil unter 130 Quadratmeter in NÖ bei WBF. Kurz: Seh ned ein für 2 Stempel eventuell 300 ablegen zu müssen falls es vermeidbar wäre - wenn echte Vorschrift gehts eh ned, aber das gilt es herauszufinden/abzuklären. bearbeitet 9. November 2015 von cmburns 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
GreatWhiteDope ASB-Messias Geschrieben 9. November 2015 zu wessen Gunsten wird denn der Vorrang eingeräumt? Land NÖ oder Bank? Bank würde die grundbücherliche Durchführung, denke ich, auch machen. Und wie gesagt - die Beglaubigung deiner Unterschrift kannst du jedenfalls bei Gericht einholen, wobei sogar das gleichteuer bzw. sogar teurer als beim Notar zu sein scheint. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
cmburns Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur! Geschrieben 9. November 2015 Land NÖ, ist die Wohnbauförderung. Beglaubigung des Schuldscheins ist z.B. gratis am Gericht laut denen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
cmburns Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur! Geschrieben 10. November 2015 Bis auf die Vorrangeinräumungserklärung ging alles gratis und problemlos am Gericht - die muss aber so wies durchgeklungen ist in geschwollenem Amtsdeutsch und damit die auch was verdienen vom Notar/Anwalt eingereicht werden, obwohl ja richtig beglaubigt/ausgestellt vorliegend. Da wiehert der Schimmel. Zumindest die Kosten fürs andere minimiert - der erste is jetzt mal bei 250 Euro für das Eintragen, happig für eine Zwangsbeglückung. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
GreatWhiteDope ASB-Messias Geschrieben 10. November 2015 Ich kann den Unmut nicht ganz verstehen. Warum Zwangsbeglückung? Ich hoffe, es hat dich niemand gezwungen, das Wohnbauförderungsdarlehen zu beantragen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Fuxxl jung, dynamisch, erfolglos Geschrieben 10. November 2015 pfu, ich hab das ja vor zwei jahren auch alles durchmachen müssen und hab es als extrem mühsam im Gedächtnis. An Details kann ich mich aber leider nicht mehr erinnern. Noch dazu, weil sich die Wohnbauförderung im momentanen Zinsumfeld ja kaum rentiert. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
PjotrTG V.I.P. Geschrieben 10. November 2015 Bis auf die Vorrangeinräumungserklärung ging alles gratis und problemlos am Gericht - die muss aber so wies durchgeklungen ist in geschwollenem Amtsdeutsch und damit die auch was verdienen vom Notar/Anwalt eingereicht werden, obwohl ja richtig beglaubigt/ausgestellt vorliegend. Da wiehert der Schimmel. Zumindest die Kosten fürs andere minimiert - der erste is jetzt mal bei 250 Euro für das Eintragen, happig für eine Zwangsbeglückung. Was soll an der komplizierter sein, als an den anderen Urkunden, die du so brauchst? Hast du Kaufvertrag etc selbst erstellt? Eintragung hat dann auch geklappt? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
cmburns Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur! Geschrieben 10. November 2015 Was soll an der komplizierter sein, als an den anderen Urkunden, die du so brauchst? Hast du Kaufvertrag etc selbst erstellt? Eintragung hat dann auch geklappt? Kaufvertrag hat die Errichterfirma übernommen mit ihrem eigenen Notar. Anscheinend muss man im Antrag/Eingabe jetzt gaaaanz komliziertes Juristendeutsch verwenden und es is auch nirgendwo was zu finden wie oder was etc., -> Einnahmequelle für die Branche, am Gericht hams gesagt sie machen das nicht mehr weils so viele sind - kann man nicht ändern, muss man die Krot fressen, aber zumindest gibts bis jetzt doch nette Preisunterschiede am Markt nach 5 Anfragen bei Notaren, da findet sich dann schon wer wo da Preis/Leistungsverhältnis passend erscheint, wenn man schon muss. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
sulza V.I.P. Geschrieben 10. November 2015 Kaufvertrag hat die Errichterfirma übernommen mit ihrem eigenen Notar. Anscheinend muss man im Antrag/Eingabe jetzt gaaaanz komliziertes Juristendeutsch verwenden und es is auch nirgendwo was zu finden wie oder was etc., -> Einnahmequelle für die Branche, am Gericht hams gesagt sie machen das nicht mehr weils so viele sind - kann man nicht ändern, muss man die Krot fressen, aber zumindest gibts bis jetzt doch nette Preisunterschiede am Markt nach 5 Anfragen bei Notaren, da findet sich dann schon wer wo da Preis/Leistungsverhältnis passend erscheint, wenn man schon muss. Muss man da ernsthaft Juristendeutsch verwenden? Dachte es gibt Bestandteile die enthalten sein müssen und die abgemachten Klauseln schreibt man verständlich und nachvollziehbar in den Vertrag. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
cmburns Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur! Geschrieben 10. November 2015 Muss man da ernsthaft Juristendeutsch verwenden? Dachte es gibt Bestandteile die enthalten sein müssen und die abgemachten Klauseln schreibt man verständlich und nachvollziehbar in den Vertrag. Vielleicht ein wenig übertrieben dargestellt, am Ende bleibt es muss von einem Notar/Anwalt eingebracht werden laut deren Auskunft und wenn man bestimnte Formulierungen etc braucht und es keine Vorlagen gibt etc. man sich zizerlweise 3 Monate einlesen müsste weil die Urkunde allein nicht passt wie bei anderen Dingen, dann is es sinnlos es selbst zu versuchen. Verkomplizierung eines einfachen Ablaufs zur Einnahmensteigerung, gibts eh überall. ;-) 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
GreatWhiteDope ASB-Messias Geschrieben 10. November 2015 Das ist doch blödsinn, nur weil du keine Leistung erkennst, heißt es nicht, dass keine dahintersteht. Ist der Kaufvertrag schon im Grundbuch durchgeführt? Braucht der Vertragsverfasser das Geld aus dem Darlehen für eine Treuhandschaft? Dann müsste soundso er die Urkunde gb eintragen, wenn nicht, kommt er dir trotzdem eventuell entgegen. Frag mal nach. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
cmburns Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur! Geschrieben 11. November 2015 (bearbeitet) Es ist alles erledigt was es sonst so gibt, geht nur um die WBF von NÖ die eben hinein muss für die Auszahlung. Und beim Schuldschein gehts so, bei der Erklärung nicht per Gericht. Beides fix und fertig formuliert etc. - Egal, da es eben nur per Jurist geht und Leistung seh ich dann schon, nur nix um 300-400 wie die Erstangebote waren ( ohne Ust und Gebühren- die hier eh wegfallen bei uns). bearbeitet 11. November 2015 von cmburns 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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