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VI rings!

:feier:

Der Angriff ist also auf dein Eigentum ist also vorbei, wenn er am Rad sitzt. Wenn er abhaut kannst ihm allein schon nach § 344 ABGB nachschießen.

du bist also der Meinung dass einen Fahrraddieb niederzuschießen angemessene Gewalt iSd 344ABGB ist? na hawidere

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für leiwand, gegen oasch.

du bist also der Meinung dass einen Fahrraddieb niederzuschießen angemessene Gewalt iSd 344ABGB ist? na hawidere

Ja, ist es, wenn es in dem Moment die einzige Möglichkeit ist, das Fahrrad wieder zu erlangen, wovon auszugehen ist, weil man am Rad weit schneller ist, als zu Fuß.

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Fröhliches Mäxchen

lass mich raten, Strafrecht bei Fuchs? :lol:

Das Vergnügen habe ich gerade :king:

Wenn man seine Ansichten hört denkt man erstmals was für ein Blödsinn aber wenn man seine Bücher und Argumente liest versteht man ihn teilweise sogar.

Der Unnerum hat theoretisch Recht mit dem was er sagt, dei Frage ist eher ob halt die Rechtssprechung dann auch so entscheidet, die weicht ja oftmals ab.

bearbeitet von Herr Max

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Leistungsträger

Also so einen Blödsinn hat der Kodek sicher nie verzapft. Das Selbsthilferecht des ABGB erlaubt nur ganz geringe Eingriffe in Rechtsgüter anderer. Burgstaller argumentierte es zum Beispiel in dem Fall das Kontrolleure Schwarzfahrer kurz festhalten. Mittlerweile hat das die Rsp auch so entschieden (RIS-Justiz RS0122592). Sobald sich der Angehaltene bei der Aktion allerdings verletzt, ist man da gleich draußen aus der Rechtfertigung.

Fuchs Meinungen decken sich eh großteils mit der Rechtssprechung. Und natürlich dürfte man einem Fahrraddieb nachschießen, wenn man keine andere Möglichkeit hat ihn aufzuhalten. Allerdings kommen echte Notwehrfälle in der Praxis kaum vor und noch seltener vor Gericht, weil solche Fälle die StA gleich einstellt. Meistens handelt es sich um Schlägereien, wenn Notwehr behauptet wird und da liegt regelmäßig eben keine Notwehr vor.

bearbeitet von wanTan

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Im ASB-Olymp

die frage ist eher, woher ich auf die schnelle eine waffe bekomme, dass ich dem dieb nachschießen könnte..das wäre mein erstes problem.

Deswegen passiert es auch zum Glück fast nie, aber möglich wärs schon. Polizisten dürfen das übrigens, wenn ich mich richtig erinnere, nicht.

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Fr33sp4m3r

Oida Fux....ich darf wem niederschießen wenn er mit meinem Radl davon fährt? Echt? Das ist jz ein Schmäh oder?

Gilt das dann auch wenn k.A mir einer einen Kaugummi fladert und wegrennt?

Muss es da nicht eine gewisse Verhältnismäßigkeit geben?

§ 3 abs1 2. satz - unfugabwehr => wenn mir wer an kaugummi fladert, dürft ich ihn nicht erschießen; ansonsten gibt es aber keine güterabwägung.

Oida Fux....ich darf wem niederschießen wenn er mit meinem Radl davon fährt? Echt? Das ist jz ein Schmäh oder?

wenn das radl so ein paar tausend euro kostet - wieso nicht?

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Weil das Leben eines Menschen an sich wichtiger als jedes materielle Gut ist? Ich für mein Empfinden sehe es so, dass nur dann Schusswaffen Gewalt gerechtfertigt ist, wenn mein Leben oder das eines anderen direkt und unmittelbar bedroht ist... Nicht wenns mi anzipft das mei Radl sonst weg ist drum bring i wen um...

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Im ASB-Olymp

Weil das Leben eines Menschen an sich wichtiger als jedes materielle Gut ist? Ich für mein Empfinden sehe es so, dass nur dann Schusswaffen Gewalt gerechtfertigt ist, wenn mein Leben oder das eines anderen direkt und unmittelbar bedroht ist... Nicht wenns mi anzipft das mei Radl sonst weg ist drum bring i wen um...

Es ist dadurch natürlich abgemildert dass du nur das notwendige tuen darfst um den Angriff abzuwehren, das wird selten die Schusswaffe sein, kann es aber sein wenn dir der Angreifer wesentlich körperlich überlegen ist oder er eben abhaut und du keine andere Möglichkeit mehr hast. Rechtsgüterabwägung musst du nur bei geringfügigem Nachteil machen, das ist es klassischerweise bis 1000 Schilling, also ca. 70€, wobei das durchaus kritisch hinterfragt wird. Da Österreich aber eher nicht von Leuten bevölkert ist die gerne Waffen tragen und Fahrraddiebe abknallen kommt das wohl eher selten vor. Lebensnaher als der erschossene Fahrraddieb ist wohl der Raubüberfall bei dem der körperlich Überlegene Angreifer mit einem Messer gestoppt wird. Wenn du den im Handgemenge abstichst bleibst du theoretisch auch straffrei.

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optimistischer Realist

Ich hätte da auch mal eine Fragen an die ASB-Rechtsexperten. Wir haben heute in der Arbeit lange gerätselt ob das überhaupt möglich ist, vielleicht kann uns einer aufklären.

Ein Arbeitskollege von uns war 14 Jahre mit seiner Freundin zusammen. Als sie noch in die Schule ging fing er mit dem Hausbau an. Der Grund und das Haus wurden alleine von ihm bezahlt. Nach 3 Jahren zog seine Freundin dann zu ihm. Sie waren also effektiv 11 Jahre in einer Hausgemeinschaft, amtlich gemeldet war sie aber erst die letzten 3 Jahre. All die Jahre haben sie sich die Betriebskosten geteilt, Miete hat er keine extra verlangt.

Vor 4 Monaten kam er drauf, dass sie ihn schon öfter betrogen hat und hat nun endgültig die Beziehung beendet und sie ersucht sich eine neue Wohnmöglichkeit zu suchen. Alles Geld, dass sie ins Haus (Einrichtung usw.) gesteckt hat, hat mein Kollege in guter Voraussicht dokumentiert und zurück bezahlt. Sie hat sich einige Dinge die sie gekauft hat mitgenommen, den Rest hat er ihr abgekauft.

Soviel zu den Tatsachen, jetzt zum eigentlichen Tatbestand der uns komisch vorkommt. Letzte Woche kam ein Schreiben ihres Anwaltes worin sie Arbeitszeit von ihm entlohnt haben will. Es wurden 14 Jahre lang für jedes Wochenende 16 Stunden (8 Samstag und 8 Sonntag) á 10 € verrechnet. Sie verlangt somit insgesamt ca. € 54.000,--. Laut dem Schreiben verzichtet sie jedoch freiwillig auf die Hälfte(wie nett von ihr), sollte er jedoch nicht bezahlen und vor Gericht ziehen, wird sie den vollen Betrag einklagen. Sein Anwalt meinte nur zu ihm, dass er am besten versuchen sollte eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Er hat es versucht, jedoch bleibt sie stur. Er ist mittlerweile natürlich so angefressen, dass sie ihm besser nicht über den Weg laufen sollte und er will natürlich nicht zahlen - gleichzeitig hat er aber auch Angst, dass er ,wenn er vor Gericht geht, dann die vollen 54k zusätzlich Anwalts- und Gerichtskosten zahlen muss.

Ist so eine Klage zulässig? Sie hat immerhin 11 Jahre gratis wohnen dürfen.Was sollte unser Kollege jetzt machen?

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Chefjugo am Platz

Ich glaub, abknallen würd hier unter Notwehr fallen ;)

Ernsthaft: Warum will die bzw. der Anwalt von der €10,- / Stunde an Arbeitszeit? Hat die mit deinem Kollegen einen Arbeitsvertrag gehabt?

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